Mit 63 in Rente? Ja, geht. Kündigen ist eine Möglichkeit, Aufhebungsvertrag eine andere. Wer früher geht, muss allerdings mit Abschlägen rechnen. Was zu beachten ist. Show
Rente mit 63
Abschläge bei Rente mit 63„Kündigen zur Rente mit 63? Oder Aufhebungsvertrag?“ Wie ist das mit den Abschlägen bei der Rente mit 63? Wenn ein Versicherter 35 Wartejahre hat, kann er ab dem 63. Geburtstag in Rente gehen. Übrigens, die Rente beginnt immer am Monatsersten nach dem Geburtstag: Wer am 1. eines Monats geboren ist, für den beginnt die Rente zum 1. des Geburtsmonats. Wer beispielsweise am 1. März geboren bin, hat sein 63. Lebensjahr am 28. Februar vollendet. Abschläge bis zu 14,4 ProzentWer die Rente mit 63 beziehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat früherer Rentenbeginn. Für 1964 Geborene macht das 14,4 Prozent aus, für 1955 Geboren 9,9 Prozent – und so geht es weiter. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung kann sich das jeder genau ausrechnen lassen. Kündigen oder Aufhebungsvertrag?„Kündigen zur Rente mit 63? Oder Aufhebungsvertrag?“: Muss ich kündigen, wenn ich vorzeitig in Rente gehen will? Was regeln Arbeitsverträge? In vielen Arbeitsverträge steht noch ein Passus wie
Selbst aktiv werdenAnders sieht es für Frührentner aus, die mit 63 Jahren gehen wollen. Rente gibt es nur auf Antrag – oder ohne Antrag keine Rente! Wer früher in Rente gehen will, muss selbst aktiv werden und kündigen oder einen Aufhebungsvertragmit dem Arbeitgeber schließen, sonst wird’s nichts mit der vorgezogenen Rente. Es braucht immer die Papierform. Denn, die Rente mit 63 ist keine „Regelaltersrente“; das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Was die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers bei vorgezogenem Renteneintritt betrifft, so gilt sein Arbeitsvertrag, der sich bei vielen auf Tarifverträge stützt – und in dem steht, wie lange die Kündigungsfrist ist. Du kannst den Artikel teilen:
Seit 1. Juli können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Das berechtigt den Arbeitgeber aber nicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
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An Rente hatte Jörg Bauer (Name geändert) gar nicht gedacht. Zwar arbeitet der 63-Jährige seit 45 Jahren, aber wenn es nach ihm geht, können es auch noch ein paar mehr werden. Sein Arbeitgeber sieht das offenbar anders. Er forderte ihn im Sommer auf, die Rente mit 63 zu beantragen. Seit 1. Juli 2014 können Beschäftigte mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre haben. Sie müssen aber nicht. Der Anspruch auf eine Altersrente berechtigt Arbeitgeber nicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, musss ein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Automatisches EndeAnders sieht es aus, wenn die Parteien im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart haben, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet. Diese Vereinbarungen betreffen aber die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Jahrgänge, die 2014 das Rentenalter erreichen, liegt sie bei 65 Jahren und 3 Monaten In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis befristet und endet ohne Kündigung mit ErreichenderRegelaltersgrenze. Das gilt auch für Verträge, die ein bestimmtes Alter als Ende nennen.Etwa wenn das Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag mit 65 endet. Sie wurden geschlossen, als die Regelaltersgrenze noch bei 65 lag. Die Grenze steigt in den nächsten Jahren auf 67 an. Arbeitnehmer mit einem alten Arbeitsvertrag müssen deshalb nicht unbedingt vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern Sinn und Zweck der Vereinbarung. Das war in der Regel auch bei Verträgen, die mit dem 65. Lebensjahr enden, das Erreichen der Regelaltersgrenze.
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Wissen was für die Rente zu tun ist!Gehen Sie sicher bei der Altersrente, mehr erfahren Ansonsten müssen beide Vertragsparteien die aus dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten erfüllen. Diese sind:
Dies ganz allgemein dargestellt. Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Bei dieser Art des Vertragsverhältnisses kann der jeweilige Vertragspartner sich durch die Kündigung vom Vertrag lösen. Dabei spielen die gesetzlichen Kündigungsfristen oder tarifliche Fristen eine Rolle. Daher stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber sich auf eine automatische Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses berufen können, wenn der Arbeitnehmer eine Rente bezieht. Die Antwort hierauf heißt= Endet ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch: automatisches Ende bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente?Beispiel: Regina Rente, ist 63 Jahre alt, in ungekündigter Anstellung im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes und beantragt eine vorzeitige Altersrente. Ihr Chef ist der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis mit Regina beendet ist. Lösung! Nein! Das Arbeitsverhältnis mit der Regina ist nicht beendet. Auch wenn sie eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiter arbeiten geht. Dabei geht es nicht um die Frage, ob dem Arbeitgeber es überhaupt etwas angeht, ob seine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Rente bezieht, sondern nur, wie die Rechtslage im Arbeitsrecht ist. Einkommensanrechnung zur RenteWas wird und darf auf die Rente angerechnet. Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen. Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen mehr erfahren Für Regina greift der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Und dieser sieht bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente keine automatische Beendigung vor. Fallabwandlung Hörbotschaft Rentenbezug und Ende des Arbeitsverhältnisses– Endet das Arbeitsverhältnis bei Rentenbezug automatisch? –Regina bezieht ab dem 15.09.2019 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Lösung Das Arbeitsverhältnis mit Regina endet automatisch zum 30.09.2019 , weil der TVL ( Tarifvertrag Länder) eine solche Beendigung vorsieht. Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei einer vorgezogenen AltersrenteNur wenn im (eher seltenen) Fall ein Tarifvertrag eine Beendigung bei Bezug einer vollen vorzeitigen Altersrente vorsieht, gilt diese Beendigung. Generell kann man sagen:
Endet ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch: Wann endet das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch?Rente planenRente zur gewünschten ZeitMit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können. mehr erfahren Hier ist die Antwort relativ einfach. Wenn der Arbeitnehmer seine individuelle Regelaltersgrenze vollendet, endet das Arbeitsarbeitsverhältnis mit Ende des Monats, in dem er diese Altersgrenze erreicht hat. Dies gilt aber nur, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag enthalten ist. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sehen Beendigung bei Regelaltersrente vorSieht ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn Bezug auf das für die Regelaltersrente maßgebende Lebensalter genommen wird, endet das Arbeitsverhältnis automatisch zu diesem Termin. Dann liegt ein zulässige Befristung für das Ende des Arbeitsvertrages vor. Aktion Rentenantrag bis 30. April 2022Sichern Sie sich Ihre Rentenansprüche und erhalten den korrekten Rentenantrag. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!anstatt 349,00 € für 279,00 € gleich ansehenKeine Klausel kein Ende des ArbeitsverhältnissesBeispiel Regina Rente vollendet am 16.10.2019 ihre Regelaltersgrenze. Sie hat die Rente zum 01.11.2019 beantragt und bewilligt bekommen. Sie meint, dass sie ab dem 01.11.2019 nicht mehr arbeiten gehen muss. Im Arbeitsvertrag steht nichts geschrieben, ob und wann das Arbeitsverhältnis im Falle einer Kündigung endet! Lösung! Regina hat Pech gehabt. Sie muss ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen oder den Arbeitgeber bitten , mit ihr einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Folgt er diesem Vorschlag nicht, muss sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ihre Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag erfüllen. Also weiterarbeiten. Und nicht vergessen, zu kündigen. Endet ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch: Vorzeitige Rente, kann ich einfach die Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer ändernWenn der Arbeitnehmer eine vorzeitige Rente bezieht, zum Beispiel mit 63 Jahren, stellt sich Frage, ob er einfach zu seinem Arbeitgeber gehen kann und ihm sagt: „Du, ab morgen komme ich nur noch halbtags arbeiten“. Die Deutsche Rentenversicherung oder der Versichertenälteste hat dies mir so geraten. Sorglos-Paket Rentenantrag plus RentenbescheidDas zwei in einem Paket mit Sparvorteil!- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress - Ausführlich geplant vom Rentenberater - Paket hier direkt buchen! mehr erfahren Vorsicht Falle SchadensersatzVor einseitigen Vertragsänderungen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen wegen Bezugs einer vorzeitigen Altersrente kann ich nur warnen. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt hier das Prinzip: Entweder die Vertragsparteien einigen sich, oder es wird gekündigt (Arbeitgeber Änderungskündigung?). Eine einseitige Änderung der vertraglichen Bedingungen führt unweigerlich zu Ärger im Vertragsverhältnis. Beispiel Lösung Fazit!Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können sich einfach so einseitig von einem Arbeitsverhältnis lösen, nur weil der Arbeitnehmer eine vorzeitige Rente bezieht oder die Regelaltersrente. Grundsätzlich muss in das Schriftliche geschaut werden. Gibt es keine vertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gilt der Grundsatz: Kündigen! Und zwar am Besten noch vor dem Eintritt der Rente, damit es keine bösen Überraschungen gibt.Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich meine Rente richtig plane und welche notwendigen Schritte ich tun muss, um mein Arbeitsverhältnis zu beenden! Antrag auf Rente stellenStressfrei zum korrekten Rentenantrag!- Rentenansprüche sichern - Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden - Vom Wissen des Rentenberaters profitieren mehr erfahren Weitere Beiträge zum Thema Altersrente und Arbeitsvertrag
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