Wie viel Bargeld darf man mit sich führen

Zuletzt überprüft: 11/10/2021

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU können Sie als Privatperson so viel einkaufen und mitnehmen wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben, inbegriffen. Daher sind keine weiteren Zahlungen in einem anderen EU-Land fällig.

Um jedoch festzustellen, ob die Waren, die Sie gekauft haben, für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, können die Zollbehörden der Europäischen Union verschiedene Elemente prüfen: z. B. ob sie Besitzer eines Handelsunternehmens sind oder für ein solches arbeiten, wie die Waren verpackt sind usw. Ferner überprüfen die Behörden auch die Menge der Waren, die Sie mitführen.

Jedes EU-Land kann selbst die Höchstmenge an Tabakwaren und alkoholischen Getränken festlegen, die Sie in das Land mitbringen dürfen. Diese Höchstbeträge müssen mindestens sein:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm)
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 Liter hochprozentige Spirituosen
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier

Mitnahme von Mengen, die die Höchstgrenzen überschreiten

Wenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren mitführen, die nicht für den persönlichen Bedarf oder zum Wiederverkauf bestimmt sind, müssen Sie möglicherweise anhand einer Quittung oder Rechnung nachweisen, dass sie tatsächlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Wenn Sie dies nicht ausreichend nachweisen können, werden Sie unter Umständen zur Zahlung von Zoll aufgefordert, oder aber Ihre Waren könnten beschlagnahmt werden.

Für Reisende unter 17 Jahren gelten strengere Regeln. Diese können von Land zu Land verschieden sein. Erkundigen Sie sich möglichst bevor Sie Ihre Reise antreten.

Mitführen von Bargeld

Wenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Versäumen Sie dies, könnte Ihr Bargeld von den Zollbehörden einbehalten oder eine Geldbuße auferlegt werden. Die Zollbehörden können Einzelkontrollen und Kontrollen an Ihrem Auto oder Gepäck vornehmen.

Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist.

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bei der Einreise in die EU

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie Waren verbrauch- und mehrwertsteuerfrei in den unten aufgeführten Höchstmengen unter der Voraussetzung mitführen, dass sie nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind.

Alkoholische Getränke

Sie können Folgendes einführen:

  • 4 Liter nicht schäumender Wein (Stillwein) und
  • 16 Liter Bier

Zusätzlich können Sie mitbringen:

  • insgesamt 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % vol oder 1 Liter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr oder 2 Liter mit Alkohol angereicherten Wein oder Schaumwein

Jedes dieser Kontingente entspricht 100 % der letztgenannten Höchtsmenge und kann auch aufgeteilt werden. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beide entsprechen je der halben Höchstmenge.

Tabakerzeugnisse

Je nach Land, das Sie besuchen, gelten obere oder untere Höchstmengen. Wenn ein EU-Land die unteren Höchstmengen anwendet, können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.

obere Höchstmenge

untere Höchstmenge

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder

250 g Tabak

40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder

50 g Tabak

Sie können diese Tabakerzeugnisse kombinieren, dürfen aber die Höchstmengen nicht überschreiten. z. B. 50 Zigarillos und 25 Zigarren = erlaubte Höchstmenge

Wenn Sie jünger als 17 Jahre sind, haben Sie kein Anrecht auf die steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder Alkohol.

Sonstige Waren einschließlich Parfum

Sie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro).

Kraftstoff

Sie können (maximal) 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Behälter zusätzlich zu dem in Ihrem Kraftstofftank befindlichen Kraftstoff mitführen. Diese Regel gilt für jede Art von motorisiertem Fahrzeug.

Verbrauchsteuern bei der Ausreise aus der EU

Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU (und in bestimmten Gebieten innerhalb der EU wie den Kanarischen Inseln) reisen, können Sie in so genannten Tax-free-Geschäften auf Flughäfen und in Häfen zollfrei einkaufen. Beachten Sie dabei, dass für solche Waren im Einreiseland zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen ähnlich denen in einem Zielland außerhalb der EU gelten könnten.

Durchreise in die EU über die Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-Land

Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes EU-Land und dabei über die Schweiz reisen, gelten die schweizerischen Zollvorschriftenen.

Wenn Sie Alkohol und Tabak in Mengen mitführen, die die in der Schweiz zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei Ihrer Einreise in die Schweiz und Ihrer Wiedereinreise in die EU anmelden. In der Schweiz können Sie aufgefordert werden, eine finanzielle Garantie zu leisten, die Sie bei der Ausreise aus dem Land zusammen mit den Waren zurückerhalten.

Was sind Bargeldobergrenzen?

Damit sind die maximalen Bargeldzahlungen gemeint, die allgemein erlaubt sind. In Deutschland gibt es derzeit keine Höchstgrenze für Bargeld-Auszahlungen. Wer Beiträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, muss allerdings einen Ausweis vorzeigen. Die Angaben muss der Händler aufzeichnen und aufbewahren.
Hintergrund ist der verstärkte Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aus diesem Grund sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Richtlinie 2018/843 in nationales Recht umzusetzen.  

Was gilt bei Bargeldeinzahlungen bei meiner Bank oder Sparkasse?

Ab dem 8. August 2021 gelten neue Regeln der Finanzaufsicht Bafin. Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Banken und Sparkassen von Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen.

Eine Obergrenze, wie viel Sie einzahlen dürfen, gibt es weiterhin nicht. Aber als Kundin oder Kunde müssen Sie einen Nachweis parat haben, wenn Sie mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einzahlen möchten.

Dieser Nachweis kann beispielweise sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Wenn Sie die Bargeld-Einzahlung bei einer anderen Bank als ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen.

Bei Geschäftskunden fragt die Bank oder Sparkasse in begründeten Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis. 

Neue Obergrenze für den Kauf von Edelmetallen?

Beim anonymen Kauf von Edelmetallen ist die Grenze noch enger gezogen. Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie schränkt die sogenannten Tafelgeschäfte ein. Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Obergrenze für Edelmetalle wie etwa Gold und Silber von 1.999 Euro.  

Wer eine höhere Summe Gold oder Silber kaufen möchte, kann dies tun. Dann ist allerdings der Händler verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen.  

Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Eins vorweg: Es gibt noch keine einheitliche Regelung der Bargeld-Obergrenze in den EU-Mitgliedstaten. In vielen Ländern gibt es bereits weitaus strengere Bargeldobergrenzen als in Deutschland. In Frankreich liegt die Höchstgrenze der Bargeldauszahlungen beispielsweise für französische Steuerzahler bei 1.000 Euro. Höhere Geldbeträge müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Ausländer liegt die Obergrenze hingegen bei 10.000 Euro. In Italien sind Bargeldauszahlungen bis 2.999 Euro ohne Nachweis möglich und in Spanien liegt die Höhe bei nunmehr 2.500 Euro.  

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer einheitlichen Regelung. Eine Einigung konnte bislang aber noch nicht erzielt werden. 

Mit wieviel Geld darf ich über die Grenze?

Auch für die Mitnahme von Bargeld bei Grenzüberquerungen gibt es Regelungen.
Innerhalb der EU müssen Sie auf Nachfrage der Zollkontrolle wahrheitsgemäß Auskunft geben. Allerdings gibt es keine Obergrenzen.

Außerhalb der EU sind die Regelungen strenger. Wer mit Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reist, muss den Betrag bei der Zollkontrolle anmelden.

Was sagen die Befürworter der Bargeldobergrenze?

Das Bargeld-Limit soll vor allem Terroristen und Kriminellen das Leben schwermachen. Auch die Schwarzarbeit soll so eingedämmt werden. Denn Bargeld-Zahlungen lassen sich nur schwer nachverfolgen. Weniger Bargeld bedeutet für Staat und Wirtschaft zudem weniger Kosten für die Bereitstellung von Münzen und Scheinen.

Was sagen die Gegner?

Dass eine Bargeldobergrenze Terrorismus, Kriminalität oder Schwarzarbeit wirksam eindämmt, bezweifeln viele Experten. Zudem sind einige Händler auf höhere Bargeldzahlungen eingerichtet, wie beispielsweise Autoverkäufer. Datenschützer kritisieren, dass man elektronische Zahlungen grundsätzlich immer zurückverfolgen kann. Daher gilt die Bargeld-Obergrenze grundsätzlich als eine Einschränkung der Freiheit.

Und was sagen die Experten bei den Sparkassen?

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, dem Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, ist die Haltung klar: Bargeldobergrenzen werden nicht dazu führen, Terrorfinanzierung oder Geldwäschekriminalität nachhaltig einzudämmen. Da sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Sparkassen bieten eine Fülle modernster bargeldloser Bezahlmöglichkeiten an. Gleichwohl sollte jeder die Entscheidung darüber haben, ob er auch größere Beträge bargeldlos oder eben bar bezahlen möchte.

Was passiert jetzt? Wird das Bargeld in Deutschland sogar ganz abgeschafft?

Nein, auch wenn neue 500-Euro-Scheine europaweit nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Ob es eine Bargeldobergrenze geben wird, ist derzeit noch unklar. Sicher ist: Es wird in Deutschland auch in Zukunft Bargeld geben. Nicht zuletzt, weil nach Umfragen der Bundesbank die deutliche Mehrheit der Deutschen Bargeld befürwortet.

Sie haben noch Fragen zum Thema Bargeld? Wir helfen Ihnen gern weiter.

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