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Anträge, Formulare, Urkunden, Kopien – für einen kleinen neuen Erdenbürger müssen Mama und Papa ganz schön viel Bürokratie erledigen. Damit trotzdem viel Zeit zum Kuscheln für die ganze Familie bleibt, haben wir für dich alle notwendigen Infos mit praktischer Checkliste zum Download zusammengestellt. Endlich ist es da – dein kleines süßes Baby, auf das du so lange gewartet hast. Eigentlich möchte man viel lieber die kleinen Zehen und Fingerchen zählen und das kleine Wunder stundenlang betrachten, als sich mit Formalitäten und Anmeldungen auseinanderzusetzen. Um nach der Geburt möglichst viel Kuschel- und Familienzeit zu haben, kannst du bereits im Vorfeld einiges erledigen: Besorge dir die Anträge für Kinder- und Elterngeld und Aufnahme in die Krankenkasse und kopiere alle notwendigen Unterlagen. Was genau du für welchen Antrag brauchst, kannst du im Folgenden nachsehen. Fülle die Anträge so weit wie möglich aus. Nach der Geburt brauchst du dann nur noch den Vornamen und das Geburtsdatum des Kindes nachzutragen und musst dich nicht weiter mit dem Papierkram herumschlagen. Denn dann gibt es bestimmt tausendmal Schöneres für dich. TippLege alle nötigen Unterlagen für die Geburtsurkunde in die Kliniktasche. So hast du bereits alles, was du dafür brauchst, dabei. So könnt ihr dann die wertvolle Zeit lieber mit der Familie verbringen als im Copyshop oder auf der Suche nach dem Familienstammbuch. Die komplette Checkliste für alle Formalitäten kannst du hier herunterladen. Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist dann von Bedeutung, wenn die Eltern des neuen Erdenbürgers nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung des Kindes wird offiziell ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind festgestellt. Das ist z.B. für Sorgerechtsfragen oder eventuelle Erbschaftsansprüche wichtig. Für die Anerkennung muss nicht nur der Vater zum Standes- bzw. Jugendamt. Auch die Mutter muss hier ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung geben. Tipp: Die Vaterschaftsanerkennung kannst du schon während der Schwangerschaft auf den Weg bringen. Wann: Vor oder nach der Geburt Wo: Standesamt oder Jugendamt Diese Unterlagen brauchst du
Geburtsurkunde beantragenMöglichst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt solltest du die Geburtsurkunde für dein Kind beim Standesamt beantragen. Das kannst du entweder persönlich beim Standesamt tun oder aber direkt über das Krankenhaus. Damit Mama und Papa möglichst viel Zeit mit ihrem Neugeborenen verbringen können, übernehmen heute viele Kliniken die Anmeldungen. Hierzu wird dir nach der Geburt ein brauner Umschlag überreicht. Auf der Vorderseite findest du alle Informationen zu den Unterlagen und Geldbeträgen, die für die Bearbeitung in den Umschlag gelegt werden müssen. Auf der Rückseite des Umschlages musst du die Daten von dir und deinem Kind eintragen. Ganz wichtig: Vergiss nicht, zu unterschreiben. Innerhalb einer Woche sendet dir das Standesamt die Geburtsurkunde (mit Ausführungen für Krankenkasse und Elterngeldantrag) nach Hause. Wenn du dich also bereits ein paar Tage ungestört mit deinem kleinen Wonneproppen zu Hause eingelebt hast, kannst du die Anträge für Versicherung, Eltern- und Kindergeld weiter bearbeiten. Wann: Direkt nach der Geburt Wo: Standesamt bzw. direkt über die Geburtsklinik Diese Unterlagen brauchst du: Grundsätzlich:
Wenn die Eltern verheiratet sind:
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
Bei ausländischen Staatsangehörigen:
Das solltest du bei der Beantragung der Geburtsurkunde beachtenAnmeldung beim EinwohnermeldeamtNicht immer wird das Einwohnermeldeamt vom Standesamt über den neuen Erdenbürger benachrichtigt. Daher solltest du die Geburtsurkunde auch dort so bald wie möglich vorlegen. Bei der Gelegenheit kannst du für spätere Reisen auch gleich einen Kinderausweis ausstellen lassen. Dafür brauchst du noch ein biometrisches Passfoto. Über Sonderregelungen und Kosten für den Kinderausweis informiert dich die Internetseite vom Bundesministerium des Inneren. Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde Wo: Einwohnermeldeamt Diese Unterlagen brauchst du:
Kindergeld beantragenDen Antrag auf Kindergeld müssen die neuen Eltern bei der zuständigen Familienkasse oder dem Arbeitsamt einreichen. Hierfür brauchst du eine spezielle Ausführung der Geburtsurkunde, die dir in der Regel mit den anderen Kopien der Geburtsurkunden zugesendet wird. 2022 erhalten Familien für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Die Bearbeitung des Kindergeldantrages nimmt beim Amt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Doch keine Sorge, gezahlt wir natürlich rückwirkend. Allzu viel Zeit solltest du dir bei der Antragstellung aber trotzdem nicht lassen, denn seit 2018 wird das Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Lange galt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren, das heißt, dass der Kindergeldanspruch vier Jahre lang rückwirkend festgestellt und auch ausgezahlt werden konnte. Die Familienkasse kann zwar weiterhin binnen der vierjährigen Frist einen Anspruch auf Kindergeld feststellen, die Auszahlung erfolgt aber nur für die letzten sechs Monate. Eine Familienkasse in deiner Nähe kannst du hier finden. Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde. Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich. Wo: Familienkasse Diese Unterlagen brauchst du:
Krankenversicherung beantragenEuer kleines Baby ist für seine ersten Untersuchungen über die Mutter krankenversichert. Trotzdem solltest du dich bald darum bemühen, das Kind offiziell in deine Familienversicherung mit aufzunehmen. Auch hierfür benötigst du eine spezielle Ausfertigung der Geburtsurkunde, die du in der Regel automatisch mit der regulären erhältst. Das geht für gesetzlich Versicherte ohne Probleme kostenlos. Den Antrag hierfür erhältst du von der Krankenkasse. Nach Bearbeitung des Antrages erhält dein Baby eine eigene Versichertenkarte. Sollte diese bis zur ersten Untersuchung durch den Kinderarzt noch nicht vorliegen, kannst du deine Versicherung um eine vorläufige Versicherungsbescheinigung für das Kind bitten. So musst du die Karte später nicht noch einmal beim Arzt vorlegen. Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden, wenn der Privatversicherte das höhere Einkommen (2021: 64.350 Euro pro Jahr) hat. In diesem Fall muss die private Versicherung das Kind aufnehmen – ohne Risikoprüfung und Wartezeit, aber gegen einen eigenen Beitrag. Der Antrag für eine private Versicherung muss innerhalb von zwei Monaten gestellt werden. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde (Privatversicherte bis zwei Monate nach Geburt) Wo: Krankenkasse der Eltern Diese Unterlagen brauchst du:
Elterngeld beantragenDie Kür im Antragstellen für Neueltern ist der Elterngeldantrag. Doch auch hier gilt: Fülle den Antrag lieber vor der Geburt deines Kindes so weit wie möglich aus. Denn das schont deine Nerven. Ist dein süßes Baby nämlich erst einmal auf der Welt, gibt es für dich viel Wichtigeres und Schöneres als den Bürokratie-Dschungel. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Elterngeld findest du hier. Da das Elterngeld aber nur für drei Monate rückwirkend gezahlt wird, solltest du nicht zu lange mit der Antragstellung warten. Eine Liste der Elterngeldstellen für die jeweiligen Bundesländer findest du hier. Du kannst in einigen Bundesländer den Elterngeldantrag auch digital beim Bundesministerium einreichen. Tipp: Hast du ein Familienzentrum in Ihrer Nähe? Dort kannst du dich in Sachen Elterngeld beraten lassen und dir Hilfe beim Ausfüllen des Antrages holen. Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde bis drei Monate nach Geburt Wo: Elterngeldstelle Diese Unterlagen brauchst du:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen eingefordert werden. Elternzeit beantragenDie gute Nachricht: Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, musst du keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Doch gibt es auch hier einiges zu beachten: Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit, musst du deinen Arbeitgeber schriftlich über deine Pläne informieren. In dem Schreiben musst du festlegen, wie du die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten willst. Ob du zum Beispiel planst, in Teilzeit zu arbeiten. Dann solltest du gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Wann: Sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit Wo: Arbeitgeber Diese Unterlagen brauchst du: Schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber mit Angabe des geplanten Zeitraums |