Welche versicherung zahlt bei brand

Es gibt mehrere Gründe, warum Ihre Versicherung die Regulierung eines Schadens verweigern kann:

Verdacht auf Eigenbrandstiftung
Wenn Ihre Versicherung Sie im Verdacht hat, den Brand selbst gelegt zu haben, muss die Versicherung diesen Verdacht beweisen – genau wie die arglistige Täuschung, die Sie in diesem Fall begangen hätten. Sollte der Versicherung dieser Nachweis nicht gelingen, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Doch die Anforderungen an die Beweisführung dürfen nicht überspannt werden. Deshalb können unter Umständen schon ein mittelbarer Beweis oder ein Indizienbeweis genügen, um die Zahlung zu verweigern.

Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit
Ihre Versicherung kann die Regulierung der Brandschäden verweigern oder die Leistungen kürzen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben – also zum Beispiel aus dem Haus gegangen sind, ohne die Kerzen auf dem Adventskranz zu löschen. Doch auch, wenn Sie nur kurz auf der Toilette waren, handeln Sie bereits fahrlässig und riskieren Ihren Versicherungsschutz.

Besonders große Brandschäden
Viele Versicherungsverträge beschränken ihre Zahlungen durch Klauseln, die bei besonders großen Brandschäden greifen. Sie sollten also schon vor einem Schadensfall Ihre Verträge überprüfen lassen.

Unser Fazit: In jedem Fall sollte die Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung sorgfältig überprüft werden – ganz egal, wie sie begründet wird. Bitte forschen Sie hier also energisch nach. Oder Sie beauftragen eine Kanzlei, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zur Seite steht.

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Es hat gebrannt – so gehen Sie am besten vor.

Wenn sich der erste Schock nach einem Brand gelegt hat, gehen Sie am besten in fünf Schritten vor:

  • 1. Versicherung informieren: Informieren Sie zeitnah alle Versicherungen, die für die Regulierung Ihres Brandschadens infrage kommen. Fragen Sie nach Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • 2. Schäden dokumentieren: Halten Sie alle Schäden fest, die durch das Feuer und eventuell auch durch die Löscharbeiten entstanden sind – in Ihren vier Wänden und auch im Eigentum Dritter. Machen Sie Fotos, auf denen die Schäden aus verschiedenen Perspektiven zu sehen sind.
  • 3. Schaden auflisten: Erstellen Sie eine Liste aller Gegenstände, die beim Brand oder auch bei den Löscharbeiten beschädigt wurden – inklusive Kaufdatum und Kaufpreis. Wenn Sie noch Quittungen haben, legen Sie diese Belege zu Ihrer Liste dazu.
  • 4. Vorsichtig vorgehen: Entsorgen Sie auf keinen Fall die Reste des Brandes und Ihres beschädigten Eigentums auf eigene Faust. Außerdem sollten Sie Folgeschäden, die durch solche nicht fachgerechten Eingriffe entstehen können, verhindern.
  • 5. Unterstützung suchen: In manchen Fällen kann es notwendig werden, eine Fachfirma zu beauftragen – Schäden an Gas-, Strom- und Wasseranschlüssen sollten zum Beispiel durch qualifizierte Handwerksunternehmen beseitigt werden. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen außerdem, Ihre Ansprüche gegenüber den verschiedenen Versicherungen durchzusetzen.

[card]Infopflicht für Mieter
Sie sind Mieter der Wohnung oder des Hauses, in dem es gebrannt hat? Bitte informieren Sie zusätzlich noch Ihren Vermieter und ggf. auch die Hausverwaltung.[/card]

Welche Schäden, welche Versicherung?

Versicherung Übernimmt folgende Schäden:
Hausratsversicherung
  • Alle Schäden an beweglichen Gegenständen (z. B. Möbel, Computer, Teppiche oder auch Ihre Kleidung. Bargeld und Schmuck sind bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.)
  • Die Kosten für die Aufräumarbeiten nach dem Brand.
  • Die Kosten für ein Hotel, wenn Ihr Zuhause unbewohnbar ist.
Gebäudeversicherung
  • Alle Schäden, die am Gebäude entstanden sind (z. B. am Mauerwerk, an den Fenstern oder den Rohren – diese Schäden sind in Höhe des Neuwerts/Wiederbeschaffungswerts versichert.)
Private Haftpflichtversicherung
  • Alle Schäden, die am Eigentum Dritter entstanden sind (z. B. am Haus oder der Wohnung des Nachbarn.)
  • Alle Schäden, die wegen technischer Defekte, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit entstanden sind.

Häufig werden die Schäden am Eigentum Dritter zuerst von der Hausratsversicherung oder der Wohngebäudeversicherung reguliert. In diesem Fall können aber die Versicherungen Schadenersatz von der Person verlangen, in deren Wohnung oder Haus der Brand entstanden ist. Für diese Kosten kommt im Normalfall ebenfalls die private Haftpflichtversicherung auf.

[card]Brandstiftung
Gut zu wissen: Auch im Falle einer Brandstiftung durch eine fremde Person ersetzen die Versicherungen Ihren Schaden. Sollte der Täter gefunden werden, landet er vor Gericht und wird von Ihren Versicherungen in Regress genommen.[/card]

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Die Feuerwehr rückt täglich zu Haus- und Wohnungsbränden aus – zum Jahresende hin sogar noch häufiger als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, wie eine Schaden-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)* zeigt. Adventskränze und Weihnachtsbäume, die in einem Moment der Unachtsamkeit Feuer fangen, beeinflussen diese Statistik bedeutend.

Welche versicherung zahlt bei brand

In der Regel ist die Feuerwehr schnell zur Stelle und kann den Brand löschen. Wurde jedoch z.B. bei Verlassen der Wohnung vergessen, eine Kerze zu löschen, kann sich das Feuer rasch unkontrolliert ausbreiten. Die Folgen eines solchen Brandes können bis zur Unbewohnbarkeit des Wohnraums reichen. Dieser Fall muss nicht eintreten – mit einer entsprechenden Brandversicherung kann jedoch für den Schadenfall vorgesorgt werden.

Welche Versicherung im Schadenfall einspringt und was die Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, hängt davon ab, ob die Schäden

Einrichtungsgegenstände oder die Immobilie selbst betreffen:

Sie haben bereits eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen? Dann enthält Ihr Versicherungsschutz wahrscheinlich schon eine Feuerversicherungspolice. Denn in der Regel sind Feuerschäden im Privatbereich durch die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Wer in Ihrem Fall bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, welche Brandschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind und welche zusätzlichen Risiken Sie absichern können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

In diesem Artikel klären wir auf, wann die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für einen Brand aufkommt. Über weitere Leistungen können Sie sich auf den Produktseiten informieren.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung hat die Brandursachen für Haus- und Wohnungsbrände in Deutschland im Jahr 2019 untersucht. Die Top 5 Ursachen sind:

  1. Elektrizität Rund 30 Prozent der untersuchten Brände wurden durch Elektrizität – häufig durch defekte Elektroinstallationen – verursacht.
  2. Menschliches Fehlverhalten Unachtsamkeit und Fehleinschätzung führen jährlich zu zahlreichen Haus- und Wohnungsbränden. Den Ofen, die Pfanne auf dem Herd oder eine angezündete Kerze unbeaufsichtigt zu lassen, kann fatale Folgen haben.
  3. Überhitzung Immer wieder werden brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe von heißen Oberflächen oder Feuerstätten aufgestellt. Überhitzen diese, können sie Feuer fangen. Auch in Standby geschaltete Geräte können überhitzen.
  4. Brandstiftung Im Jahr 2019 war mutwillige Brandstiftung die vierthäufigste Brandursache.  
  5. Feuergefährliche Arbeiten Damit feuergefährliche Arbeiten, z. B. Schweißarbeiten, es in Zukunft nicht mehr auf diese Liste schaffen, ist dabei stets besondere Vorsicht geboten.

Einigen dieser Gefahrenherde können Sie mit Brandschutzmaßnahmen vorbeugen. Zusätzlichen Schutz für den Schadenfall bietet eine Brandschutzversicherung, die Ihnen finanziell unter die Arme greift, wenn ein Feuer nicht verhindert werden konnte.  

Wohnungs- oder Hausbrand – wer zahlt?

Welche Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand für Brandschäden aufkommt, hängt davon ab, was genau durch den Brand zu Schaden gekommen ist:

  • Hausratversicherung: Schäden durch Feuer am Hausrat
  • Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Feuer direkt an der Bausubstanz
  • Private Haftpflichtversicherung: Schäden und Folgeschäden durch Feuer, die Dritte betreffen

Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer am Hausrat auf. Wurde die Bausubstanz des Gebäudes beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung sozusagen als Feuerversicherung ein. Kommen durch den Brand Dritte zu Schaden, springt die private Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, dessen Haus oder Wohnung als Brandherd gilt, ein.  

Unbrauchbares Mobiliar, zerstörte Wertsachen – das Ausmaß von Brandschäden zu überblicken, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Haben Sie sich einen Überblick verschafft, können Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherer die Schadenregulierung angehen. Doch welche Gegenstände sind in der Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer überhaupt versichert?

Die Hausratversicherung übernimmt nach einem Brand die Wiederbeschaffungskosten für alle beweglichen Teile des Hausrats:

  • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen)
  • Gebrauchsgegenstände (z.B. Spülmaschine, Geschirr)
  • Verbrauchsgegenstände (z.B. Heizmittel)
  • Sonstige Gegenstände (z.B. Sportausrüstung)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck, Wertpapiere, Antiquitäten)

Der Schadenersatz erfolgt bei Helvetia zum Neuwert. Nach einem Brand müssen sich Versicherungsnehmer also nicht auch noch mit finanziellen Abzügen des Zeitwertes der Hausratgegenstände, die sie durch das Feuer verloren haben oder die stark beschädigt wurden, auseinandersetzen.

Damit Sie den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats erstattet bekommen, ist eine gründliche Wertermittlung bei Abschluss der Versicherung essentiell. Diese Vorkehrung ist nicht nur für die Brandversicherung als Teil der Hausratversicherung sinnvoll, sondern auch für die Regulierung anderer Schäden am Hausrat: Blitzschlag- und Überspannungsschäden, Schäden durch Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus.

Vermeiden Sie eine Unterversicherung und nutzen Sie zur Wertermittlung unsere Helvetia-Formel. Alternativ können Sie Ihre Hausratgegenstände auflisten – dabei hilft Ihnen unser Wertermittlungsformular. Liegt eine Unterversicherung vor, müssen Versicherungsnehmer mit Abzügen in der Schadenregulierung rechnen. Wer bei einem Haus- oder Wohnungsbrand keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bleibt hingegen auf den gesamten Kosten für die Erstattung der Hausratgegenstände sitzen. Der Abschluss einer leistungsstarken Hausratversicherung ist jedem Wohnungs- und Hausbesitzer also nur zu empfehlen. Die Kosten für die Hausratversicherung zahlen sich im Schadenfall aus.

Welche Feuerschäden können Immobilienbesitzer ihrer Versicherung melden? Während die Hausratversicherung nach einem Brand für bewegliche Teile aufkommt, deckt die Wohngebäudeversicherung Brandschäden direkt an der Bausubstanz eines Gebäudes ab. Dazu gehören:

  • Mauerwerk
  • Dachsteine
  • Fenster
  • Türen
  • Fliesen

Durch den Brand wurde nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch die Garage, der Carport oder das Gartenhaus beschädigt? Helvetia kommt auch für Schäden an Nebengebäuden auf. Denken Sie daran, diese im Antrag mit aufzuführen. Das breite Leistungsspektrum einer Feuerversicherung ist in unserer Wohngebäudeversicherung sowohl im Basis- als auch im Komfort-Schutz enthalten.  

Feuer ist unberechenbar und breitet sich rasch aus. Ist ein Feuer auch auf umliegende Wohnungen oder Gebäude übergegangen und hinterlässt dort Feuerschäden, stehen Wohnungs- oder Hausbesitzer in der Verantwortung. Neben der Frage nach der Übernahme der Schäden an den eigenen vier Wänden, kommt in diesem Fall eine weitere Frage hinzu: Welche Versicherung zahlt bei einem Brand für die Schäden, die Dritten entstanden sind?

Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstanden sind, haften Eigentümer, Mieter oder derzeitige Bewohner des Wohnraums, der als Brandherd gilt. Im Schadenfall kann die private Haftpflichtversicherung als Brandversicherung, die für Schäden an Dritten aufkommt, gesehen werden. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Wussten Sie, dass Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch kombinieren können? Im Hinblick auf Feuerschäden haben Sie mit den beiden Versicherungen gleich für zwei Schadenfälle vorgesorgt – Schäden an Ihrem eigenen Hausrat und Schäden an Dritten. 
 

Wann die Versicherung für Brandschäden zahlt und wann nicht

Wie bei allen Versicherungen, sind auch in der Hausrat- und Gebäudeversicherung als Brandversicherung bestimmte Schadenfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein genauer Blick in den Versicherungsvertrag kann hier Klarheit bringen. Wir erklären Ihnen, welche Brandschäden abgedeckt sind und welche Schäden den Deckungsumfang der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung überschreiten.  

Für einen Brand, der vom Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich gelegt wurde, zahlt keine Versicherung – weder die Feuerversicherung im gewerblichen noch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich. Wer Opfer einer Brandstiftung durch eine dritte Person wurde, hat jedoch selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung.  

Bei der Schadenregulierung unterscheiden Versicherer zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Was das für Brandschäden bedeutet, wird am besten anhand von Beispielen deutlich:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Zum Kochen erhitzen Sie Fett in einer Pfanne. In einem Moment der Unachtsamkeit entzündet sich das Fett und ein Feuer bricht aus.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Sie verlassen das Haus und vergessen, die Kerze im Wohnzimmer zu löschen. Die Kerze fällt um, die Gardinen fangen Feuer. Das Feuer breitet sich auf mehrere Räume aus.

Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt die zuständige Brandversicherung, bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigungssumme gemindert werden. Ob der Versicherer dieses Recht hat, hängt vom gewählten Versicherungspaket ab.

Im Komfortschutz der Hausratversicherung von Helvetia wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Konkret bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer, dass Sie auch bei Brandschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, mit einer Entschädigung rechnen können.  

Je nach Schwere des Brandes gelingt es Bewohnern nicht selten erst nach einigen Wochen oder Monaten, das volle Ausmaß der Brandschäden zu überblicken. Insbesondere Folgeschäden machen sich erst nach einiger Zeit bemerkbar. Doch auch für diese Schäden bietet Helvetia Schutz. Versicherungsnehmer haben in der Hausratversicherung die Wahl zwischen zwei Schutzkonzepten, die mögliche Folgeschäden nach einem Haus- oder Wohnungsbrand in unterschiedlichem Umfang abdecken.

Schäden durch Rauch und Ruß

Kosten für provisorische Maßnahmen

Hotelkosten, mind. 25 €/Tag bis 1 % der Versicherungssumme/Tag

Transport- und Lagerkosten

Umzugskosten bei dauernder Unbewohnbarkeit der Wohnung, bis 5 % der VS, max. 5.000 €

Zusätzliche Brandrisiken absichern

Maßgeschneiderten Versicherungsschutz sollte es auch für Brandversicherungen geben. Denn jedes Haus und jede Wohnung beherbergt individuelle Risiken. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach  ist in erster Linie eine nachhaltige Investition, aber auch ein zusätzliches Brandrisiko. Denn von Photovoltaikanlagen geht ein Brandrisiko aus, wenn das darunterliegende Haus in Brand gerät und die Anlage durch das Feuer beschädigt wird oder wenn durch einen unsachgemäßen Eingriff in die laufende Anlage ein Lichtbogen entsteht.

Dadurch, dass das Brandrisiko also insgesamt erhöht wird, sollten Hausbesitzer über eine zusätzliche Absicherung nachdenken. Eine Photovoltaikversicherung greift bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein nicht rechtzeitig vorhergesehenes, nachweislich von außen einwirkendes Ereignis – also z.B. Feuer – und kann ideal mit einer Hausratversicherung kombiniert werden. Um Ihre Anlage zu schützen, können Sie in der Wohngebäudeversicherung auch optional als Zusatz den Baustein für "Erneuerbare Energien" einschließen.

Nach einem Brand in den eigenen vier Wänden sitzt der Schock meist tief. Betroffene müssen sich einen Überblick über die Brandschäden verschaffen, zerstörte Gegenstände ausfindig machen und sich für den Übergang vielleicht sogar eine neue Bleibe suchen.

Versicherungsnehmer möchten den Schaden daher schnell melden, die Schadenregulierung den Schaden schnell abwickeln. Dafür haben wir als Versicherer Verständnis und haben die Online-Schadenmeldung eingeführt. Je nachdem, ob Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung betroffen ist, können Sie das entsprechende Formular einfach online auswählen – schnell und unkompliziert.

Für eine reibungslose Schadenabwicklung lohnt es sich, im Vorfeld eine genaue Dokumentation der Feuerschäden anzufertigen:

  • Dokumentieren Sie das Ausmaß des Feuers mit Bildern, auch aus verschiedenen Perspektiven
  • Legen Sie eine Liste mit allen Gegenständen, die Schaden genommen haben, an
  • Suchen Sie das Jahr der Anschaffung und den Neupreis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände heraus
  • Fügen Sie, falls noch vorhanden, Belege bei
  • Melden Sie der Versicherung auch Folgeschäden direkt, sofern bereits erkennbar

Halten Sie zur Schadenmeldung außerdem Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Wenn Sie alle Details mit der zuständigen Brandversicherung geklärt haben, können die Aufräumarbeiten beginnen. Dazu haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt:

  • Entsorgen Sie alle Lebensmittel, die dem Rauch ausgesetzt waren
  • Lüften Sie alle Räume ausgiebig
  • Reinigen Sie Gegenstände, die mit dem Rauch in Berührung gekommen sind, gründlich
  • Beauftragen Sie zur Beseitigung von Ruß und giftigen Schadstoffen Fachleute. Warten Sie davor jedoch auf die Rückmeldung von der Versicherung zur Übernahme der Kosten.