Wie viel gras darf man in deutschland besitzen

Wer unter Cannabis-Einfluss fährt und in eine Polizeikontrolle kommt, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Beim ersten Vergehen wird das meist mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße bestraft. Setzt man sich zum wiederholten Mal zugedröhnt ans Steuer, gibt es schon bis zu drei 3 Monate Fahrverbot und 1500 Euro Geldbuße. Wer in berauschtem Zustand einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, verletzt oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf 5 Jahren rechnen.

In jedem Fall wird die zuständige Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern. Dabei ist nicht mal ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nötig. Schon, wenn der Verdacht besteht, dass jemand Cannabis konsumiert hat und deswegen fahruntauglich ist, kann die Verwaltungsbehörde ein Überprüfungsverfahren einleiten. Allein der Besitz von Cannabis reicht allerdings noch nicht, einen solchen Verdacht zu begründen.

Beachten Sie zu diesem Thema auch unseren Ratgeber zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Verdacht auf Drogenkonsum: Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Einen Fahrer gegen seinen Willen mit auf die Wache nehmen, darf die Polizei nur dann, wenn dieser sich weigert, sich auszuweisen und seine Papiere vorzuzeigen. Das muss der Betroffene also auf jeden Fall tun. Auch Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten und Warnweste muss dieser den Beamten zeigen, wenn er dazu aufgefordert wird. Das Auto durchsuchen darf die Polizei nur, wenn der Betroffene zustimmt. Gegen dessen Willen darf das Fahrzeug nur mit einem Durchsuchungsbefehl durchsucht werden.

Auch die meisten Tests dürfen die Beamten vom Fahrer nicht einfach verlangen. Urin-, Schweiß- und Atemalkoholtests erfolgen grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Eine Ausnahme gibt es nur für Bluttests: Liegt ein konkreter Hinweis vor, dass der Betroffene fahruntauglich ist, kann der Test angeordnet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er eine Fahne hat, es im Auto nach Cannabis riecht oder ein Drogenspürhund anschlägt. Für einen Bluttest brauchen die Beamten aber einen richterlichen Beschluss. Außerdem muss er dann von einem Arzt durchgeführt werden.

Freiwillig sind auch die Antworten auf die Fragen nach dem letzten Alkohol- oder Drogenkonsum. Sogar in die Augen leuchten, den Fahrer auf einer Linie laufen oder die Nase berühren lassen, dürfen die Beamten nur, wenn der Betroffene einwilligt. 

Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle?

Es ist natürlich nicht empfehlenswert, Widerstand gegen die Polizei zu leisten. Die eigenen Rechte sollte man trotzdem höflich, aber bestimmt einfordern.

Angaben zur eigenen Person müssen auf jeden Fall gemacht werden. Denn wer sich weigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro bestraft wird. Nur wer sich ganz sicher ist, dass geforderte Tests negativ ausfallen, sollte sich auf diese einlassen. In diesem Fall kann der Schnelltest nämlich wirklich die schnellste Methode sein, die Polizeikontrolle zu beenden. 

Denn andernfalls droht ein Bluttest: Hierfür genügt bereits der Anfangsverdacht der Beamten. Sie können dann einen Richter kontaktieren und einen Beschluss zum Bluttest anfordern. Dann muss der Fahrer die Polizisten zum zuständigen Arzt begleiten und die Testergebnisse abwarten. Da ein Bluttest teuer ist, werden die wenigsten Beamten einen solchen ohne begründeten Verdacht durchführen lassen. 

Fällt der Schnelltest andererseits positiv aus, folgt daraus eine zumindest kurzfristige Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist sich der Fahrer also nicht sicher, ob er in jeder Hinsicht nüchtern ist, sollte er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Auch die Schnelltests sollte er dann verweigern. So besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Beamten wieder abziehen, ohne einen Bluttest durchzusetzen. 
 

Wie viel gras darf man in deutschland besitzen

Das Tütchen Gras in der Tasche, am Hauptbahnhof umsteigen, da reflektieren aus der Ferne sieben Buchstaben: POLIZEI. Ob dem Kiffer der Schweiß den Rücken herunter rinnt oder ob er entspannt weiterschlurft, hängt wohl auch davon ab, an welchem Bahnhof er unterwegs ist. In München setzt vermutlich der Fluchtinstinkt ein. Wer in Bayern mit Gras erwischt wird, hat im Vergleich zu allen anderen Bundesländern angeblich mit den härtesten Konsequenzen zu rechnen. Wir haben herausgefunden: So schlimm ist es gar nicht. Unsere fünf Facts zum Umgang mit Cannabis in den verschiedenen Bundesländern. 

Für alle Bundesländer gilt generell, dass der Besitz von Cannabis illegal ist. Trägt man jedoch nur geringe Mengen Gras mit sich herum, hat jedes Bundesland die Möglichkeit, auf eine Strafe zu verzichten. §31a des Betäubungsmittelgesetzes macht das möglich und erlaubt den Ländern, eine eigene Höchstmenge festzulegen, bis zu der das Verfahren eingestellt werden kann. Außer einer Anzeige passiert dann unter bestimmten Voraussetzungen nichts. Bayern hat 6 Gramm Cannabis als Höchstmenge definiert, genauso wie 12 andere Bundesländer. Nur in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen darf man mit mehr Gras erwischt werden, ohne dass eine Strafe blüht.

Grundsätzlich wird in jedem Bundesland das Verfahren aber nur dann eingestellt, wenn das Cannabis zum Eigenverbrauch gedacht ist und keine anderen Drogen im Spiel sind. Außerdem sollte der Täter kein Wiederholungstäter sein und die Öffentlichkeit kein Interesse daran haben, die Straftat zu verfolgen – wie es zum Beispiel bei Erziehern und Lehrern der Fall wäre. Trotz der Kulanzgrenze ist die Entscheidung an jedem deutschen Gericht immer dem Richter überlassen.

Wer am Münchner Hauptbahnhof unterwegs ist, könnte meinen, Bayern hätte nicht nur die angestaubtesten Polizei-Uniformen der Republik, sondern auch die meisten Beamten. Tatsächlich ist es im Bundesländer-Vergleich nicht so: Im Verhältnis zur Einwohnerzahl haben neun andere Bundesländer mehr Polizisten, die im Vollzug – also auf der Straße, im Streifenwagen, auf der Wache – tätig sind. Die meisten Polizisten sind in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg unterwegs, die wenigsten in NRW und Baden-Württemberg. Bayern landet im Mittelfeld.

Wie oft Cannabisdelikte angezeigt werden, ist in Deutschland sehr verschieden. Mehr Anzeigen in einem Bundesland kann auch heißen, dass da mehr Kiffer leben. Trotzdem fällt auf: In Bayern werden nicht überdurchschnittlich viele Strafanzeigen wegen Gras gestellt. Ganz im Gegenteil, der Freistaat landet nur auf Platz 11. In Bremen gibt es am meisten Anzeigen, im Saarland und in Sachsen am wenigsten.

Strafanzeigen werden immer aufgenommen, wenn die Polizei jemanden mit Cannabis erwischt. Unabhängig davon, wie viel Gras gefunden wird, handelt es sich um eine Gesetzwidrigkeit. Ob das Verfahren letztendlich eingestellt wird, entscheidet anschließend die Staatsanwaltschaft.

Hier kommen wir dem Klischee von den harten bayerischen Behörden schon näher. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg werden am meisten Menschen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Bayern landet gleich dahinter.

Glück im Unglück haben Kiffer häufig in Berlin und Schleswig-Holstein: Wer mit einer geringen Menge Gras von der Polizei erwischt wurde, kann in diesen beiden Ländern am ehesten darauf hoffen, dass das Verfahren gegen ihn fallen gelassen wird und er keine Strafe bekommt. Fast bei der Hälfte aller Fälle wird in Schleswig-Holstein das Verfahren eingestellt. In diesem Punkt macht Bayern seinem Ruf alle Ehre: Bayerische Staatsanwälte sind strenger und stellen nur 11 Prozent aller Cannabis-Verfahren ein. Dennoch ist es nicht das härteste Bundesland, in Sachsen ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer, einem Verfahren zu entgehen.

Bayern ist nicht liberal im Umgang mit Cannabis, aber auch nicht in allen Punkten unverhältnismäßig viel härter als andere Bundesländer. Dass sich der Eindruck hält, Bayern würde mit Abstand den schärfsten Gras-Kurs fahren, könnte daran liegen, dass die Polizei grundsätzlich härter vorgehen darf, als in anderen Ländern. Das bayerische Polizeirecht erlaubt beispielsweise, dass Menschen bis zu zwei Wochen in Gewahrsam genommen werden dürfen, bevor ein Richter entscheidet, was geschieht. In NRW und Berlin geschieht das maximal für 48 Stunden.

Bayern wird trotz dieser Fakten wohl nicht so schnell seinen Titel als gefühlt härtestes Bundesland für Kiffer verlieren – zu viele Geschichten kursieren, zu viele Zahlen sind unbekannt und zu gerne mögen wir Klischees. Trotzdem: Falls ihr in nächster Zeit an einem Bahnhof in Bayern kontrolliert werdet, denkt euch: Das hätte mir woanders auch passieren können.

Schlagworte: drogen gesellschaft leben rechte

Der Umgang mit Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Straflos ist nur der Konsum. 

Aber auch bei Besitz, Anbau, Einfuhr etc. sieht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Möglichkeiten vor, Strafverfahren frühzeitig - d.h. bereits im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft - einzustellen (§ 31a BtMG). Es kommt dann nicht zu einer Gerichtsverhandlung oder einer Strafe. 

Voraussetzung ist dafür zunächst immer, dass mit dem Cannabis zum Eigenverbrauch („Eigenbedarf“) umgegangen wurde. 

Geringe Menge bei Cannabis: Grenzwert bestimmt sich nach THC-Gehalt 

Dann kommt es maßgeblich auf die Menge des Cannabis an. Liegt eine „geringe Menge“ des Betäubungsmittels vor, ist eine Einstellung möglich. 

Um die geringe Menge zu bestimmen, stellt der Bundesgerichtshof bei Cannabis auf Konsumeinheiten ab. Eine Konsumeinheit ist die Menge des Wirkstoffes THC, der eine durchschnittliche Person „high“ macht. Diese liegt bei 0,015 Gramm THC. Die geringe Menge sieht der BGH bei 3 Konsumeinheiten, also 0,045 g THC, als noch gegeben an. 

Praxis: Bruttogewicht der Cannabisblüten 

In der Praxis hat man es natürlich nicht mit dem reinen Wirkstoff von Cannabis (THC), sondern mit den Blüten der Pflanze zu tun. Aus diesen müsste mittels toxikologischen Gutachtens jeweils der THC-Gehalt errechnet werden, um exakt die 0,045-Gramm-Grenze bestimmen zu können. 

Da das völlig unpraktikabel und vor allem teuer wäre hat  sich in der Justiz überwiegend der Gedanke durchgesetzt, auf das Bruttogewicht, also auf das Gewicht der Cannabisblüten abzustellen. 

Die Grenze der geringen Menge liegt dann bei 6 Gramm Bruttogewicht. Dabei wird zugunsten des Beschuldigten ein relativ geringer Wirkstoffgehalt des Cannabis unterstellt. 

Geringe Menge: Teilweise unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern

Die meisten Bundesländer halten sich an die 6-Gramm-Grenze. 

In einer Handvoll Bundesländern haben sich jedoch abweichende Obergrenzen durchgesetzt. Diese Grenzen sind von der Justiz des Bundeslandes in der Regel durch Richtlinien festgelegt und gelten dort in der Praxis. 

NRW, Rheinland-Pfalz und Thüringen

In diesen Bundesländern gilt eine Grenze von 10 Gramm Bruttogewicht. Bis zu diese Grenze kann das Strafverfahren also eingestellt werden. 

Berlin und Bremen: Einstellung möglich bei bis zu 15 Gramm Brutto! 

Einen Schritt weiter gehen seit 2020 Berlin und Bremen: Hier muss das Strafverfahren in der Regel bei bis 10 Gramm Bruttogewicht eingestellt werden. Darüber hinaus kann das Strafverfahren bei bis 15 Gramm Bruttogewicht eingestellt werden. 

Zusätzliche Voraussetzung für Einstellung: Geringe Schuld des Täters 

Die geringe Menge Cannabis ist kein Freibrief für eine Einstellung. Weitere Voraussetzung der Einstellung ist, dass das Maß der Schuld des Täters gering ist. Wann das der Fall ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bewertet wird anhand einer Gesamtbetrachung von Tat und Täter. Wie diese ausfällt hängt letztlich von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt ab. 

Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Cannabis geführt? Haben Sie sonstige Fragen zum Thema? 

Melden Sie sich bei mir unter 0159 06126610 (auch per WhatsApp, Signal, Telegram). 

Oder vereinbaren Sie gleich einen Termin in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm 216 in Berlin. Melden Sie sich dazu unter 030 43207686 bei meinem Sekretariat.  

Und denken Sie daran: Keine Aussage ohne Anwalt!