Wie lange darf man nach der Rente noch arbeiten

Vielleicht bist Du in den Ruhestand gegangen, ohne dass Du Dich wirklich zur Ruhe gesetzt hast. Die einen sagen sich: Wer rastet, der rostet. Anderen ist ein Leben ohne Arbeit zu langweilig. Womöglich bist Du darauf angewiesen, Deine gesetzliche Rente aufzustocken. In der Corona-Pandemie können Frührentner viel mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Nur wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI definiert und wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 Satz 2 SGB VI). Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dieses Alter angehoben. Die neue Altersgrenze gilt erst für den Jahrgang 1964.

Aktuell beträgt die Regelaltersgrenze in der Ren­ten­ver­si­che­rung 65 Jahre und zehn Monate für die Personen, die im Kalenderjahr 1956 geboren sind. Wer im Januar 1956 geboren wurde, feierte im Januar 2021 seinen 65. Geburtstag und erreichte am 1. Dezember 2021 die Regelaltersgrenze.

Etwas komplizierter wird es, wenn Du schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bist. Dann gilt für Dich eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze und Du musst der Ren­ten­ver­si­che­rung Deinen Nebenjob melden.

Übrigens: Von Deinem Gehalt musst Du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen (derzeit 1,2 Prozent). Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von Altersvollrentnern wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung von 1,2 Prozent zahlen.

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Wie in den Jahren 2020 und 2021 dürfen Frührentner auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen. Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner wurde von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben (§ 302 Abs. 8 SGB VI, § 34 SGB VI). In welcher Branche Du Deinen Nebenjob machst, spielt keine Rolle. Die Erhöhung gilt für alle mit vorgezogener Altersrente.

Du kannst also bis zu 46.060 Euro im Jahr zusätzlich zu Deiner Rente hinzuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird. Unabhängig davon, ob Du selbstständig arbeitest oder angestellt bist.

Als Hinzuverdienst gilt das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, wenn Du angestellt bist. Arbeitest Du selbstständig, ist Dein Hinzuverdienst der monatliche steuerrechtliche Gewinn. In der Sprache Deines Steuerberaters geht es dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen, etwa Vorruhestandsgeld, ist ein Hinzuverdienst.

So lautet die Grundregel zum Hinzuverdienst in Zeiten ohne Pandemie: Wer vorzeitig in Altersrente geht und eine Rente bezieht, muss die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze von 6.300 Euro pro Jahr beachten. Das trifft beispielsweise auf diejenigen zu, die nach 35 oder 45 Jahren in Rente gehen, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht haben.

Ein Verdienst bis zu dieser Höhe wird nicht auf die Rente angerechnet, führt also nicht zu einer Kürzung. Somit würdest Du weiterhin Deine volle Rente bekommen. Die Grenze gilt einheitlich in allen Bundesländern (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI).

Wenn Du mehr verdienst als es die Grenzen erlauben, bekommst Du nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Alles, was die Grenze von 6.300 Euro überschreitet, wird (in Nicht-Pandemie-Zeiten) pauschal zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag.

Beispiel: Eine Rentnerin bezieht monatlich 950 Euro Rente, zusätzlich verdient sie 1.510 Euro. Von den jährlich 18.120 Euro kann sie 6.300 Euro ohne Kürzung verdienen, es bleiben 11.820 Euro pro Jahr, 985 Euro im Monat. Davon werden 40 Prozent, also 394 Euro pro Monat von der gesetzlichen Rente abgezogen, die Rentnerin erhält also wegen ihres Zusatzverdienstes nur noch 556 Euro Rente.

Beispielrechnung mit regulärer Hin­zu­ver­dienst­gren­ze: 

zusätzlicher Verdienst18.120 Euro jährlich (1.510 Euro pro Monat)
möglicher Verdienst ohne Kürzung6.300 Euro pro Jahr1
Verdienst über Hin­zu­ver­dienst­gren­ze(18.120 - 6.300) = 11.820 Euro pro Jahr, entspricht 985 Euro pro Monat
Verdienst über Grenze wird mit 40 Prozent angerechnet …(985 x 0,4) = 394 Euro
… und von der Rente abgezogen(950 - 394) = 556 Euro pro Monat
Rente nach Abzug durch Verdienst über Hin­zu­ver­dienst­gren­ze556 Euro pro Monat

1 Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze wird in den Jahren 2021 und 2022auf 46.060 Euro angehoben.
Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: Dezember 2021)

Übersteigt Dein Einkommen aus dem Nebenjob zusammen mit der gekürzten Rente das höchste Einkommen, das Du in den vergangenen 15 Jahren hattest, dann greift ein Hinzuverdienstdeckel. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett auf die Rente angerechnet.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt bei einem Hinzuverdienst die Rente immer nach einer Prognose für das Jahr aus. Liegen dann alle Einkommensnachweise vor, zahlt die Ren­ten­ver­si­che­rung entweder Rente nach, falls sie zu vorsichtig geschätzt hat. Hat der Rentner dagegen mehr verdient als geschätzt und daher zu viel Rente erhalten, muss er den Überschuss zurückzahlen.

Alternativ können Rentner auch selbst festlegen, wie hoch ihre Teilrente ausfallen soll – dementsprechend viel dürfen sie dann hinzuverdienen.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft Dir bei Fragen um ein mögliches Zusatzeinkommen. Nutze dafür am besten die Beratungsstellen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen gelten auch für die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze individuell errechnen lassen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft auch dabei.

Wenn Du vorzeitig in Altersrente gehst und nebenbei noch Geld verdienst, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung. Dadurch erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Allerdings können sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Verzichtest Du auf diese Befreiung, musst Du bei einem Monatslohn von 450 Euro pro Monat mit 16,20 Euro an Rentenbeiträgen rechnen. Hältst Du das ein Jahr lang durch, erhöht sich Deine monatliche Rente später um rund 5 Euro (Stand: Dezember 2021).

Rentner, die mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten, müssen keine Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen. Sie können aber mit einer freiwilligen Versicherung weiterhin in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen und noch mehr Rentenpunkte sammeln.

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Rentner, die auch im eigentlichen Ruhestand weiterarbeiten, sind in Zeiten der Altersarmut längst keine Seltenheit mehr. Oft stellt sich daher die Frage, ob man als Rentner überhaupt noch arbeiten darf und wie Rente und Arbeitslohn zusammenpassen.

Wie lange darf man nach der Rente noch arbeiten

unsplash.com

In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches es verbietet, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Wer als Rentner die Haushaltskasse aufbessern möchte oder seinen Job noch nicht aufgeben möchte, darf dies grundsätzlich auch. Es gibt jedoch einige Regeln, die Rentner beachten sollten, um den eigenen Rentenanspruch nicht zu gefährden.

Unbedingt beachten: die Hinzuverdienstgrenzen

Wie viel man im Ruhestand hinzuverdienen darf, hängt zunächst vom Lebensalter ab. Nach Überschreiten der Regelaltersgrenze bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen. Ein Limit gibt es nur bei Rentenformen, die bereits vor Erreichen des gesetzlichen Rentenregelalters gewählt werden – den sogenannten Frührenten. Beispiele für derartige Rentenformen sind die Altersrente für langjährige Versicherte, Altersrente für Frauen oder schwerbehinderte Menschen oder Altersteilzeit. Hier gilt: je mehr man hinzuverdient, desto niedriger wird die Rente. In Extremfällen kann die Rentenauszahlung sogar vollständig auf null gekürzt werden.

Unproblematisch ist in diesem Zusammenhang ein Hinzuverdienst von monatlich 450,- €, wenn man eine Vollrente bezieht. Diese monatliche Summe darf zwei Mal im Jahr sogar verdoppelt werden, damit die Möglichkeit besteht, Überstunden vergütet zu bekommen oder Weihnachtsgeld zu erhalten. Bezieht man nur eine Teilrente, gibt es keine feste Hinzuverdienstgrenze. Wie viel von der Rentenzahlung abgezogen wird, wird von der Deutschen Rentenversicherung individuell berechnet.

Arbeiten statt vs. neben der Rente

Wie lange darf man nach der Rente noch arbeiten
Neben bestimmter Verdienstgrenzen sollte man zudem überlegen, ob man neben der Weiterarbeit überhaupt die Rentenzahlungen bezieht oder allein von der beruflichen Tätigkeit lebt. In der deutschen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, nach Erreichen des Rentenalters normal weiterzuarbeiten und dabei vorerst auf den eigenen Rentenanspruch zu verzichten. Dies wird auch belohnt: Mit jedem Monat, der ohne Rentenbezug weitergearbeitet wird, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 %.

Wie lange darf man nach der Rente noch arbeiten

unsplash.com/ John Moeses Bauan

Macht man seinen Rentenanspruch jedoch geltend und arbeitet zusätzlich weiter, muss dies nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angezeigt werden. Netto erhält man von seinem Job dann mehr, da keine Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Schließlich ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht mit Bezug der Altersrente das eigene Erwerbsleben abgeschlossen. Auch der Beitragssatz zur Krankenversicherung vermindert sich, da man mit Erreichen der Regelaltersgrenze kein Krankengeld mehr erhält und nur noch den verminderten Beitragssatz zahlen muss.

Aus rein arbeitsrechtlicher Sicht besteht kein Problem, wenn man über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig ist. Ein Arbeitsverhältnis endet von Gesetzes wegen nicht automatisch, sobald man 65 bzw. 67 Jahre alt ist – anders sieht es jedoch in einigen Arbeitsverträgen aus. Viele Verträge enthalten eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters automatisch enden soll, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Aus steuerrechtlicher Sicht bestehen für arbeitende Rentner keine Besonderheiten. Wird neben dem Arbeitslohn eine Rente bezogen, werden beide Einkommen addiert und gemeinsam besteuert, sofern das Arbeitsentgelt über 450,- € liegt. Für Rentner gilt jedoch ein spezieller Steuerfreibetrag.

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Mindestlohn

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Das deutsche Arbeitsrecht kennt insgesamt sechs Arten von Mindestlohn:

  • den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
  • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder, Vergabemindestlöhne beinhalten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf einen Mindestlohn.

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