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Für Gebäude, die auf einem Grundstück in Brandenburg errichtet werden, muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden. Doch es gibt auch Ausnahmen, die unter anderem Garagen betreffen. Überschreitet die geplante Garage eine bestimmte Größe nicht, dann ist keine Baugenehmigung nötig. Dennoch müssen die landesrechtlichen Verordnungen von Brandenburg eingehalten werden. Baugenehmigung © Marco2811, fotolia.comHinweis: Die Regelungen zur Baugenehmigung von Carports sind in Brandenburg in vielen Fällen der Garage gleichgestellt und es gelten ähnliche Regelungen. Fragen Sie auch hier am besten beim örtlichen Bauamt nach. Genehmigungsfreie Garagen in BrandenburgMuss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!Oberirdische Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² dürfen in Brandenburg ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls gilt diese Regelung, wenn die Garage innerhalb eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden soll, diesem planungsrechtlich nicht widerspricht und nicht mehr als 150 m² groß ist. Festgelegt ist dies in der Brandenburgischen Bauordnung (BbGBO). Brandenburg: Kleinere Garagen sind genehmigungsfreiAuch ohne Genehmigung muss die Garage den planungs- und öffentlichrechtlichen Vorschriften des Landes entsprechen, die Verantwortung dafür trägt der Bauherr. Die Bauvorlagen für die Garage müssen bei der Gemeinde eingereicht werden, nach § 87 BbgBO können örtliche Bauvorschriften erlassen werden, die auch für genehmigungsfreie Garagen gelten. So kann zum Beispiel die Errichtung gänzlich untersagt oder eingeschränkt sein. Die Gemeinde kann darüber hinaus nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren verlangen, muss den Bauherrn dann jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Unterlagen davon informieren. Grundsätzlich gilt, dass die Garage errichtet werden darf:
Ist eine Garage baugenehmigungspflichtig, zum Beispiel weil sie die maximale Größe für verfahrensfreie Bauvorhaben überschreitet oder weil die Garage in Kombination mit einer Werkstatt oder einer Einliegerwohnung geplant ist, dann hat die erteilte Genehmigung eine Gültigkeit von 4 Jahren. Wird rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein entsprechender Antrag gestellt, kann eine Verlängerung um 2 Jahre genehmigt werden. Tipp: Zum 01. Januar 2018 wurden die Formulare für den Bauantrag in Brandenburg aktualisiert, dies betrifft insbesondere die bautechnischen Nachweise. Tipp: Günstigste Angebote für Garagen und Carports finden, vergleichen und bis zu 30 % sparen. Regelungen der LandesverordnungenGaragenbau und Baurecht: Viele Vorschriften müssen geprüft werdenZusätzlich zum bundesweit gültigen Baugesetzbuch (BauGB) gibt es in Brandenburg landesweit geltende Vorgaben rund um den Garagenbau. Diese sind in den Landesverordnungen und -gesetzen zu finden. Garage gemauert © GM Photography, fotolia.comDie Brandenburgische BauordnungGaragen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Ausstellungs-, Werkstatt- und Verkaufs- oder Lagerräume sind ausdrücklich nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen geeignet und gelten nicht als Garagen. Neben der Definition einer Garage laut § 2 BbgBO sind in der Bauordnung Vorgaben zu Abstandsflächen und Grenzbebauung gemacht. Brandenburgische Garagen- und StellplatzverordnungDie Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV) definiert Garagen und teilt sie hinsichtlich ihrer Größe ein. Garagen bis 100 m² zählen zu den Kleingaragen, für die hinsichtlich der Regelungen einige Erleichterungen gelten. Für alle Garagen gilt, dass:
Das NachbarrechtsgesetzIm brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) ist festgelegt, dass Nachbarn bei auf die Grenze gebauten Garagen den Zutritt zum Grundstück gewähren müssen, wenn Bauarbeiten an der Garage nötig sind und diese vom Grundstück, auf dem die Garage steht, nicht ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden können. Tipp: Auch wenn eine Garage genehmigungsfrei errichtet werden kann, sollten die Nachbarn frühzeitig von der geplanten Baumaßnahme informiert werden.
Grenzbebauung Garage – Regelungen und Besonderheiten Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in jedem… weiterlesen Regelungen zu Abstandsflächen und Bauen auf der Grenze in BrandenburgFür Garagen, die direkt an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, sind folgende Regelungen aus der BbgBO einzuhalten:
Sonderregelungen gibt es auch hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen. So dürfen Garagen innerhalb der Abstandsflächen von anderen Gebäuden errichtet werden und müssen keine eigenen Abstandsflächen einhalten. Das gilt sowohl für die Grenzbebauung als auch für die Errichtung auf dem Grundstück. Wichtig: Grundsätzlich sollte vor Planung und Bau der Garage die aktuelle Rechtslage überprüft werden. Im Zweifelsfall schafft ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde Klarheit zu allen bau- und öffentlich-rechtlichen Fragen.
Carport, Garage ohne Baugenehmigung bauen Baugenehmigung oder nicht: Beim Bau von Carport und Garage müssen rechtliche Anforderungen erfüllt werden Keine… weiterlesen |