Guten Morgen,
Es gibt keine Freimenge ! Wenn du wiederholt Autos mit Gewinn weiterverkaufen willst, dann musst du das schon von Beginn an als Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Ob du tatsächlich damit etwas verdienst, ist gewerberechtlich egal. Du bist der glückliche Gewinner eines Neuwagens, doch wenn Du den neuen Wagen nicht behalten willst, bietet es sich an, das gewonnene Auto zu verkaufen! Der Verkauf eines gewonnenen Autos ist grundsätzlich möglich, wenn keine vertraglichen Pflichten den Autoverkauf verhindern. Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du folgende Dokumente und Gegenstände übergeben:
|