Als Windfrei oder auch Windfreistellung bzw. Feierabendstellung bezeichnet man die Außerbetriebnahme eines Krans.
Dabei wird die Schwenkwerkbremse des Krans mechanisch dauerhaft geöffnet.
Sinn des Windfrei ist es, den Kran im Wind frei drehbar zu halten.
So kann sich der Kranausleger ohne technischen Antrieb – also selbstständig – allein durch die Windkraft aus dem Wind drehen. Wenn der Wind ausreichend stark und richtungsbeständig wehte und weht, zeigt der Ausleger letztlich sehr genau ins Lee. In dieser Position wirkt die mit der Windstärke steigende Windkraft als den Mast ins Lee kippend wollend, das konstante Kippmoment der Gegengewichte wirkt jedoch in die Gegenrichtung.
Durch diese Maßnahme wird der Kran ständig so ausgerichtet, dass der Luftwiderstand am geringsten ist. Damit erhöht sich die Standsicherheit der Konstruktion erheblich.
Die Notausfunktion der Bremse wird, bei sachgemäßer Benutzung, dabei nicht beeinträchtigt.
Bei Kränen unterscheidet man hauptsächlich zwischen zwei Möglichkeiten, eine Bremse windfrei zu machen.
Die Bremse wird geöffnet, die Bremsscheibe wird durch eine Gewindestange oder Hebel manuell mechanisch in geöffneter Position gehalten und verriegelt.
Die Bremse wird geöffnet, die Bremsscheibe wird durch einen elektrisch betätigten Riegel in geöffneter Position gehalten und verriegelt.
Nach erfolgter Verriegelung ist keine Energie mehr nötig, um die Bremse geöffnet zu lassen.
Ist es aus Platzgründen nicht möglich, einen Kran frei im Wind drehen zu lassen, kann dieser auch am Ausleger abgespannt werden. Damit die Richtung des Auslegers sehr steif fixiert ist und somit auch Schwingen unterbunden wird, werden zwei Seile von zwei Anschlagpunkten am Boden durch möglichst weites Hochziehen des Kranhakens umgekehrt-V-förmig gespannt. Die unteren Endpunkte des V sollen dabei auf einer Linie ungefähr quer zur gewünschten Richtung des Auslegers und diese Linie in ausreichender Entfernung von der Krandrehachse liegen, um eine gute Hebellänge zu erzielen. Beim Spannen der Seile durch Hakenzug spielen sich Auslegerrichtung und Laufkatzenposition frei ein. Die hohen Windkräfte, die quer zum Ausleger auftreten, werden von dieser Abspannung (im Zusammenspiel mit dem Gegengewicht) aufgenommen, das Kippmoment der Gegengewichte wird durch die Resultierende der Seilzugkräfte in etwa kompensiert, der Antrieb der Seiltrommel ist üblicherweise selbsthemmend ausgeführt, sodass die Seilspannung erhalten bleibt.
Gerade zu Beginn einer Hausbaustelle, wenn noch kein absperrbarer Raum vorliegt, wird für die arbeitsfreie und damit unbeaufsichtigte Zeit mitunter eine Werkzeugkiste oder eine Tischkreissäge (typisch nötig für Betonschalungen) auf etwa halbe Höhe angehoben, obwohl das Hängenlassen von Lasten am unbesetzten Kran verboten ist[1]. Damit wird wertvolles Tragbares diebstahlgeschützt aufgehoben, wenn Kranbedienung und/oder Stromversorgung gesperrt sind. Andererseits wird auch das Hebeseil belastet und übermäßiges Pendeln des Hakens vermieden. Um 2000 war es in Österreich verbreitet, Kräne in der Nähe von Autobahnen mit einer Werbefläche – zumeist als dreiseitiges Prisma an drei Seilen am Haken gehoben – aufzustellen. Die Baustelle am Kran musste dazu nicht tatsächlich in Betrieb sein. In Zeiten, in denen kein starker Wind aufzukommen droht, sind außerhalb der Arbeitszeit häufig Werbeflächen des Bauunternehmens angehoben.
In der Unfallverhütungsvorschrift für Krane ist festgehalten: „Der Kranführer hat dafür zu sorgen, daß dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden“. Die vom Kranhersteller angegebenen Grenzen für den Kranbetrieb bei Windeinwirkung können in der Regel in der Betriebsanleitung nachgeschlagen werden oder finden sich in den Tragfähigkeitstabellen. Jeder Maschine zum Heben von Lasten muss eine Betriebsanleitung beiliegen (EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG Absch. 4.4.2). Es gilt für die meisten Krane: Aus der Betriebsanleitung eines Alukranherstellers entnommen: „ Bei windiger Witterung die Windgeschwindigkeit ständig überwachen. Dazu die Skala nach Beaufort oder die optionale Anzeige der Windgeschwindigkeit verwenden. Über 12,5m/s – was 45 km/h entspricht – (Windstärke 6 Beaufort) ist der Auslegerbetrieb nicht mehr zulässig!“
Wer sich nicht auf seine persönliche Einschätzung der Windstärke mittels der Tabelle nach Beaufort mit Windbeschreibungen (s.u.) verlassen möchte, kann dies leicht mit einem handlichen Messgerät erledigen. Auf dem Markt gibt es viele Modelle, ich empfehle diesen Windmesser, den KAINDL Windmaster 2. Einfach danach googeln... einfache Bedienung, leicht verständliche Gebrauchsanweisung, eine Ausrichtung nach dem Wind ist nicht notwendig, wetterfest (allerdings nicht für dauerhaften stationären Betrieb).
Wichtig für die Windmessung beim Kraneinsatz:
Beim Kraneinsatz im Freien sind weitere Faktoren zu beachten So können zwischen Gebäuden Luftströme und Aufwinde entstehen und auf Flugplätzen zum Beispiel Luftströmungen durch Triebwerke. Dabei muss sowohl der Windeinfluss auf Kran als auch auf die Lasten und Lastaufnahmemittel beachtet werden. Beaufort-Skala nach phänomenologischen Kriterien:
Ich freue mich über jeden Kommentar. Haben Sie weitere Wünsche und Ideen?
Damit Disqus funktioniert, ist Ihre Zustimmung erforderlich! |