Wer bekommt alles einen Organspendeausweis?

Viele weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Organspendeausweis haben wir hier für Sie gesammelt:

Woher bekommt man einen Organspendeausweis?

Organspendeausweise können kostenfrei von der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.organspende-info.de heruntergeladen oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 - 9040400 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) bestellt werden. Er ist aber auch über die gesetzlichen Krankenkassen oder in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.

Ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises verpflichtend?

Spender wird nur, wer sich hierzu aktiv entscheidet und dies dokumentiert, zum Beispiel in seinem Organspendeausweis. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung jedes Einzelnen und die Ergebnisoffenheit der Aufklärung sind gesetzlich klargestellt.

Können Menschen unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Gibt es den Organspendeausweis auch als App?

Ja, mittlerweile gibt es für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte kostenlose Apps. Diese Organspendeausweise sind in der Regel nahezu identisch mit dem herkömmlichen Ausweis auf Papier: Die persönlichen Daten können ebenso eingetragen werden wie die Entscheidung darüber, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Eine Erlaubnis kann auch auf bestimmte Organe beschränkt oder bestimmte Organe können von der Spende ausgenommen werden. Außerdem ist es möglich, die Entscheidung über eine Spende einer bestimmten Person zu übertragen. Erhältlich sind die Apps im Internet.

Ist eine Voruntersuchung notwendig?

Nein, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen permanent verändert, wäre eine Untersuchung im Vorfeld nicht sinnvoll. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Muss man seinen Organspendeausweis immer bei sich haben?

Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

Ist es möglich, die Angaben auf dem Organspendeausweis nachträglich zu ändern?

Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis vernichtet werden.

Werden die Daten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz soll in Zukunft auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können, die Speicherung der Angaben ist für alle Versicherten freiwillig.

Ist der Organspendeausweis als rechtliche Grundlage für eine Organentnahme ausreichend?

Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist die Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?

Ja, man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge, die unter www.bmjv.de kostenfrei heruntergeladen werden können.

Gilt der Organspendeausweis auch im Ausland?

Ja, der ausgefüllte Organspendeausweis aus Deutschland ist auch in anderen Ländern gültig, unabhängig von den dortigen Regelungen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich jedoch, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Beiblätter zum Organspendeausweis in 28 Sprachen, unter anderem in Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch, herunter geladen werden.

Welche Regelungen zur Organspende gibt es im Ausland?

Die Organspende ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Es wird unterschieden zwischen einer „erweiterten Zustimmungslösung“ und einer „Widerspruchslösung“.

Bei der erweiterten Zustimmungslösung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Dies erfolgt zum Beispiel durch einen Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, dann können die Angehörigen über die Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage dabei ist der ihnen bekannte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Diese Regelung gilt unter anderem in Dänemark, Großbritannien, Litauen, den Niederlanden und Rumänien.

Bei der "Widerspruchslösung" muss einer Organspende zu Lebzeiten widersprochen werden. Hat der Verstorbene diese Entscheidung nicht dokumentiert, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, dann kann eine Organentnahme vorgenommen werden. Diese Regelung gilt unter anderem in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, der Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. Eine Liste der Regelungen in Europa finden Sie unter hier.

Wer bekommt alles einen Organspendeausweis?

Herz, Lunge oder Niere: Über 9.500 Menschen warten in Deutschland auf ein neues Organ. 2018 haben laut der Stiftung Eurotransplant aber nur 933 Verstorbene ein Organ gespendet. Gesundheitsminister Jens Spahn wollte deshalb erreichen, dass alle automatisch Organspender*innen werden, die nicht widersprechen. Doch sein Vorschlag wurde abgelehnt. Die aktive Entscheidung dafür ist also weiterhin nötig: Obwohl 84 Prozent der Deutschen Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 36 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis. Die Folgen: Bis Patienten ein neues Organ bekommen, warten sie oft Jahre. Hätten alle, die für Organspende sind, auch einen Ausweis, würden jedes Jahr in Deutschland 1.000 Menschen weniger sterben. Aber noch immer macht Organspende vielen von uns Angst. Oder wir haben einfach keine Ahnung davon. Deswegen gibt’s hier die Antworten auf die häufigsten Fragen und Sorgen zum Thema Organspende.

Transplantiert werden Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Im Durchschnitt spendet jede Person drei Organe.

Nur dann, wenn im Krankhaus auf der Intensivstation der Hirntod einer Person festgestellt wird – also wenn alle wichtigen Hirnfunktionen unwiderruflich erloschen sind und es keine Chance zurück ins Leben gibt. Die Diagnose Hirntod bedeutet konkret: Alle Bereiche des Gehirns – Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm – sind für immer abgestorben. Ohne maschinelle Unterstützung kann der Patient nicht mehr selbstständig atmen. Ursachen für den Hirntod können eine Hirnblutung oder ein schweres Schädelhirntrauma, zum Beispiel nach einem Unfall oder ein Hirntumor, sein. Lebend kann man nicht spenden – mit zwei Ausnahmen: Ein Verwandter, der Partner oder ein ganz enger Freund braucht dringend eine Niere oder Teile einer Leber. Dann kann eine sogenannte Lebendspende durchgeführt werden. Die ist jedoch auch recht selten.

Ja. Dafür sorgt ein strenges Verfahren der Bundesärztekammer und das schaut so aus: Zwei erfahrene Fachärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Für die Untersuchung sind mindestens zwölf, maximal 72 Stunden angesetzt. Alle Beobachtungen werden sorgfältig in einem Protokoll dokumentiert und sollte es auch nur das kleinste Anzeichen dafür geben, dass der Patient noch zurück ins Leben kommen könnte, kann der Hirntod nicht festgestellt werden. Der Patient kommt nicht als Organspender in Frage. Ganz wichtig: Die Ärzte, die den Hirntod feststellen, haben mit der möglichen Organspende überhaupt nichts zu tun. Ihr oberstes Ziel ist Leben zu retten.

Werde ich nach dem Tod zum Ersatzteillager für den Arzt? Diese Vorstellung macht vielen Menschen Angst. Sie ist aber unbegründet: Der Körper wird nicht entstellt oder ausgeschlachtet. Nachdem die Ärzte die Organe entnommen haben, verschließen sie die Einschnitte wieder. Die Organentnahme läuft wie eine ganz normale Operation ab – mit derselben Sorgfalt und Achtung vor dem Körper, wie bei jeder anderen Operation. Nach der Organentnahme können sich die Angehörigen auch verabschieden – ohne, dass man dem Körper die Organspende ansieht.

Die zentrale Warteliste für potenzielle Empfänger von Spenderorganen verwaltet die Stiftung Eurotransplant in den Niederlanden. Eurotransplant ist für acht europäische Länder zuständig: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. Um ein Organ zu erhalten, sollte der Empfänger dieselbe Blutgruppe haben wie der Spender. Wichtig sind auch ein ähnliches Alter, Gewicht oder Gewebemerkmale. Und der gesundheitliche Zustand: Anhand verschiedener Untersuchungen werden die Wartepatienten nach der Dringlichkeit einer Spende gerankt. Wie viel Geld ein Patient hat oder bei welcher Krankenkasse er versichert ist, spielt keine Rolle. 2012 sorgte jedoch ein Organspende-Skandal für Aufsehen: Ärzte hatten Krankenakten gefälscht, um einige Patienten ganz oben auf die Warteliste für ein Organ zu setzen. Der Skandal hat viele Menschen verunsichert, die eigentlich spenden würden. Die Bundesärztekammer kontrolliert deshalb noch genauer, wer ein Organ bekommt.

Beim Hausarzt und auf der Ausweißbehörde soll in Zukunft regelmäßig abgefragt werden, ob man seine Organe spenden will oder nicht. Die Entscheidung soll jeder selbst in einem Online-Register eintragen können. Mindestens alle 10 Jahre, wenn man einen neuen Ausweis braucht, muss sich also künftig jeder mit dem Thema Organspende auseinandersetzen.

Mit dem Organspendeausweis ist man an keiner offiziellen Stelle registriert. Jeder, der seine Meinung ändert, kann einen neuen Spendeausweis ausfüllen und den alten vernichten.  Auch im geplanten Online-Register kann man seine Entscheidung jederzeit wieder ändern. Die Familie kann übrigens nicht anders entscheiden, als man es selbst auf dem Organspendeausweis getan hat. Die Angehörigen – und auch der Arzt – sind rechtlich an die persönliche Entscheidung gebunden.

Sendung: Filter vom 11. April 2018 – ab 15 Uhr. Aktualisiert am 20. Januar 2020.

Schlagworte: engagement gesellschaft körper soziales