Wie hoch ist die Pension in der Schweiz

In der Bundesverfassung steht, dass die AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
die Existenz sichern soll. Die Höhe der AHV-Rente ist nach oben und unten begrenzt. Die Maximalrente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente. In der Schweiz erhält knapp die Hälfte aller Rentenbezüger die AHV-Maximalrente.

Wie hoch ist die Pension in der Schweiz

AHV Einzelpersonen

Maximale AHV-Einzelrente pro Jahr

Fr. 28'680

Minimale AHV-Einzelrente pro Jahr

Fr. 14'340

AHV-Renten bei Ehepaaren

Maximale AHV-Ehepaarsrente pro Jahr

Fr. 43'020

Minimale AHV-Ehepaarsrente pro Jahr

Fr. 28'680

Anmerkung: Mit der 10. AHV-Revision wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Die Renten werden daher auch bei Ehepaaren an jeden Ehepartner separat ausbezahlt. Die Plafonierung gilt jedoch weiterhin.

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Wie hoch ist die Pension in der Schweiz

Wie hoch die AHV Altersrente ist, bestimmen vor allem zwei Faktoren: Die Anzahl Beitragsjahre Die Anzahl Jahre, welche bei der AHV Beiträge geleistet wurden. und das durchschnittliche Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
immer in die AHV einzahlt, erhält eine Vollrente. Wer keine Beitragslücken bei der AHV hat, erhält die Vollrente. Die Vollrente ist nicht zu verwechseln mit der Maximalrente. Die Definition der Vollrente bezieht sich nur auf die Anzahl Beitragsjahre, nicht jedoch auf die Höhe der durchschnittlichen Einkommen. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die AHV-Rente in der Regel um rund 2.3 Prozent gekürzt. Die Minimalrente erhält jeder, sofern keine Beitragslücken vorhanden sind. Bei fehlenden Beitragsjahren Um die Vollrente zu aus der AHV zu erhalten, dürfen keine Fehljahre vorhanden sein. Unter einem Fehljahr versteht man ein Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden (Auslandaufenthalt, Studium etc.). wird auch die Minimalrente gekürzt. Zusätzlich ist zur Berechnung der Höhe der AHV das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend, welches sich aus verschiedenen Elementen zusammen setzen kann:

  • Dem aufgewerteten Durchschnitt der Jahreseinkommen
  • Erziehungsgutschriften
  • Betreuungsgutschriften

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AnrechenbareBeitragsjahreDurchschnitt-liches Jahres-einkommenErziehungs- / Betreuungs-gutschriften©VermögensPartner AGGrafik: Faktoren zur Berechnung der AHV-Rente

Durchschnittliches Einkommen bei der AHV-Rentenberechnung

Das Einkommen während der Beitragszeit wird vor der Berechnung der Höhe der AHV mit einem Faktor aufgewertet. Dieser Aufwertungsfaktor Der Aufwertungsfaktor bei der AHV dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Die AHV stellt eine Aufwertungstabelle zur Verfügung. dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Das aufgewertete (inflationsbereinigte) jährliche Durchschnittseinkommen für die AHV-Maximalrente muss rund 85‘000 Franken betragen. Die Genauen Beträge können anhand einer Skala eruiert werden.  

AHV Rentenberechnung: Wer es genau wissen will, kann bei der AHV einen individuellen Kontoauszug (IK) und eine Rentenberechnung einmalig kostenlos bestellen.

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Merkblatt der AHV: RentenvorausberechnungBestellung Kontoauszug bei der AHVRentenskala 44

Wie hoch ist die AHV-Altersrente bei Ehepaaren?

Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente Die AHV-Ehepaarrente ist nicht doppelt so hoch wie die AHV-Einzelrente. Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente ist höchstens eineinhalb Mal so hoch (Plafonierung) wie die maximale AHV-Einzelrente. ist höchstens eineinhalb Mal so hoch wie die maximale AHV-Einzelrente (Plafonierung).


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Wie hoch ist die Pension in der Schweiz

Wie hoch ist die Pension in der Schweiz

Lesedauer 6 Minuten

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Dezember 2018 die neue Pensionskassenstatistik veröffentlicht. Diese enthält zahlreiche statistische Informationen zur Lage der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Was meinst du, wie hat sich die durchschnittliche Pensionskassenrente in den letzten Jahren entwickelt?

Welche Aussage zur Pensionskassenrente ist für dich eigentlich relevant? Im Grunde ist für dich nur eine einzige Aussage wichtig. Das ist die Information zur voraussichtlichen Rentenhöhe, die dir deine Vorsorgeeinrichtung zum ordentlichen Rentenalter auf deinem Pensionskassenausweis mitteilt. Diese Aussage ist jedoch keine Zusicherung, sondern eine Prognose wie hoch deine Pensionskassenrente ausfallen könnte, wenn sich die Welt so entwickelt wie deine Vorsorgeeinrichtung annimmt. Darum hilft es, wenn du dir einen Überblick über die aktuelle Entwicklung und Prognosen der Pensionskassenrenten verschaffst. Dann weisst du Bescheid was passiert und kannst aktiv werden, um deine eigene Situation zu verbessern.

Schauen wir uns dazu die Entwicklung von drei Kenngrössen an. Zuerst betrachten wir die laufende durchschnittliche Pensionskassenrente nominal, also ohne Berücksichtigung der Inflation. Zweitens beleuchten wir die laufende durchschnittliche Pensionskassenrente real, also inflationsbereinigt. Und drittens werfen wir einen Blick auf die durchschnittlichen Pensionskassenneurenten.

1.  Wie entwickelt sich die jährliche nominale durchschnittliche Pensionskassenrente?

Alles im grünen Bereich mit den Pensionskassenrenten? Nun ja, die Rentenentwicklung sieht stabil aus. Denn die laufende durchschnittliche Pensionskassenrente pro Jahr scheint sich nicht gross zu verändern. Diese Kenngrösse beschreibt wie viel Rente aktuell pro Rentner/in im Durchschnitt aller Vorsorgeeinrichtungen ausbezahlt wird. Die statistischen Zahlen des BFS sagen dazu Folgendes aus: die durchschnittliche Pensionskassenrente liegt 2017 bei rund 35’650 Franken pro Jahr für Männer (ca. 3’000 Franken pro Monat) und bei 18’400 Franken pro Jahr für Frauen (ca. 1’500 Franken pro Monat). So weit so gut. Oder doch nicht?

Durchschnittliche jährliche Renten für Männer / Frauen 2013-2017

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Quelle: BFS Rentenstatistik 2017

2. Wie entwickelt sich die jährliche inflationsbereinigte durchschnittliche Pensionskassenrente?

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Daten des BFS etwas genauer unter die Lupe genommen. Insbesondere hat der SGB die Daten um die Inflation bereinigt, also die reale Kaufkraft der Pensionskassenrenten ermittelt. Und hier zeigt sich ein etwas anderes Bild. Seit 2005 ist die inflationsbereinigte durchschnittliche Pensionskassenrente um fast 9 Prozent gesunken.

Inflationsbereinigte durchschnittliche Pensionskassenrente (Dezember 2015 = 100)

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Quelle: BFS Rentenstatistik 2017, Berechnungen SGB

Der Rückgang der laufenden durchschnittlichen Pensionskassenrente hat verschiedene Gründe. Zum einen hängen die Renten in der beruflichen Vorsorge davon ab wie viel Rendite die Vorsorgeeinrichtungen auf den Finanzmärkten erzielen können. Da gemäss der umfassenden Swisscanto-Pensionskassenstudie 2018 rund 30% des Vorsorgevermögens in in- und ausländischen Obligationen investiert sind, fallen darauf wegen der historisch tiefen Zinsen viel tiefere Erträge an als früher. In der Folge sinken die Ertragsgutschriften auf die individuellen Vorsorgevermögen. Deshalb wächst das Vorsorgevermögen der Versicherten langsamer und ist für Neurentner bei gleichem Lohn kleiner als früher.

Zum anderen führt die gestiegene Lebenserwartung dazu, dass das Vorsorgevermögen für einen Rentner länger ausreichen muss. Deshalb haben praktisch alle Pensionskassen in den letzten Jahren die Umwandlungssätze deutlich reduziert, mit dem das Vorsorgevermögen in eine jährliche Pensionskassenrente umgerechnet wird. Ein tieferer Umwandlungssatz führt zu einer kleineren jährlichen Pensionskassenrente. Tieferer Umwandlungssatz mal kleineres Vorsorgevermögen ergeben in Kombination eine kleinere Pensionskassenrente.

Durchschnittliche Umwandlungssätze Pensionskassen 2005-2019

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Quelle: Swisscanto Pensionskasssenstudie 2017 & 2018, SGB-Schätzung für 2019

Im gleichen Zeitraum sind auch die durchschnittlichen reglementarischen Beitragssätze gestiegen, das Niveau liegt aktuell etwas über 19%. Es muss also mehr vom Lohn für den Aufbau des Vorsorgevermögens zurückgelegt werden.

Durchschnittlicher reglemenentarischer Pensionskassenbeitragssatz 2005-2019

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Quelle: BFS Pensionskassenstatistik 2017, Prognose und Berechnung SGB für 2018/2019

3. Wie entwickeln sich die durchschnittlichen AHV- und BVG- Neurenten?

Neben der durchschnittlichen Höhe der laufenden Renten ist auch sehr interessant, wie hoch die Renten für neue Rentner/innen ausfallen. Diese Informationen liefert die Neurentenstatistik des BFS. Die aktuellsten Daten dazu stammen aus dem Jahr 2016. Diese Statistik zeigt unter anderem wie viele Personen im jeweiligen Jahr neu eine Altersrente aus der AHV, der beruflichen Vorsorge oder Leistungen aus der 3. Säule erhalten und wie hoch diese Rentenleistungen sind.

Neurenten 1. Säule / 2. Säule 2016 für Männer und Frauen

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Quelle: BFS Neurentenstatistik 2016

Die AHV-Altersneurenten liegen im Mittel fast 25% unter der maximalen monatlichen AHV-Rente von 2’370 Franken

Aus der Neurentenstatistik entnehmen wir, dass die durchschnittliche AHV-Altersneurente 2016 bei 1’809 Franken pro Monat oder rund 21’200 Franken pro Jahr lag. Da auch der Median nur unwesentlich höher liegt, bedeutet dies dass die meisten Versicherten keine AHV-Maximalrente bekommen. Dies dürfte viele Versicherte erstaunen, doch auf den zweiten Blick trifft bei vielen einer der Gründe zu wie beispielsweise Fehljahre,  Teilzeit oder zu tiefes AHV-Gesamteinkommen über die Beitragszeit. In der 2. Säule lag 2016 die durchschnittlich BVG-Neurente bei 2’358 Franken pro Monat oder rund 28’300 Franken pro Jahr.  

Durchschnitt ist halt Durchschnitt, darum lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Darum schauen wir uns in der AHV und im BVG die Renten für Männer und Frauen an:

In der AHV bekamen Männer 2016 als durchschnittliche Altersneurente 23’400 Franken pro Jahr (1’950 Franken pro Monat) und Frauen 21’000 Franken pro Jahr (1750 Franken pro Monat).

In der 2. Säule bekamen Männer 2016 als durchschnittliche Altersneurente rund 26’600 Franken pro Jahr (2’220 Franken pro Monat) und Frauen rund 15’300 Franken pro Jahr (1’280 Franken pro Monat).

Es fällt auf, dass die Frauen deutlich tiefere Renten beziehen. Für Frauen fällt die AHV-Altersneurente fast 1000 Franken pro Monat tiefer aus, die BVG-Neurente ist rund 200 Franken tiefer als bei Männern.

Die BVG-Neurenten liegen im Mittel substanziell tiefer als die laufenden durchschnittlichen Pensionskassenrenten

Ein Vergleich der BVG-Neurenten mit den laufenden durchschnittlichen Pensionskassenrenten zeigt, dass die Neurenten deutlich tiefer ausfallen als die laufenden durchschnittlichen Pensionskassenrenten:

Für Männer liegt die BVG-Neurente rund 26% tiefer als die Renten im laufenden Rentenbestand. Während die laufende durchschnittliche Pensionskassenrente 2017 bei knapp 3’000 Franken pro Monat lag, liegt sie für Neurentner 2016 bei nur 2’200 Franken pro Monat.

Für Frauen liegt die BVG-Neurente rund 16% tiefer als der laufende Rentenbestand. Während die laufende durchschnittliche Pensionskassenrente 2017 bei ca.ca. 1’500 Franken pro Monat lag, liegt sie für Neurentnerinnen 2016 bei nur knapp 1’300 Franken pro Monat.

Was ist das Leistungsziel bzw. die Ersatzquote von AHV und BVG?

Das Rentenversicherungssystem soll gemäss Bundesverfassung (Art. 113 Abs. 2) die Versicherten soweit absichern, dass ihnen im Alter oder bei Invalidität die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung» möglich ist. Dazu bilden die AHV/IV im Dreisäulensystem die erste bzw. staatliche Säule, die den Existenzbedarf sichern soll. Sie wird durch die berufliche Vorsorge ergänzt, die die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen soll.

Das Leistungsziel von AHV und BVG besteht also darin, AHV- und BVG-Versicherten die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.

AHV- und BVG-Ersatzquote in % des jährlichen Lohns (Stand 2019)

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Leute mit höheren Einkommen sollten privat Vorsorgen

Aus Sicht Bundesrat ist dies gegeben, wenn die Renten aus AHV und BVG zusammen 60 Prozent des letzten AHV-Lohns ausmachen. Diese Kenngrösse wir auch als Ersatzquote bezeichnet. Die Ersatzquote zeigt wie hoch die Leistung einer Versicherung im Verhältnis zum letzten Lohn ist. Leistungsziel der 1. und 2. Säule ist wie gesagt eine Ersatzquote von 60 Prozent bei einem Einkommen von 85’320 Franken. Dieses Einkommen entspricht Stand 2019 der BVG-Obergrenze. Für dieses Einkommen beträgt die BVG-Ersatzquote 34% und die AHV-Ersatzquote 26%, zusammen also 60%.

Für darüber hinausgehende Einkommen fällt die Ersatzquote aus AHV und BVG-Obligatorium unter 60% und zwar umso mehr je mehr das Einkommen über der BVG-Obergrenze liegt. Darum sind überobligatorische Leistungen der Vorsorgeeinrichtung wichtig. Und schliesslich soll im Dreisäulensystem die private Selbstvorsorge in der 3. Säule individuelle Bedürfnisse im Alter abdecken.

Zusammenfassung

In den letzten Jahren sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten gesunken: die kaufkraftbereinigten durchschnittlichen Pensionskassenrenten fielen um 9 Prozent und die BVG-Neurenten liegen tiefer als die laufenden Renten. Bei Männern liegen diese rund 10’000 Franken pro Jahr tiefer, bei Frauen liegt die mittlere jährliche BVG-Neurente rund 3’000 Franken  unter den durchschnittlichen laufenden Pensionskassenrenten. Für Einkommen grösser als 85’320 Franken (BVG-Obergrenze) sind diese Effekte besonders bedeutsam. An dieser Schwelle endet das sozialpolitische Leistungsziel von 60% Ersatzquote. Es gibt aus heutiger Sicht keine realistische Begründung, warum sich dies ändern sollte.

Du selbst bist für dein künftiges Renteneinkommen verantwortlich. Darum solltest Du dir jetzt einen Überblick über deine Situation und Handlungsmöglichkeiten verschaffen. Das kannst du in drei Schritten tun:

  1. Berechne deine zukünftige Rente (kostenlos)
  2. Ziehe den Jahresauszug deiner Pensionskasse hinzu und ergänze den Rentencheck mit deinen individuellen Pensionskassen-Daten. So erhälst Du deine ganz persönlichen Analyse.
  3. Lies das eBook zur Vorsorge und erfahre wie Du deine Vorsorgesituation selbständig verbessern kannst.