Wie alt ist man in der 6. klasse

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Wie alt ist man in der 6. klasse


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Wie alt ist man in der 6. klasse


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machen kann. Es mödte aber für den, der die Ein- und Verkaufspreise der Maftthiere nicht kennt, jdwer sein, ein unbedingtes Urtheil hierüber zu fällen. Jd bin auf Grund des Gejebenen und eigener Erfahrung zu glauben geneigt, daß in vielen, ja den meisten Fällen eine eigentliche Zubuße bei den englisden Mastthieren wenigstens in erheblichem Maße nicht stattfindet, wenn neben dem jedenfalls beträchtlidien Verkaufspreise noch ein oder mehrere Prämien dem Züqyter und Master zufließen, was in erhöhtem Maße der Fall ist, wenn dasselbe Thier nidyt blos auf der Londoner Sdau, fondern vorher audy in Birmingham und anderen lokalen Mastviebschauen prāmiirt wurde, wie dies bei mehreren hervorragenden Thieren and in diesem Jahre der Fall war.

Außerdem ist es eine nationale Sitte reidyer Engländer, um jeden Preis zu Weih. nachten die kolossalen Braten irgend eines prämiirten Mastthieres auf ihren Tafeln zu sehen, und die renommirtesten Meßger kaufen daher zu den hödsten Preisen auf den Mastviehschauen ein. Hierzu anzueifern gab der Smithfield - Klub den Meßgern, welche die bedeutendsten Ankaufe machten, früher Medaillen, gegenwärtig aber erhalten sie große Diplome, bestimmt, an die Läden gehängt zu werden, wo das Fleisch prämiirter Thiere zum Verkaufe steht.

Daß unter diesem Prätert mander auch nidyt prāmiirte Dose als Preisthier in die Hände der Konsumenten gelangen kann, ist niğit zu bestreiten, uidits destoweniger aber die angedeutete Maßregel im Interesje der Produktion, und - um die Mastriebsgau

, gleichzeitig zu einem für die Mäster recht lukrativen Fleischmarkt zu gestalten und die Meßger aus einem großen Umkreis um London zu veranlassen, sich ihren sehr bedeuten. den Bedarf für das Christfest vorzugsweise dort anzukaufen - von um jo größerer Wichtigkeit, als doch audy die nicht prāmiirten Thiere zu thunlidst hohen Preisen und höheren Preisen, als der gewöhnlidie Marktverkehr abwirft, abgeseßt werden müssen.

Die relativ höheren Herstellungskosten der zur Cattle. Show gebrachten Thiere darf man übrigens midt nady den manchen deutschen Mästern geläufigen Anschauungen bemessen, die gewöhnt sind, abgefahrene Ddysen zur Mast aufzustellen, um dieselben mit großem Aufwand an Zeit und Futter zu mästen. In der Regel sind dies dann auch noch ältere Thiere, deren Herstellung, wenn sie von den Mästern selbst gezüchtet wurden, mit großem Zeitverlust und demgemäß aufgelaufenen Zinsen belastet sind.

Anders der englische Master, dem frühzeitig entwickelte, also junge Thiere zu Gebote stehen, weldie gemäß ihrer Abstammung von Kulturrassen und guter baltung von Jugend auf frühzeitig normal entwiđelt und deshalb mit guter Futterverwerthung ausgestattet sind, – im Gegensatz zu unjeren natürlidhen Rasjen, die nicht diese günstige Eigensdaft befißen, als junge Thiere gemästet zu werden, weil sie, wie man zu sagen pflegt, das Futter „verwadsen", d. h. zur Vergrößerung ihrer einzelnen Flörpertheile und sehr häufig solcher, die für den Meßger weniger Werth haben, - nid)t aber zum örtlich sehr gehäuf

t ten Fleisch- und Fett: Ansatz verwenden.

Es unterliegt daher nid)t dem geringsten Zweifel, daß die englisden Rassen mit relativ weniger, wenn auch konzentrirten Futtermitteln und in relativ weit geringerer Zeit, deshalb auch mit größerem Gewinne, in einen ausgezeidzneten Mastzustand versetzt werden können, als dies bei unseren natürlichen Rassen der Fall ist.

Außerdem ist es dem englijden Mäster möglid), sid), Dank der dort so weit fortgesdhrittenen „Spezialisationin der Thierzucht jederzeit leidyt und ausgiebig mit bereits für die Mast vorbereiteten Thieren anerkannter Kultur-Rasjen, feien es Lämmer oder Ferkel, Kinder oder Stiere und Odsen, aus Zudyten versehen zu können, die aus , Judit nady Leistung" hervorgegangen sind, wodurdy jede Thierart wieder für besondere Zwede, im vorliegenden Falle für die Fleisch- und Fetterzeugung, „spezialisirt" und künstlich seit Generationen dafür herangezüditet ist.

In Deutsdıland ist die Gelegenheit des Ankaufs soldier Thiere nur ausnahnisweije


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geführt wird. Es scheint mir, daß man in dem großen Werthe, den man auf das Blut resp. reine Abstammung von einer oder der andern Zucht legt, etwas zu weit geht, an. statt ein Hauptgewicht auf das für die Zucht bewährte Individuum zu legen, weshalb sich auch jeßt unter den englijchen Züchtern eine Reaktion gegen das erste Prinzip gel. tend zu machen beginnt, – ganz derselbe Vorgang, der sich bei uns vor einem Jahr. zehent zwisden den Anhängern der Konstanz. Theorie und der Individualpotenz abges spielt hat.

Es unterliegt aber nicht dem geringsten Zweifel, daß die Shorthorn-Rasse nicht nur in England, sondern auch in Amerika und Frankreich als Mastthier den ersten Rang nach wie vor behauptet, was nicht ausschließt, daß man in derselben Familien trifft, die ausgezeidinete Milchthiere sind und dabei eine konfiftente, butterreiche Milch liefern.

Den vorigen Rassen in Maftqualität nachftehend, wenn auch zahlreidy in vielen sdyönen Shieren vertreten, war die dunkel. und rothbraune Sulier-Rasse, die indesjen im Haar nicht so fein, auch nicht so veredelt als die Devon. Rasse, aber etwas größer und schwerer als diese ist. Sie liefert gute Zugochsen, soll aber in der Mildqualität hinter den Devons zurüdstehen und hat für deutsche Verhältnisse keine Bedeutung, obgleich man in England eifrig bemüht erscheint, die Rasse im Sinne der Maftfähigkeit immer besser zu entwiđeln. Nichtsdestoweniger mögen einige Zahlen zur Vergleichung folgen.

Suffer.Ddfen.
16. Klasse 1. Preis 2 Jahre 9 Monate alt, wog 823,0 Kilo.

2. 2 11

865,5 3. 2 11

809,2 17.

1. 4 2

1063,3
2. 3 10

901,75 3.

3

8

1025,13 Suffer.Stalbinnen. 18.

1. 3 8


674,0
2. 3 10

822,8 SufierKübe. 19, 1. 5

783,0 2. 8 11

813,0
Die leßte Klasse, worin 7 Thiere ausgestellt waren, wurde ehrenvoll erwähnt.

Unter den Ausstellern trug lee Steere, Donking, Surrey, in der 16. Klasse den ersten Preis und in der 18. Klasse den 2. Preis davon. Die ungehörnten Norfolt oder Suffolt. Zuchten waren nur in 7 Thieren vertreten.

Ddsen.
20. Klasse 1. Preis 4 Jahre 4 Monate alt, wog 1057,3 Kilo.

2. 2 4

Kalbinnen und Kühe. 21.

1. 6

3

773,8 2. 2 2

In beiden Klassen trug I. J. Colman, Norwich, Norfolk, die ersten Preise davon.


Die langhornige Rinder-Rasse, welche s. 3. Bakewell so ungewöhnlich verbessert hatte, war auch diesmal durch drei Thiere vertreten. Die rund nach unten gebogenen Hörner waren so lang und die Nase berührend, daß sie abgenommen werden mußten. Betrachtet man deren kurzes Hintertheil, die eigenthümliche Form desselben zwischen Hüften und Schambein, deren Zwischenraum die Kunst des Züchters nicht auszufüllen vermochte, dazu den ungeschlachten, auf relativ langen Beinen ruhenden Inochigen Körper, so begreift man leicht, warum troß der vorzüglichen Leistungen Bakewell's die Lang.


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2. Preis 20 Monate 2 Wochen alt, 281,2 Kilog. (per Stüd 97,0 Kilog.) 3. 20

2

280,1 Die Durchschnitts-Gewichte der Thiere von gleichem Alter in der 38. Klasse betrugen dagegen 107,2, 100,4, 103,1 Kilog.

40. Klasse: Fette Mutters cafe über 3 Jahre alt, die ein

Lamm gehabt hatten. 1. Preis: 44 Monate 2 Wochen, 339,7 Kilog. (113,2 Kilog. per Stüd). Kolonel Powther, Dakham, Rutland, trug den 2. Preis der 38. Klasse, den 3. Preis der 39. Klasse und den 1. Preis der 40. Klasse davon; die Erben des verstorbenen Lord Ber: ners, Keythorpe bill dagegen die 1. Preise in der 38 und 39. Klasse, und es bewährt sich dadurch der wohlbegründete Ruf dieser alten þeerde aufs neue.

In England spielen die Leicester eine Hauptrolle zur Verbesserung anderer Rassen, denen sie Form und große Anlage zum Fettwerden mittheilen; besonders werden sie auch zur Kreuzung der Lincolns verwendet, deren Prämiirung weiter unten erwähnt ist.

Mehr Bedeutung für deutsde Verhältnisse als die vorhergehende haben die folgen. den Rasjen.

41. Klasse: Fette bammel der Cotswold-Rajie unter 23 Monaten.
1. Preis 20 Monate 2 Wochen alt, 389,6 Kilog., (per Stüđ 129,8 Kilog.)
2. 21 390,3

130,5

42. Klasse: Fette Mutterschafe über 3 Jahre, die ein Lamm gehabt hatten.

1. Preis 56 Monate 2 Wochen alt, 394,17 Kilog., (per Stüd 131,39 Kilog.)

Die ersten Preise fielen auf F. Wheeler & Sons, Warwiđ, und auf die Heerde des verstorbenen Th. Gillet, Faringdon, Dron.

Die Cotswold find u. a. auch nad Kanada exportirt und erzielten dort als ein. jährige Mutter dyafe bis zu 100 Dollars.

43. Klasse: Fette lincoln Hammel unter 23 Monaten.

1. Preis 21 Monate alt, 421 Kilog. (per Stück 140 Kilog.) Auf dieses Thier fiel der Klassenpreis mit 20 £, der Extrapreis, ein silberner Becher im Werthe von 20 £ und ein Championpreis, ein silberner Tafel. Aufsaß im Werthe von 50 £, zusammen 90 £ (600 Thlr.). Es war gemäftet von dem Züchter selbst, John Byron, Kirkby Green, Sleaford, Lincoln, der als solcher noch die silberne Medaille erbielt.

2. Preis 21 Monate alt, 363,3 Kilog., (per Stüđ 121,1 Kilog.) 3. 21

375,6


124,8

44. Klasse: Fette lincoln-Schafe, die ein Lamm batten, über 3 Jahre alt.

1. Preis 45 Monate alt, 470,8 Kilog., (per Stüd 156,, Kilog.) Der obengenannte John Brown, Kirkby Green, war Züchter und Mäster dieser To ungewöhnlich schweren Schafe, die darin von keinem der übrigen ausgestellten Loose übertroffen wurden. Die Lincolns übten deshalb auch eine große Anziehungskraft für die Bejuder der Schau.

45. Klasse: Kent. oder Romney. Marsh.Hammel unter 23 Monaten alt.

1. Preis 20 Monate alt, 366 Kilog., (per Stüd 122 Kilog.)
2. 20 342

114 Dies sind robuste Thiere mit mittellanger Wolle, die mir indessen ihrer relativ flachen Seiten wegen nicht die Vorliebe zu verdienen deinen, die ihnen von französischen Züçtern behufs Kreuzung ihrer Landsdyafe gewidmet wird.

46. Klasse: Fette ø ammel aus Kreuzung langwolliger Rassen,

unter 23 Monaten. 1. Preis 20 Monate alt, 342,5 Kilog. (per Stück 114 Kilog.) erste Kreuzung zwischen Lincoln und Leicester.

Im Extra - Stock trug den silbernen Becher im Werthe von 5 £ für langwollige Rassen John Pears, Mere, Lincoln, für ein Thier von 33 Monaten im Gewidyt von 181,89 Kilog. davon, der auch den 2. Preis der 43. Klasse für seine Lincoln erhalten hatte.

An die Spiße der kurzwolligen Sdaf. Rassen waren selbstverständlid, die Southdown8 gestellt.

47. Klasse: fette Southdown.hammel unter 23 Monaten.
1. Preis 20 Monate — Woche alt, 281 Kilog. per Stück 93,6 Kilog.
2. 21 1 313,9

104,5
3. 21

319,3

116,4

48. Klasse: Desgl eidhen aber kein Thier über 200 Pfd. english (90,7 Kilog.) wiegend.

1. Preis 20 Monate 1 Woche alt, 255 Kilog., per Stück 85 Kilog. 2. 20 253,5

84,5 3. 21

1 256,3

85,4 Sehr ehrenvoll erwähnt: Herzog von Richmond für 20 Monate alte Thiere, 259,5 Kilog., (per Stück 86,5 Kilog.)

49. Klasse: Fette Southdown-Hammel unter 35 Monaten.

1. Preis 32 Monate alt, 347 Kilog., (per Stück 115,6 Kilog.) 2. 32

345,6


115

50. Klasse: Fette Southdown-S dyafe, die ein lamm gehabt hatten,

über 3 Jahre alt. 1. Preis 3 Jahre 9 Monate alt, 277,1 Kilog., (per Stück 92,3 Kilog.); ehrenvolle Erwähnung an lord Sondes für Shiere 4 Jahre 7 Monate alt, 292,6 Kilog. (per Stück 97,8 Kilog.)

William Rigden, Brighton, Susjer, erhielt den 1. Preis der 47. Klaffe, den 2. Preis der 48. Klasse und im Ertrastock (für den besten einjährigen Southdown. Hampshire- oder Wiltshiredown - Hammel) für Southdowns von 20 Monaten, im Ges wichte von 281,2 Kilog. (93,7 Kilog per Stück) einen silbernen Becher im Werthe von 20 £; Lord Sondes, Thetford, Norfolk, den 3. Preis der 47. Klasse; W. Throd. morton, Faringdon, Berks, den 1. Preis der 48. Klasse; Penfeld, Cidhester, Susser, den 2. Preis der 47. und den 2. Preis der 48. Klasse; der Herzog von Richmond, Goodwood, Suljer, den 1. Preis der 49. Klasse und der mehrgenannte Job Dvermann, Burnham Sutton, Norfolk, den 2. Preis derselben Klasse, in welcher audi Foliambe, Wortjop Nots für Thiere von 32 Monaten, im Gewicht von 323,4 Kilog. (107,8 Stilog. per Stück) die aus der Zucht von Jonas Webb stammten, sehr ebrenvoll erwähnt wurde.

Dagegen erhielt der Prinz von Wales für Thiere, aus Jonas Webb's und Lord Walsinghams Zudyt stammend, in dieser und der folgenden Klasse keine Auszeidinung.

51. Klasse: Hampshire und Wiltshiredowns unter 23 Monaten.
1. Preis 21 Monate 1 Woche alt, 345,2 Kilog. (per Stück 115 Kilog.) 2. 22 2 353,8

117,9 3.

22

1 356,5

118,8

52. Klasse: Desgleidhen Schafe über 3 Jahre, die ein Lamm gehabt hatten.

1. Preis 3 Jahre alt, 360 Kilog. (120 Kilog. per Stück). Im Extraftoď für die drei vorgenannten Rassen trug A. Morrison, Tisbury, Wilts, für seinen Improved Hampshiredown von 21 Monaten 2 Wochen, im Gewidyt von 127,5 Kilog. den silbernen Bedier von 5 £ davon.

Sehr ehrenvoll erwähnt wurden die obgenannten W. Rigden für ein Shoutdown von 20 Monaten, 89,35 Kilog. Gewicht und Throđmorton für ein Southdown von 21 Monaten, von 95,7 Kilog. Gewidyt.

Ehrenvoll erwähnt ein Southdown.Hammel des Herzogs von Ridmond, 20 Monate alt und von 101,6 Kilog. Gewicht.

Die Hampshire und Wiltshire sollen durd Wahlzudit gegen früher außerordentlich verbessert worden sein und, unter 2 Jahren gemästet, besseres fetteres Fleisd geben, als wenn sie älter werden. Audy find sie bei gleichem Alter (dywerer als die folgende Klasse.

53. Klasse: Shropshire Hammel unter 23 Monaten.
1. Preis: 21 Monate 2 Wochen alt, 302,1 K. (per Stück 100,7 Kgr.) 2. 21 2

117,1 3.

21

55. Klasse: Fette Shropshire.Schafe über 3 Jahre, die ein Lamm gehabt hatten.

1. Preis: 45 Monate alt, 329,3 K. (per Stüď 109,7 Sigr.) Diese Rasse bildete eine ausgezeidnete Ausstellung und zeugt in ihren wundervollen Formen und relativ bedeutendem Gewicht von großer Veredlung im Sinne der Fleischerzeugung. Sie abnelt den Southdowns, hat aber ein dunkler jdywarzes Gesicht mit Ramsnase und schwärzer gefärbte Beine; auch tragen sie eine dide Wolle, obgleich diese weniger fein als bei den Southdowns ist. In Bezug auf Wollertrag waren die 21 Monate 1 Woche alten Hammel mit einem Gewicht von 345,2 Kgr. oder durchschnittlich 115 Kigr., die nur eine ehrenvolle Erwähnung erhielten, besser als die des Lord Chesham, der den 1. Preis davontrug, obgleidy seine Thiere ein leichteres Gewicht (100,7 Kgr. durdschnittlich) zeigten.

Lord Chesham auf Latimer, Bucks, trug die drei ersten Preise in allen drei Klajjen davon und erhielt im Ertrastoc in der Konkurrenz mit Drfordshiredowns-Kreuzungen für den besten einjährigen Shropibire Hammel von 21 Monaten 2 Wochen im Gewichte von 302,1 Kgr. (100,7 Sigr. per Stüd) einen silbernen Becher von 20 Pfd. Sterling. Cord Wenlod, Eswick-Park, York, erhielt den 3. Preis der 53. Klasse und den 2. Preis der 54. Klasse. Sarah Beach, Brewood, Stafford, trug für ihre prächtigen Thiere den 2. Preis der 53. Klasse und im Ertrastoc ebenfalls in Konkurrenz mit Drfordshiredowns und Kreuzungen für einen Shropshiredown von 21 Monaten 1 Woche im Gewidyte von 111,13 Kgr. einen silbernen Becher von 5 £ Sterling davon.

In England rühmt man die Shropshires wegen des dunkel aussehenden Fleisches von feinem Korn, wonad dort jo sehr gestrebt wird, und nebstoem ihren jdweren Wollwuchs. Die Ausbreitung über ihre engere Heimath hinaus, indem Thiere aus Cornwall, Bucinghamshire, Cambridgeshire, Herefordshire, Northhamptonshire und Yorkshire aus. gestellt waren, zeugt von der allgemeinen Würdigung, die man dieser Rasse neuerdings angedeihen läßt, und jdeint es mir deshalb wohl eines Versuches werth, daß man außer Southdowns aud) Shropshires zur Kreuzung von deutschen, grobwolligen Landschafen ver. wende, mindestens mit weit mehr Recht als die folgenden, die, wie bekannt, ursprünglich aus Kreuzung zwischen Hampshire und Cotswold hervorgegangen, sich weniger bei uns bewährt zu haben scheinen.

56. Klasse: Drfordshiredown-Hammel unter 23 Monaten.
1. Preis: 20 Monate 3 Wochen alt, 374,2 K. (per Stüc 124,7 Kgr.)
2. 21 1

125,8 3. 21

2

57. Klasse: Drfordshiredown.Sdafe über 3 Jahre, die ein Lamm hatten. 1. Preis: 69 Monate 1 Wodie, 57 Monate 1 Woche und 57 Monate 5 Wodyen alt,

398 Kgr. Gewicht (132,7 Kgr. per Stüd). Der Herzog von Malborough, Woodstoc, Dron, trug die beiden ersten Preise davon.

Englische Sachkenner wollen indessen bei dieser Zucht von hohem Wudse eine große Verbesserung der Fleisdqualität in einzelnen Fällen äußerlich in den dunkelbraun ge. färbten Gesichtern erkennen, weil dies auch auf ein dunkler gefärbtes Fleisch hindeute. Bekanntlich ist dies auch eine Eigensdhaft der Southdowns, an deren Vierteln der Meßger die schwarzen Füße bei dem Aushängen in seinem Laden beläßt, um den Ursprung des Fleisơes zu dokumentiren.

58. Klasse: Hammel der Ryeland, Cheviot und Dorset von jedem Alter.

1. Preis: 23 Monate alt (Dorset) 346,1 K. (per Stüđ 115,3 Kgr.) Die Ryelands, denen der 2. Preis (ohne Gewichtsangabe) zufiel, haben nur einen kleinen Bezirk, aber die Dorsets mit ihren weißen Gesichtern und gekrümmten förnern sind ihres kompakten, auf kurzen Beinen ruhenden Körpers und ihrer frühen Lammzeit wegen bekannter, da ihre Lämmer schon als Osterbraten verzehrt werden. Die Cheviots sind berühmt wegen ihrer robusten Natur und Fruchtbarkeit und weiden zu Tausenden auf den Hügeln von Northumberland, Cumberland und Rorburgbibire und anderen nördlichen, hochgelegenen Gegenden; sie sind ihrer Formen und des Wohlgeschmads ibres Fleisches wegen sehr geschäßt. Sie wurden von dem Herzog von Rorburgh auch in Klasse 61 ausgestellt, der für Thiere von 54 Monaten im Gewicht von 253,8 Stgr. (durchschnittlich 84,6 Kgr.) den 1. Preis mit 15 £ Sterling erhielt.

Ihrer großen Zahl wegen liefern die Cheviots nichtsdestoweniger eine bedeutende Fleischmenge für den Consum von England und Schottland.

59. Klasse: Øammel von Gebirgs-Rassen mit weißem Gesicht (Whitefaced,

Mountain breed) von jedem Alter. 1. Preis: 45 Monate, 302,1 K. (per Stück 107,7 Kgr.) 2. 45

81

60. Klasse: Hammel von Gebirgs-Rajjen mit dwarzem und gesprenkeltem Gesicht (Black faced, and Sperkled faced, Mountain breed) von jedem Alter.

1. Preis: 54 Monate, 235 K. Gew. (78,3 Kgr. per Stüđ). 2. 56 280,8

93,6

Diese Gebirgsschafe haben nur für ähnliche Verhältnisse des Kontinents einige Bes deutung, da nicht in Abrede zu stellen ist, daß sie in ihrer Art bereits veredelt sind und u. a. zur Kreuzung der sogen. ,,Steinschafe" im Tyroler Gebirge, die ihnen in dem schwarzen Gesicht und dem Wollstapel überraschend ähneln, umsomehr zweckmäßige Verwendung fin. den könnten, als die leßteren viel günstigere und werthvollere Weiden ausnußen, als jene.

Auch für die jdwarzköpfigen siebenbürger Schafe, die gleich den Haidsonucen als Zigeuner unter den Schafen bezeichnet werden können, möchte diese Kreuzung in Betracht zu ziehen sein.

Die 62. Klasse umfaßte sehr interessante Kreuzungen zwisdyen lang. und kurz. wolligen Sdafen.

Den 1. Preis erhielt der mehrgenannte 3. Overmann für 20 Monate 2 Wodien alte Hammel von 350,- K. (116,7 Kgr. per Stüd) Gewicht für eine erste Kreuzung zwisden einem langwolligen Widder und einem Southdownsdyaf.

Der 2. Preis fiel auf die Kreuzung eines Cotswold - Widders mit einer DrfordMutter im Alter von 21 Monaten und einem Gewicht von 367,0 K. (122,3 Kgr. per Stüd).

Der 3. Preis auf die erste Kreuzung eines Cotswold-Widders uit Hampshiredown. jd;af von 21 Monaten im Gewicht von 321 K. (107 Kgr. per Stüd).

Sehr ehrenvoll erwähnt wurden die ersten Kreuzungen eines Susser - Widders mit Leicester-Mutter, 21 Monate alt und 300,3 K. (100,1 Kgr. durchschnittlich) wiegend, und eine ehrenvolle Erwähnung erhielt die erste Kreuzung eines Southdown. Widders mit Leicester-Schaf, 20 Monate 2 Wochen alt und von 276,8 K. (92,3 Kgr. per Stück durdy, sanittlid) Gewicht.

Mast-Schweine. Diese Ausstellung hatte nur zwei Haupt-Abtheilungen: weiße und schwarze Zuchten, und zu meiner großen Ueberraschung waren nur 12 weiße, dagegen 30 schwar. ze loose (zu je 3 Stück) angemeldet. Offizielle Wägungen wurden von den Preisrichtern nicht vorgenommen, weshalb ich leider nicht auf die im hödysten Grade interesjanten Details dieser Zuchten mit Zahlen eingehen kann. Es genüge daher die Angabe, daß auch in dieser Thierzucht-Branche, was Frühreife, Gewidyt und fernige Mast anlangt, selbst die höchsten Erwartungen übertroffen wurden

Weiße 3 udten. 63. Klasse: Schweine nicht über 9 Monate alt. 1. Preis: die Windsor-Zucht der Königin; 2. Preis: die kleine weiße Zucht des Kapitain Warren, Basingstoke, Hants.

64. Klasse: Schweine älter als 9 Monate, aber nicht über 12 Monate alt. 1. Preis: Die Zucht von J. u. F. Howard, Britannia Farm, Bedford; 2. Preis: Die Windsor-Zucht der Königin.

In der 65. Klasse: Schweine, welche älter als 12, aber nicht über 18 Mo, nate alt, erhielt den 1. Preis W. Dun, þungerford, Bede, den 2. Preis Dudering & Son, Siirton, Lindsay, Lincoln.

Sdwarze Schweine. Su der 66. Klasse: Schweine irgend einer Zudt unter 5 Monaten, wurde h. Chamber Payne zu Crombury, Winchester, þants, der 1. Preis zu Theil; desgleichen in der 68. Klasse, welche Thiere über 12 und unter 18 Monaten umfaßte; demselben endlich im Extrastoď für 13 Monate 16 Tage alte Sdweine ein silberner Becher von 5 f Sterling Werth.


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Provinz Sdlejien. 10. Sc. Excl. Hr. Graf v. Burghauß, Wirklicher Geheimer Rathy 2c., in Breslau.

Provinz Sadjen. 11. Hr. r. Nathusius, Sandes.Dekonomie-Rath, auf Königsborn bei Magdeburg (fri. heres ernanntes ordentliches Mitglied).

Provinz Saleswig-Holstein. 12. fr. Bokelmann, Gutsbesitzer zu Rethwisdhöhe per Oldesloe.

Provinz Hannover. 13. Ee. Excl. Hr. Graf . Borries, Staats - Minister a. D., in Celle.

Provinz Westfalen. 14. Hr. Frhr. v. Sdorlemer, Kreisdeputirter und Rittergutsbesißer, auf Haus mit bei Borstmar (früheres ernanntes ordentliches Mitglied).

Provinz Hessen-Najjan. 15. Hr. Wendelstadt, Regierungs-Rath, in Kajjel. 16. Hr. v. Heemsker, Präsident a. D., in Wiesbaden.

Nyeinprovinz. 17. Hr. H. v. Rath, Rittergutsbesiger, auf Lauersfort bei Krefeld (früheres ernanntes ordentlid;es Mitglied).

Hohenzollernsche Lande. 18. Hr. Penge, Regierungs• Rath, in Sigmaringen.

d. Von den landwirthschaftlichen Central Vereinen auf 3 Jahre

gewählte Mitglieder. (vom Herbst 1870 bis dahin 1873). .

Provinz Preußen. 1. Hr. Frenßel, Rittergutebefißer, auf Norusdatiden bei Gumbinnen. 2. Hr. Albrecht, landsdyafts. Direftor, auf Succemin bei Pr Stargardt.

Provinz Brandenburg. 3. Hr. S dyüß, Amtsrath, Rittergutsbesißer, auf Grünthal bei Biesenthal. 4. Hr. v. Wedemeyer, Rittergutsbesißer, auf Schönrade in der N./M. (Post).

Provinz Pommern. 5. Hr. Holk, landschaftsrath, auf ult. Marrin bei Körlin.

Provinz Posen. 6. Hr. v. S dent, Rittergutsbesitzer, auf Kawenczin bei Gniewkowo, Kreis Inowraclam.

Provinz S defien. 7. Hr. Dr. Friedenthal, Candrath a. D., Rittergutebesitzer auf Gießmannsdorf bei

Neisse. 8. Hr. Metider, Amtsrath und Rittergutsbesitzer, auf Deidyslau bei Steinar a. D. 9. Hr. Frhr. v Nichthofen, Rittergutsbesitzer, auf Brechelshof (Eisenbahn-Station). 10. Hr. Graf v. Zedlit. Trütidler, Rittuneister, Rittergutsbesitzer auf Großenbobrau bei Langheinersdorf.

Provinz Sachsen. 11. Hr. Ferd. Kinauer, Gutshesiter, zu Gröbers bei Halle a. d. S. 12. ør. Sombart, Rittergutsbesitzer, zu Ermsleben im Reg.-Bezirk Merseburg. 13. Hr. Graf Winpingerode, auf Sdloß Bodenstein bei Worbis.


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2. Auf den Antrag des Ausshusses,

betreffend die Förderung der Produktion der Eichenlohe durch

die Staats-Regierung, hat der Herr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten den folgenden Be. dheid vom 19. September 1871 zur Mittheilung an das Kollegium ertheilt.

Euer Hochwohlgeboren erwidere ich auf den Bericht vom 26. Juni c., daß mir ein Bedürfniß zur Bearbeitung einer neuen Abhandlung über Rentabilität, Anlegung und zweđmäßige Bewirthschaftung von Eichens dalwaldungen nicht vorhanden zu sein deint.

Es existiren über diesen Gegenstand bereits verschiedene populär gehaltene Schriften, unter denen ich hier nur folgende als besonders beachtenswerth hervorheben will: 1. „Ueber die Anlage und Bewirthschaftung von Eichensdhälwaldungen mit beson.

derer Rücksicht auf die mittleren Provinzen des Staats" verfaßt vom jeßigen Oberlandforstmeister von Hagen auf besondere Veranlassung des königlichen Landes.Dekonomie. Kollegiums und von leşterem selbst herausgegeben. (Berlin,

Verlag von Karl Wiegandt. 1854.) 2. „Die Gerberrinde mit besonderer Beziehung auf die Eichensdhälwald-Wirthschaft.“

Diese Schrift ift in Beantwortung einer von der Akademie zu Hohenheim im Jahre 1867 gestellten Preisfrage von J. G. Neubrandt verfaßt und von der gedachten Akademie als die beste der eingegangenen Preissdıriften gekrönt wor. den. Sie ist demnächst im Jahre 1869 vermehrt und verbessert im I. D Sauerländersden Verlage zu Frankfurt a. M. im Buchhandel ersøienen und gilt als die vollständigste Abhandlung über die Anlage, Bewirthsd;aftung und

Rentabilität der Schälwaldungen, welche gegenwärtig existirt. 3. „Praktische Anleitung zur Anlage und Behandlung der Eidyenschälwaldungen"

im bayerschen Ministerial- Forstbüreau 1851 verfaßt und zunädist in der Zeit. schrift ,, Forstwirthschaftliche Mittheilungen“ München, Palmsde Buchhandlung 1852, abgedrudt, demnächst aber auch als besondere Brojdüre im Budhandel herausgegeben. Die Abhandlung ist populär geschrieben und enthält Alles,

was in eine derartige Anleitung aufzunehmen ist. 4. „Die Eichenschälwaldwirthschaft nebst einfacher, gründlicher Anleitung zur An.

lage neuer Eichensdjälwaldungen durch Saat und Pflanzung von Ad. Hohen

ftein. Wien 1861. Außer diesen Spezial-Schriften enthält jedes forstliche Lehrbud, über Waldbau eine genügend vollständige Anleitung zur Anlage und Behandlung der Schälwaldungen; auch finden fich in den periodisch erscheinenden forstlichen Zeitschriften, namentlich in der Forft. und Jagdzeitung zahlreiche, diesen Gegenstand behandelnde Auffäße.

Es wird hiernach anzunehmen sein, daß die vom königlichen Landes. Dekonomie. Kollegium gestellte Preisaufgabe in der vorhandenen Literatur bereits vollständig beant. wortet ist und ein Jeder, welcher sich über diesen Gegenstand unterrichten will, hierzu nach allen Richtungen hin Gelegenheit findet.

Zu der beantragten Aussegung eines Geldpreises für die Abfassung einer neuen populären Abhandlung über Eichenschälwaldungen würde ich mich hiernach nur in dem Falle entschließen können, wenn ich aus einer eingehenden Kritik der bereits vorhandenen Schriften die Ueberzeugung gewinnen könnte, daß dieselben dem beabsichtigten Zweđe nicht entsprechen.


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Auf den Beridt vom 26. Juni c., betreffend die von dem Grafen von Borries beantragte Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über Wiederzusammenlegung ge. theilter Privat- oder Gemeindeforsten oder Haideflächen zum Zweck der Holzo kultur erwidere ich Euer Hochwohlgeboren, daß den vom Aussdusse des königliden Landes-Dekonomie-Kollegiums gestellten Anträgen eine eingehende Erwägung zu Theil werden wird.

Jd kann jedod, die Bemerkung nidst unterdrücken, daß den Berathungen eine irrthümliche Auffassung zu Grunde gelegen zu haben scheint, wenn dabei von der Annahme ausgegangen ist, daß durch das in der Vorbereitung begriffene Konsolidationsgeseß, be. treffend die Ausdehnung der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom Jahre 1821 auf folde Grundstücke, weldje einer gemeinschaftlichen Nußung nicht unterliegen und resp. durdy Einführung ähnlicher Bestimmungen in dem nicht zum Geltungsbereiche der Gemeinheită. theilungs-Ordnung vom Jahre 1821 gehörigen Landestheilen, der von dem Antragsteller beabsichtigte Zweck auch nur annähernd erreicht werden würde. Nach dem Entwurfe dieses Gefeßes würde zwar eine wirthschaftliche Zusammenlegung der jedem einzelnen Beo fißer gehörigen verschiedenen, zerstreut liegenden Holzparzellen, nidht aber eine sonsolidation der in verschiedenen Händen befindlichen Holzgrundstücke zum Zweď einer gemeinschaft: lichen Bewirthschaftung zulässig werden. Sa selbst die wirthsdaftliche Zusammenlegung würde bezüglichy folder Holzparzellen, welche aus einem früher rechtsverbindlich abges schlossenen Theilungsverfahren hervorgegangen sind, nadh dem Entwurfe erst nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Jahren, von der Ausführung des Auseinanderseßungsplans ge rechnet, stattfinden dürfen.

Wie ich Euer Hochwohlgeboren bereits unterm 9. August pr. mitgetheilt habe, liegt es aber in der Absicht der föniglichen Staatsregierung, den wiederholt kundgegebenen Wünschen und Anträgen des Königlidyen Landes-Dekonomie-Kollegiums durch den Erlaß eines Waldkulture, bezichungsweise Waldgenossenschaftsgesetes entgegen zu kommen. Der Entwurf eines solchen Gesetzes ist in der Vorbereitung begriffen. Er wird auch die nö. thigen Bestimmungen enthalten, um den durdy Sandweben entstehend en Kultur. gefahren vorzubeugen.

Berlin, den 15. Juli 1871.
Der Minister für die landwirthsd;aftlichen Angelegenheiten.

von Selchow. An den Vorsißendeu des föniglichen Landes- Defonomie-Kollegiums, perru Geheimen Ober-Reg.-Rath Dr. von Nathufius,

bocwohlgeboren.

12. Der von dem Landes-Dekonomie-Kollegium mehrfad, angeregte

Bau eines landwirthschaftlichen Museums ist nad längeren Verhandlungen endlid dadurdy seiner erwünsten Ausführung näher ges rüdt, daß das zwischen der Dorotheenstraße und der Spree gelegene Grundstück der ehemaligen Artillerie-Werkstatt, etwa zur Hälfte zu dem vorgedachten Zweck dem landwirth. schaftlichen Ressort von der königlichen Staats-Regierung zur Disposition gestellt, die andere Hälfte aber dem Ministerium für die geistliden Angelegenheiten überwiesen ift.


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Anlage B. Ueber die Einrichtung 'von Wiesenbauschulen.

Von 8. W. Joulaint, Kulturingenieur.

Eine höhere Regsamkeit der Völker auf politischem Gebiet hat gewöhnlich auch eine Rekonstituirung ihrer wirthsdaftlichen Intereffen zur Folge, je freisinniger die Institutionen eines Landes aber sind, je sicherer ist der geistige Aufschwung und der materielle Wohlstand seiner Bewohner zu erwarten.

Wenn dieses geistige Streben nach höheren Zielen sich aber nicht allein auf die Hebung der Industrie und des bandels beschränkt, sondern sich auch auf dem umfassenden und segensreichen Gebiete der Landwirthschaft kund giebt, so dürfen wir darin die Blüthenentfaltung eines wahren Volksgeistes, ja die sicherste Grundlage der Liebe zum Vaterlande erblicken.

Mit einer gewissen Genugthuung darf die jeßt lebende Generation aber der Ueberzeugung fich hingeben, daß gerade die Landwirthschaft am Anfange einer großen Kulturepoche steht, und daß es daher die Aufgabe aller Vertreter derselben ist, durch weise und zeitgemäße Einrichtungen für das Wohl der späteren Geschlecyter Sorge zu tragen.

Sede Kulturperiode hat aber ihre Aufgabe zu erfüllen, und kann es keinem gebildeten Landmann zweifelhaft sein, daß die unsere eß ist, welche für die allgemeine Einführung der Drainage und für intensiv begründeten und gesicherten Grasbau, also für die richtige Bez herrjdhung, Vertheilung und Benußung des Wassers zu wirken hat.

Einen Baustein hierzu liefern die Wiesenbausbulen, und wollen wir uns daher mit diejem gewiß interessanten Gegenstande einmal eingehend beschäftigen.

Bekanntlich ist die Wiesenkultur bisher nur in einzelnen Gegenden unseres deutschen Vaterlandes zu einer gewissen Ausbildung gelangt, und namentlich sind ihre segensreichen Erfolge im Siegener Kreise, in bessen-Darmstadt und im Großherzogthum Baden zur Quelle eines wahren Wohlstandes geworden. Nur sehr vereinzelt ist auch in Hannover, Pommern und Preußen durch Einrichtung von Fachschulen für die Sebung der Wiesenkultur gewirkt worden. Im ganzen übrigen großen Deutschland blieb sie im Allgemeinen hinter der Ackerfultur zurück.

Die Ausnahmen, wie sie uns in den oben genannten Staaten und Provinzen gezeigt worden, find aber genügend, um uns zu einer erweiterten, rationellen Fortentwickelung dieses Kulturzweiges als Muster nüßlich zu sein; dieselben zu studiren ist daher als die nächste Pflicht eines jeden Technikers zu betrachten, welcher der ehrenvollen Aufgabe fich unterzieht, im Interesse des Grasbaues dem Vaterlande fich nüglich zu machen. Erst die Prüfung der Sachlage an der Quelle ihrer Entstehung führt den unbefangenen Beobachter zur wahren Erkenntniß. Erst hier lernt man den Werth und Vorzug dieser oder jener Wiesenbaumethode kennen, welche jede einzelne doch nur als der stereotype Ausdruck oft ganz lokaler Nothwendigkeiten zu betrachten ist. Wir lernen ferner daraus, daß die anzuwendende Methode iminer ganz genau von dem vorliegenden Terrain, Wasser und Bodenverhältnissen abs bängig bleibt, ja jelbst die geographijde Lage und das Klima haben einen wesentlichen Antheil daran. Safsen wir nun alle diese Umstände zusammen, so gelangen wir zu der sicheren Ueberzeugung, daß die allgemeine Sebung des Wiesenbaues überhaupt nur auf Grund von Prinzipien zur Wahrheit gemacht werden kann, deren Entstehung in alle bis ießt bekannten Methoden fich zurüdführen läßt, und weldie daher gleichsam als die Aus. läufer aller der Erfahrungen zu betrachten sind, weldie andere Kulturvölker in dieser widh. tigen Fachwissenschaft bereits gemacht haben. Glücklicherweije brauden wir nicht über die Grenzen unseres weiteren Vaterlandes hinauszugehen, um ein Muster zu finden, nadı welchem wir unsere Wiesenbausdulen einzurichten haben. Denn behalten wir bei dieser Frage der Zeit im Auge, daß es sich vor allen Dingen nur um die praktische AusbilLandm. "Jahrbücher. I.

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Wollen wir nun, daß die Wiejenkultur (dion nach wenigen Jahren einen ähnlichen Nufdwung in den einzelnen Staaten und Provinzen Deutschlands gewinnen soll, so dürften folgende Prinzipien als Grundlagen dieser volkswirthschaftlichen Institute fidy wohl empfehlen lassen.

1. Für jeden kleinen Staat, sowie für jede Provinz eines größeren Staatsverban.

des ist die Einrichtung einer Wiejenbausdule zur Ausbildung der nöthigen Wiesenbauaufseher, als aud) zur praktischen Heranbildung der Arbeiter und des Bauernstandes in der tedynischen Ausführung und späteren Behandlung von

Kunstwiesen geboten. 2. Soll der Segen eines solchen Institutes, was die Hauptsadje ist, auch auf die

sämmtlidie Landesbevölkerung einen gewißen Einfluß nicht verfehlen, so dürfen die Muster nicht so entfernt liegen, nach welchen der kleine Grundbefißer seine durch die Tradition eingeimpften Ansichten modifiziren soll, und ist daher für jeden Flächenumfang oder Kulturbezirk von 250 Mcilen die feste Anstellung eines

tedynisdien Leiters der bezüglichen Arbeiten erforderlids. 3. Außer denjenigen Mitgliedern des Bauernstandes, welche aus eigenen Mitteln

einen freiwilligen theoretischen oder nur praktischen Kursus auf einem dieser Institute durdımadhen wollen, werden jährlich 8—10 der intelligentesten und anstelligsten Wiesenarbeiter, welche vorher mindestens ein Jahr lang mit Hađe und Schaufel bei irgend einem größeren Wiesenbau unter Leitung cines Kulturtedynikers bejdsaftigt waren, ausgewählt und den landwirthschaftlichen Vertretern der Prorinz zur unentgeltlichen Ausbildung als Wiesenbauer empfohlen.

Dieses Prinzip, wodurch die natürliche Intelligenz im Interesse des Staates nußbar ausgebildet wird, hat nadi den uns an maßgebender Stelle gegebenen Mittheilungen dem Großherzogthum Baden bereits viele Millionen Thaler eingebracht, ja der hobe Chef der landwirthschaftlichen Abtheilung des dortigen Ministeriums versichert uns, daß die Regierung entschlossen sei, den bisher hier. für ausgeworfenen Etat zu verdoppeln, weil die Steuerkraft des Landes nidst besser erhöht und zugleich erleichtert werden könne, als durch eine derartige

Unterstüßung zur Ausführung zweďmäßiger Wiesen-Meliorationen. 4. Als Leiter, sowohl zur technischen Ausbildung dieser Zöglinge, als audi aller

derjenigen, welche den Wiesenbau praktisch erlernen wollen, sind unter der Autorität und Kontrolle eines Regierungsbaubeamten Kulturingenieure auf Staatskosten anzustellen, deren wissensdaftliche und technisde Ausbildung derjenigen eines geprüften Bauführers oder Feldmessers gleich sein muß. (Ein spezielles Institut zur Ausbildung von Kulturingenieuren besteht zu Wiesbaden unter Leitung des Professor Dr. Friedrich Dündelberg.)

Dieselben sind zugleich angewiesen, in ihren resp. Bezirken alle Kulturunternehmungen, welche fich auf die Ent. und Bewässerung, auf die Urbarmadung von Flädien, auf die Feldeintheilung, sowie die Zusammenlegung der Grundstücke und einzelner Ablösungen in Grund und Boden beziehen, auf Verlangen der Betheiligten zu überwachen; ferner haben fie sowohl die Wiesenanlagen, als auch auf Wunsch der reip. Besißer oder Genossenschaften die bereits ge. bauten neuen Wiesenanlagen jährlich zweimal zu kontrolliren, weil erst durdy weitere Beobachtungen und juccessive Verbesserungen, sowie durd; richtige Be. handlung der wahre Nußen von künstlichen Kulturanlagen zu erreichen ist.

Wenn aber die Studien und Erfahrungen von vorangegangenen Kapazitäten und einzelner Techniker in dieser Brandie bald in einem größeren Umfange für die Interessen der Landwirthsd'aft nußbar gemadyt werden sollen, so liegt es im speziellen Interesse der resp. Regierungen, daß fie selbstthätig hier in's Mittel treten, weil das größte Wiffen und der beste Wille ohne diese Unterftüßung hier zersplittert nnd daher keinen wesentlichen Einfluß auf eine wünschenswerthe Fortentwidelung dieses Kulturzweiges haben kann; es betrifft eben die allgemeine Hebung der Landeskultur, was gleidybedeutend mit der


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Nach Schluß der Debatte dürfen neue Anträge in Bezug auf den Berathungsgegenstand nicht mehr eingebradht werden.

Db nach Sdyluß der Debatte ein Antrag vom Antragsteller zurüdgezogen werden kann, entscheidet die Versammlung ohne Debatte.

$. 3. Zur Geschäfts-Ordnung, zu thatsächlichen Berichtigungen, sowie zur Frage.

, ftellung kann das Wort außer der Reihe der Redner und auch nach dem Schluß der Diskussion gefordert werden, zu persönlichen Bemerkungen nur nach dem Schluß der Diskussion.

$. 4. Nach dem Schluß der Diskussion können noch der Antragsteller und der Re. ferent Gehör verlangen.

$. 5. Ueber die Tagesordnung, sowie über die Reihenfolge der Fragen bei der Abstimmung und über die Sheilung von Fragen entscheidet die Versammlung, wenn Widersprudy gegen den Vorschlag des Vorsißenden erhoben wird.

§. 6. Als dringlich bezeichnete neue Anträge der Mitglieder, welche im Laufe einer Sißungsperiode eingebracht werden, gelangen, wenn sie von mindestens 10 Mitgliedern unterstüßt sind, nad Erledigung der Vorlagen des Herrn Ministers, zur Verhandlung als gleidyberechtigt mit den übrigen auf der Tagesordnung stehenden Fragen.

$. 7. Anträge, welche abgelehnt sind, dürfen, mit Ausnahme der Anträge auf Shluß der Berathung, während derselben Sißungsperiode nicht wieder einge. bracht werden.

§. 8. Eine Rommisfion zur Begutachtung eines Antrages während der Sißungs. periode fell, wenn die Versammlung nicht eine andere Zahl beschließt, aus 5 Mitgliedern bestehen, welche der Vorfißende vorschlägt, sofern nicht ausnahms: weise die Versammlung eine förmliche Wahl beschließt.

Der Vorfißende beauftragt das den Jahren nach älteste Mitglied mit der erften Zusammenberufung der Kommission, welche ihren Vorsigenden selbst wählt.

Ueber das Resultat der Abstimmung find im Protokolle alle unbestimmten Ausdrüde unzulässig. Wird Zählung der Stimmen beantragt, so ernennt der Vorsißende 2 Stimmzähler. Namentliche Abstimmung ist ausgesdlossen.

$. 10. Das Protokoll muß enthalten:

1. die Erklärungen des Herrn Ministers und der Regierungs-Kommissarien; 2. die amtlichen Mittheilungen des Vorfißenden und des General-Sekretairs; 3. die gefaßten Besdhlüsse und dissentirenden Anträge in wörtlicher Fassung.

Das Protokoll jeder Sitzung wird in der nächsten Sißung derselben Sigungsperiode rerlesen und genehmigt; das Protokoll des leßten Sißungstages ftellen der Vorsigende und der General Sekretair feft.

§. 11. Ausführungen von Mitgliedern, welche dieselben schriftlich formulirt über. geben, werden dem Protokolle beigefügt und bei der amtlichen Veröffentlichung der Verhandlungen mit Namennennung wiedergegeben.


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$. 6. Plenum. „Das Kollegium versammelt fich zu seinen Berathungen regelmäßig jährlich einmal und außerdem bei hervortretendem Bedürfniß an den von dem Vorsißenden bestimmten Tagen.

Die Mitglieder üben ihre Funktionen als Ehrenamt.

Die auswärtigen Mitglieder beziehen für ihre Zureisen die reglementemäßigen Diäten und Reisekosten.

Die Beschlüfse des Kollegiums werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stim: mengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden. Bei Ansichtsverschiedenheiten ist auch die Ansicht der Minderheit im Sißungs-Protokoll aufzunehmen.

Die Sißunge-Protokolle werden dem Minister für die landwirthschaftliden Ange: legenheiten nach jeder Sißungồperiode mit den nöthigen Beilagen und Erläuterungs: berichten eingereidt.

S. 8. Funktionen des Vorsißenden. Der Vorstßende leitet die Geschäfte des Kollegiums und des Ausschusses. Er ernennt die Referenten, beraumt die Sißungen an und leitet die Berathungen.

Dem Minister für die landwirthschaftlidien Angelegenheiten bleibt vorbehalten, dem Versißenden die Dekretur im Ministerium für die im Landes: Dekonomie-Kollegium zu bearbeitenden Sachen zu übertragen.

8. 9. Funktionen des General: Šefretairs. Dem General-Sekretair liegt unter der Kontrole des Vorsißenden ob: 1. die Führung der Protokolle in den Plenar: Versanımlungen und soweit nöthig,

in den Ausschubfißungen, 2. die Sorge für die Sammlungen des Kollegiumns, für deren Vervollständigung

und zwedmäßige Benubung, 3. die Unterhaltung einer möglid)ft ausgebreiteten Korrespondenz in landwirth

schaftlich-technischer Beziehung, 4. die Redaktion der als Organ des Landes Dekonomie: Nollegiums geltenden

Zeitsdrift. Er hat den Vorsißenden bei Erledigung der im Landes-Oekonomie-Kollegium bear beiteten Sachen zu unterstüßen und in Behinderungsfällen zu vertreten.

Dem Minister für die landwirthsdaftlichen Angelegenheiten bleibt vorbehalten, den General-Sekretair zur Dekretur im Ninisterium für die im Landes-Cefonomie Rolle gium bear

teten Sachen und für andere landwirthschaftliche Gegenstände heranzuziehen.

Der General Sekretair bezieht den im Staatshaushaltsetat für ihn ausgebraditen Gebalt.

S. 10. Büreali. Wenn das Kollegium und der ständige Ausidhuß nicht versammelt sind, werden die laufenden und keinen Aufschub ertragenden Geschäfte vom Vorsißenden mit Zuziebung des General Sekretairs erledigt.

S. 11. Jahresbericht. Alljährlich erstatten der Vorsißende und der General-Sefretair des Kollegiumo an den vorgeseßten Minister einen wesentlich auf die Vorarbeiten der ral-Vereine gestüßten Bericht über den Zustand der Landeskultur in der Monarchie, welder dem Kollegium mitzutheilen ist".

Antrag 2.

Die Stellung des Ausjdjusjes zum Plenum ist im Allgemeinen im §. 7 des revi. dirten Regulativs näher bestimmt, weldher wie folgt lautet:

$. 7. Ausschuß. „Das Kollegium wählt aus seiner Mitte einen ständigen Aussduß auf drei Jahre und zwar für jede der 11 Provinzen ein derselben angehöriges Mitglied und eine gleiche Zahl von Stellvertretern. Außerdem gehören zum Aussdufie der Vorsißende und der General-Sefretair als stimmberechtigte Mitglieder,


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man daher nach Annalogien gehen, so müßte richtiger Weise, wenn nichts bestimmt wird, nad jenem Grundsaße verfahren werden, was in einem bereits vorgekommenen Falle nicht gescheben ist.

Die andere Theorie geht dahin, daß beim definitiven Ausfall des Hauptdeputirten der Stellvertreter für die noch übrige Zeit der Wahlperiode des Hauptdeputirten eintritt.

Für jede dieser beiden Theorien lassen sich Gründe anführen.

Diese Darlegung wird die Nothwendigkeit einer Bestimmung zur Genüge erweisen, und es möchte in der That sawer halten, darzulegen, welche dieser beiden Theorien für die Stellvertreter der Ausschuß- Mitglieder selbstverständlich ist, während bei aller Anerkennung der Wichtigkeit einer diskretionåren Befugniß des Vorsißenden diese doch soweit nicht ausgedehnt werden kann, die Entscheidung einer so wichtigen Prinzipienfrage dem alleinigen Ermessen des jedesmaligen Vorsißenden zu überlassen.

Ueberhaupt darf ich mir die ergebenste allgemeine Bemerkung gestatten, daß das ,,selbstverständlid;" überhaupt kein durdsschlagender Grund sein dürfte und als Aushilfe wohl dann gebraucht zu werden pflegt, wenn es an fachlichen Gründen gegen einen Vor. dlag fehlt, man demselben aber abgeneigt ist.

Antrag 4 und 5. Es giebt zweierlei Anträge:

1. selbstständige Anträge,

2. Verbesserungs - Anträge zu Gegenständen der Berathung. Die Anträge der ersteren Art sind verschiedener Art, a. nach dem Ursprunge; fie gehen entweder von Mitgliedern des Kollegiums

aus oder von einem Vereine, b. nach der Zeit; sie werden vor dem Beginne der Sißungen gestellt oder wäh.

rend derselben, c. nach dem Gegenstande; fie betreffen entweder fachliche Fragen oder den

Schluß der Debatte. Die frühere Geschäftsordnung enthielt Bestimmungen über die Form der von Mitgliedern vor der Eröffnung der Sißungen eingebrachten Anträge nidyt; zu Bestimmungen über die Form von Anträgen von Vereinen etwas zu bestimmen, lag keine Veran. lassung vor, weil erst der zweite Absaß im §. 1 des neuen Regulativs die Bestimmung enthält, daß das Landes-Dekonomie-Kollegium die Spige der landwirthschaftlichen Vereine bildet und Vermittler zwischen dem Minister und den Zentralvereinen ist. Die neue Gefdäftsordnung jo wenig, als der jebige Entwurf des Ausschusses enthalten darüber eine Bestimmung; ja der sehr allgemein gefaßte $. 1 des jeßigen Entwurfs ftellt sogar in Zweifel, ob demnach nicht auch die selbstständigen Anträge einzelner Mitglieder des Kollegiums, welche vor der Gröffnung der Sigungsperiode eingebracht werden, der Unterstübung von 10 Mitgliedern bedürfen sollen.

Ein von mir gestellter Antrag, jenes Recht der Mitglieder in der Geschäftsordnung zu erwähnen, ist in der frühern Aussdubsitung verworfen, obgleid, das Recht zur Stellung folder Anträge ausdrüdlid anerkannt wurde. Besteht dieses Redt, und es ist im

. 12 des rewidirten Regulativs mit den Worten, die einzelnen Mitglieder haben – auch ihre Beobachtungen und gutadtliden Vorschläge in den Plenarund Ausschuß. Sißungen zur Berathung zu bringen", ausdrüdlich ausgesprodjen, so ist es auch geboten, die Form in der Geschäftsordnung zu regeln und dadurch die Ausführung des im §. 12 des Regulativs den einzelnen Mitgliedern eingeräumten Rechts zu sichern.

Es ist ferner für die Wirksamkeit des Kollegiums besonders wichtig, keine isolirte Stellung einzunehmen, sondern in nähere Verbindung mit den Zentralvereinen zu treten.

In dieser Richtung ist recht absichtlich der betreffende Zusaß im §. I des Regulativs aufgenommen. Um eine soldie Verbindung aber aud) zur praktisden Wirksamkeit zu


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Aus lekterer Erwägung ging der Antrag des Herrn Albrecht hervor:

,,Die Beschlüsse des Kolegiums werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden. Bei Ansichtsver-
schiedenheiten ist auch die Ansicht der Minderheit in das Sißungs • Protokoll

aufzunehmen." Zu dem Antrage des Referenten wurden dagegen folgende Anträge eingebracht:

1. Vom Grafen von Winßingerode: An Stelle des Alinea 1. zu seßen:

,,Das Kollegium wählt in Gemäßheit des §. 7 des Regulativs vom 24. Mai

1870 den ständigen Aussduß für die dort bezeichneten Funktionen." 2. Des berrn von Lenthe:

,,den Absaß 1. zu ftreichen, dagegen aber dem Absaß 2. hinzuzufügen:


„die Stellung des Ausschusses zum Plenum ist im Allgemeinen in §. 7 des

revidirten Regulativs näher bestimmt." 3. des Herrn Knauer als Zusaß zu Alinea 2. des Referenten:

„, Anträge von Mitgliedern des Kollegiums können vom Ausschuß vorberathen
werden, kommen aber unbedingt vor das Plenum, wenn der Antragsteller es

nicht anders beantragt.“ Bei der Abstimmung wurde

Alinea 1. des Antrages des Referenten abgelehnt,
ftatt dessen der Antrag des Grafen von Winßingerode angenommen.

Desgleichen angenommen Alinea 2. des Antrages des Referenten, abgelehnt dagegen die Anträge der Herren von lentbe und Knauer. Vorbehaltlid, der Stellung in der Geschäftsordnung wurde ferner der Antrag des

Herrn Albredt angenommen. Antrag 3. des Referenten

wurde in Alinea 1. ohne Debatte angenommen,

in Alinea 2. abgelehnt. *) Eine längere Debatte riefen hervor die Anträge 4. und 5. des Referenten: Herr von Sauden beantragte:

„im 2. Alinea des §. 4. des Referenten zu streichen die Worte:

„mit einer kurzen Begründung." Endlid Freiherr von Schorlemer:

„§. 4 und 5 nach Fassung des Herrn Referenten zu streidyen."

Bei der Abstimmung wurden nach Annahme des Amendements von Sauden §. 4 und §. 5 des Referenten in der so amendirten Form angenommen, der Antrag Graf Winßingerode in beiden Alineis abgelehnt.

Der Antrag Freiherr von Sdorlemer wurde damit als erledigt betradytet.

Faft ohne Debatte wurden angenommen die 88. 6, 7 und 8 der Anträge des Referenten

Zu $. 9 der Anträge des Referenten wurde vom General - Sekretair beantragt, ftatt: „,thatsächlichen Berichtigungen“ zu seßen:

„thatsächliche Mittheilungen,“ von Herrn von Buggenhagen, hinter Berichtigungen folgen zu lassen:

„und Mittheilungen.“ Gegen diese Anträge, welche dadurch begründet wurden, daß thatsächliche Mittheilungen, ohne gerade Berichtigungen zu sein, oft die Debatte erheblich abkürzen könnten,

*) Später ist das fachlich nicht angefochtene Alinea 2. von der Redaktions - Rommission in die Geschäftsordnung aufgenommen und die leßtere von dem Kollegio enbloc und damit auch das Alinea 2, angenommen worden.


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Ein Antrag des Herrn von Wedemeyer: ,,Das Kollegium wolle beschließen, an geeigneter Stelle einzusdjalten:

$. Funktionen des Vorsißenden.

Der Vorsißende leitet die Geschäfte des Kollegiums und des Ausschusses. Er


ernennt die Referenten, beraumt die Sißungen an und leitet die Berathungen." fand nicht die genügende Unterstüßung.

Die Redaktions-Kommission unterbreitete später dem Plenum nachstehenden Entwurf: Geschäfts-Ordnung des Landes-Oekonomie-Kollegiums.

Das Kollegium versammelt sich auf Einladung seines Vorsißenden. Dem Ein: Einladungsschreiben ist ein Verzeichniß aller Gegenstände beizufügen, welche zur

berufung. Berathung vorliegen.

Im Uebrigen sind die Befugnifse des Vorsißenden und des General - Se: fretairs in Betreff der Leitung der Geschäfte in den SS. 6. 8. 9. 10 und 11 des revidirten Regulativs vom 24. Mai 1870 enthalten.

$. 2. Das Kollegium wählt in Gemäßheit des §. 7 des Regulativs vom 24. Mai Ausschuß. 1870 den ständigen Ausschuß für die dort bezeichneten Funktionen.

S. 3. Der Stellvertreter eines Ausschuß - Mitgliedes tritt bei zeitweiliger Behinderung des letzteren für die ganze betreffende Ausschuß-Sitzung ein. Ist dagegen das Ausschuß-Mitglied dauernd behindert oder scheidet völlig aus, so tritt der Vertreter für die noch übrige Wahlperiode des Haupt-Deputirten als wirkliches Mitglied in den Ausschuß ein.

Verlegt ein Deputirter oder Stellvertreter seinen Wohnsiß aus der Provinz, für welche derselbe zum Ausschusse gewählt ist, so erlischt damit das Mandat deffelben zum Ausschusse mit der nächsten Sißungs - Periode des Landes-Dekonomie-Kollegiums.

8. 4. Das Kollegium kann zur Vorberathung einzelner Vorlagen oder Anträge Rommiffiowährend der Sißungs-Periode besondere Kommissionen ernennen. Dieselben bes stehen in der Regel aus 5 Mitgliedern, welche der Vorsigende vorschlägt, sofern nicht die Versammlung eine förmliche Wahl beschließt.

Der Vorsitzende beauftragt das den Jahren nach älteste Mitglied mit der ersten Zusammenberufung der Kommission, welche ihren Vorsigenden selbst wählt:

$. 5. Die Tagesordnung für jede erste Sißung des Kollegiums bestimmt der TagesordVorsißende. Die Tagesordnung für die folgenden Sißungen wird von dem nung, Vorla:

'gen, Anträge. Vorsigenden am Schlusse jeder Sißung verkündet. Wenn sich dagegen Widerspruch erhebt, so entscheidet das Kollegium.

Zur Berathung im Kollegium gelangen sowohl Vorlagen des Ministers, als Anträge von Mitgliedern oder preußischen laudwirthschaftlichen ZentralBereinen.

S. 6. Insoweit bei Vorlagen des Ministers nicht ausdrücklich die Erledigung urch den Ausschuß bestimmt ist, sind alle vom Ausschusse bearbeiteten Gegenstände, sofern nicht eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder


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wie ich erfahren, bereits aufgefaßt ist, veraniaßt midy, in Gemäßheit des §. 7 Nr. 3 der Geschäftsordnung nadystehende Ausführungen zu Protokoll zu überreichen.

,,Am 25. Oktober aus dem Hannover den heimkehrend, fand ich ein Schreiben des Herrn Vorsißenden vom 18. Oktober zu Hause vor, in dessen Eingange der lieberweisung meiner beiden Sinträge an den Ausíduß gedacht wurde, und dann der nachstehende Sak wörtlid) folgte:

„Da dejjen Sißungen nahe berorstehen, so ersuche ich Euer Hodwohlgeboren ganz ergebenft, inir gefälligst möglichst bald über jeden der beiden Anträge ein abgesondertes schriftlidies Erposé zukommen zu lassen, welche demnächst schlen. nigst durch den Druck zu vervielfältigen und den Berathungen des Ausschusses

als Neferate zu Grunde zu legen sind." „Idy erwiderte darauf umgehend, wie ich unendlid, bedauere, daß die Aufforderung, Erposés zu liefern über Anträge, die ich vor etwa einem halben Jahre gestellt, mir nicht früber zugegangen sei, da ich dann in der Lage gewesen wäre, Augenblice der Muße dazu zu verwenden und die Arbeit längst beendet zur Disposition gestellt haben würde. Jeßt aber, wo ich bereits zum 6. November nach Berlin zitirt und in der Zwischenzeit mit anderweitigen, dringenden Geschäften überhäuft sei, wäre ich nid)t in der Lage, vor dem 6. November einen Federstrich in dieser Angelegenheit thun zu können. Sobald idy zum 6. November in Berlin eingetroffen, würde ich mit stenographischer Hülfe die ge. wünsdyten Erposés sofort anfertigen. Dies habe ich auch am Morgen des 6. gethan,

. konnte aber einestheils bei der Beschränktheit der Zeit nur flüchtige Arbeit liefern, an. derntheils dem mir ausdrüdlich gewordenen Auftrage entsprechend, bei meinen Arbeiten nur von der Vorausseßung ausgehen, Referate für den Ausschuß zu sūreiben. Dabei durfte icy mid; für berechtigt, ja für verpfliditet halten, verschiedene mir der Erwähnung werth [deinende Gesidytspunkte anzudeuten. Der Gedanke aber, eine Begründung der Anträge im Sinne aller Mitunterzeichner derselben verfassen zu sollen oder zu wollen, mujte mir durchaus fern liegen.

,,Während der Verhandlungen der Kommission für die Landespferdezucht zeigte mir eines Tages im Vorzimmer in dem Augenblicke, wo ich in die Versammlung eilen wollte, der Geheime fianzleirath Böttcher meine bereits gedructen Arbeiten mit der Frage, ob idy dieselben nod) einmal durchsehen wolle, und bemerkte dazu, er habe hinter den Anträgen den Sag eingeschoben:

„Diesem Antrage ist später für die Berathung im Ausschusse uc. folgende Be.

gründung hinzugefügt." ,,In der größten Eile mit halbem Ohre hinbörend und verdrießlich über die mir un. angenehme Verzögerung erwiderte ich: er möge maden, was er wolle, id, habe jeßt nidyt Zeit, mid; um diese Sachen zu bekümmern. Dies ist die Entstehungsgesdhichte meines Erposes und des ihnen hinzugefügten, von mir nicht ausgegangenen Saßes, weldier die Tendenz desselben völlig verschiebt.

,,Mittelst Sdreiben vom 24. Oktober hatte mir der Herr Präsident ferner angezeigt, daß am 13. November der Plussduß zusammentreten werde, und wörtlid, gesdrieben:

,,An weld)en Tagen die Berathungen Shrer Anträge stattfinden werden, laßt sid, jedoch zur Zeit noch nidyt genau bestimmen, und werde ich nicht unter:

lasjen, Ihnen seiner Zeit davon Mittheilung zu madyen.“ „Auf dieje Mittheilung wartete ich vergeblid, bis zum Schlusse der Sißung der Kom = mission für die Landespferdezucht - Angelegenheiten. Nach Sdiluß der Siķung, am Nadı mittag des 11. November, wandte id) mich persönlich an den Herrn Präsidenten mit der Bitte, mir doc, jevt gefälligst mitzutheilen, wann die Berathung meiner Anträge in Ausjduje stattfinden werde, erhielt aber die kurze Antwort, „er könne dies nod) nicht bestimmen." Unmittelbar, nadidem id dicje Antwort erhalten, welche auf eine in den


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1. Vom Herrn von Natbusius-Königsborn:

„Kollegium möge baldmöglichst in die Prüfung derjenigen Grundfäße ein.
gehen, welche die Interessen der Landwirthschaft bei der Tarifirung der

3 ölle erfordern." 2. Vom Herrn Lehmann:

„Dem Plenum vorzusdılagen, den Herrn Minister für die landwirthschaft, lichen Angelegenheiten zu bitten, beim Staatsministerium dahin zu wirken,

daß der Zoll auf Robeisen, Stabeisen und landwirthschaftliche


Maidinen schleunigst aufgeboben wird."

Motive. ,,Durch die Konkurrenz werden die inländijden Eisen- und Maschinenfabrik. befißer gezwungen, mit der Zeit eben so gute Fabrikate zu liefern, wie die fremdländischen.

Der Ausfall der Einnahme durch Wegfall des Eijenzolles soll durch Er. höhung der Tabakteuer gedeđt werden." Durch Annahme des Untrages des Herrn von Nathujius - Königsborn wurden die übrigen Antrage erledigt, d. h. abgelehnt.

Der Antrag des Herrn von Wedemeyer, betreffend die Mahl: und Schlacht: steuer, wurde als zum Antrag des Herrn Sombart: ,,Reform der Steuergeseßgebung“ gehörig, mit der Berathung jenes Antrages vereinigt.

Eine längere Debatte verursachte der Antrag des Herrn von Wedemeyer, betreffend die Erbgesexgebung.

Auf der einen Seite wurde darauf verwiesen, daß Antragsteller Testirfreiheit fordere, dennoch aber den Pflichttheil ganz beseitigt wissen wolle, welche Forderungen von dieser Seite als unvereinbar betrachtet wurden, indem es sich hödystens um eine Ermäßi. gung des leßteren handeln könne; von der andern Seite wurde geltend gemacht, daß aud Teftirfreiheit zu denken sei ohne Pflichttheil, wie z. B. die bezügliche englische Geset. gebung beweise, es aber in Frage gestellt werden könne, ob die in den meisten preußij dhen Provinzen des Staates geltende Erbgejebgebung neben dem politischen ein entschiedenes landwirthídjaftliches Interesse befiße, welches es allein rechtfertige, daß sich das Kollegium damit befaffe.

Weiter wurde bemerklich gemacht, daß die Gegenfäße in den Meinungen über diese Materie, welche nach den provinziell verschiedenen Erfahrungen, Bedürfnissen und gesek. lichen Verhältnissen sich nothwendig ergeben, wie sie schon im Ausschuß zur Sprache ge. tommen, im Plenuu nodh viel lebhafter auf einander stoßen würden, jo daß es nicht rathsam erscheine, dem Plenum eine Verhandlung darüber zu empfehlen. Endlich wurde auch darauf verwiesen, daß hier das Geseß weniger, als die Sitte entscheide, welche schon Mittel und Wege finde, einen Grundbesit in der Familie zu erhalten, z. B. durch Ver. tauf des Gutes bei Lebzeiten des Besißers an einen der Anerben.

Zur Beschlußfassung wurden folgende Anträge gestellt:
1. Der Prinzipalantrag des Herrn von Wedemeyer.
2. Der Antrag des Freiherrn von Sdorlemer:

„Kollegium möge die Frage einer Prüfung unterziehen :

Welchen nachtheiligen Einfluß unsere Erbgeseßgebung bezüglich des
Besikwechsels, der Zerstüdelung wie der Verschuldung des Grundbesißes,

somit auch auf die Landwirthschaft und den Nationalwohlftand hat." 3. Der Antrag des Herrn Spangenberg:

Kollegium möge die Frage erörtern:

Erwachsen der Landwirthidaft aus dem Grundsaß der unbedingten Dis. positionsbefugniß hinsichtlich des Grundbesiges Nadytheile ?"


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Subhaftations. Ordnung und eine neue Hypothefen. Ordnung, bevor sie im Staats-Ministeriuin berathen werden, dem Landes.Dekonomie

Kollegium vorzulegen. 2. Kollegium möge baldmöglidist in die Prüfung derjenigen Grundfäße ein.

gehen, welche die Interessen der Landwirthschaft bei der Tarifirung der

Zölle erfordern. 3. Kollegium möge die Frage einer Prüfung unterzichen:

Weldhen nachtheiligen Einfluß unsere Erbgesetgebung bezüglidy des
Besitzwechsels, der Zerstückelung wie der Verjdịuldung des Grundbesites,

somit aud) auf die Landwirthidjaft und den Nationalwohlstand hat. Der Antrag ad 1 ist allerdings in dieser Fassung durch die jeßt schon an den allgemeinen Landtag der Monardie erfolgten Vorlagen und die Erklärung des Herrn Justiz-Ministers, daß eine "bänderung der Subhastations. Ordnung zur Zeit nicht beabsiàtigt werde, gegenstandslos geworden; es ist indeß doch nicht zit übersehen, das gerade im Sinne der Antragsteller ersterer Vorgang um so mehr darauf führen kann, durd, eine allgemeiner gefaßte Modifikation des Antrages das zu erstreben, daß bei solden die Landwirthjchaft tief berührenden Geseķes-Vorlagen das Landes-Defonomic-Kol. legium rechtzeitig gehört werde.

Will das Kollegium auf diese drei Aussdußanträge oder einzelne derselben eingehen, jo dürfte dieses zweckmäßigerweise nur dadurch geschehen können, daß es kommissio. nen zu deren Vorberathung während der Sißungs. Periode erwählt.

Die Motivirung dieser Anträge, soweit dieselbe für eine soldie vorläufige Beschluß. fassung erforderlich ist, ergiebt sich aus den Aussdub-Protokollen, und würde es sehr weit führen, wenn Korreferent ausführlicher hier das pro und contra erörtern wollte.

Während Storreferent aber nicht unterlassen konnte, auf diesen Weg als den zur weiteren Verfolgung der Sadien in der bevorstehenden Sißungs- Periode des Kollegiums geeigneten hinzuweisen, will er nicht verhehlen, daß er persönlich sehr geneigt ist, zu demselben materiellen Endresultat zu gelangen, als der Referent.

Es ist unleugbar, daß so wichtige Materien im Plenum erst dann fruchtbringend berathen werden können, wenn konkrete Anträge auf bestimmte Befdluß. fassungen des Kollegiums vorliegen.

Auch die Einseßung einer Kommission wird zunädist dahin führen, daß ein Referent für dieselbe bestimmt wird, welcher versuchen muß, der Materie eine bestimmte Form zu geben, ihr eine Handhabe zu verschaffen. Wird das aber nicht ebenso oder nod; besser gleich durch das oder die Mitglieder des Kollegiums geschehen können, welche fich für die Materie interessiren?

Gelangt man durch soldie Betrachtungen zu demselben Endresultat wie der Herr Refe. rent, nämlich zu den Vorschlag: zunädist von diesen Anträgen abzusehen, jo liegt darin keine Mißbilligung dessen, daß der Ausíduß dieselben gestellt hat. Nachdem ihm diese Anlegenheit durch das Plenum überwiesen war, durfte er sich füglid, nicht auf eine bloße Negation bejdränken. Das Kollegium dagegen ist hierin durch Nichts gebunden, und

gefaßten Beschlüsse übernehmen und mir dasselbe möglichst bald schriftlich zukommen lassen zu wollen 2c.

In Bezug auf die Beschlüsse des Ausschusses in dieser Angelegenheit stelle ich Ihrer Erwägung anheim, ob Sie Ihr Referat über die einzelnen Materien getrennt, oder über alle Fragen zusammenfassen wollen. Auch die Erklärung des Ausschusses S. 20 der Protofolle der 2. Sißungs-Periode des Yusschusses wird im Plenum mit zur Berathung gelangen und deshalb ein Gegenstand Ihres Referats sein müssen.“


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Der preußische Staatshaushalts-Etat ist nach zwei Seiten hin zu entlaften, einmal für die Matrikularbeiträge an das Reich, wie ich unter I. ausgeführt habe, und dann für diejenigen Ausgabe-Posten, welche unter III. in Zukunft von den tommu. nalen Verbänden zu übernehmen sind. Daß es sich bei solchen Ausicheidungen in diesem Erposé nicht um arithmetisch richtige, sondern nur um folche runde Zahlen ban. deln kann, welde das System bezeichnen, welches ich verfolge, dürfte hier vorweg zu be. merken sein. „ Hünftig wegfallend“ sind also zu I. die Matrikularbeiträge, welche sich Seite

40 des Staatshaushalts-Etats pro 1871 beziffern auf 19,391,534 Thir. Zu III. Grundsteuer-Erhebungskosten S. 22.

169,277 Gebäudesteuer desgl.

124,210 Katasterverwaltung. Anlage I. S. 19 (überhaupt diejenigen

Positionen, weldie sich auf Grund- und Gebäudesteuer beziehen)

420,600
Unterhaltungskosten und aussirter Wege. Anlage III., 10 237,430
Unterhaltungskosten der Staats-Chausseen, 280 MI.. 3,680,950 Rosten für Chaussee - Neubauten (überhaupt diejenigen

Positionen, welche fich auf Wege und Chausseen be- ziehen).

1,100,000 Kosten für Chaussecgeld-Erhebung. Anlage I., 20

115,000 Zu düsse zu Elementar dulen. S. 56.

837,616 Zu düsse für Elementarlehrer. Wittwen u. III. S. 45 (über.

haupt diejenigen Positionen, weldie sich auf den Volls- dulunterridyt beziehen) ca.

80,000

Summa 26,156,617 Thlr. Abgesehen von den Einnahmen aus Staatsbesißungen: als Domainen, Forsten, Bergwerken, Hütten und Eisenbahnen, Manufakturen und ähnlichen Anstalten, lege ich den Schwerpunkt der Staats-Einnahmen in die persönlichen Steuern. Indem ich des. halb die Mahl- und Schladtsteuer gänzlich aufhebe, und zwar sowohl für kommunale als Staatszwede, dehne ich die Klassen- und Einkommensteuer-Geseßgebung auf die betreffenden Städte aus, so daß die auf Seite 8 unter Pos. 7 und 8 des Etats erscheinen. den beiden Posten von resp. 1,644,910 und 2,265,240 Thlr. nur rechnungsmäßig aus den indirekten Steuern zu entfernen und auf S. 6 Kap. 4 unter Pos. 3 und 4 des Haupt-Gtats in Einnahme zu stellen sind.

Ich empfehle alsdann, gänzlich in Wegfall folgende Steuern und Abgaben zu bringen: von den direkten Steuern die Gewerbesteuer mit

5,237,000 Thlr. die Eisenbahnabgabe mit .

1,347,000 von den indirekten Steuern die Stempelsteuer mit

7,000,000 das Chausseegeld mit .

1,567,000 die sonstigen kleinen Einnahmen, soweit sie das Gewerbe belaften, mit rund

600,000 Idy (dlage vor, den Verbänden die Grundsteuer mit 13,083,400 und die Gebäudesteuer mit

4,675,000 zur kommunalen Selbstverwaltung zu überweisen.

Demnach dyeiden aus dem preußisden Staatshaushalts- Etat an Einnahmen aus

33,509,400 Thlr. Die Ausgaben ermäßigen sich um

26,156,617 Es bleiben mithin zu deđen .

7,352,783 Thlr. Der leitende Gedanke, daß das Gewerbe als solches getreu dem Prinzipe der Lanbr. Jahrbücher. I.


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Dem Reiche sollen die indirekten Steuern zugewiesen werden, und ist für die wegfallenden Matrikularbeiträge eine Erhöhung der Tabakssteuer, event. der Bier- und Zuckerfleuer in Aussidyt genommen. Die Bedürfnisse des Staates sollen unter Beseitigung der Stempels und Gewerbesteuer, sowie der Mahl- und Schlachtftener aus einer wirklidyen Einkommensteuer, welde die Einkommen an der Quelle ibres Entjiebens trifft, bestritten werden. Den Kommunalverbänden sollen die Grund- und Gebäudesteuer überwiesen werden, um eine wirklidze Selbstverwaltung ins Leben rufen zu können.

Hiergegen wurde bemerklich gemadht, daß es nicht im Interesse der Landwirthsdaft liege, wenn sich das Kollegium mit so weitgehenden Anträgen in Bezug auf die Steuerfrage befasse. Es befänden sich unter den im Exposé gemachten Vorschlägen sogar folde, welche gegen das Interesse der Landwirthschaft gingen; die Erhöhung der Rübensteuer sei ein solcher Vorsdlag, da er alle diejenigen Gegenden schädigen würde, wo man nicht besonders zuđerreiche Rüben erbauen könne. Audy die Abfdaffung der Stempelsteuer sei nicht im landwirthidaftlichen Interesse, sondern eine Ausgleichung derselben in der Weise, daß nicht der Grundbesitz von derselben höher belastet werde, als die Mobilien. In den Vordergrund sei die Aufhebung der Grundsteuer zu stellen, nicht aber könne es Aufgabe des Kollegiums sein, neue Steuern oder Erhöhung alter vorzuschlagen. Die Erhöhung der Tabaksteuer, wie sie vorgeschlagen, sei direkt gegen das landwirthsdaftliche Interesse. Dem gegenüber wurde von einer anderen Seite hervorgehoben, daß ges genwärtig der günstigste Moment sei, sich für eine richtigere Vertheilung der Steuerlast, verbunden mit der Dezentralisation der Verwaltung, auszusprechen, da ohne leßtere die erftere unerreicht erscheine. Dem Einwurfe gegenüber, daß das Kollegium nicht berufen sei, die Frage in ihrer Gesammtheit vor sein Forum zu ziehen, sei zu erwidern, daß viele der erwähnten Punkte sich auf Dinge bezögen, in welchen eine Shädigung der Landwirthschaft erkannt werden müsse, diese aber nur im Zusammenhange mit der gesammten Steuergeseßgebung erörtert werden könnten. So dabe z. B. die Mahl- und Schlachtsteuer der landwirthschaft mehr, als man von der anderen Seite zugeben wolle. Die Stempelsteuer, die überhaupt zu den neueren Erfindungen gehöre, müsse unbedingt fallen. Die Vorliebe, die sich von anderer Seite für die indirekten Steuern zeige, sei nid)t gerechtfertigt. Endlid jei darauf hinzuweisen, daß §. 101 der Verfassung ausdrüdlich eine Steuerreform verspreche, die aber noch immer nicht erfolgt sei, wenn man nicht die erfolgte Regulirung der Grundsteuer als eine Erfüllung des gegebenen Versprechens betrachten wolle.

Von wieder anderer Seite wurde auf die unerbittliche Logit verwiesen, welche die Zahlen, wie sie die Praxis ergebe, gegen die schönsten Ideen über Besteuerung ins Feld führen. Fragen über Steuerreform gehörten nur in so weit vor das Kollegium, als dadurch landwirthschaftlidie Interessen berührt würden. Es sei zu rathen, daß fich das Kollegium auf solche beschränke. Ueberhaupt sei es fraglich, ob der gegenwärtige Augenblid zu weittragenden Steuer. Veränderungen bei näherer Betrachtung nicht als ein durdaus ungeeigneter ficherweisen werde. Jeder Steuer-Reform in jedem deutschen Staate stehen

abgesehen von allen andern zur Zeit ganz besondere aus den Verfassungs-Verhältnissen Deutschlands entspringende Schwierigkeiten entgegen. Der preu. Bische Finanzminister befindet sich daher in der ungemein schwierigen Lage, daß er ohne Rücksichtnahme auf die Reichsfinanzen keine preußische Steuer-Reform vornehmen könne, während die Reichsfinanzen zur Zeit durchaus noch keine feste abgeschlossene Gestalt er. langt hätten, und auch im Reiche würden alle Finanzmaßregeln durch die Rücksichten auf die Finanzen der einzelnen Staaten durchkreuzt. Man bewege fich in einem Zirkel, der für jeßt keinen Ausgang habe.

Außerdem seien die Einwirkungen der französischen Kriegskontribution noch keines. wegs zu ermessen. In ihrem Gefolge dürften sich vielleicht bedeutende Veränderungen zu Gunsten der Staats-Ginnahmen vollziehen, so daß es zur Ermöglichung der im land. wirthidjaftlichen Interesse anzuregenden Erleidsterungen möjlidyerweise nur der Nachweisung und Herbeiführung kleinerer Steuer-Aequivalente, aber keineswegs größerer Steuer. Reformen bedürfe.


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sondern die Landwirthe hätten auch ihr Augenmerk darauf zu richten, daß das Budget des landwirthsd;aftlichen Ministeriums in gleichen Maße erhöht werde, wie dasjenige anderer Verwaltungszweige.

Gegenüber dem von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlage, nicht in die Be. rathungen einer allgemeinen Reform der Steuergeseßgebung einzugehen, sondern sich mit einzelnen Fragen aus dieser Materie zu beschäftigen, wurde vom Antragsteller und von zwei an. deren Mitgliedern eingewendet, daß dem Aussduz vom Kollegium das Mandat ertheilt worden sei, teftimante Anträge in Betreff einer allgemeinen Reform der Steuer-Einrich. tungen zu stellen. Diese Behauptung wurde von inehreren Seiten, auch vom Vorsißenden und General-Sekretair entidhieden als irrig zurückgewiesen, nur die Berathung des auf Reform gerichteten Antrages jei dem Ausiduß übertragen und damit vor allen Dingen seiner Erwägung und seinem Beschlusse freigestellt, ob er diese Steuer-Reform überhaupt empfehlen werde oder nicht. In welcher Weise und in wie weit er sie dem Kollegium zur weiteren Erörterung etwa vorschlagen wolle, fals er die Prinzipal-Frage bejahen sollte, sei wohl die zweite Frage. Uebrigens sei man durch die bisherige Debatte that. sächlich sdon in die Prüfung einer allgemeinen Steuer-Reform eingetreten.

Gegen eine in der Debatte gefallene Neußerung, daß es gleichgültig sei, ob in der Verfassung eine Bestimmung, weldie eine Steuerreform vorschreibe, enthalten sei, glaubte der Antragsteller ausdrüdlid Verwahrung einlegen 311 sollen. Im Laufe der Debatte waren folgende Anträge gestellt worden:

1. Vom Herrn von Natbusius-Königsborn:

„Kollegium möge die in dem Erposé des Herrn Antragstellers dargelegten Auffassungen als vielfach außerhalb der Interessen der Landwirthschaft stehend erklären;

dagegen aussprechen, daß die jeßige Grundsteuer als eine ungeredite Vorwegbelastung der Landwirthschaft je mehr und mehr unhaltbar werden wird, daß also, falls diese Einnahme nicht zu entbehren sein sollte, auf ihren Gríaß Bedacht zu nehmen ist, sei es durch Reform der Personal.

besteuerung, sei es durch Pflege der indirekten Besteuerung." 2. Vom Herrn von Hagen im Ansdluß an die Ausführungen des Herrn

Geheimen Ober-Finanz-Rath Scheele:

,,der Ausíduß hält es zur Zeit nicht opportun, daß das Kollegium die Initiative zu einer allgemeinen Steuerreform ergreife, und be. sdränkt sich deshalb darauf, vorzuschlagen, über folgende Gegenstände

der Steuerreform in Berathung zu treten." Der Antrag sub 1 wurde zurückgezogen, derjenige sub 2 angenommen, vor. behaltlich weiterer Redaktion und Hinzufügung der bezügliden Gegenstände, welche erst aus den weiteren Berathungen sich ergeben können.

Herr von Elsner, welcher bei der Abstimmung zur Minorität gehört hatte, über. gab folgende Erklärung zu Protokoll:

In Anbetracht, daß eine gründliche und umfassende Reform der gesammten
Steuereinrichtungen nothwendig ist, weil
1. die jeßige Steuergesetzgebung aus Zeiten originirt, in denen dem Staate

im Wesentliden nur Einnahmequellen zu Gebot standen, welche ihren
Ursprung aus dem Gewerbe der Landwirthschaft nahmen, inzwischen aber
eine Aenderung der Verhältnisse eingetreten ist, welche die Heranziehung
anderer Erwerbsquellen zu den Steuern in höherem Maße, wie es bis jeßt geschieht, bedingt, wenn die Landwirthschaft nicht geschädigt werden

foll; 2. die jeßige Steuergesebgebung, statt die in §. 101 der Verfassung vorbes


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einen ganzen obrigkeitlichen Bezirk nidit selten nur ein Mitglied sich befindet, auf dessen nidit immer ganz sichere Kenntniß die übrigen fünf Mitglieder sich verlassen müssen.

Auf den Hauptgegenstand zurückkommend, so haben sich wohl Stimmen dabin ver. nehmen lassen, zur Abhülfe der Ueberbürdung des Grundbesißes müsse die Grundsteuer ganz oder theilweise zu kommunalen Zwecken überwiesen werden.

Wie man sich die Ausführung dabei denkt, ist in Dunkeln geblieben. Es kann die Pusführung eine dreifade jein. Entweder wird:

a, die Grundsteuer mit einem ihrem Betrage entspredenden Theile

der Ausgaben des Staatsbudgets den einzelnen Provinzen überwiesen, oder:

b. die Grundsteuer wird ohne entspredenden Betrag der Ausgaben des

Staatsbudgets den einzelnen Provinzen zur Dedung der kommunalen Aus.

gaben überwiesen, oder:

c. dieses, aber nur zur Deckung allein der Beiträge des Grundbesites

zu den kommunalen Pusgaben. Im ersteren Falle würde eine Erleichterung des Grundbesites überall nicht eintreten, wahrsdyeinlich eher noch bei dem Steigen aller Ausgaben eine Mehrbelastung.

Im zweiten Falle würde die Ueberweisun nicht allein dem Grundbesiße, sondern allen Steuerpflichtigen zu gute kommen, der Ausfall in den Staatseinnahmen andere weitig von allen Steuerpflichtigen gedeckt werden müssen und der Grundbesit mit großer Wahr deinlichkeit mehr wie jest belastet werden.

Das leßtere steht im dritten Falle freilich nicht zu erwarten, da indessen der fom. munalen Dryjane (Provinziallandschaft, Kreis, Amt, Kirdyengemeinde, Schulgemeinde) viele sind, so würde eine richtige Untervertheilung wohl sdwierig und es überhaupt sebr fraglidy sein, ob diejer Weg der gleidhmäßigeren Heranziehung des Grundbesiges zu den Staatslasten je die Zustimmung des Landtags erhalten mödyte.

Ist es aber begründet, daß die Grundsteuer, d. h. eine feste Steuer von jedem einzelnen Grundstücke, ohne Rücksicht auf den jeweiligen wahren Ertrag irrationell und daß eine rigtige gleid)mäßige Feststellung jener Steuer in der Ausführung erfahrungs, mäßig unmöglid, ist, und daß die abermalige Heranziehung des Grundbesites zu den Staatssteuern neben jener Steuer nach dem wirklich bezogenen Betrage in Wirklichkeit gegen die Bestenerung der Kapitalrente eine Ungleidyheit enthält, so empfiehlt es sich

die Grundsteuer einfady aufzuheben und den Ausfall durd die Klassen- und Einkommensteuer unter Erhöhung des Prozentsaßes, gleichmäßig für das Einfommen aus Grund und Boden, Gewerbe und beweglidhemu Kapitale, geo

ringer für das unfundirte Einkommen, zu decken. Mag diese Entlastung des überbürdeten Grundbesißes wegen der erforderlichen Vor. arbeiten vielleidit nidit so rasdy zur Ausführung gelangen, so wird deren Durdführung dodh bis zur Erreichung des Zieles fortdauernd im Auge zu behalten sein. Mit um jo mebrem Grunde darf fid) dann der Grundbesiß der Hoffnung hingeben, daß die oben ferner beantragten Maßregeln zur Beseitigung der gegen das Einkommen aus Gewerben und dem beweglichen Siapitale ungleichmäßigen Belastung baldigst zur Ausführung gelangen, zumal hierbei irgend erhebliche Sowierigkeiten nidt entgegen stehen.

Zu 2. Es ist bereits von den verschiedensten Seiten nachgewiesen, wie ungleid, der Grundberit gegen das Gewerbe und das beweglidhe Kapital durch die Stempelsteuer und die Ingrossationsgebühren belastet ist. Während das beweglide Kapital bei Anlagen in


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preußen in seiner General. Versammlung zu Düren am 19. September v. I., wie Guer Ercellenz aus der gehorsamst beigeschlossenen Anlage*) zu ersehen die Güte haben wollen, zu dem Beschlusse geführt, auf eine durchgreifende Reform des ganzen Steuersystems zur endlichen Abhülfe jener Neberbürðung hinwirken zu wollen. Zu dem Ende wurde von ihm

1. dem Vereinsvorstand der Auftrag ertheilt, bei königlicher Staatsregierung die

Verwirklichung seines Verlangens nach einer Steuerreform energisd, zu fördern und namentlich dahin zu wirken, daß eine allgemeine Einkommensteuer einge

führt werde. 2. Eine ständige Kommission von 10 Mitgliedern ernannt, deren Aufgabe es ist,

in vorbezeichnetem Sinne thätig zu sein. Diese Kommission hat nun ihre Arbeiten begonnen; dabei hat es fid, aber alsbald ihrer Erwägung aufgedrängt, daß fie von denselben voraussichtlich nur dann den ge. wünschten Erfolg darf erwarten wollen, wenn sie die in Erledigung der ihr gewordenen Aufgabe auszuarbeitenden Vorlagen einer Stelle machen kann, welche von Staatswegen den Beruf hat, dieselben ihrem Zweđe gemäß zu behandeln. Sie glaubt nun diese Stelle gegeben in einer von Hohem Staatsministerio zur Erörterung der Steuerreform - Frage eingeseßten Enquête - Kommission, – einer Kommission, in welcher also ihres Erachtens die Grundbesißer nicht allein vertreten sein dürfen, da ja von einer Steuerreform, wie sie hier in Rede fteht, die mannichfachsten Interessen berührt werden, und welder Kommission aud die Erörterung der Frage zu unterbreiten wäre, in wie weit es für zweck, mäßig und thunlich erachtet werden kann, dem Verlangen auf Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer zu willfahren.

An Euer Ercellenz richtet daher hiermit die gehorsamst unterzeichnete Kommission das ergebenste Ersuchen, dahin wirken zu wollen, daß

1. seitens des hohen Staatsministerii eine Enquète. Kommission zur Erörterung

der Steuerreform-Frage eingeseßt werde, in welcher alle davon berührten größe.

ren Interessen (also auch die Landwirthschaft) vertreten find. Und daß 2. dieser Kommission die Erörterung der Frage unterbreitet werde, ob es nicht

zweđmäßig und thunlich sei, anstatt der jeßt bestehenden direkten und derjeni. gen indirekten Steuern, deren Beseitigung besonders wünschenswerth erscheint, eine allgemeine Einkommensteuer einzuführen, deren Veranlagungs- und Grhe

bungsmodus noch näher zu bestimmen sein würde. Sie erachtet hierbei die Ansichten der rheinischen Landwirthe in der Anlage *) dieses so ausführlich und zutreffend wiedergegeben, daß sie dieselbe audy als Motivirung dieser Bitte ansehen zu dürfen glaubt und verharret in vollkommenster Hodjachtung und Ehr. erbietung Euer Ercellenz gehorsame.

Köln, den 10. Februar 1872. Die Steuerreform-Kommission des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen. gez. Wengold,

gez. T. Sdulz, Vorsitzender.

Sdriftführer. Ceiner Excellenz dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten,


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wünschte Kommission erst die betreffenden Vorschläge und zur Berathung unterbreiten joll, so konnte es nicht die Absicht sein, daß sich der Ausjduß, beziehungsweise das Kolle. gium über Einzelheiten schlüffig madyte, wogegen ja aud von den Vertheidigern des An. trages im Ausidusje protestirt ist. Andererseits konnte die Abfidit dod auch nicht dahin gehen, daß der Ausschuß bezw. das Kollegium sich das Erposé ohne Weiteres zu eigen madhe. Der Herr Antragsteller wird dies auch um so weniger beabsichtigt haben, als er selbft über einzelne Punkte eine ganz feste Ansicht nod nid)t hat, – wie ich denn z. B. aus einer Erklärung desselben vom 31. December v. I. in der deutschen landwirthsd;aft. lichen Zeitschrift vom 2. Januar d. J. entnehme, daß er jeßt auch die Salzsteuer gegen Erhöhung der Bier- und Zudersteuer abschaffen will.. Es beweist daher auch meines Er. aditens die Ueberreichung dieses Erposés, daß das Kollegium einen Reform-Antrag der vorgeschlagenen Art nid)t wohl stellen kann, ohne sich vorher mit den einzelnen SteuerFragen beschäftigt zu haben.

Für den Fall, daß das Kollegium gleichwohl dem Antrage im Allgemeinen zustimmen sollte, erlaube ich mir nur noch die Bemerkung, daß ich es der Stellung unsers Kollegiums dem Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten gegenüber nicht entsprechend halten möchte, wenn wir die Vorschläge, welche wir der von diesem Herrn Minister niedergeseßten Kommiffion verdanken würden, demnächst, unter Vor. beigehung desselben, dem Fürsten Bismarck überreichen wollten. Ebenso wenig würden diese Vorschläge meines Erachtens an die preußischen Stände oder den deutsdhen Reidystag zu adressiren sein.

Was hiernächst den Antrag des Herrn Karlow a betrifft, den ich als einen Verbesserungs-Antrag zu dem Antrage des Herrn Sombart ansehe, so möchte ich mich auch gegen diesen Antrag erklären. Der Antrag empfiehlt fich allerdings in meinen Augen mehr wie jener, weil er eine bestimmte Frage bezeichnet, welche die niederzuseßende Kom. mission vorzugsweise prüfen soll. Gleichwohl halte ich es aud) hier der Sache förder. lider, wenn das Kollegium fidh sogleich selbst mit dieser Frage beschäftigt und soldie in demjenigen Sinne beantwortet, den auch Herr Karlowa für den richtigen hält. Das Kollegium muß fich mit dieser Frage – was Herr Karlowa bei Stellung seines An. trages wohl noch nicht bekannt war – in Folge des ihm zur Berathung überwiesenen Celler Vortrages befassen, und so gebe ich denn anbeim, falls Herr Karlow a seinen Antrag noch ferner aufrecht halten wollte,

denselben abzulehnen. Indem ich hiernach zur Besprechung der einzelnen Steuerfragen mich wende, muß ich mich zu meinem Bedauern bei meinem Referate auf die in dem Celler Vortrage berühr. ten Fragen beschränken. Es find indessen diese Fragen von dem Herrn Minister aus. drüdlich zu unserer Berathung verstellt und ohne Zweifel auch diejenigen, welche gerade in diesem Augenblic eine Erklärung besonders wünsdienswerth machen.

Was dagegen die übrigen Fragen anlangt, welche uns von unserem Ausduffe noch zur Erörterung empfohlen worden, so hat man sich dort darüber geeinigt daß es sich nicht empfehle, tief in die Materien einzugeben, daß es vielmehr sich nur darum handele, die dem Plenum zur Berathung zu empfehlenden Punkte festzustellen!"

Wenn dann gleichwohl in der einen Situng vom 18. November v. 3. eine Reihe wichtiger Fragen in dem Sinne erörtert worden, daß der Ausschuß darüber bestimmt formulirte Erklärungen beschlossen, andere eben so wichtige Fragen dagegen von der Ta. ges-Ordnung abgeseßt hat, so kann id, meines geringen Drts nid)t annehmen, daß diese Fragen nun bereits hinlänglid, vorbereitet seien, um im Plenum zur Berathung zu kom. men, und da ich selbst leider bekennen muß, daß ich allein überhaupt nicht, am wenig. ften aber in der mir zugemessenen kurzen Frift im Stande bin, mid, mit der erforder: lichen Gründlichkeit darüber auszulassen, so würde idy, falls der Herr Korreferent nicht etwa nod) zu Hülfe kommen sollte, es für wünsdenswerth halten, wenn diese Fragen nur in dem Sinne zur weiteren Erörterung fämen, daß man sid, darüber einigte, welche derselben demnädyst in nähere Erörterung gezogen werden sollen. Wenn man den Jn. halt der einzelnen ,,Erklärungen" oder ,,Auffassungen" über die Zollgefeßgebung 1. j. w., welde ind hier vorliegen, näher betrachtet, so wird man sid meines Eradytens aud) leidt überzeugen, daß die Landwirthsd;aft nidyte dabei verlieren wird, wenn diese Erklärungen, die ja aud, nad; den obenangeführten Worten des Protokolls ohne tieferes Eingehen in die betreffenden Materien gefaßt sind, nodi einstweilen ausgesett bleiben. Das aber ist meine feste Neberzeugung, deren offenen Ausdruď id, mir zu verzeihen bitte, daß unser Kollegium nur dabei gewinnen wird.


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Wie groß die Veränderungen waren, welche in der Entrichtung der Grundsteuer durch diese neue Regulirung eintraten, ist in der „Denksdrift über die Ausführung des Gefeßes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer. Ber. lin 1865" näher dargelegt. Die Grundsteuer hatte bisher von dem nun ermittelten steuerpflichtigen Reinertrage betragen in der Provinz

Schlefien

10,sa pSt. Westfalen

10,00 Sachsen

8,97 Rheinprovinz

8,69 Brandenburg

7,15 Pommern

6,21 Preußen

6,14 Posen

4,14 „Der Unterschied der einzelnen Kreise aber ist wegen der früher in einigen Landestheilen erheblich ausgdehnten Grundsteueuerbefreiungen so beträchtlid), daß als äußerstes Extrem der Kreis Lauenburg gegenwärtig einschließlich der Gebäudesteuar 403,2 pCt. mehr, der Kreis Landesbut 41,2 pt. weniger zu zahlen hat als bisher, und daß die Zahl der Kreise, wel de 100 p Gt. mehr als vorher zahlen, 55, die derer, welche weniger als bisher zahlen, 90 beträgt.

„Innerhalb der einzelnen Gemarkungen und Parzellen bestanden selbstredend die zahlreichsten Abstufungen vom steuerfreien bis zum weit überlasteten Grundbesik."

Die neben der eigentlichen Grundsteuer neu eingeführte Gebäudesteuer-Veranlagung follte nadh $. 20 des Gesekes vom 21. Mai 1861 alle 15 Jahre einer Revision unterworfen werden, wie denn audy die veranlagte Steuer durch Veranlagung neuerbauter Häuser oder wegen wesentlicher Verbesserungen bänderungen erleidet. (Vergl. übrigens über die mit dieser Regulirung verbundene Steuerhöhung von über 3 Millionen Thaler be. hufs Deckung der erhöhten Kosten für den Militair-Etat die sehr interessanten Aeußerungen von Benda's in der Schrift „Die Rüdgewähr eines Theiles der Grund- und Gebäude. steuer". Berlin, 1871. S. 18 flgd.)

2. Was die sog. neuen Provinzen angeht, so wurde dort durch Verordnungen: vom 28. April 1867 für das Gebiet des vormaligen Königreichs Bannover

(Gel.-S. S. 535), vom 28. April 1867 für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums beffen

(Ges. S. S. 538), vom 28. April 1867 für das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein

(Ges.-S. S. 543), vom 11. Mai 1867 für das Gebiet der zum Regierungs-Bezirk Wiesbaden ver

einigten Landestheile und des vormals großherzoglich heffischen Kreises Vöhl zc.

(Ges.-S. S. 593), vom 22. Mai 1867 für die vormals bayerische Enklave Kaulsdorf (Ges.-S. S. 729), vom 4. Juni 1867 für das vormals landgräflich hessen-homburgsche Ober - Xunt

Meisenheim (Gei.-S. S. 761) und vom 24. Juni 1867 für die vormals bayerischen Gebietstheile Bezirks - Amt Hers.

feld und Landgerichtsbezirk Drb ohne Aura (Gel.-S. S. 842) die preußische Geseßgebung über die Gebäudesteuer, die Klassen- und klassifizirte Ein. kommensteuer und die Gewerbesteuer vom 1. Juli 1867 an eingeführt. Hinsichtlich der Grundsteuer wurde in denselben Verordnungen ausgesprochen, daß dieselbe in Gemäß. heit des Geseßes vom 21. Mai 1861 ander weit zu veranlagen und die Grundsteuer. Hauptsummen in verhältnißmäßiger Gleichheit mit den Grundsteuer-Haupt. summen der altländischen Provinzen festzustellen sei. Um diese Gleichheit, soviel


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kann. Eine aus ftaatsrechtlichen Gründen auferlegte Steuer ist eben keine privatrecht. liche Rente oder Grundlast.

Aber auch die Behauptung, daß die Grundsteuer nach einiger Zeit die Natur einer Rente annehme, indem fie in den Preis der Grundstücke übergehe, ist wenigstens in dieser Allgemeinheit eine entsdieden irrige.

Alle mir bekannten Nationalófonomen oder Lehrer der Finanzwissenschaft behaupten jene Erscheinung nur für eine soldie Grundsteuer, weldie unveränderlich sei und durdy mehrere Gejdlechter hindurdy so bestanden habe. (Vergl. insbesondere Sartorius a. a. D. S. 99 flgd. Rotted, Staats. Periton B. I. (1839) S. 218 flgd. Hoffmann a. a. D. S. 223 und Rau a. a. D. § 311.) ,Wird die Grundsteuer – sdreibt Rau nicht geseßlich für unveränderlich erklärt, werden vielmehr Abänderungen vorbehalten, so ist nicht zu erwarten, daß die Käufer ihr Gebot gerade im Vertrauen auf das Fortbestehen der gegenwärtigen Steuersäße thun werden“ und ferner: „Auch da, wo dieser Einfluß der Grundsteuer auf den Preis der Liegensdhaften möglich ist, äußert er fidy dodh feineswegs in allen Fällen. Ein Sheil der Ländereien befindet sich in fester Hand bei Störperschaften, ein anderer vererbt sid, ohne Preisanschlag an Nadfolger in fidei. kommisje, an einzige und bevorzugte Kinder und Teftamentserben, und unter Erbthei. lungen bei Geschwistern pflegt ein Anschlag unter dem muthmaßlichen Verkaufspreise zu Grunde gelegt zu werden. Manche Eigenthümer erreichen ein ausehnliches Alter und erbalten folglich den Besit ihrer Grundftüde." ,Die Behauptung - so äußert sid, Rot.

, teď selbst in Betreff einer älteren Grundsteuer –, daß durdy Aufhebung oder Milderung einer bereits längere Zeit hindurdh bestandenen Grundsteuer eine Klasse der Nation, näm. lich die Grundbesiger, auf Untoften aller Ynderen, mithin angebührlids, bereidert werde, zerfällt bei genauerer Betrachtung in nidyte. Jeder spätere Erwerber eines Grundstücks, follte er auch der hergebraditen Steuerlast willen dasselbe wohlfeiler erkauft haben, ist gleichwohl Rechtsnachfolger desjenigen, weldjem allererst durch Auflegung jener last ein Unrecht widerfahren, und er hat das Grundstück mit dem Anspruch auf Befreiung oder Milderung und mit der gerechten Hoffnung darauf erworben."

Legen wir nun den Maßstab folder Ansdauungen an die in den altpreußischen Provinzen bestehende Grundsteuer, so dürfte es dedy in der Chat schwer sein, den Nach weis zu führen, daß jene Steuer die Natur einer Rente angenommen habe.

mmen babe. Sdion nachdem die Geseßgebung im Jahre 1810 deren Veränderlichkeit proklamirt hatte, ließ fich meines Erachtens jene Ansicht nicht mehr festhalten. Wenn gleichwohl bis zu der neuen Regulirung lange Jahre verflossen waren, in denen die Steuer unverändert beftanden hatte, so ließ fich, wie ich nicht verkennen will, Mandes gegen die Veränderung sagen. Naddem diese aber stattgefunden hat, und da die neue Steuer erst vor wenigen Jahren (mit dem 1. Januar 1865) in's Leben getreten ist, in den neuen Provinzen aber gar erft fünftig in's Leben treten soll, so verstehe ich nidt, wie man jene Doktrin hier zur Anwendung bringen kann, zumal zum Ueberfluß das Geset vom Jahre 1861 abermal im §. 3 die Rententheorie ausdrüdlich verwirft! Haben wir auch in den altpreußischen Provinzen nicht fast durdygängig dieselben Besiger vor uns, welche die neue Steuer vom 1. Jauuar 1865 an betroffen hat? Kann man selbst hier denn mit Herrn Weinbagen in Wahrheit von einer Stabilität der Grundsteuer reden? Und man ist berechtigt, hier, wo die Grundsteuer jo eben erst willkürlich abgenommen, erhöht oder erniedrigt ist, mit Herrn Dr. Filly auszurufen: „Die Natur der Grundsteuer ist die einer Reallast, die nicht willkürlich abgenommen, erhöht oder erniedrigt werden kann und darf.“ Und nun gar die westfälisden und rheinisdien Provinzen, wo die Grundsteuer seit 1790 don 3 mal neu veranlagt worden ist !*)

") Rann man sich darüber verwundern, wie es Herr Dr. Filly in seinem Bericht über die Was die sog. neuen Proviuzen aber anlangt, so ist man dort ja eben jetzt nody im Gange, diese angeblidhe Reallast „,willkürlich abzunehmen, zu erhöhen oder zu erniedrigen"! Hinsichtlid der Gebäudesteuer kommt nod hinzu, daß dieselbe schon nach den Bestimmungen über ihre Erhebung fteten Schwankungen unterworfen ist. Id erlaube mir auch noch die Frage aufzuwerfen: Wem derjenige, der ein Haus neu baut, die kapi. talifirte Steuer in Abrechnung zu bringen hat?


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Das Richtige scheint mir daher allerdings zu sein, daß man die Dedung, falls solche überhaupt nöthig sein sollte oder dieselbe nicht auf eine andere angemessene Weise beschafft werden kann, da suche, wo die Ungleidzleit bestanden, d. h. bei den direkten Steuern. Indem ich mich hier im Allgemeinen auf die vortrefflichen Ausführungen des Celler Vortrags und der rheinisden Denksdrift beziehen darf, möchte ich nur noch ausdrüdlich daran erinnern, daß die königliche Regierung nach den Motiven zu der Vorlage über die Aufhebung der Mahl. und Schlachtsteuer vom Dezember b. J. selbst den Zeitpunkt für gekommen erachtet, um durchgreifende Reformen in der Steuergesekgebung in Angriff zu nehmen, und daß nach den Aeußerungen des Herrn Finanz- Ministers es eben das direkte Steuersystem ist, welchem die Regierung einen weiteren Geltungsbereich zu verschaffen gedenkt. Wenn hiebei indessen noch mit keinem Worte der Abschaffung der Grundsteuer gedacht ist, wir vielmehr im vorigen Jahre in der 13. Sißung des deut. jhen Reichstages gehört haben, daß damals gar noch Gedanken an Einführung einer anderen besonderen Einkommen-Steuer, der Gewerbe-Steuer, als Reichssteuer obwalteten, so dürften diese Umstände uns um so mehr bestimmen müssen, die hier fraglichen Anliegen der Landwirthschaft zur Sprache zu bringen.

Man hat nun im Ausschusse gemeint, es sei dodh wohl zu erwägen, wie hoch sich der Prozentsaß für die Einkommen. Steuer steigern werde. Dagegen dürfte jedoch in Betracht tommen, daß diese Steigerung unter allen Umständen fich auf alle Rontribuen. ten vertheilen würde, mithin die jeßt vorzugsweise Betroffenen doch immer, soweit redyt und billig, entlastet würden.

Aud darauf möchte id nod hinweisen, daß die jo kostbare Veranlagung der Grund. steuer mit Abschaffung der besonderen Grundsteuer keineswegs ihre Bedeutung verliert. Die Besteuerung des Einkommens aus Grundbesit würde nach wie vor bleiben und dabei jene Veranlagung ihre Bedeutung durchaus beibehalten. So wenig durch das neue Grundsteuerwerk eine gleichmäßige Veranlagung in der ganzen Monarchie erreicht ist, so ist dies dod in den meisten Fällen wohl für die einzelnen Kreise der Fall, da hier die Veranlagung durch dieselben Personen gesdah. Die gefundenen Zahlen werden hier also wie bisher einen guten Anhalt für Abidjäßung des Einkommens aus Grundbesitz abgeben.

Wenn man endlich hie und da der Ansicht zu sein scheint, daß das hier vorgesteckte Ziel doch nicht zu erreichen sei, so kann ich mich einer solchen Hoffnungslosigkeit nidt hingeben. Ist die Sache eine gerechte, verlangen wir eine Steuerreform nicht blos zu unsern Gunften, sondern auch zu Gunsten aller derer, die gleich und zu Gunsten des Kapitals, besonders des großen Kapitals und der Groß-Industrie, zu hoch besteuert sind, so werden wir unser Ziel ficher erreichen. Die Bewegung hat begonnen, sie wird immer weiteren Umfang gewinnen und sich am Ende schon Gehör verschaffen, auch da, wo man jeßt noch nicht hören will. Sehen wir doch, wie man in einem Nachbarstaate schon Hand angelegt hat, ähnliche Ungleichheiten durch die Gesekgebung zu beseitigen!

Nebrigens will ich auf die Erwägungen, welche gerade in jepiger Zeit dafür spreden, daß der Landwirthschaft einige Erleichterung werde, nicht näher eingehen. Sie sind ja allgemein bekannt. Ich erlaube mir hiernady den ferneren Antrag:

Kollegium wolle fich, in Uebereinstimmung mit dem Geller Vor.
trage, dahin erklären, daß es fich empfehlen möge, den durch Be.
seitigung der bestehenden besonderen Einkommen Steuern entste.
henden Ausfall in den Einnahmen, falls nöthig, durch eine Reform
der bestehenden allgemeinen Einkommensteuern zu deden,
und den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen.
heiten auch seinerseits ersuchen, für Abftellung der gegenwärtigen