Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Im Idealfall verzögern oder verhindern Sie den Scheidungsverlauf dadurch, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Ehegatten verständigen und versuchen, Ihre vielleicht brüchig gewordene Ehe wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. Wie Sie das anstellen, ist ein rein menschlicher Prozess, der außerhalb rechtlicher Vorgaben verläuft. Erst dann, wenn Ihr Ehegatte sich trennt, insbesondere aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht oder die Scheidung förmlich beantragt, beginnt das Scheidungsverfahren im Rechtssinne.

Scheidung im Rechtssinne ist ein strategischer Prozess. Wie immer, wenn es um Recht geht, ist derjenige im Vorteil, der sein Recht kennt und weiß, wie er es zielgerichtet in Anspruch nimmt. Gerade Scheidungen sind oft strategisch geprägt. Derjenige, der den ersten Schritt macht, bestimmt die Richtung und agiert, während der andere reagiert. Wenn Sie eine Scheidung verzögern oder verhindern wollen, müssen Sie wissen, wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Da das Scheidungsrecht komplex ist, sollten Sie möglichst nicht ohne anwaltliche Beratung agieren. Nur so besteht Waffengleichheit und nur so können Sie angemessen und wirksam reagieren. Emotionale Aspekte sind zwar wichtig und letztlich die Ursache für die Scheidung, treten aber im Scheidungsverfahren hinter die rechtliche Beurteilung zurück. Und ganz wichtig: Alles, was Sie tun, müssen Sie auch unter Kostengesichtspunkten betrachten. Wenn Sie das Scheidungsverfahren (im Rechtssinne) verzögern, riskieren Sie, dass Sie die durch die Verzögerung entstehenden Kosten für Gericht und Anwalt selbst bezahlen müssen.

Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide sich einvernehmlich scheiden lassen wollen oder die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn ein Ehegatte keine Scheidung will.

Eine Ehe kann nach § 1565 BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist eine Ehe dann, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht (Diagnose der Gegenwart): Dies ist der Fall, wenn die gegenseitige innere Bindung zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht. Es muss nur ein Ehegatte die eheliche Gesinnung verloren haben. Auf die Gründe kommt es nicht an. Bewiesen werden muss nur, dass die Eheleute getrennt leben. Dies ist in der Regel leicht zu beweisen, wenn die Eheleute getrennt leben, und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute die häusliche Gemeinschaft wieder herstellen (Prognose der Zukunft):

Die Frage, ob eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Zukunft zu erwarten ist, trifft der Scheidungsrichter. Diese Frage hängt grundsätzlich von der Dauer des Getrenntlebens und vom Verhältnis der beiden Ehegatten zueinander ab. Da dieses nicht sehr leicht durch einen Außenstehenden zu beurteilen ist, hat der Gesetzgeber verschiedene Fälle definiert, bei denen (automatisch) die Ehe als gescheitert gilt.

Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Diese Voraussetzungen müssen im Scheidungsprozess vorgetragen und eventuell bewiesen werden.

Zu unterscheiden sind vier Fälle

Fall 1: Scheidung mit einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr (Härtefallscheidung)

Die Ehe kann bei einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Selbst wenn beide die Ehescheidung wollen, so ist sie bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr nur dann möglich, wenn ein besonderer Härtegrund vorliegt.

Wenn die Ehegatten in der Praxis manchmal behaupten, dass sie bereits seit einem Jahr getrennt leben, obwohl dieses nicht stimmt, so ist zu berücksichtigen, dass die Ehegatten mit dieser Behauptung vor Gericht gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen. Dennoch wird ein Richter bei einer streitlosen Scheidung den Angaben der Scheidungswilligen Glauben schenken.

Eine Härtefallscheidung liegt vor, wenn es einem Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehegatten verheiratet zu sein.

Der für diese Fälle notwendige Härtefall liegt zum Beispiel vor, wenn:

  • Der Ehegatte vom anderen Ehegatten misshandelt wurde.
  • Ein Ehegatte mit einem anderen Partner ein Kind erwartet.
  • Einer der Ehegatten Alkoholiker ist oder Drogen nimmt.
  • Der eine Ehegatte sich grob ehrverletzend gegenüber dem anderen Ehegatten verhält.
  • Der eine Ehegatte den anderen Ehegatten sexuell erniedrigt.

Dabei kann immer nur der Ehegatte die Scheidung verlangen, der den Härtegrund nicht hervorgerufen hat. Dieser Ehegatte muss das Vorliegen des Härtegrundes darlegen und beweisen. Es stellt keinen Härtegrund dar, wenn die Eheleute erst kurz verheiratet sind. Selbst wenn sich die Eheleute direkt in der Hochzeitsnacht trennen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden.

Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns entschließen, daraus zu erwachen.

Josephine Baker

Fall 2: Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung

Wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitzählt, so gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind, kommt es auf den Grund für die Scheidung nicht an. Neben der Einhaltung des Trennungsjahres und der Übereinstimmung beider Ehegatten zur Scheidung müssen sich die Ehegatten gemäß § 630 ZPO noch über folgende Punkte einigen:

  • Ehegattenunterhalt
  • Verteilung von Ehewohnung und Hausrat
  • Bei gemeinsamen Kindern: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt

Fall 3: Strittige Scheidung nach einem Jahr Trennung

Ist einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden und leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen dargelegt werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen. Streitet der andere Ehegatte das Vorliegen der Scheidungsgründe ab, so müssen diese ggf. durch Zeugen bewiesen werden. Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige Ehegatte die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. indem er selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

Fall 4: Scheidung nach mehr als 3 Jahren Trennung

Leben die Ehegatten 3 Jahre getrennt, so gilt die Ehe per Gesetz automatisch als gescheitert. Weitere Beweise für das Scheitern der Ehe bedarf es nicht. Dem Gericht muss also nur vorgetragen werden, dass die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben. Auf den Grund der Scheidung kommt es nicht an. Nach 3 Jahren Trennung wird die Ehe auch dann geschieden, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht.

Du hast Dich für eine Trennung entschieden? Doch weißt Du jetzt nicht: Wie sollst Du es ihm oder ihr sagen? Damit es nicht allzu verletzend rüber kommt? Und einigermaßen gut über die Bühne geht?

Klar, „gut“ ist in diesem Fall natürlich so eine Sache. Doch will man den Anderen ja nicht zu sehr treffen! Und ihm oder ihr nicht das Gefühl geben, er/ sie sei schuld… Umso wichtiger ist es daher, es richtig anzustellen!

Doch was bedeutet das konkret? Mit diesem Thema haben auch wir vom Ex zurück Team uns eingehend befasst. Und eine Strategie entwickelt, mit der Du genau das schaffen kannst. Diese Strategie wollen wir Dir hier nun vorstellen.

Und noch mehr erwartet Dich in diesem Beitrag:

1) wie du generell die Trennung mitteilen und ankündigen solltest

2) Wie Du Dich ihm oder ihr gegenüber verhalten solltest, nachdem Ihr Euch getrennt habt.

3) Was in dieser Hinsicht gar nicht geht

4) Was zu tun ist, wenn Kinder mit im Spiel sind

5) und unser Fazit

Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Wer schreibt hier: Paartherapeut Frederic Dittmar. Mehr von mir auf Youtube

Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will
Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

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Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Wie solltest du deine Trennung mitteilen?

Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Dazu haben wir 2 Grundtypen herausgefunden…

  • den emotionalen Typ
  • den rationalen Typ

Schaue, welcher Typ auf deinen Partner/deine Partnerin eher zutrifft!

Meisten sind Menschen irgendwo in der Mitte! Deshalb sollten immer beiden Typen in Betracht gezogen werden! Doch wie gesagt überwiegt meist eine Seite. Welche ist es bei Deinem Partner/ bei Deiner Partnerin?

Wie du die Trennung mitteilen solltest, wenn er/sie eher ein emotionaler Typ ist!

Beim emotionalen Typ solltest du folgendermaßen vorgehen…

  • bereite dich emotional auf das Gespräch vor. Was wir mit „emotional“ meinen? Nun: Lasse all die rationalen Argumente erst einmal außen vor. Fühle Dich stattdessen wirklich in ihn oder in sie hinein. Denke daran, wie er oder sie sich fühlen wird/ könnte, wenn Du die Nachricht überbringst.
  • Überlege dir schonende Formulierungen, um die Trennung zu überbringen. Die sich natürlich nicht falsch und unaufrichtig anhören. Bzw. wie auswendig gelernt. Probiere da ruhig einige Sätze aus. Und schaue dann, welcher für Dich infrage kommt.
  • sprich empathisch und verständnisvoll mit ihm oder ihr. Und zeige ihm oder ihr, dass Du Dich gerade wirklich in seine/ ihre Lage hinein versetzen kannst. Dass Du ahnst, wie es ihm oder ihr gerade geht.
  • sage z.B. „Ich bin trotzdem immer für dich da“ (wenn ehrlich gemeint). Biete ihm oder ihr also Deine Unterstützung an. Doch bitte nur dann, wenn Du auch dazu bereit bist!!!
  • Übe ruhig vorher schon einmal. Vor dem Spiegel. Oder mit einer Freundin/ einem guten Freund. Da erhältst Du wertvolles Feedback! Und kannst Dich umso gezielter vorbereiten.

Wie du die Trennung mitteilen solltest, wenn er/sie eher ein rationaler Typ ist!

Wie sage ich meinem Mann dass ich mich scheiden lassen will

Beim rationalen Typ solltest du folgendermaßen vorgehen…

  • bereite dich mit Argumenten für die Trennung vor. Was spricht aus rationaler Sicht dafür, dass Du Dich von ihm oder ihr trennst? Warum geht es nicht mehr? Es stecken bestimmte Gründe dahinter! Schreibe sie auf. Auf diese Weise kannst Du Dich besser orientieren. Und Dich an diesen Argumenten sozusagen „festhalten“.
  • Rede ruhig und sachlich mit ihm oder ihr. Auf diese Weise zeigst Du: Du hast Deine Entscheidung getroffen. Auch, wenn sie für Dich nicht leicht war. Doch nun gibt es für Dich kein zurück mehr. Und dazu stehst Du auch! Je ruhiger Du diese Unterhaltung führst, umso überzeugender wirst Du auch sein…
  • der rationale Typ braucht Argumente zum festhalten. Gebe sie ihm oder ihr also. Du musst diese Argumente nicht stundenlang ausschmücken. Doch sollten sie natürlich Hand und Fuß haben!
  • Übe ruhig vorher schon einmal. Vor dem Spiegel. Oder mit einer Freundin/ einem guten Freund. Da erhältst Du wertvolles Feedback! Und kannst Dich umso gezielter vorbereiten.
  • Lasse Dich auf keine Diskussionen ein. Denn, siehe oben: Du hast Dich bereits entschieden. Und wirst Dich auch nicht mehr umstimmen lassen. Punkt.

Wie solltest du dich verhalten, nachdem du dich getrennt hast?

Auch nach der Trennung ist dein Verhalten wichtig! Du solltest die Verantwortung für das Wohl deines Ex Partners/deiner Ex Partnerin nicht komplett aufgeben.

Eine gute Mischung aus Konsequenz und Offenheit für Nachfragen nach der Trennung!

Du solltest daher konsequent bleiben mit der Trennung, denn…

  • sonst machst du ihm/ihr falsche Hoffnungen. Und er oder sie wird auf gewisse Weise „gefangen“ bleiben. Im Wartestand verharren. Und hoffen, dass es mit Euch beiden noch einmal etwas wird. Auch, wenn diese Hoffnung vergebens ist…
  • er/sie kann sich nicht wirklich loslösen. Und wieder zu sich finden. Mit diesem Kapitel wirklich abschließen. Bitte gebe ihn oder sie daher frei! Und zwar, indem Du zeigst: Nein, aus uns beiden wird kein Paar mehr.
  • Frage Dich, ob und wie viel Kontakt Du noch zu ihm oder ihr haben möchtest. Am besten vor der Trennung natürlich. Was fühlt sich für Dich in dieser Hinsicht gut an? Müsst Ihr Kontakt haben? (z.B. wegen der Kinder, der Finanzen, dem Beruf,…) Wenn ja: Dann haltet die Kommunikation erst einmal betont neutral und sachlich. Ohne große Emotionen, mit einer gewissen Distanz. Das ist für Euch beide und vor allem für ihn oder sie jetzt das Beste…
  • Schaue, wie viel Kontakt er oder sie noch zu Dir haben möchte. Und ob dies überhaupt der Fall ist. Nicht selten ist der oder die Ex nämlich nun so sehr verletzt, dass er/ sie sich komplett zurück zieht. Und das ist dann auch in Ordnung.
  • Trefft dann eine Vereinbarung, die gut für Euch beide ist. Und haltet diese Vereinbarung auch ein!!!

Trotzdem ist es wichtig, noch für Nachfragen zur Verfügung zu stehen, denn…

  • das kann den Bewältigungsprozess beschleunigen. Vielleicht will er oder sie unbedingt herausfinden, warum die Beziehung von Deiner Seite aus scheitern musste. (und die Argumente, die Du genannt hast, drangen nicht wirklich zu ihm oder ihr durch). In diesem Fall solltest Du ihm oder ihr natürlich Rede und Antwort stehen. Und ihm oder ihr auf diese Weise helfen, alles zu verarbeiten und zu überwinden.
  • es ist nur fair. Wenn Du eben NICHT still und heimlich aus seinem oder ihrem Leben verschwindest. Sondern zeigst: „Wenn Du mich brauchst: Ich bin da.“
  • Manche Menschen sind sehr labil. Und werden umso härter von der Trennung getroffen. Vielleicht ist das auch bei Deinem oder bei Deiner Ex so? In diesem Fall solltest Du versuchen, ihm oder ihr wieder ein wenig auf die Beine zu helfen. Doch natürlich nur so weit, wie es gut für Euch ist! Merkst Du, dass es zu anstrengend für Dich wird: Dann höre auf. Denn es geht hier auch um Dich….

Was sind no – go’s, wenn du dich trennen willst?

Folgende Verhaltensweisen können dich oder deinen/deine Ex nachhaltig schädigen!

Du solltest auf keinen Fall…

  • ihn/oder sie ghosten. Also Dich klammheimlich aus dem Staub machen. Ohne irgendeinen Ton zu sagen. Nichts mehr von Dir hören lassen. Und auch nicht mehr auf seine oder ihre Nachrichten und Anrufe reagieren. Das Mindeste, das Du ihm oder ihr schuldest, ist eine Erklärung, warum Du Dich trennst!
  • Inkonsequent sein/falsche Hoffnungen machen. Vielleicht, weil Du ihn oder sie Dir „warm halten“ willst. Um nicht allein sein zu müssen, wenn es mal schief mit dem/ der Neuen läuft. Das wäre sehr, sehr unfair Deinem oder Deiner Ex gegenüber! Und würde – siehe oben – nur verhindern, dass er oder sie von Dir los kommt.
  • die Schuld auf ihn/sie schieben. Denn: Zu einer Beziehung gehören nun mal zwei. Und zu deren Scheitern somit auch. Es wird nur ganz, ganz selten vorkommen, dass einer alleine das absolute A…loch ist. Deshalb: Mache ihm oder ihr keine Vorwürfe. Schiebe ihm oder ihr nicht die gesamte Schuld in die Schuhe. Denn auch Du wirst so einige Fehler gemacht haben! Stehe auch dazu!
  • mit ihm/ihr schlafen aus Lust/Nähebedürfnis. Denn auch damit würdest Du ihn oder sie nur benutzen. Oder ausnutzen. So würdest Du an seiner oder ihrer Stelle ja auch nicht behandelt werden wollen, nicht wahr?!?
  • Unvorsichtig sein mit Worten/ mit dem oder der Neuen (Diskretion/Achtung) Du kannst Dir vermutlich vorstellen, wie verletzend es für den oder die Ex ist, wenn:Du zum Beispiel auf Facebook postest, wie froh Du bist, „den oder die Alte los zu sein“. Oder Fotos mit dem neuen Partner, der neuen Partnerin online stellst. Und dazu schreibst: „Endlich habe ich mein wahres Glück gefunden.“ So viel Achtung und Einfühlungsvermögen solltest Du haben, das nicht zu tun!
  • Dich nicht an Eure Vereinbarungen halten. Wenn Ihr zum Beispiel noch in einem gewissen Kontakt bleiben müsst: Dann sei auch dazu bereit. Und halte Dich daran. Das schuldest Du ihm oder ihr in gewisser Weise!

Was können Folgeschäden sein, wenn du die Trennung falsch mitteilst?

Er oder sie können…

  • eine Bindungsstörung bekommen. Sprich, eine Angst davor entwickeln, sich erneut auf jemanden emotional einzulassen. Aus Angst heraus, erneut verletzt und verlassen zu werden…
  • sehr lange brauchen die Trennung zu verarbeiten. Manchmal kann der Prozess des Verarbeitens Monate oder gar Jahre in Anspruch nehmen. Umso wichtiger ist es daher, dass Du versucht, das alles so richtig wie möglich zu machen!
  • Dir noch immer sehr lange hinterher trauern. Und für lange, lange Zeit nicht los kommen. Sich nicht weiterentwickeln.
  • Psychische Schäden davon tragen. Das kann leider auch passieren. Wenn das Selbstbewusstsein ohnehin nicht das größte war. Und schon eine gewisse Vorprägung vorhanden ist. Dann braucht es diesen Auslöser, um leider psychische Schäden hervor zu rufen. Zum Beispiel Depressionen. Oder depressive Phasen.

Trennung, wie sagen wir es den Kindern?

Auch Kinder können durch eine Trennung langfristige Schäden davontragen. Umso wichtiger ist es daher, sie davor zu schützen! Und zwar so gut es geht….

Was solltest du beachten, wenn ihr den Kindern die Trennung mitteilen wollt? (und warum)

Generell gilt es die Kinder zu schützen. Weil es auch für sie eine sehr, sehr schwere Zeit ist. Lange Zeit war die Familie das Ein und Alles für sie. Der Fixpunkt ihres Lebens. Mama und Papa waren immer da. Doch nun bricht alles auseinander. Das sichere Nest gibt es nicht mehr. Und das führt zu einer großen Verunsicherung. Dem Gefühl, keinen oder sehr viel weniger Halt zu haben. Das ist eine große Herausforderung! (besonders in einem gewissen Alter)

Dazu sollte das Mitteilungsgespräch folgendes berücksichtigen…

  • Die ganze Familie sollte versammelt sein. Klar, nicht die Großeltern und die Tante zweiten Grades. Aber alle, die die Trennung unmittelbar betrifft. Also die Eltern und die Kinder. Nehmt Euch alle wirklich Zeit für dieses Gespräch! Denn es ist so wichtig…
  • Eine wichtige Mischung aus Ehrlichkeit und Wortwahl ist wichtig. Wie offen und ausführlich Ihr Eure Gründe für die Trennung darlegt, das ist natürlich Euch überlassen. Sowie abhängig vom Alter der Kinder. Eine Dreijährige muss nicht haargenau wissen, warum Ihr nicht mehr zusammen bleibt. Es reicht, zu sagen: „Mama und Papa haben sich nicht mehr lieb. Aber das hat nichts mit Dir zu tun! Denn an den Gefühlen für Dich ändert sich gar nicht. Und wir sind beide (!!!) auch weiterhin für Dich da.“Ein 15-jähriger wird hingegen schon genauer wissen wollen, was los ist. Geht auf seine Fragen ein, in dem Maße, in dem es sich für Euch gut anfühlt. Etwa mit Sätzen wie „Wir haben uns auseinander gelebt.“ Damit wird er (oder sie) was anfangen können…
  • Ihr müsst auf Nachfragen der Kinder eingehen. Doch natürlich nur so weit, wie Ihr diese Fragen auch beantworten könnt. Ihr müsst nicht detailliert erzählen, dass Ihr seit Monaten keinen Sex mehr hattet! Denn das – mit Verlaub – geht keinen außer Euch etwas an.
  • Ihr müsst als Eltern respektvoll und achtsam miteinander umgehen. Vor allem vor den Kindern. Aber auch untereinander. Denn glaube uns: Kinder spüren in der Hinsicht so wahnsinnig viel. Auch, wenn Spannungen in der Luft liegen. Und nicht selten denken sie dann, sie müssten für einen von Euch Partei ergreifen….
  • keine Streitigkeiten vor den Kindern. Denn auch so werden die Kinder nur in Loyalitätskonflikte gestürzt werden! Und sie denken, sie müssten nun zu einem von Euch beiden halten. Ganz abgesehen davon, dass Streit immer belastend ist. Und in dieser Situation umso mehr!
  • Schlagt vor, wie es nun konkret weitergehen wird. Denn Kinder brauchen diese Rücksicherung. Dass die Welt nach diesem so einschneidenden Erlebnis auch weiter besteht. Dass sie trotzdem aufgehoben sind. Gebt ihnen diese Gewissheit! Und schlagt vor, was Ihr Euch in Sachen Betreuung so überlegt habt. (je älter das Kind, umso mehr Mitspracherecht sollte es in dieser Hinsicht haben.)

Welcher Umgang vom Elternpaar mit den Kindern ist nach einer Trennung am gesündesten?

Ihr solltet nach dem Trennungsgespräch…

  • weiterhin die Kinder GEMEINSAM erziehen. Denn Eure Kinder brauchen Euch nun mal beide. Und Ihr seid GEMEINSAM für das Wohlergehen der Kinder verantwortlich. Ganz abgesehen davon, dass immer wieder einige praktische Dinge geklärt werden wollen. (etwa, wer wann wen zum Kindergarten/ zum Turnen/ .. bringt. Wer mit wem wann in den Urlaub fährt. Wer was und wie viel bezahlt…)
  • auf keinen Fall den Kontakt abbrechen. Siehe oben. Dafür müssen einfach noch zu viele Dinge zusammen entschieden werden. (Was, das ist gesetzlich übrigens genau geregelt. Es lohnt sich daher, sich damit einmal genauer auseinander zu setzen!)
  • ein freundschaftliches Verhältnis aufbauen. So gut es geht. Haltet zumindest erst einmal neutralen und sachlichen Kontakt. Wenn das gut geht, dann ist vielleicht so etwas wie Freundschaft drin. Doch natürlich nur, wenn Ihr beide das auch wollt! Wenn er oder sie das nicht kann oder will: Dann respektiere diese Entscheidung auch.
  • Seid auch weiterhin für Eure Kinder da. So banal sich das auch anhört. Doch nicht selten beobachten wir, dass die Kinder aus der ersten Beziehung mit dem neuen Lebensabschnitt, einem neuen Partner/ einer neuen Partnerin an der Seite (und evtl. neuen Kindern) in den Hintergrund rücken. Das würde sie nur verletzen! Und dem oder der Ex ebenfalls schaden… (bzw. Munition liefern).
  • Haltet Euch an die Vereinbarungen, die Ihr getroffen habt. Das zeigt, dass Ihr in der Hinsicht zuverlässig seid. Dass sich der Andere auf Euch verlassen kann. Umgekehrt würdest Du Dir das ja auch von ihm oder ihr wünschen!

Trennung wie sagen – unser Fazit!

Ja, das ist niemals eine schöne Angelegenheit bzw. „Aufgabe“. Und manch einer ist versucht, diesen Schritt einfach zu übergehen. Indem er oder sie klammheimlich verschwindet. Oder mit einer kurzen SMS oder Mail Schluss macht.

Nicht sehr schön. Und alles andere als Gentle(wo)man like! Wie es daher besser machen? Ohne den Anderen unnötig zu verletzen?

Frage Dich: Wie würdest Du in seiner oder ihrer Situation behandelt werden wollen? Und: Welche Art von Gespräch braucht er oder sie? Eher das rationale, betont sachliche? Oder das empathische? Bereite Dich zudem gründlich auf diese Unterhaltung vor. Und überlege Dir auch, wie es mit Euch beiden weitergehen könnte. Ob Ihr noch in Kontakt bleiben solltet, ob das gut für Euch beide ist. Oder ob es nicht doch besser ist, einen klaren Schnitt zu ziehen…