Wie schreibe ich eine kündigung in der probezeit

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Wie schreibe ich eine kündigung in der probezeit
Nachfolgend finden Sie ein Muster einer Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit des Arbeitnehmers.

ordentliche Probezeitkündigung

Eine Kündigung während der Probezeit mit ordentlicher Frist ist sowohl für den Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber möglich.

sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden.

rechtliche Kenntnisse sind notwendig

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt.

EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

Wie schreibe ich eine kündigung in der probezeit

An den Arbeitnehmer (Adresse)

Kündigung in der Probezeit

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich Ihnen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, welches mit Arbeitsvertrag vom …..begründet wurde, ordentlich – innerhalb der Probezeit- mit gesetzliche Frist zum ….. (2 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Weiter müssen Sie sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen.

Berlin, den …………. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Es handelt sich hier um eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.

Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber

Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen beweisst den Zugang sicherer als eine Zustellung per Einschreiben.

Übergabe durch Zeugen

Auch eine Übergabe der Kündigung durch einen Zeugen oder in Anwesenheit eines Zeugen ist möglich.

Einschreiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einscheiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitgeber zurück und gilt als nicht zugestellt.

EINE KÜNDIGUNG SOLLTE MAN NIEMALS PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN ÜBERSENDEN, BESSER IST PER EINWURF EINSCHREIBEN ODER ZUSTELLUNG DURCH EINEN ZEUGEN.

Die Arbeitgeberkündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam, sondern nichtig. Es gibt für die Kündigung nämlich ein Schriftformgebot, welches in § 623 Abs. 1 BGB geregelt ist.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen beachten.

2-Wochenfrist während der Probezeit

Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist 2 Wochen taggenau.

Kündigungsfrist

Zu beachten ist: In der Probezeit darf der Arbeitgeber mit verkürzter Kündigungsfrist kündigen, nämlich mit einer 2-Wochenfrist. Die Kündigung muss nicht zum Monatsende oder zum 15. des Monats erfolgen, sondern erfolgt taggenau. Eine Probezeitkündigung mit dieser kurzen Kündigungsfrist ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbart hat. Ansonsten gelten die Regelungen über die “normale Kündigung”.

Es muss in der Kündigungserklärung weder ein Kündigungsgrund angegeben werden, noch muss ein Grund vorliegen. Bei der Probezeitkündigung braucht der Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung.

Die Kündigungsfrist für die Probezeitkündigung beträgt 2 Wochen taggenau; dies ergibt sich aus dem Gesetz. Es ist möglich, dass in anwendbaren Tarifverträgen sogar noch kürzere Fristen geregelt sind.

Beispiel:

Der Arbeitgeber kündigt in der Probezeit dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis. Die Kündigung datiert vom 16. Februar 2021. Der Arbeitgeber lässt die Kündigung beim Arbeitnehmer am nächsten Tag, also am 17. Februar 2021 einwerfen. Von daher beginnt die Kündigungsfrist am 17. Februar 2021 und beendet dann das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später, also mit Ablauf des 3. März 2021.

Die Kündigung muss - wie jede Kündigung - schriftlich erfolgen, ansonsten ist diese nichtig. Der Arbeitnehmer muss den Zugang der Kündigung nicht bestätigen. Er muss also für den Erhalt der Kündigung nicht unterschreiben. Die Probezeit ist in § 622 Abs. 3 BGB gesetzlich geregelt.

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

Was ist eine Probezeit?

Die Probezeit ist eine vertraglich vereinbarte kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, während derer das Arbeitsverhältnis von einer Seite taggenau ordentlich gekündigt werden darf. Die Probezeit hat nichts mit den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu tun.

Wo ist die Probezeit gesetzlich geregelt?

Im Gesetz ist die Probezeit in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. Diese Regelung findet man in der Norm, die die Kündigungsfristen regelt, was Sinn macht, denn die Probezeit ist vor allem eine Vereinbarung über die Dauer der Kündigungsfrist.

Muss die Probezeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein?

Ja. Es muss sich im Arbeitsvertrag (oder in einem anwendbaren Tarifvertrag) irgendeine Regelung finden, wonach von Beginn an das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit, meistens sechs Monate, eine Probezeit gilt. Die Vereinbarung einer Probezeit ist letztendlich die Vereinbarung einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Dies sagt § 622 Abs. 3 BGB. Dort steht etwas von einer “vereinbarten Probezeit”. Wenn nichts vereinbart ist über die Probezeit, dann muss der Arbeitgeber auch innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses mit ordentlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats das Arbeitsverhältnis kündigen. Er kann nicht mit einer Zweiwochenfrist kündigen.

Wie kündige ich während der Probezeit?

Die ordentliche Kündigung in der Probezeit unterscheidet sich von einer “normalen” ordentlichen Kündigung nur durch die verkürzte Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Ansonsten ist noch zu beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, da die Wartezeit von 6 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Der Kündigende braucht also keinen Kündigungsgrund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wie schreibe ich eine Kündigung in der Probezeit?

Die Kündigungserklärung in der Probezeit ist einfach zu schreiben. Diese muss nur enthalten, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu einem bestimmten Kündigungstermin gekündigt wird. Die Frist beträgt 2 Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Hilfsweise sollte man zusätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Wie berechnet man die 2-wöchgige Kündigungsfrist?

Die zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit ist einfach zu berechnen. Bei den zwei Wochen kommt es nicht auf das Datum der Kündigung an, sondern auf den Tag der Zustellung der Kündigung beim Arbeitnehmer. Von diesem Tag sind zwei Wochen ab zu zählen. Wenn also der Wochentag ein Dienstag ist, dass ist das Ende der Frist ebenfalls ein Dienstag, nur 14 Tage später.

Braucht man für die Probezeitkündigung einen Kündigungsgrund?

Nein, ein Grund für die Kündigung muss nicht vorliegen. Dies wäre nur der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greifen würde und allgemeiner Kündigungsschutz gilt. Nach dem KSchG braucht man ja entweder einen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Grund für die Kündigung. Dies ist hier nicht der Fall, da das KSchG erst nach 6 Monaten greift.

Muss man in der Kündigungserklärung einen Grund angeben?

Nein, man muss in der Kündigungserklärung keinen Kündigungsgrund angeben. Wie oben bereits ausgeführt wurde, braucht man die Probezeitkündigung auch keinen Kündigungsgrund. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können grundlos den Arbeitsvertrag durch eine Kündigung beenden.

Kann auch der Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen in der Probezeit kündigen?

Das Muster ist gedacht für eine ordentliche Kündigung in der Probezeit. Man spricht auch von einer fristgerechten Kündigung. Eine ordentliche oder fristgerechte Kündigung liegt dann vor, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird. Bei der außerordentlichen Kündigung wird in der Regel fristlos, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt. Eine solche Kündigung ist nur möglich, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach§ 626 I BGB vorliegt. Dies ist in der Praxis selten. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können einfach so in der Probezeit bzw. in der Wartezeit das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen. Es muss ein erheblicher Grund, wie zum Beispiel Diebstahl von Firmeneigentum etc. vorliegen. Eine mangelnde Eignung des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung. Bei einer fristlosen Kündigung besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer klagt und dann der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen muss.

Was gilt bei einer fristlosen Kündigung in der Probezeit?

Die außerordentliche und fristlose Kündigung ist auch während der Probezeit möglich. Allerdings nur, wenn ein für die Kündigung ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund kommt selten vor. Derjenige, der außerordentlich kündigt, muss den Grund später vor dem Arbeitsgericht darlegen und notfalls beweisen.

Kann eine Probezeitkündigung auch mündlich erfolgen?

Eine Probezeitkündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Kündigung, im Arbeitsrecht, die nicht schriftlich erfolgt ist grundsätzlich nichtig. Das Schriftformgebot ist gesetzlich in § 623 BGB geregelt. Eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag können wirksam nur schriftlich geschlossen werden. Von einer mündlichen Kündigung ist von daher dringend abzuraten, da diese Unsicherheit schafft und das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Der Arbeitgeber hat unter Umständen das Problem, dass er später obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung gebracht hat, Lohn zahlen muss. Dies nennt sich Annahmeverzugslohn.

Wann muss man in der Probezeit kündigen?

Eine Probezeitkündigung muss nicht zwingend erfolgen, wenn beide Seiten das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen. Wenn aber eine Seite den Arbeitsvertrag kündigen möchte, so muss dies innerhalb des Probezeitraumes - dies sind meist 6 Monate - geschehen. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung der Gegenseite innerhalb der Probezeit zugehen muss. Das Datum der Kündigung ist dabei unerheblich.

Kann man auch auf dem letzten Tag der Probezeit kündigen?

Ja. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können die Probezeit bis zum letzten Tag ausnutzen. Eine Probezeitkündigung ist selbst am letzten Tag des Probzeitraumes ist möglich, allerdings muss die Kündigung der Gegenseite auch am letzten Tag zugehen! Wann die Kündigungsfrist abläuft, ist unerheblich.

Wie kann man in der Probzeit kündigen - Beispiel?

Der Arbeitgeber möchte zum Ende der Probzeit das Arbeitsverhältnis beenden. Die Probezeit endet zum 31.10.2021. Wenn der Arbeitgeber dann dem Arbeitnehmer die Kündigung bis zu diesem Tag zustellt (übergibt oder in den Briefkasten wirft), dann kann er noch mit der 2-Wochen-Frist kündigen und braucht auch keinen Kündigungsgrund. Unterheblich ist, dass das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung, welche am 31.10.2021 eingeworfen wird, erst zum 14. November 2021 endet.