Welche versicherungen kann man bei der steuer absetzen

Inhaltsverzeichnis:

Werbungskosten – Anlage N

Die Abdeckung eines beruflichen Risikos bei Arbeitnehmern:innen führt im Regelfall zum Ansatz der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten in der Anlage N.

Zu dieser Art von Versicherungen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung für mögliche berufliche Unfälle
  • Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsrechtsschutz

Sofern die Versicherungen berufliche und private Risiken abdecken, erfolgt eine Aufteilung der Kosten auf die Werbungskosten und Sonderausgaben, sodass bei der Anlage N nur der berufliche Anteil ansetzbar ist.

Hinweis: Die Angabe dieser Versicherungen wirkt sich allerdings meist nur dann aus, wenn Sie den Werbungskostenpauschbetrag bereits durch andere Kosten, z. B. Fahrtkosten ausgeschöpft haben.

Sonderausgaben

Viele Versicherungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen, aber leider nicht alle. Grundsätzlich kann man sagen: werden Schäden abgesichert, die unmittelbar Personen betreffen, können die Kosten zumeist abgesetzt werden. Das ist jedoch nicht möglich, wenn lediglich Sachen abgesichert werden sollen.

Eine Haftpflichtversicherung ist demnach absetzbar, eine Hausratversicherung, die Gegenstände absichert nicht.

Versicherungen zur Altersvorsorge

Gerade in Bezug auf die eigene Altersvorsorge lassen sich die Kosten für so manche Versicherung von der Steuer absetzen. Das gilt für Ihre gesetzliche Rentenversicherung, aber ebenso für private Policen.

Zur steuerlichen Förderung von Riester-Verträgen sind die Angaben zu den Beiträgen in die Anlage AV einzutragen. Hier gibt es eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabenabzug oder eine Zulage, wobei die günstigere Variante für Sie zugrunde gelegt wird.

In die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung können Sie Versicherungsbeiträge eintragen, die zu einem Rentenanspruch führen. Dazu zählen beispielsweise Basisrenten oder andere private Rentenversicherungen.

Achtung: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wurden bereits von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und sind daher nicht mehr einzutragen.

Leider können Sie jedoch nicht alle Finanzprodukte zur Altersvorsorge auch steuerlich berücksichtigen. Sichern Sie Ihre Rente beispielsweise mithilfe von Kapitalanlage-Produkten ab, so sind diese nicht ansatzfähig. Das gleich gilt auch für Kapitallebensversicherungen.

Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendung

Die Kosten für den Basistarif Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen und ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dabei ist es auch egal, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt. Das Finanzamt zieht lediglich einen Betrag in Höhe von pauschal 4 % für das Krankengeld ab.

Wenn Sie als Arbeitnehmer:in gesetzlich pflichtversichert sind, werden Ihnen die Beiträge für Ihre gesetzliche Versicherungen direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Hier können Sie nachlesen, wie hoch diese sind: „Was geht eigentlich alles vom Bruttogehalt ab?“

Sonstige Versicherungen

Haben Sie die Höchstgrenze mit Ihrer Krankenversicherung noch nicht erreicht, können Sie noch weitere Versicherungen von der Steuer absetzen. Diese werden auf der Seite 2 als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Allerdings werden hierbei alle Versicherungsbeiträge zusammengerechnet und nur bis zur Obergrenze von 1.900 Euro für Singles bzw. 3.800 Euro für Ehepaare steuerlich berücksichtigt.

Weitere absetzbare Versicherungen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Auslandskranken- und Reiseunfallversicherung
  • Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Sterbeversicherung

Tipp: Die Höchstgrenze fällt sehr niedrig aus und ist meist sehr schnell ausgeschöpft. Deswegen sollten Sie darauf achten, ob Sie einen beruflichen Bezug zu Ihren Versicherungen herstellen können, dann können Sie diese unter Umständen auch als Werbungskosten geltend machen. Beispiel hierfür könnte eine Rechtschutzversicherung sein, die für Sie auch das Thema Arbeitsrecht beinhaltet.

Welche Nachweise sind nötig?

Alle Versicherungen, die bereits auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, müssen Sie nicht mehr gesondert durch Belege nachweisen. Auch viele Versicherungsunternehmen sind gegenüber dem Finanzamt mitteilungspflichtig, so dass diese Zahlen dem Finanzamt bereits bekannt sind. Die übermittelten Daten können Sie den Ihnen übersandten Mitteilungen entnehmen.

Versicherungen ohne Ansatz

Keine steuerliche Auswirkung ergibt sich beispielsweise bei diesen Versicherungen:

  • Kfz-Kasko-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • bestimmte, erst spät abgeschlossene Kapitallebensversicherungen

FAQs zu Versicherungen

Alle Versicherungen erkennt das Finanzamt leider nicht an. Sondern nur solche, die entweder der Gesundheitsvorsorge dienen sowie diejenigen, die im Notfall Ihr Einkommen absichern. Außerdem noch diejenigen, die beruflich erforderlich sind. Konkret heißt das:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • (berufliche) Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Versicherungen für Beruf und Ausbildung, zum Beispiel Berufshaft-, Diensthaftpflicht oder Teile der
  • Rechtsschutzversicherung

Dagegen lässt das Finanzamt bei reinen Sachversicherungen nicht mit sich reden. Dazu gehören zum Beispiel Hausratversicherungen, Gebäudeversicherungen, Reiseversicherungen oder auch die Kfz-Kaskoversicherung bei Angestellten, Beamt*innen und Rentner*innen. Und zwar, weil sie weder der Einkommensabsicherung noch der Gesundheitsfürsorge dienen.

Welche versicherungen kann man bei der steuer absetzen

© istock/Michael Blann/2007  Auch wenn Sie damit vor den finanziellen Folgen eines Feuers geschützt sind: Beiträge für eine Hausratversicherung erkennt das Finanzamt nicht an.

Je nach Art der Versicherung können Sie die Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen. Selbstständige können Versicherungen auch über die Betriebskosten absetzen.

Was Sie wie und wo eintragen, lesen Sie in unserem Ratgeber „Steuererklärung selber machen: So gehen Sie vor“.

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben zählen die Versicherungen, die der Vorsorge dienen. Und zwar sowohl der Gesundheitsvorsorge wie auch der Einkommensabsicherung. Dazu gehören:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Sonderrolle spielt die Rentenversicherung (mehr dazu im nächsten Kapitel). Für alle anderen Versicherungen gilt: Das Finanzamt erkennt die Beiträge dafür nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze an. Die beträgt derzeit 1.900 Euro für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen (für gemeinsam veranlagte Ehepaare 3.800 Euro), beziehungsweise 2.8000 Euro für Selbstständige. Nur bis zu dieser Höhe werden Ihnen die Beiträge vom Einkommen abgezogen. Alles, was für diese Versicherungen darüber hinausgeht, ist sozusagen Ihr Privatvergnügen.

Ausnahme: Bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen akzeptiert das Finanzamt Ihre Beiträge zur Basisversicherung in voller Höhe. Also auch über die Höchstgrenze hinaus. Und soweit vorhanden, sogar zusätzlich die Beiträge für Kinder und Ehepartner. Anders bei Privatversicherten; die können zwar ebenfalls den Basistarif vollständig geltend machen, aber eben nur für sich selbst, nicht für Familienangehörige.

Was über die Basisversorgung hinausgeht – zum Beispiel Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen – können Sie nur dann absetzen, wenn Sie den Höchstbetrag noch nicht erreicht haben. 

Im Grunde bedeutet das: Abgesehen von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie wenig bis nichts steuerlich geltend machen. Denn schon bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro liegen die Kosten für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung je nach Krankenkasse bei rund 195 Euro monatlich, also 2.358 Euro jährlich (Stand: 2022). Die dürfen Sie also vollständig absetzen, sind damit aber schon über die Höchstgrenze hinaus. Alle anderen oben aufgeführten Versicherungen können Sie dann nicht mehr geltend machen.

Welche versicherungen kann man bei der steuer absetzen

© istock/laflor/2017  Altersvorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente und zu berufsständischen Versorgungswerken zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Das heißt, auch sie gelten als Sonderausgaben. Trotzdem fallen sie nicht unter die Höchstgrenze von 1.900 Euro.

 Stattdessen gibt es für sie eigene Höchstbeträge:

  • 25.639 Euro für Alleinstehende
  • 51.278 Euro für Verheiratete/Verpartnerte

Stand: 2022

Davon wirkt sich allerdings nur ein Teil steuermindernd aus. Das heißt: Nicht der gesamte Betrag wird von der Steuer abgezogen, sondern nur ein Teil. Für 2021 waren das 92 Prozent, also 23.638 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 47.176 Euro (Verheiratete/Verpartnerte). 2022 sind das 94 Prozent, also 24.100 Euro beziehungsweise 48.201 Euro. Ab 2023 werden nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung 100 Prozent steuerlich absetzbar sein. 

Werbungskosten

Versicherungen gegen berufliche Gefahren können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen diese Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung, soweit sie beruflich bedingte Unfälle abdeckt
  • Rechtsschutzversicherung, soweit sie arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abdeckt
  • Versicherung für ausschließlich beruflich genutzte Ausstattung, beispielsweise eine Kameraversicherung für Kameraleute oder Fotograf*innen 

Manchmal decken Versicherungen den beruflichen und den privaten Bereich ab, zum Beispiel Rechtsschutzversicherungen, bei denen der Arbeitsrechtsschutz mitversichert ist. Oder bei Unfallversicherungen, die private und berufliche Risiken abdeckt. In solchen Fällen verteilen Sie die Beiträge anteilmäßig auf Werbungskosten und Sonderausgaben. Lassen Sie sich dafür von Ihrer Versicherung bescheinigen, welcher Anteil der Prämie jeweils auf den privaten und beruflichen Bereich entfällt.

Das ist wichtig, denn im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Werbungskosten nicht gedeckelt. Sie können also die Beiträge für diese Versicherungen vollständig absetzen. Aber womöglich ist es die Mühe gar nicht wert, alles haarklein aufzuführen. Denn das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro (bis 2021: 1.000 Euro). Das heißt, 1.200 Euro werden Ihnen immer und von selbst vom Einkommen abgezogen – auch ohne Nachweise. Die lohnen sich also erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über diesem Betrag liegen.

Welche versicherungen kann man bei der steuer absetzen

© istock/monkeybusinessimages/2013  Die Kfz-Kaskoversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, die Haftpflicht schon.

Die Kfz-Kaskoversicherung ist für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen nicht absetzbar: Sie gilt als Sachversicherung, da sie keine persönlichen Lebensrisiken abdeckt. Ganz anders bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die können Nicht-Selbstständige sogar auf mehreren Wegen steuerlich geltend machen. Sie ist vor allem deshalb ein Sonderfall, weil Sie sie sogar doppelt – als Sonderausgabe und gleichzeitig als Werbungskosten – absetzen können.

Wer sein Auto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzt, kann eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und 35 Cent (ab 2022: 38 Cent) ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die Pendlerpauschale beinhaltet auch einen anteiligen Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag.

Trotzdem darf jeder, der die Pendlerpauschale nutzt, zusätzlich seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch noch in voller Höhe als Sonderausgaben eintragen, sie also gewissermaßen zweimal geltend machen. Das klingt allerdings großzügiger, als es ist, denn wie oben beschrieben akzeptiert das Finanzamt Sonderausgaben nur bis zu einer Höhe von 1.900 Euro jährlich. Und die werden eben meist schon von den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung belegt.

Alternativ zur Pendlerpauschale (offiziell heißt sie übrigens Entfernungspauschale) können Sie auch Ihre tatsächlichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz angeben. In dem Fall ist auch die Kaskoversicherung für den beruflich bedingten Anteil als Werbungskosten absetzbar. Vorteil: Bei Werbungskosten gibt es keinen Höchstbetrag. Das heißt, die beruflich bedingten Kosten für die Kfz-Haftpflicht werden tatsächlich in voller Höhe berücksichtigt.

Für Selbstständige stellt sich die Sache anders dar: Sofern sie ihr Auto beruflich nutzen, können sie Haftpflicht und Kaskoversicherung als Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.

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