© Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Christian Reinsch, Unterdörnerfeld 4, 42555 Velbert-Langenberg Stand: März 2019 • Pflanzabstände - Folgende Abstände von Pflanzen an Grundstücksgrenzen lassen sich am besten in einer Tabelle darstellen: Bäume (ohne Obstbäume) • stark wachsend 4 Meter z.B. Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche, Pappel • alle übrigen Bäume 2 Meter Ziersträucher • stark wachsend 1 Meter z.B. Feldahorn, Flieder, Goldglöckchen, Haselnuss, Pfeifenstrauch • alle übrigen Ziersträucher 0,5 Meter Obstgehölze • Kernobst auf stark wachsender Unterlage veredelt, sowie Süßkirsche, Wallnuss, Eßkastanie 2 Meter • Kernobst auf mittelstark wachsender Unterlage veredelt, sowie Steinobst ausgenommen Süßkirsche 1,5 Meter • Kernobst auf schwach wachsender Unterlage veredelt 1 Meter Beerenobststräucher • Brombeersträucher 1 Meter • alle anderen Beerenobststräucher 0,5 Meter Rebstöcke • in geschlossenen Rebanlagen, deren Gesamthöhe 1,8 Meter übersteigt 1,5 Meter • in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen 0,75 Meter • bei einzelnen Rebstöcken 0,5 Meter Der Grenzabstand wird von der Mitte des Stammes horizontal zur Grenze gemessen. Welche Pflanzen, die hier nicht aufgeführt sind, den stark wachsenden Arten angehören kann eine sachverständige Person klären. Hierzu sollte Rat bei einem Gartenbaubetrieb eingeholt werden. INCIDIDUNT, EXCEPTEUR, LABORIS EXCEPTEUR ET IN DUIS SIT ADIPISICING IN IRURE. VENIAM EU DO ULLAMCO VENIAM CILLUM FUGIAT DOLORE. Weitere Regelungen: Höhe der Pflanzen - Bei Zier- und Beerensträuchern darf die Höhe das dreifache des Grenzabstandes nicht überschreiten. Ein Goldglöckchen (Forsythie) mit einem Grenzabstand von einem Meter darf somit nicht höher als drei Meter werden. Triebe - Aus dem Boden kommende Einzeltriebe dürfen den erforderlichen Grenzabstand um die Hälfte unterschreiten. Näher liegende Triebe sind zu entfernen. Hecken - Der Grenzabstand bei Hecken wird nicht vom Stamm sondern von der dem Nachbarn zugewandte Seite gemessen! Bei über 2 Meter hohen Hecken beträgt der Abstand mindestens 1 Meter, bei unter 2 Meter hohen Hecken mindestens 0,5 Meter. Beim Setzen einer Hecke sollte der spätere Abstand bereits berücksichtigt werden. Höhenbegrenzungen schreibt das Nachbarrecht nicht vor. Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grenze gesetzt wurde. Generell gilt für Hecken, dass sie als Hecken erkennbar sind und gepflegt werden. Nicht eingehaltene Grenzabstände - Jeder Nachbar kann von dem anderen verlangen, dass bei nicht eingehaltenen Grenzabständen die Anpflanzung entfernt bzw. beschnitten wird. Der Anspruch auf Beseitigung verjährt nach sechs Jahren. • Überhang und hineinwachsende Wurzeln - (§ 910 BGB + § 1004 BGB) Der Nachbar kann von dem anderen verlangen, dass beeinträchtigende überhängende Äste und in das Grundstück hineinwachsende Wurzeln beseitigt werden. Erst wenn der Eigentümer nach einer angemessenen Frist nicht handelt, darf der Nachbar diese selbst beseitigen. Bei keiner oder unerheblicher Beeinträchtigung besteht dieses Recht nicht. Ferner muss beachtet werden, ob die Gemeinde eine Baumschutzsatzung aufgestellt hat. Früchte von Bäumen gehören dem Eigentümer so lange wie sie am Baum hängen - auch bei überhängenden Früchten! • Laubfall - Laub vom Nachbargrundstück, das z.B. die Dachrinne verstopft, muss hingenommen werden, wenn die beim Setzen des Baumes erforderlichen Grenzabstände eingehalten wurden. Halten Bäume diesen Abstand nicht ein, so steht dem Geschädigten nach Verjährung des Beseitigungsanspruches eine Entschädigung wegen des erhöhten Reinigungsaufwandes zu. Diese Auflistung soll keine Rechtsberatung darstellen sondern nur der Übersicht dienen. Quellen: “Das Nachbarrecht im Überblick” von Herbert Mnich; Nachbarschaftsrecht NRW; Infoblatt “Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten.”, Justizministerium des Landes NRW IHR PARTNER BEIM MESSEN MIT LANGJÄHRIGER ERFAHRUNG |