Wie lange ist der lockdown in nrw

Der erste offizielle Corona-Fall in Deutschland wurde im Januar 2020 gemeldet: Doch an welchem Datum begann der erste Lockdown und wie lange dauerte er? Eine Übersicht.

Am 27. Januar 2020 erreichte das Coronavirus erstmals offiziell Deutschland. Eineinhalb Monate später verhängte die ehemalige Bundesregierung um Altkanzlerin Angela Merkel und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn die ersten Maßnahmen, um das Coronavirus einzudämmen. Wie sich der erste Lockdown zu Beginn des Jahres 2020 gestaltet hat und welche Regeln den Deutschen auferlegt wurden, die das ganze Land vorübergehend lahmgelegt haben, zeigen wir in der Lockdown-Übersicht.

Erster Lockdown in Deutschland: Dauer, Infektionszahlen und Einschränkungen im Überblick

An welchem Datum begann der erste Corona-Lockdown in Deutschland?

Der erste Corona-Lockdown wurde am 16. März 2020 beschlossen und trat am 22. März 2020 in Kraft. Er war mit zahlreichen Einschränkungen im öffentlichen Leben verbunden. Der erste Corona-Lockdown in Deutschland endete mit den ersten Lockerungen nach sieben Wochen am 4. Mai 2020.

Wie hoch waren die Infektionszahlen im ersten Lockdown?

Der Zeitraum von Januar 2020 bis Mitte Juni 2020 wird vom Robert-Koch-Institut als erste Corona-Welle bezeichnet. Insgesamt entfallen von den bisher mehr als elf Millionen Corona-Fällen in Deutschland (Stand: 7. Februar 2022) genau 190.816 Fälle auf die erste Covid-19-Welle in Deutschland. Zur genaueren Auswertung wurden vom RKI nur Infektionen einbezogen, zu denen Informationen zum Alter, Hospitalisierungsstatus und zum Tod vorlagen. Bei etwa 152.000 Infizierten der ersten Welle war dies der Fall.
Unter Betrachtung der demografischen Verteilung während der ersten Welle stellte das RKI fest, dass zu Beginn der Coronapandemie das Virus überwiegend bei Männern aufgetreten war. Im weiteren Verlauf wechselte das Verhältnis, sodass am Ende mehr als 50 Prozent der Infizierten weiblich waren. Wie sehr die verschiedenen Altersgruppen betroffen waren, zeigt folgende Aufstellung:

  • 0-4 Jahre: 1 Prozent
  • 5-19 Jahre: 5 Prozent
  • 20-39 Jahre: 28 Prozent
  • 40-59 Jahre: 35 Prozent
  • 60-79 Jahre: 19 Prozent
  • 80 Jahre und höher: 12 Prozent

Mehr dazu: Gesundheitsmonitoring RKI

Welche Maßnahmen wurden im ersten Corona-Lockdown in Deutschland verhängt?

Mitte März 2020 traf das Coronavirus Deutschland besonders hart. Die Zahl der Toten verdoppelte sich und das öffentliche Leben erlahmte zusehends, woraufhin Bund und Länder erstmalig beschlossen, Geschäfte zu schließen und Gottesdienste sowie Versammlungen abzusagen.

Am 22. März 2020 trat schließlich der erste Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft. Es wurde zwar keine allgemeine Ausgangssperre verhängt, aber es bestand ein Kontaktverbot. Die Maßnahmen sollten dabei helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Zunächst sollte die Reduzierung sozialer Kontakte auf zwei Wochen beschränkt werden, am 15. April gab Angela Merkel bekannt, das Kontaktverbot bis Anfang Mai zu verlängern. Am selben Tag erklärte die Altkanzlerin die Exit-Strategie, die zum Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen führen sollte.

Was war die Strategie zum Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen im ersten Corona-Lockdown?

In neuen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden weitere Maßnahmen zum Kampf gegen die Pandemie bekanntgegeben. Seit dem 15. Mai 2020 galten auf unbestimmte Zeit das Abstandsgebot von 1,50 Metern sowie auch das Kontaktverbot, das bis zum 3. Mai 2020 bestehen bleiben sollte. 

Schulen und Kitas sollten weiterhin geschlossen bleiben, bis am 3. Mai 2020 die schrittweise Öffnung begannen. Auch wurden Großveranstaltungen weiterhin untersagt, Gotteshäuser blieben geschlossen und auch private Veranstaltungen durften nicht stattfinden. Am 29. April 2020 beschloss die Bundesregierung die Maskenpflicht in allen Bundesländern in Geschäften und bei Fahrten mit dem ÖPNV. Fünf Tage später traten unter der Einhaltung der Hygienevorschriften die ersten Lockerungen in Kraft.

An welchem Datum traten die ersten Corona-Lockerungen in Deutschland in Kraft?

Am 4. Mai 2020 öffneten die ersten Friseursalons und Schulen wieder. Somit dauerte der erste Corona-Lockdown in Deutschland insgesamt sieben Wochen. Die ersten Corona-Maßnahmen wurden also noch während der vom RKI beschriebenen ersten Welle aufgehoben, die laut Bericht erst Mitte Juni endete.

Am 11. Mai 2020 dürften auch die ersten Restaurants, Bars und Lokale wieder öffnen. Wie in Friseursalons galten auch hier strenge Abstands- und Hygieneregeln. Die gesamte Branche war angeschlagen und bliebt es auch weiterhin. Etwa einen Monat später, am 15. Juni traten weitere Lockerungen in Kraft. Die Corona-Beschränkungen wurden so weit zurückgefahren, dass auch wieder Kontaktsportarten möglich waren. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens kehrte wieder Normalität ein. Einige Beschränkungen wie die Maskenpflicht blieben dennoch bis heute bestehen.

Wie hoch sind die Corona-Infektionszahlen heute?

In Deutschland sind aktuell 13.636.993 Menschen mit dem Coronavirus infiziert gewesen oder akut infiziert. 121.297 Menschen sind bis heute an oder mit einer Corona-Infektion verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 1.346 und mittlerweile sind 75,2 Prozent Prozent der deutschen Bevölkerung vollständig geimpft. 56,3 Prozent haben darüber hinaus eine Auffrischungsimpfung erhalten. (Stand: 21. Februar 2022)

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Stand: 05.05.2022 15:08 Uhr

Fitnessstudios, die coronabedingt geschlossen waren, müssen ihren Kunden die Beiträge zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Was bedeutet das konkret?

Mehr als elf Millionen Menschen trainierten vor Corona in einem Fitnessstudio. Während der Pandemie mussten Studios schließen, die Mitgliedsbeiträge aber wurden weiter eingezogen. Das sorgte für viele Klagen vor den Gerichten. In einem Musterfall aus Niedersachsen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch: Die Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge.

  • Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

"Alle die, die während des Lockdowns einen Vertrag in einem Fitnessstudio hatten und auch weiter die Beiträge gezahlt hatten, obwohl das Fitnessstudio zu war", sagte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert habe, könne jetzt das Geld zurückverlangen.

"Da sollte es auch keine Probleme mit der Verjährung geben", so Kornmeier. Die übliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre. "Und die sind hier ja noch nicht abgelaufen." Wichtig ist aber: Geld zurückerhalten jetzt nur diejenigen, die keinen Wertgutschein erhalten haben.

Nein, denn eine Gutschrift über ausgefallene Trainingszeiten ist laut dem BGH nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Die Wochen der Schließung dürften nicht an die Vertragslaufzeit angehängt werden.

Der Grund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 eine Regelung geschaffen für Verträge, die von Corona betroffen waren - die sogenannte Gutschein-Lösung. Danach war es Einrichtungen wie Fitnessstudios und Veranstaltern möglich, den Kunden entweder das Geld zu erstatten oder einen Wertgutschein zu überreichen - und zwar über die Summe, die vom Kunden zu viel gezahlt wurde.

"Dafür muss ein Brief geschrieben werden", sagte Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag dem WDR. Im Schreiben sollte zunächst der Sachverhalt geschildert werden. Bei der damit verbundenen Forderung sollte man sich auf das BGH-Urteil beziehen. Wichtig sei auch die Setzung einer Frist: "Mindestens 14 Tage sind dabei angemessen."

Der Brief solle entweder als Einwurfeinschreiben per Post gesendet werden. Oder: Wer ein Faxgerät habe, könne den Brief auch mit einem sogenannten qualifizierten Sendebericht an das Fitnessstudio schicken. Die Verbraucherzentrale hat einen entsprechenden Musterbrief erstellt, an dem sich die Verbraucher orientieren können.

  • Musterbrief: Rückzahlung Fitnessstudio (Corona)

Der BGH hat auf den Zweck des Vertrages mit Fitnessstudios verwiesen: Der sei es, regelmäßig Sport zu treiben. Voraussetzung dafür sei, dass ein Fitnessstudio uneingeschränkt genutzt werden könne.

"Das aber war während des Lockdowns nicht möglich - und somit konnte das Fitnessstudio den Vertrag nicht erfüllen", erklärte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Könne das Studio aber seine Leistung nicht erbringen, habe es auch keinen Anspruch auf die Beiträge seiner Kunden.

  • Corona-FAQ zu Alltag und Regeln: Antworten auf Ihre Fragen

"Es ist ein Rückschlag und eine Bedrohung für die Existenz einiger Fitnessanbieter in Deutschland", teilte der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheit-Anlagen am Donnerstag dem WDR mit. "Die Unternehmen müssen sich noch über Jahre mit den Auswirkungen der Pandemie auseinandersetzen."

Zu den vom BGH abgelehnten Trainingszeit-Gutschriften sagte Verbandssprecher Alexander Wulf: "Faktisch hätten Mitglieder bei einer Verlängerung nicht mehr bezahlen und die gleiche Zeit trainieren können." Wie viele Fitnessstudios vom Urteil betroffen sind, kann er nicht beziffern: "Genaue Zahlen liegen uns dazu nicht vor."

  • Größte Fitness-Messe der Welt in Köln gestartet