Wo bekomme ich einen schufa auskunft

Wer heutzutage auf Wohnungssuche geht, kommt ohne die Schufa Auskunft für Vermieter nicht mehr aus. Am besten hat man diese schon bei der ersten Besichtigung dabei. Das erhöht eindeutig die Chancen, einen Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Nicht jedem ist klar, was eine Schufa Auskunft für Vermieter ist und woher man diese bekommt.

Dass Vermieter ein sogenanntes Mietzertifikat für Verbraucher von ihren zukünftigen Mietern verlangen, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen, ist mittlerweile ganz normal. Dieses Zertifikat dient dem Vermieter als erhebliche Sicherheit, gibt es doch eine ganz wesentliche Auskunft über die aktuelle Bonität seines zukünftigen Mieters.

Bonitätsauskunft

Mithilfe der Bonitätsauskunft ist man in der Lage, seine Bonität gegenüber einem Vertragspartner - in diesem Fall seinem zukünftigen Vermieter nachzuweisen. Sie dient dem Gegenüber dazu, die Zahlungsbereitschaft und Kreditwürdigkeit einschätzen zu können.

Mietzertifikat für Verbraucher

Wo bekomme ich einen schufa auskunft

Ruhig die Situation bewerten.

Bei dem Mietzertifikat für Verbraucher kann es sich um ein Original-Schufa Zertifikat handeln. Doch zwingend notwendig ist dies nicht. Denn inzwischen haben sich weitere Anbieter etabliert, deren Mietzertifikate ebenso anerkannt werden, wie das Original-Schufa Zertifikat.

Wer auf die Schnelle ein Schufa-Zertifikat benötigt kann sich dieses in Bankfilialen der Postbank und Volksbanken sofort aushändigen lassen. Allerdings ist für die Bezahlung ein Konto bei der jeweiligen Bank notwendig.

Noch einfacher geht es online. Hier bieten verschiedene Immobilien Plattformen das Original-Schufa Zertifikat digital an. Es kann sofort beantragt und bezahlt werden und steht dem Verbraucher nach wenigen Minuten zur Verfügung.

Welche Daten werden von den Auskunfteien gesammelt?

Außer der Schufa gibt es noch andere sogenannte Auskunfteien, die sich mit der Erhebung von Daten zur Bonität von Verbrauchern beschäftigen und Bonitätszertifikate ausstellen. Bei diesen Unternehmen handelt es sich nicht, wie oftmals fälschlicherweise angenommen um staatliche Behörden, sondern um privatwirtschaftliche profitorientierte Unternehmen.

Diese Auskunfteien wollen angeblich Verbraucher vor der Überschuldung schützen und andererseits Vermieter und andere Vertragspartner, wie Mobilfunkunternehmen, Leasinggeber oder Banken vor Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden bewahren. Dabei arbeitet jede Auskunftei mit unterschiedlichen Vertragspartnern zusammen und sammelt verschiedenen Verbraucherdaten.

Schufa

Die Schufa ist die älteste und größte Auskunftei Deutschlands. Sie sammelt folgende Daten der Menschen:

  • Namen, Geburtsdaten
  • aktuelle und ehemalige Anschriften
  • Informationen über Handy- oder auch Leasingverträge
  • Anzahl von Girokonten und Kreditkarten
  • Privatinsolvenzen, Haftbefehle
  • Zahlungsausfälle und eidesstattliche Versicherungen

Zusätzlich kann man von der Schufa die Recherche neuer Anschriften und Telefonnummern durchführen lassen.

Creditreform

Die Creditreform bewertet vorwiegend Unternehmen und sammelt dafür entsprechende Daten.:

  • personenbezogenen Daten
  • Kreditabwicklungen und Lieferungen
  • Daten aus Schuldnerlisten, Insolvenzregistern
  • Daten aus eigenen Mahn- und Inkasso-Verfahren

Außerdem bietet die Creditreform auch Inkasso und Direktmarketing an.

CRIFBÜRGEL

Dieses Unternehmen entstand 2017 nach der Fusion der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und der CRIF GmbH.

Welche Daten hier genau gesammelt werden, bleibt unklar. Die Auskunftei bietet auf alle Fälle:

  • Einschätzungen über die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern
  • Daten- und Marketingkonzepte

Der Verbraucherschutz sieht die Vorgehensweisen der Auskunfteien kritisch und empfiehlt daher den Verbrauchern, sich regelmäßig eine Selbstauskunft erstellen zu lassen und gegebenenfalls gegen falsche Einträge vorzugehen bzw. deren Löschung zu beantragen.

Schufa-Auskunft Vermieter

Ein Recht auf eine Schufa Auskunft haben Vermieter dem Gesetz nach nicht. Dennoch wird es fast unmöglich sein, ohne dieses Mietzertifikat eine Wohnung zu bekommen. Was der Vermieter abfragen darf, ist allerdings vorgegeben und auch zu den verbotenen Fragen gibt es klare Regeln.

Erlaubt sind Fragen zur Person, den aktuellen Nettoeinkünften, Insolvenzverfahren in den vergangenen 5 Jahren und eidesstattliche Versicherungen der letzten drei Jahre. Außerdem darf Auskunft dazu eingeholt werden, wer alles mit in die Wohnung einziehen möchte und ob Haustiere vorhanden sind. Kleintiere müssen nicht angegeben werden.

Außer der Schufa gibt es noch andere sogenannte Auskunfteien."

Nicht erlaubt sind Fragen zur ethnischen Herkunft, nach der Familienplanung oder den Hobbys. Auch Fragen zur Gesundheit, Religion und der eigenen politischen Meinung sind verboten. Ebenso sind Fragen nach der sexuellen Orientierung, der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft und nach einer Mietrechtsschutzversicherung zu unterlassen.

Stellt der Vermieter diese Fragen, macht er sich nicht strafbar. Allerdings hat der Mieter in diesem Falle das "Recht zur Lüge" und muss bei unwahren Aussagen zu diesen Fragen nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung bzw. einer gerechtfertigten fristlosen Kündigung des Mietvertrages rechnen.

Doch bekommt der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt die Lüge mit, führt das sicher nicht zum allerbesten Verhältnis zwischen den Mietparteien. Besser wäre es daher, die unerlaubten Fragen einfach unbeantwortet zu lassen.

Mit der SCHUFA-Selbstauskunft erfahren Sie, wie Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen. Vor allem aber können Sie überprüfen, ob die Daten, die die SCHUFA über Sie angelegt hat, stimmen. Denn tatsächlich kommt es gar nicht so selten vor, dass die SCHUFA falsche oder veraltete Bonitätsdaten vorliegen hat. Mit der kostenlosen Eigenauskunft können Sie das überprüfen und falsche Daten löschen oder berichtigen lassen.

Dazu informieren Sie die SCHUFA unter Berufung auf den § 33ff. BDSG. Ergibt die Überprüfung, dass die Informationen nachweislich falsch sind, werden diese korrigiert. Die betroffenen Daten werden bis zur Klärung gesperrt.

  • Mit einer SCHUFA-Selbstauskunft können Sie kostenlos eine Einschätzung darüber gewinnen, wie kreditwürdig Sie für Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen sind. Holen diese eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA über Sie ein, stützt sich das Ergebnis auf diese Daten:

    • Datenkopie aller persönlich gesammelten Daten sowie Daten aus Geschäftsvorgängen
    • Nennung der Quellen, aus denen diese Daten stammen
    • Auflistung Dritter, an die die SCHUFA die Daten weitergeleitet hat
    • Auskunft über Ihren aktuellen SCHUFA-Score, jeweils ausgewiesen für einzelne Branchen wie Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Banken

  • Ihre SCHUFA-Selbstauskunft gliedert sich in drei Teile. Das bedeuten die Angaben in Ihrer Datenkopie:

    Teil 1 - persönliche Daten: In diesem Teil finden Sie Ihre Kundenummer (SCHUFA-Datensatznummer) sowie Name, Geburtsdatum und die aktuelle und alle gespeicherten Meldeadressen.

    Teil 2 - Kredithistorie mit Basisscore: Dieser Teil listet in Textform alle Dritten auf, die bei der SCHUFA eine Bonitätsauskunft über Sie angefragt haben, ebenso Grund und Datum der Anfrage. Am Ende finden Sie den Basisscore: Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie in den Augen der SCHUFA eingegangene Zahlungsverpflichtungen erfüllen werden.

    Teil 3 - Tabellenteil mit einzelnen Score-Werten: Hier finden Sie zwei Tabellen. Die erste zeigt die Score-Werte aller Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten Informationen über Sie an die SCHUFA übermittelt haben. Eine zweite Tabelle gibt detailliert Auskunft über die einzelnen Score-Werte, die Sie in verschiedenen Branchen und Geschäftsfeldern erzielen. Das Spektrum reicht von Banken über Telekommunikationsunternehmen und Versandhändler. Denn verschiedene Branchen legen unterschiedliche Kriterien an mögliche Vertragspartner an: Ein Handvertrag zahlt sich in der Regel ja auch leichter als vierstellige Raten für ein Baudarlehen.

Welche Alternativen zur kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft gibt es?

Neben der kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie) bietet die SCHUFA kostenpflichtige „meine SCHUFA Pakete“ an. Mitunter lassen sich diese mit diversen Abo-Modellen kombinieren. Eine Übersicht inklusive der Preise finden Sie nachfolgend.

SCHUFA-BonitätsCheck für 29,95 € einmalig. Speziell konzipiert zur Vorlage bei Vermietern als Nachweis über die eigene Zahlungsfähigkeit. Sie brauchen nur wenige Angaben zu machen und können das Dokument auch von unterwegs innerhalb weniger Minuten abrufen.

SCHUFA-BonitätsCheck

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft für 29,95 € einmalig: Diese Auskunft können Sie für den Vermieter oder einen Geschäftspartner verwenden. Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Dazu gibt es Erläuterungen und weitere Orientierungswerte.

zur SCHUFA-BonitätsAuskunft*

meineSCHUFA kompakt für 3,95 € im Monat (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Sie können telefonisch oder online Informationen zu Ihren Daten abfragen. Außerdem werden Sie über Änderungen informiert.

zu meineSCHUFA kompakt*

meineSCHUFA plus für 4,95 € im Monat (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Zusätzlich zur Abfrage Ihrer Daten per Telefon oder online erhalten Sie Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Missbrauch Ihrer Daten im Internet.

zu meineSCHUFA plus*

meineSCHUFA premium für 6,95 € monatlich (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Bei diesem Paket können Sie sämtliche Leistungen zusätzlich für eine zweite Person beantragen und Sie werden bei Anfragen im ServiceCenter der SCHUFA bevorzugt behandelt.

zu meineSCHUFA premium*

Wo bekomme ich einen schufa auskunft
Infografik: Die SCHUFA-Auskunft im Überblick

Wann habe ich eine gute Bonität bei der SCHUFA?

Der SCHUFA-Score besteht aus mehreren Einzelwerten. Der Wert, der Ihnen bei der Selbsteinschätzung hilft, ist der sogenannte Basisscore. Er beschreibt die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der Sie aus Sicht der SCHUFA ein Geschäft oder einen Kredit vertragsgemäß begleichen können.

Der Basisscore wird jedes Quartal neu berechnet. Er liegt zwischen 0 und 100 – je höher desto besser! Als sehr gut gilt ein Basisscore über 97, denn er besagt, dass Sie mit 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit zahlen werden. Ein zufriedenstellendes bis bereits erhöhtes Risiko vermittelt ein Basisscore zwischen 90 und 95. Unter 50 gelten Sie als sehr kritisch. Es dürfte dann recht schwer werden, überhaupt einen Vertragsanbieter zu finden.

Wie kann ich das Ergebnis meiner SCHUFA-Auskunft verbessern?

Es gibt einige Möglichkeiten den SCHUFA-Score gut zu halten oder zu optimieren. Vorrausetzung ist immer: Behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation!

  • Achten Sie darauf, dass Einkommen und Ausgaben immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
  • Zahlen Sie Rechnungen rechtzeitig, kommen Sie anderen finanziellen Verpflichtungen immer zeitnah nach. So lassen sich Mahnungen und Inkasso-Briefe vermeiden – damit letztlich schlechte Daten bei er SCHUFA.
  • Auch viele verschiedene Meldeadressen im Lauf der Jahre anzusammeln, wirkt sich negativ auf den SCHUFA-Score aus. Grund: Verdacht auf Verdunklungsgefahr! Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, melden Sie sich bei häufigen Umzügen daher nicht immer gleich neu an.

Mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel SCHUFA-Score verbessern.

SCHUFA und Datenschutz: Wann werden die Daten meiner Selbstauskunft gelöscht?

Die SCHUFA darf Ihre in der Selbstauskunft aufgeführten Daten teilweise über mehrere Jahre speichern. Maßgeblich ist immer die „Erforderlichkeit“. Für die Prüfung dieser Erforderlichkeit gibt es Regelfristen. Die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt demnach 3 Jahre, wie die SCHUFA schreibt. Abweichend davon gilt:

  • Girokonto: sofort nach Auflösung
  • Kreditkarte: sofort nach Kündigung
  • Handyvertrag: sofort nach Kündigung
  • Bürgschaft: sofort nach Kündigung
  • Eigenauskunft: nach 1 Jahr
  • Ratenkredit: 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Mahnbescheid: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
  • verspätete Ratenzahlung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
  • Vollstreckung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
  • eidesstattliche Versicherung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
  • nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten: am Ende des 3. Jahres
  • nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten: am Ende des 3. Jahres
  • nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen: am Ende des 3. Jahres
  • nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
  • Insolvenz: am Ende des 3. Jahres nach Beendigung des Verfahrens.

Bei der Wohnungssuche verlangen Vermieter häufig eine Auskunft über die Bonität des Mieters. Mit dem „SCHUFA-Bonitätscheck“ können Sie sofort ein PFD generieren und diesen bei der Wohnungsbesichtigung dem Vermieter vorlegen. Anders als die kostenlose Eigenauskunft enthält der Bonitätscheck nur Informationen, die für dem Vermieter relevant sind.

Repräsentatives Bsp. nach §6 PangV: Nettodarlehensbetrag 10.000 €, 84 Monate Laufzeit, effektiver Jahreszins 4,24 %, gebundener Sollzins 4,16 %, Bearbeitungsgebühr keine, Gesamtbetrag 11.543,68 €, OFINA Kredit, Stand: heute

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