Wer bekommt einen berechtigungsschein für ffp2 masken

Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) erinnert daran, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 2 für den Bezug von hochwertigen Corona-Schutzmasken aus Apotheken mit dem 15. April ausläuft. Mit einer Verlängerung dieser Frist ist nicht zu rechnen. Ab Mitte April dürfen die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatlichen Auftrag ist beendet.

„Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhält man dann sechs hochwertige Schutzmasken.

Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsschein 2 ist auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen insgesamt beendet. Die Verteilung der Masken wurde in der Corona-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Hiernach wurden die Masken in drei Tranchen an die berechtigten Personengruppen verteilt. In einer ersten Welle wurden vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 die Bürgerinnen und Bürger mit drei kostenlosen Masken ausgestattet. Danach wurde den Anspruchsberechtigten zwei Berechtigungsscheine von ihrer Krankenkasse zugesandt. Bezugsberechtigt waren nach Angaben des BMG über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.

Becker: „Wir Apothekerinnen und Apotheker schließen Mitte des Monats die Masken-Aktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kundinnen und Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen!“

FFP2-Masken schützen besonders effektiv vor einer Corona-Infektion, sind aber vergleichsweise teuer und sollten in der Regel nur einmal benutzt werden. Daher hatte die Bundesregierung schon im November beschlossen, dass Risikopatienten vergünstigte Masken bekommen. Aktuell verschicken die Krankenkassen die Berechtigungsscheine an die betroffenen Menschen.

Wer zu einer Risikogruppe gehört, konnte sich im Dezember sogar kostenlos drei FFP2-Masken in der Apotheke holen. In der zweiten Phase gibt es den Schutz nun günstiger. Betroffene erhalten zurzeit von ihrer Krankenkasse zwei Berechtigungsscheine für jeweils sechs Masken: Der erste kann bis zum 28. Februar eingelöst werden, der zweite zwischen dem 16. Februar und dem 15. April. Je eingelöstem Schein fällt eine Eigenbeteiligung von zwei Euro an.

Seit die Vergünstigung im November beschlossen wurde, ist die Nachfrage nach den besseren Masken deutlich gestiegen. Das liegt daran, dass in Bayern eine strikte FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Im Rest von Deutschland müssen zumindest medizinische Masken getragen werden, wozu aber auch einfache OP-Masken zählen.

Wegen der Pflicht werden wohl viele Menschen die Berechtigungsscheine gerne nutzen. Laut Bundesregierung verschicken die Krankenkassen sie aktuell an rund 27 Millionen Risikopatienten. Dazu gehören nicht nur alle über 60-Jährigen, sondern auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Wie unter anderem die Krankenkasse DAK angibt, zählen die folgenden Erkrankungen dazu:

  • Asthma bronchiale
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • chronische Herz- oder Niereninsuffizienz
  • Schlaganfall
  • Demenz
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen

Auch bei einer Risikoschwangerschaft, Trisomie 21, einer Organ- oder Stammzellentransplantation oder einer Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, besteht Anspruch auf die vergünstigten Masken.

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FFP2-Masken schützen im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz aus Stoff nicht nur andere Menschen vor einer Corona-Infektion, sondern auch den Träger selbst. Sie besitzen einen Filter, der feinste Partikel aus der Luft auffangen kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) betont, dass die Masken dicht anliegen müssen. Sobald ungefilterte Luft durch Lücken eingeatmet wird, geht der Schutz verloren. Die DGHM empfiehlt außerdem, vor und nach dem Auf- und Absetzen die Hände zu desinfizieren, um sich nicht mit Viren auf der Außenseite der Maske zu infizieren.

Die meisten Experten empfehlen, die Masken nur einmal zu verwenden. Im Notfall könnten sie aber unter bestimmten Umständen mehrfach benutzt werden. Dabei gilt es einiges zu beachten: So sind FFP2-Masken wiederverwendbar.

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Wer über 60 Jahre alt ist, bekommt den Brief an seine Wohnadresse zugeschickt. Es gilt übrigens die Adresse, die der Krankenkasse gemeldet ist. Wer einen Zweitwohnsitz hat, bekommt den Brief deshalb nur einmal.

Zudem gibt es die Berechtigungsscheine, dann Bundesbürger unter bestimmten Krankheiten leiden. Das Ministerium legt etwa Lungenerkrankungen, Asthma, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizient, Demenz, Schlaganfall, Diabetes Typ 2, Trisomie oder eine Risikoschwangerschaft fest. Auch bei einer aktiven, fortschreitenden oder metastasierten Krebserkrankung werden die Scheine verschickt.

"Berechtigte wurden über die Krankenkassen gefiltert", so ein Mitarbeiter vom Gesundheitsreferat in Bayern. Dadurch erklärt sich auch, warum Briefe in Einzelfällen an bereits Verstorbene verschickt wurden. Die Angehörigen müssen in der Regel bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung eine Sterbeurkunde vorlegen, um den Verstorbenen abzumelden. In vielen Fällen erfolgen diese Schritte erst verspätet, weil Angehörige nicht daran denken.

Ob ein Bundesbürger als Risikofall gilt, kann vermutlich der Diagnoseschlüssel, der auf Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu finden sind, verraten. Dadurch werden Krankheiten und "verwandte Symptome" für Apotheken, Ärzte und Krankenkassen transparent und verschlüsselt klassifiziert.

In einem konkreten Fall erhielt beispielsweise ein achtjähriges Kind aus München die FFP2-Berechtigungsscheine. Die besorgten Eltern riefen zunächst den Hausarzt an. Dieser beruhigte, indem er erklärte, dass das Kind in der zweiten Jahreshälfte 2020 an einer Bronchitis litt. Der Hausarzt verschrieb damals ein leichtes Antibiotikum, dass auch bei Lungenentzündungen zum Einsatz kommt. Möglicherweise ging das Kind dann wegen des Diagnoseschlüssels als Risikofall durch.

Risikopatienten haben wegen ihres Alters, ihrer chronischen Krankheiten, einer (riskanten) Schwangerschaft oder durch Folgen einer schweren Erkrankung ein höheres Risiko für einen schwereren Verlauf mit dem Coronavirus.

Würzburg

Viele warten noch auf Post von der Krankenkasse. Andere wundern sich, warum ausgerechnet sie zur Corona-Risikogruppe gehören sollen. Wie die Verteilung der Coupons erfolgt.

von Folker Quack

28.01.2021  |  aktualisiert: 31.01.2021 02:13 Uhr

"So alt sehe ich doch noch gar nicht aus", wundert sich ein Würzburger, der gerade Post von seiner Krankenkasse bekommen hat. Darin ein freundliches Anschreiben der Bundesregierung und der Berechtigungsschein für sechs FFP2-Masken. Eigentlich sollen die zum Vorzugspreis nur an die Risikogruppen ausgegeben werden. Doch unterfränkische Apotheker berichten von Kunden, die nicht so recht wüssten, warum gerade sie den Berechtigungsschein erhalten haben.  Oft ließe sich das in einem Gespräch klären, sagt Heiko Zimny, der im Landkreis Schweinfurt die Rückert-Apotheke betreibt.

Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen die Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch offenbar bekommen auch vermeintlich gesunde, junge Leute die Coupons – und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

Veröffentlicht: 31.01.2021, 14:20 Uhr

München/Berlin. Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen - dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist – und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen sondern zurückgeben werde. (dpa)

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