Im Idealfall verzögern oder verhindern Sie den Scheidungsverlauf dadurch, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Ehegatten verständigen und versuchen, Ihre vielleicht brüchig gewordene Ehe wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. Wie Sie das anstellen, ist ein rein menschlicher Prozess, der außerhalb rechtlicher Vorgaben verläuft. Erst dann, wenn Ihr Ehegatte sich trennt, insbesondere aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht oder die Scheidung förmlich beantragt, beginnt das Scheidungsverfahren im Rechtssinne. Show
Scheidung im Rechtssinne ist ein strategischer Prozess. Wie immer, wenn es um Recht geht, ist derjenige im Vorteil, der sein Recht kennt und weiß, wie er es zielgerichtet in Anspruch nimmt. Gerade Scheidungen sind oft strategisch geprägt. Derjenige, der den ersten Schritt macht, bestimmt die Richtung und agiert, während der andere reagiert. Wenn Sie eine Scheidung verzögern oder verhindern wollen, müssen Sie wissen, wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Da das Scheidungsrecht komplex ist, sollten Sie möglichst nicht ohne anwaltliche Beratung agieren. Nur so besteht Waffengleichheit und nur so können Sie angemessen und wirksam reagieren. Emotionale Aspekte sind zwar wichtig und letztlich die Ursache für die Scheidung, treten aber im Scheidungsverfahren hinter die rechtliche Beurteilung zurück. Und ganz wichtig: Alles, was Sie tun, müssen Sie auch unter Kostengesichtspunkten betrachten. Wenn Sie das Scheidungsverfahren (im Rechtssinne) verzögern, riskieren Sie, dass Sie die durch die Verzögerung entstehenden Kosten für Gericht und Anwalt selbst bezahlen müssen. Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide sich einvernehmlich scheiden lassen wollen oder die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn ein Ehegatte keine Scheidung will. Eine Ehe kann nach § 1565 BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist eine Ehe dann, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht (Diagnose der Gegenwart): Dies ist der Fall, wenn die gegenseitige innere Bindung zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht. Es muss nur ein Ehegatte die eheliche Gesinnung verloren haben. Auf die Gründe kommt es nicht an. Bewiesen werden muss nur, dass die Eheleute getrennt leben. Dies ist in der Regel leicht zu beweisen, wenn die Eheleute getrennt leben, und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute die häusliche Gemeinschaft wieder herstellen (Prognose der Zukunft): Die Frage, ob eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Zukunft zu erwarten ist, trifft der Scheidungsrichter. Diese Frage hängt grundsätzlich von der Dauer des Getrenntlebens und vom Verhältnis der beiden Ehegatten zueinander ab. Da dieses nicht sehr leicht durch einen Außenstehenden zu beurteilen ist, hat der Gesetzgeber verschiedene Fälle definiert, bei denen (automatisch) die Ehe als gescheitert gilt.
Diese Voraussetzungen müssen im Scheidungsprozess vorgetragen und eventuell bewiesen werden. Zu unterscheiden sind vier Fälle Fall 1: Scheidung mit einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr (Härtefallscheidung)Die Ehe kann bei einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Selbst wenn beide die Ehescheidung wollen, so ist sie bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr nur dann möglich, wenn ein besonderer Härtegrund vorliegt. Wenn die Ehegatten in der Praxis manchmal behaupten, dass sie bereits seit einem Jahr getrennt leben, obwohl dieses nicht stimmt, so ist zu berücksichtigen, dass die Ehegatten mit dieser Behauptung vor Gericht gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen. Dennoch wird ein Richter bei einer streitlosen Scheidung den Angaben der Scheidungswilligen Glauben schenken. Eine Härtefallscheidung liegt vor, wenn es einem Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehegatten verheiratet zu sein. Der für diese Fälle notwendige Härtefall liegt zum Beispiel vor, wenn:
Dabei kann immer nur der Ehegatte die Scheidung verlangen, der den Härtegrund nicht hervorgerufen hat. Dieser Ehegatte muss das Vorliegen des Härtegrundes darlegen und beweisen. Es stellt keinen Härtegrund dar, wenn die Eheleute erst kurz verheiratet sind. Selbst wenn sich die Eheleute direkt in der Hochzeitsnacht trennen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden.
Fall 2: Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr TrennungWenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitzählt, so gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind, kommt es auf den Grund für die Scheidung nicht an. Neben der Einhaltung des Trennungsjahres und der Übereinstimmung beider Ehegatten zur Scheidung müssen sich die Ehegatten gemäß § 630 ZPO noch über folgende Punkte einigen:
Fall 3: Strittige Scheidung nach einem Jahr TrennungIst einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden und leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen dargelegt werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen. Streitet der andere Ehegatte das Vorliegen der Scheidungsgründe ab, so müssen diese ggf. durch Zeugen bewiesen werden. Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige Ehegatte die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. indem er selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt. Fall 4: Scheidung nach mehr als 3 Jahren TrennungLeben die Ehegatten 3 Jahre getrennt, so gilt die Ehe per Gesetz automatisch als gescheitert. Weitere Beweise für das Scheitern der Ehe bedarf es nicht. Dem Gericht muss also nur vorgetragen werden, dass die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben. Auf den Grund der Scheidung kommt es nicht an. Nach 3 Jahren Trennung wird die Ehe auch dann geschieden, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht.
Du hast Dich für eine Trennung entschieden? Doch weißt Du jetzt nicht: Wie sollst Du es ihm oder ihr sagen? Damit es nicht allzu verletzend rüber kommt? Und einigermaßen gut über die Bühne geht? Klar, „gut“ ist in diesem Fall natürlich so eine Sache. Doch will man den Anderen ja nicht zu sehr treffen! Und ihm oder ihr nicht das Gefühl geben, er/ sie sei schuld… Umso wichtiger ist es daher, es richtig anzustellen! Doch was bedeutet das konkret? Mit diesem Thema haben auch wir vom Ex zurück Team uns eingehend befasst. Und eine Strategie entwickelt, mit der Du genau das schaffen kannst. Diese Strategie wollen wir Dir hier nun vorstellen. Und noch mehr erwartet Dich in diesem Beitrag: 1) wie du generell die Trennung mitteilen und ankündigen solltest 2) Wie Du Dich ihm oder ihr gegenüber verhalten solltest, nachdem Ihr Euch getrennt habt. 3) Was in dieser Hinsicht gar nicht geht 4) Was zu tun ist, wenn Kinder mit im Spiel sind 5) und unser Fazit Wer schreibt hier: Paartherapeut Frederic Dittmar. Mehr von mir auf Youtube
Wie solltest du deine Trennung mitteilen?Dazu haben wir 2 Grundtypen herausgefunden…
Schaue, welcher Typ auf deinen Partner/deine Partnerin eher zutrifft! Meisten sind Menschen irgendwo in der Mitte! Deshalb sollten immer beiden Typen in Betracht gezogen werden! Doch wie gesagt überwiegt meist eine Seite. Welche ist es bei Deinem Partner/ bei Deiner Partnerin? Wie du die Trennung mitteilen solltest, wenn er/sie eher ein emotionaler Typ ist!Beim emotionalen Typ solltest du folgendermaßen vorgehen…
Wie du die Trennung mitteilen solltest, wenn er/sie eher ein rationaler Typ ist!Beim rationalen Typ solltest du folgendermaßen vorgehen…
Wie solltest du dich verhalten, nachdem du dich getrennt hast?Auch nach der Trennung ist dein Verhalten wichtig! Du solltest die Verantwortung für das Wohl deines Ex Partners/deiner Ex Partnerin nicht komplett aufgeben. Eine gute Mischung aus Konsequenz und Offenheit für Nachfragen nach der Trennung!Du solltest daher konsequent bleiben mit der Trennung, denn…
Trotzdem ist es wichtig, noch für Nachfragen zur Verfügung zu stehen, denn…
Was sind no – go’s, wenn du dich trennen willst?Folgende Verhaltensweisen können dich oder deinen/deine Ex nachhaltig schädigen!Du solltest auf keinen Fall…
Was können Folgeschäden sein, wenn du die Trennung falsch mitteilst?Er oder sie können…
Trennung, wie sagen wir es den Kindern?Auch Kinder können durch eine Trennung langfristige Schäden davontragen. Umso wichtiger ist es daher, sie davor zu schützen! Und zwar so gut es geht…. Was solltest du beachten, wenn ihr den Kindern die Trennung mitteilen wollt? (und warum)Generell gilt es die Kinder zu schützen. Weil es auch für sie eine sehr, sehr schwere Zeit ist. Lange Zeit war die Familie das Ein und Alles für sie. Der Fixpunkt ihres Lebens. Mama und Papa waren immer da. Doch nun bricht alles auseinander. Das sichere Nest gibt es nicht mehr. Und das führt zu einer großen Verunsicherung. Dem Gefühl, keinen oder sehr viel weniger Halt zu haben. Das ist eine große Herausforderung! (besonders in einem gewissen Alter) Dazu sollte das Mitteilungsgespräch folgendes berücksichtigen…
Welcher Umgang vom Elternpaar mit den Kindern ist nach einer Trennung am gesündesten?Ihr solltet nach dem Trennungsgespräch…
Trennung wie sagen – unser Fazit!Ja, das ist niemals eine schöne Angelegenheit bzw. „Aufgabe“. Und manch einer ist versucht, diesen Schritt einfach zu übergehen. Indem er oder sie klammheimlich verschwindet. Oder mit einer kurzen SMS oder Mail Schluss macht. Nicht sehr schön. Und alles andere als Gentle(wo)man like! Wie es daher besser machen? Ohne den Anderen unnötig zu verletzen? Frage Dich: Wie würdest Du in seiner oder ihrer Situation behandelt werden wollen? Und: Welche Art von Gespräch braucht er oder sie? Eher das rationale, betont sachliche? Oder das empathische? Bereite Dich zudem gründlich auf diese Unterhaltung vor. Und überlege Dir auch, wie es mit Euch beiden weitergehen könnte. Ob Ihr noch in Kontakt bleiben solltet, ob das gut für Euch beide ist. Oder ob es nicht doch besser ist, einen klaren Schnitt zu ziehen… |