Wie hoch ist die Betriebsrente bei BMW

Skip to content

Zustimmen und Inhalte anzeigen

München (dpa). BMW will ohne betriebsbedingte Kündigungen 6000 Stellen streichen und hat sich jetzt mit dem Betriebsrat auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Der Stellenabbau erfolge durch Fluktuation und mit freiwilligen Vereinbarungen, teilte der Autokonzern am Freitag mit. Die Ausbildung werde auf dem hohen Niveau des Vorjahres fortgesetzt. "Rentennahe Altersaustritte" könnten mit Abfindungen vorgezogen werden. 40-Stunden-Verträge würden auf 38 Stunden reduziert.

Ein Teil der Mitarbeiter könne auf ein tarifliches Zusatzgeld verzichten und dafür bis zu acht zusätzliche Urlaubstage nehmen. Außerdem unterstützt BMW junge Leute unter 25 Jahren bei externer Vollzeit-Qualifizierung, etwa einem Studium, finanziell und garantiert eine Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis nach dem Abschluss. BMW-Personalchefin Ilka Horstmeier sprach von einem Paket, "das uns kurzfristig hilft, das Unternehmensergebnis zu verbessern, uns aber langfristig die Innovationskraft erhält".

Viele Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Gehaltes in die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (bAV) ein, um ihre ­gesetzliche Rente aufzustocken. Dabei sparen sie während der Ansparphase über die Entgeltumwandlung Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben.

2022 gelten folgende Freibeträge:

  • sozialabgabenfrei: 282 Euro

Wie hoch ist die Betriebsrente bei BMW

Auf Auszahlung werden Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben fällig

Etwas anders sieht es aus, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Meistens ist es soweit, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Optional ist die Auszahlung der Betriebsrente schon ab dem 62. und bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag möglich.

Doch auf diese werden im Alter Steuer- und So­zi­al­ab­ga­ben fällig. Ein großer Teil dieser Abgaben, die Arbeitnehmer im Berufsleben gespart haben, werden also nur auf das Rentenalter verschoben. Warum die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge trotzdem eine lohnenswerte Investition sein kann, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

Auch wenn eine Auszahlung der Betriebsrente unter Umständen schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn möglich ist, ist dies nicht immer sinnvoll. Denn bei der Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente berechnet der Versicherer die Höhe der Rente anhand der Summe auf Ihrem Rentenkonto und dem wahrscheinlichen Zeitraum, in dem der Versicherer die Rente zahlen muss. Beginnt der Versicherer früher mit der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge, verlängert sich auch der wahrscheinliche Zahlungszeitraum und die monatliche Rente wird kleiner.

Bei der Auszahlung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge können Sie sich im Wesentlichen zwischen den folgenden 3 Varianten entscheiden:

  1. Lebenslange Rente: Hier erhalten Sie bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat einen bestimmten Betrag, der abhängig von Ihrem angesparten Kapital ist.
  2. Vollständige Ka­pi­tal­aus­zahl­ung: Das gesamte angesparte Alterskapital wird auf einmal ausgezahlt.
  3. Teilweise Ka­pi­tal­aus­zahl­ung: Ein Teil des Kapitals wird ausgezahlt – häufig beträgt der Anteil rund 30 Prozent. Der Rest des Kapitals wird als lebenslange Rente geleistet.

Volle Versteuerung der bAV-Auszahlung

Ob Sie eine lebenslange Rente oder eine Ka­pi­tal­aus­zahl­ung wählen: Die Auszahlungen müssen bAV-Bezieher als sogenannte Einkünfte voll versteuern. Immerhin verringert sich der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand deutlich. Das liegt einerseits daran, dass man im Alter meistens weniger steuerpflichtige Einnahmen erhält. Andererseits profitieren Rentner vom sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser wird aber jedes Jahr stufenweise abgebaut, bis er 2040 ganz wegfällt.

Bei der Rentenvariante gibt es zwar einen positiven Steuereffekt, allerdings ist auch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abgedeckt. Das bedeutet, man muss ein bestimmtes Alter erreichen, damit man mehr Rente ausgezahlt bekommt, als man in die bAV eingezahlt hat. Anderseits muss man bei der Ka­pi­tal­aus­zahl­ung selbst dafür sorgen, dass das Geld bis ins hohe Alter reicht.

Steuern auf Kapital- bzw. Einmalauszahlung

In der Regel sind die Steuern aufgrund der Steuerprogression bei der Ka­pi­tal­aus­zahl­ung höher. Nur bei den Durch­führ­ungs­we­gen Unterstützungskasse und Direktzusage können Rentner allenfalls von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Die Ka­pi­tal­aus­zahl­ung wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Bezieher diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.

Betriebsrenten wie Direkt­versicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich etwas anders behandelt. Denn auf die Einzahlungen werden bereits in der Ansparphase 20 Prozent Steuern fällig.

In der Auszahlungsphase fallen dafür auf die Betriebsrente weniger Steuern an. Sie wird mit einem reduzierten Ertragsteil versteuert. Einmalauszahlungen sind gar steuerfrei. Allerdings müssen genau so wie bei den jüngeren Verträgen die vollen Kran­ken­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge auf die Betriebsrente bezahlt werden. Man nennt dies auch Doppelverbeitragung. Denn bei solchen Altverträgen hat man während der Ansparphase bereits So­zi­al­ab­ga­ben bezahlt.

Entscheidet man sich für die Einmalzahlung bzw. Kapitalauszahlung, dann ist man verpflichtet, für das betreffende Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abzugeben. Andernfalls würde das Finanzamt nicht mitbekommen, dass die Geldsumme auf Ihr Konto eingegangen ist. Die Auszahlung der bAV ist in der Anlage R-AV/bAV einzutragen.

Steuern und Steuererklärung in der bAV

Im Rentenalter werden folgende Zahlungen fällig

Sofern der Rentner in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, muss er seine Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen, denn der Arbeitgeberbeitrag zur GKV fällt im Alter weg. Im Gegensatz zur ­gesetzlichen Rente übernimmt die Renten­versicherung auch keinen Anteil. Insgesamt muss der Rentner rund 18 Prozent So­zi­al­ab­ga­ben abführen. Mitglieder der privaten Kran­ken­ver­si­cher­ung müssen keine Sozial­versicherungsbeiträge bezahlen.

Seit dem 1. Januar 2020 werden Rentner bei den So­zi­al­ab­ga­ben entlastet. Denn neu gilt ein monatlicher Freibetrag von 164,50 Euro (2022). Erst für den Anteil der Betriebsrente, der über diese Summe hinausgeht, müssen Krankenkassen- und Pflegepflicht­versicherungsbeiträge gezahlt werden. Dieser Anteil wird dann mit dem aktuellen Beitragssatz der Kran­ken­ver­si­cher­ung verrechnet. Der Freibetrag ändert sich jedes Jahr gemäß der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Davon profitieren auch Rentner, die schon vor 2020 Leistungen aus der bAV erhielten. Wie sich dies auf die Betriebsrente auswirkt, sehen Sie im folgenden Rechenbeispiel.

Rechenbeispiel: So werden Be­triebs­rent­ner ab 2020 entlastet

Ein Betriebsrentner erhält im Monat 200 Euro. Bisher wurden ihm davon ein Krankenkassenbeitrag von insgesamt 15,6 Prozent abgerechnet. Neu wird ihm aber von seiner Betriebsrente ein Freibetrag von aktuell 164,50 Euro abgezogen (der Freibetrag wird jedes Jahr angepasst). Das heißt, nur noch auf eine Summe von 35,50 Euro wird der Kassenbeitrag von 15,6 Prozent fällig. Wie Sie in der Tabelle sehen, spart der Betriebsrentner so So­zi­al­ab­ga­ben von aktuell rund 25 Euro pro Monat.

201920202021/22
Betriebsrente200 €200 €200 €
Freibetrag159,25 €164,50 €
GKV-Beitrag (15,6 %)*31,20 €6,36 €5,54 €
Ersparnis Sozialabgaben durch Freibetrag24,84 €25,66 €
*Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung.

Der Freibetrag ersetzt die Freigrenze, die es vor 2020 gab. Für Betriebsrenten bis zu einer Summe von 155,75 Euro (2019) mussten keine Krankenkassenbeiträge abgegeben werden. Bekam jemand mehr, musste er auf die komplette Summe So­zi­al­ab­ga­ben zahlen.

Weniger Abgaben für privat geführte Direkt­versicherungen

Von weniger So­zi­al­ab­ga­ben profitieren bAV-Bezieher, die nach einem Jobwechsel privat in eine Direkt­versicherung oder Pensionskasse einzahlten. Auf diesen Teil der angesparten Rente fallen keine GKV-Beiträge an. Allerdings muss man dafür nach dem Jobwechsel den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Ist nach wie vor der ehemalige Arbeitgeber Vertragsnehmer, müssen die vollen Kassenbeiträge entrichtet werden.

Jobwechsel mit betrieblicher Altersvorsorge

Freibeträge in der Grund­si­cher­ung

Wer im Alter Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, profitiert seit 2018 von einem Freibetrag bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt, 200 Euro der Betriebsrente wird nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Somit haben auch Geringverdiener seit der Einführung des Betriebsrenten­­­­stärkungs­gesetzes (BRSG) mehr von ihrer zusätzlichen Altersvorsorge.

Alle wichtigen Änderungen durch das Betriebsrenten­stärkungs­gesetz sehen Sie hier:

Das Betriebsrenten­­­­stärkungs­gesetz (BRSG)

„Von der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge habe ich nichts, weil im Alter sowieso wieder alles für Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben draufgeht“. Das hören unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge sehr oft – aber das stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn schließlich spielen hier ganz viele Faktoren mit, wie der Arbeitgeberzuschuss oder die zu erwartende Rendite. Hier ist eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss oft essenziell.

In der individuellen Beratung stellen unsere Experten die Ersparnisse bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben während der Ansparphase und die Abgaben während der Auszahlungsphase gegenüber. Da im Alter gewöhnlich die Steuerlast geringer ist, hat man dann häufig dennoch etwas von seiner Betriebsrente.

„In gewissen Fällen raten wir aber durc­haus von einer be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge ab und prüfen Alternativen. So profitiert beispielsweise eine Mutter, die halbtags arbeitet und drei Kinder hat, mit einer Riester-Rente von mehr Förderung. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, bei denen man jedes Jahr neu entscheiden kann, ob man in die bAV oder in die Riester-Rente investieren will. So kann man nach seiner aktuellen Situation das Beste für sich herausholen.«“

Wie hoch ist die Betriebsrente bei BMW

Wie hoch ist die Betriebsrente bei BMW

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für mich?

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt

Zuschuss vom Chef wiegt Abgaben im Alter auf

Nachgelagerte Besteuerung und So­zi­al­ab­ga­ben im Alter: Diese Fakten lassen so manchen Arbeitnehmer an der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge zweifeln. Gemäß unserem Experten Tim Vogler hat der Staat in den letzten Jahren viel getan, um die bAV attraktiver zu machen: „Beispiele sind dafür der Freibetrag bei den Sozial­versicherungsbeiträgen oder der ver­pflichtende Arbeitgeberzuschuss.“ Und es sei gut möglich, dass noch weitere Verbesserungen für Betriebsrentner folgen.

Grundsätzlich ist die bAV sinnvoll, wenn die Vertragskonditionen attraktiv sind und der Chef mitzahlt. Das bedeutet, Verträge mit guten Renditen und geringen Verwaltungskosten zahlen sich am Ende aus. Auch machen Zuschüsse des Arbeitgebers Nachteile bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben im Alter oft wett. Diese dürfen Sie ruhig einfordern. Denn seit 2019 muss der Chef bei neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für ältere Verträge.

Zusammengefasst: Warum die bAV für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist:

Wann ist die bAV sinnvoll?

Wir helfen Ihnen gerne dabei, für Sie die richtige Antwort zu finden und prüfen auch mögliche Alternativen. Kontaktieren Sie gern direkt unser Service-Team, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular auf dieser Seite.

Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sog. „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als im Erwerbsleben.

Die Betriebsrente wird mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt. Die Laufzeit eines bAV-Vertrages wird bei Vertragsabschluss auch in der Regel mit genau diesem Renteneintrittsalter bestimmt.

Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel nicht möglich – auch nicht bei einem Jobwechsel. Auch eine Kündigung des bAV-Vertrages bedeutet nicht die vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine sehr geringe Rentenauszahlung handelt. Frühestens kann die Betriebsrente mit 60 ausgezahlt werden. Dies ist jedoch nur bei älteren Verträgen eine Option.

Wenn Sie eine Direkt­versicherung oder eine bAV über eine Pensionskasse vor 2005 abgeschlossen haben, ist die Auszahlung steuerfrei. Jedoch nur dann, wenn die bAV-Beiträge in der Ansparphase bereits pauschal versteuert wurden und Sie als Auszahlung die Methode der Einmalzahlung wählen. Auch muss der Vertrag mind. 12 Jahre geführt und es muss für mind. 5 Jahre eingezahlt worden sein.

Wie sieht die ideale betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihr Unternehmen aus. Hier finden Sie schnell und unkompliziert: Alle […]

Beitrag lesen

So sparen Sie Steuern während der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge, diese Abgaben werden bei Auszahlung der bAV fällig und so […]

Beitrag lesen