Wo bekommt man ein gesundheitszeugnis

Fürs Arbeiten mit Menschen oder Lebensmitteln wird oft ein Gesundheitszeugnis verlangt. Darin wird von einem Arzt bestätigt. dass man körperlich und geistig gesund ist und für die entsprechende Arbeit auch geeignet ist. Es ist letzlich sehr einfach, ein Gesundheitszeugnis zu bekommen.

Wo bekommt man ein gesundheitszeugnis
Mit Gesundheitszeugnis gut arbeiten!

  • Wenn Sie eine Arbeit antreten, wo ein Gesundheitszeugnis verlangt wird, wird Ihnen dies der neue Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Hausarzt um das Gesundheitszeugnis bereits bei Arbeitsantritt zu haben.
  • Das Gesundheitszeugnis kostet je nach Arzt zwischen 20 und 40 Euro. Fragen Sie hier bitte bei Ihrem Hausarzt vor der Terminvergabe an um später keine böse Überraschung zu erleben.
  • Da Ihr Hausarzt Sie vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses körperlich untersuchen muss, gehen Sie bitte nicht mit Ihren verschwitzen Kleidungsstücken nach der Arbeit zu ihm, sondern legen Sie den Termin so, dass Sie sich vorher noch duschen können. Das erspart so manche Peinlichkeit!
  • In der Anamnese vor der Untersuchung werden Sie genau nach Ihrem Arbeitsprofil gefragt werden um eine eventuelle Untauglichkeit aufgrund bestimmter Erkrankungen erkennen zu können. Seien Sie hier bitte ehrlich!
  • Der Arzt wird bei Ihnen einen Ganzkörperuntersuchung vornehmen, d.h. Untersuchung von Herz, Lunge, Bauch, Nervensystem und Haut. Arbeiten Sie bitte gut mit.
  • Bringen Sie Ihren Impfpass mit! Eine Überprüfung Ihres Impfstatus gehört auch zu einem Gesundheitszeugnis, da es bestimmte Arbeiten gibt, die Sie nur mit speziellen Impfungen durchführen sollten oder dürfen. Darüber wird Sie Ihr Arbeitgeber oder der zuständige Betriebsarzt informieren.
  • Sollten sich keine pathologischen Befunde finden, werden Sie das Gesundheitszeugnis ohne Problem bekommen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass bei manchen Arbeitsstellen neben dem Gesundheitszeugnis auch eine Belehrung des Arztes nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgen muss. Fragen Sie danach gezielt Ihren (zukünftigen) Arbeitgeber, sonst müssen Sie ein zweites Mal zum Arzt, oder, falls dieser nicht die Genehmigung für diese Belehrung hat, zum Gesundheitsamt. 

Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.

Wer eine neue Anstellung in der Gastronomie oder im Lebensmittelverkauf antritt, benötigt ein Gesundheitszeugnis, sodass sichergestellt ist, dass man weiß, wie man wichtige Infektionskrankheiten vermeidet, erkennt und damit umgeht. Doch wer stellt dieses Zeugnis aus? Der Hausarzt, Amtsarzt oder das Gesundheitsamt? Ein Gesundheitszeugnis ist ohne viel Aufwand zu bekommen. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen und problemlos Ihr Gesundheitszeugnis bald in den Händen halten.

Wo bekommt man ein gesundheitszeugnis
Ohne Gesundheitszeugnis kein Job in der Gastronomie

  • Bis zum Jahr 2001 galt in Deutschland das Bundesseuchengesetz, welches die Behandlung von Infektionskrankheiten regelte. Aus diesem Gesetz stammt der Begriff des Gesundheitszeugnisses. Wer damals in der Gastronomie oder im Verkauf von Lebensmitteln arbeiten wollte, musste sich vom Amtsarzt untersuchen lassen. War der Amtsarzt mit den Ergebnissen der Untersuchung zufrieden, stellt er das Gesundheitszeugnis aus.
  • Auch in anderen Bereichen, wie der Gesundheitsbranche, fanden bzw. finden teilweise Untersuchungen statt, die vor einer Einstellung die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers attestieren. Diese finden aber in der Regel nicht durch den Hausarzt, sondern durch den Amtsarzt im Gesundheitsamt statt.
  • Seit dem Jahr 2001 gibt es das Bundesseuchengesetz nicht mehr; es wurde durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt.
  • Möchten Sie heute in einer der relevanten Branchen arbeiten, brauchen Sie kein Gesundheitszeugnis mehr, sondern erhalten eine Belehrung. Der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich aber bis heute gehalten und wird oft verwendet.
  • Ärzte, die eine solche Belehrung durchführen, sind speziell dafür zugelassen. Ob Ihr Hausarzt eine Belehrung bei einen Ihnen durchführen kann, kann Ihnen das zuständige Gesundheitsamt mitteilen. In der Regel findet die Belehrung aber im Gesundheitsamt statt.
  • Ob Ihr Hausarzt bei Ihnen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beziehungsweise Ihnen ein Gesundheitszeugnis ausstellen darf, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.
  • Wenn Sie bei Ihrem Gesundheitsamt anrufen, wird Ihnen wahrscheinlich mitgeteilt werden, dass Ihr Hausarzt nicht befugt ist und Sie im Gesundheitsamt belehrt werden.
  • Je nach Stadt gibt es in den Gesundheitsämtern unterschiedliche Sprechstundenzeiten, in denen die Belehrung stattfindet. Bei einigen Gesundheitsämtern brauchen Sie einen Termin, bei anderen können Sie unangemeldet erscheinen.
  • Auf jeden Fall brauchen Sie die Bescheinigung, dass Sie die Belehrung erhalten haben, bevor Sie Ihre neue Anstellung antreten. Ohne Belehrung dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen Reisepass. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern Ihnen eine Einverständniserklärung ausstellen, die Sie ebenfalls vorlegen müssen.
  • Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis liegen zwischen 15 und 30 € (Stand Mai 2012). Diesen Betrag müssen Sie sofort bezahlen, um Ihre Bescheinigung zu erhalten. Alle zwei Jahre müssen Sie diese Belehrung erneut ausstellen lassen; allerdings kann Ihr Arbeitgeber dann die Belehrung übernehmen.

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Was genau ist eigentlich ein Gesundheitszeugnis? Zu erst muss man festhalten, dass der Begriff Gesundheitszeugnis mittlerweile veraltet ist. Tatsächlich lautet es: Belehrung Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelpass). Der Begriff Gesundheitszeugnis wird aber umgangssprachlich immernoch am meisten verwendet. Das Infektionsschutzgesetzt löste am 1. Januar 2001 das Bundes-Seuchengesetz ab. Die Definition eines Gesundheitszeugnis besagt folgendes: Ein Gesundheitszeugnis ist notwendig um im Lebensmittelbereich zu arbeiten und wird im Anschluß an eine medizinischen Belehrung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt ausgestellt.

Brauche ich denn wirkliche ein Gesundheitszeugnis?

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetz ist ein Gesundheitszeugnis, manchmal auch Rote Karte genannt, zwingend erforderlich für jede Person, die im Bereich des Lebensmittelsektors arbeitet. Allgemein für jeden, der direkten Kontakt mit Lebensmitteln in seinem Beruf hat. Der Sinn hinter dieser Vorschrift ist die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Darum klärt das Gesundheitsamt den Arbeitnehmern, im Bereich Gastro und Lebensmittelverarbeitung, auf. Somit wird gewährleistet, dass keine Keime und Krankheiten in Restaurants, Gaststätten, u.ä. gelangen. Wir bei gastrobooking legen großen Wert darauf, dass jeder unsere Mitarbeiter korrekt geschult und auf diese Standards trainiert wurde.

Jeder der möchte, kann das Zeugnis, bei dem für ihn zuständigem Gesundheitsamt bekommen. Zusätzlich gibt es vom Amt beauftragten Ärzte, die auch die Möglichkeit haben, die benötigte Aufklärung durchzuführen und das Gesundheitszeugnis auszustellen. Dafür schult das Gesundheitsamt oder der zuständige Arzt, den Arbeitnehmer auf genau die Krankheiten, die nicht zu einer Tätigkeit im Bereich der Gastronomie oder Lebensmittelbranche berechtigen. Zusätzlich bekommt der Arbeitnehmer auch eine Einführung wie er bestimmte Krankheiten erkennen kann. Danach gibt der Teilnehmer dieses Vortrages eine schriftliche Erklärung ab, dass er alle wichtigen Punkte und Abläufe nach dem Infektionsschutzgesetz verstanden hat und weiß, welche Krankheiten zu einem Tätigkeitsverbot führen. Das Gesundheitszeugnis wird dem Teilnehmer, nach Zahlung einer vom Gesundheitsamt festgesetzten Gebühr, direkt im Anschluss an die Belehrung ausgestellt.

In Mainz findet diese Belehrung beim Amt für Veterinärs- und Gesundheitswesen (Gesundheitsamt), Kreisverwaltung Mainz-Bingen, statt. Zu finden in der Große Langgasse 29, in 55116 Mainz. Die aktuellen Termine sind jeweils Dienstag um 11.00 Uhr sowie Donnerstag um 11.00 Uhr und 16.30 Uhr. Dieser Termine sind vor Anmeldung noch ein mal genau auf der offiziellen Seite zu prüfen.

Wie lange hält ein Gesundheitszeugnis?

Der Arbeitnehmer muss direkt zu Beginn seiner Tätigkeit, und danchach alle zwei Jahre, vom Arbeitgeber noch mal geschult werden. Somit möchte das Gesundheitsamt eine fortlaufende Sicherheit durch das Infektionsschutzgesetz garantieren. Der Arbeitgeber hat diese Schulung zu dokumentieren. Tritt z.B. die Servicekraft ihre Arbeit nicht innerhabl von drei Monate nach erfolgreicher Erstaustellung des Gesundheitszeugnisses, die Stelle an, muss das Zeugnis erneut ausgestellt werden. Ansonsten aber ist nach der Erstaustellung nur der Arbeitgeber für die erneute Schulung alle zwei Jahre verantwortlich.