Es gibt mehrere Gründe, warum Ihre Versicherung die Regulierung eines Schadens verweigern kann: Show Verdacht auf Eigenbrandstiftung Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit Besonders große Brandschäden Unser Fazit: In jedem Fall sollte die Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung sorgfältig überprüft werden – ganz egal, wie sie begründet wird. Bitte forschen Sie hier also energisch nach. Oder Sie beauftragen eine Kanzlei, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zur Seite steht.
Rufen Sie uns gleich an oder senden Sie uns eine Nachricht 06232 6079955 Es hat gebrannt – so gehen Sie am besten vor.Wenn sich der erste Schock nach einem Brand gelegt hat, gehen Sie am besten in fünf Schritten vor:
[card]Infopflicht für Mieter Welche Schäden, welche Versicherung?
Häufig werden die Schäden am Eigentum Dritter zuerst von der Hausratsversicherung oder der Wohngebäudeversicherung reguliert. In diesem Fall können aber die Versicherungen Schadenersatz von der Person verlangen, in deren Wohnung oder Haus der Brand entstanden ist. Für diese Kosten kommt im Normalfall ebenfalls die private Haftpflichtversicherung auf. [card]Brandstiftung Das könnte Sie auch interessieren
Die Feuerwehr rückt täglich zu Haus- und Wohnungsbränden aus – zum Jahresende hin sogar noch häufiger als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, wie eine Schaden-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)* zeigt. Adventskränze und Weihnachtsbäume, die in einem Moment der Unachtsamkeit Feuer fangen, beeinflussen diese Statistik bedeutend.
In der Regel ist die Feuerwehr schnell zur Stelle und kann den Brand löschen. Wurde jedoch z.B. bei Verlassen der Wohnung vergessen, eine Kerze zu löschen, kann sich das Feuer rasch unkontrolliert ausbreiten. Die Folgen eines solchen Brandes können bis zur Unbewohnbarkeit des Wohnraums reichen. Dieser Fall muss nicht eintreten – mit einer entsprechenden Brandversicherung kann jedoch für den Schadenfall vorgesorgt werden. Welche Versicherung im Schadenfall einspringt und was die Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, hängt davon ab, ob die Schäden Einrichtungsgegenstände oder die Immobilie selbst betreffen: Sie haben bereits eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen? Dann enthält Ihr Versicherungsschutz wahrscheinlich schon eine Feuerversicherungspolice. Denn in der Regel sind Feuerschäden im Privatbereich durch die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Wer in Ihrem Fall bei einem Wohnungs- oder Hausbrand zahlt, welche Brandschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind und welche zusätzlichen Risiken Sie absichern können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
In diesem Artikel klären wir auf, wann die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für einen Brand aufkommt. Über weitere Leistungen können Sie sich auf den Produktseiten informieren.
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung hat die Brandursachen für Haus- und Wohnungsbrände in Deutschland im Jahr 2019 untersucht. Die Top 5 Ursachen sind:
Einigen dieser Gefahrenherde können Sie mit Brandschutzmaßnahmen vorbeugen. Zusätzlichen Schutz für den Schadenfall bietet eine Brandschutzversicherung, die Ihnen finanziell unter die Arme greift, wenn ein Feuer nicht verhindert werden konnte.
Wohnungs- oder Hausbrand – wer zahlt?
Welche Versicherung bei einem Wohnungs- oder Hausbrand für Brandschäden aufkommt, hängt davon ab, was genau durch den Brand zu Schaden gekommen ist:
Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer am Hausrat auf. Wurde die Bausubstanz des Gebäudes beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung sozusagen als Feuerversicherung ein. Kommen durch den Brand Dritte zu Schaden, springt die private Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, dessen Haus oder Wohnung als Brandherd gilt, ein.
Unbrauchbares Mobiliar, zerstörte Wertsachen – das Ausmaß von Brandschäden zu überblicken, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Haben Sie sich einen Überblick verschafft, können Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherer die Schadenregulierung angehen. Doch welche Gegenstände sind in der Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer überhaupt versichert? Die Hausratversicherung übernimmt nach einem Brand die Wiederbeschaffungskosten für alle beweglichen Teile des Hausrats:
Der Schadenersatz erfolgt bei Helvetia zum Neuwert. Nach einem Brand müssen sich Versicherungsnehmer also nicht auch noch mit finanziellen Abzügen des Zeitwertes der Hausratgegenstände, die sie durch das Feuer verloren haben oder die stark beschädigt wurden, auseinandersetzen. Damit Sie den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats erstattet bekommen, ist eine gründliche Wertermittlung bei Abschluss der Versicherung essentiell. Diese Vorkehrung ist nicht nur für die Brandversicherung als Teil der Hausratversicherung sinnvoll, sondern auch für die Regulierung anderer Schäden am Hausrat: Blitzschlag- und Überspannungsschäden, Schäden durch Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus. Vermeiden Sie eine Unterversicherung und nutzen Sie zur Wertermittlung unsere Helvetia-Formel. Alternativ können Sie Ihre Hausratgegenstände auflisten – dabei hilft Ihnen unser Wertermittlungsformular. Liegt eine Unterversicherung vor, müssen Versicherungsnehmer mit Abzügen in der Schadenregulierung rechnen. Wer bei einem Haus- oder Wohnungsbrand keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bleibt hingegen auf den gesamten Kosten für die Erstattung der Hausratgegenstände sitzen. Der Abschluss einer leistungsstarken Hausratversicherung ist jedem Wohnungs- und Hausbesitzer also nur zu empfehlen. Die Kosten für die Hausratversicherung zahlen sich im Schadenfall aus.
Welche Feuerschäden können Immobilienbesitzer ihrer Versicherung melden? Während die Hausratversicherung nach einem Brand für bewegliche Teile aufkommt, deckt die Wohngebäudeversicherung Brandschäden direkt an der Bausubstanz eines Gebäudes ab. Dazu gehören:
Durch den Brand wurde nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch die Garage, der Carport oder das Gartenhaus beschädigt? Helvetia kommt auch für Schäden an Nebengebäuden auf. Denken Sie daran, diese im Antrag mit aufzuführen. Das breite Leistungsspektrum einer Feuerversicherung ist in unserer Wohngebäudeversicherung sowohl im Basis- als auch im Komfort-Schutz enthalten.
Feuer ist unberechenbar und breitet sich rasch aus. Ist ein Feuer auch auf umliegende Wohnungen oder Gebäude übergegangen und hinterlässt dort Feuerschäden, stehen Wohnungs- oder Hausbesitzer in der Verantwortung. Neben der Frage nach der Übernahme der Schäden an den eigenen vier Wänden, kommt in diesem Fall eine weitere Frage hinzu: Welche Versicherung zahlt bei einem Brand für die Schäden, die Dritten entstanden sind? Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstanden sind, haften Eigentümer, Mieter oder derzeitige Bewohner des Wohnraums, der als Brandherd gilt. Im Schadenfall kann die private Haftpflichtversicherung als Brandversicherung, die für Schäden an Dritten aufkommt, gesehen werden. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Wussten Sie, dass Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch kombinieren können? Im Hinblick auf Feuerschäden haben Sie mit den beiden Versicherungen gleich für zwei Schadenfälle vorgesorgt – Schäden an Ihrem eigenen Hausrat und Schäden an Dritten.
Wann die Versicherung für Brandschäden zahlt und wann nicht
Wie bei allen Versicherungen, sind auch in der Hausrat- und Gebäudeversicherung als Brandversicherung bestimmte Schadenfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein genauer Blick in den Versicherungsvertrag kann hier Klarheit bringen. Wir erklären Ihnen, welche Brandschäden abgedeckt sind und welche Schäden den Deckungsumfang der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung überschreiten.
Für einen Brand, der vom Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich gelegt wurde, zahlt keine Versicherung – weder die Feuerversicherung im gewerblichen noch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich. Wer Opfer einer Brandstiftung durch eine dritte Person wurde, hat jedoch selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung.
Bei der Schadenregulierung unterscheiden Versicherer zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Was das für Brandschäden bedeutet, wird am besten anhand von Beispielen deutlich:
Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt die zuständige Brandversicherung, bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigungssumme gemindert werden. Ob der Versicherer dieses Recht hat, hängt vom gewählten Versicherungspaket ab. Im Komfortschutz der Hausratversicherung von Helvetia wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Konkret bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer, dass Sie auch bei Brandschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, mit einer Entschädigung rechnen können.
Je nach Schwere des Brandes gelingt es Bewohnern nicht selten erst nach einigen Wochen oder Monaten, das volle Ausmaß der Brandschäden zu überblicken. Insbesondere Folgeschäden machen sich erst nach einiger Zeit bemerkbar. Doch auch für diese Schäden bietet Helvetia Schutz. Versicherungsnehmer haben in der Hausratversicherung die Wahl zwischen zwei Schutzkonzepten, die mögliche Folgeschäden nach einem Haus- oder Wohnungsbrand in unterschiedlichem Umfang abdecken.
Schäden durch Rauch und Ruß
Kosten für provisorische Maßnahmen
Hotelkosten, mind. 25 €/Tag bis 1 % der Versicherungssumme/Tag
Transport- und Lagerkosten
Umzugskosten bei dauernder Unbewohnbarkeit der Wohnung, bis 5 % der VS, max. 5.000 €
Zusätzliche Brandrisiken absichern
Maßgeschneiderten Versicherungsschutz sollte es auch für Brandversicherungen geben. Denn jedes Haus und jede Wohnung beherbergt individuelle Risiken. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist in erster Linie eine nachhaltige Investition, aber auch ein zusätzliches Brandrisiko. Denn von Photovoltaikanlagen geht ein Brandrisiko aus, wenn das darunterliegende Haus in Brand gerät und die Anlage durch das Feuer beschädigt wird oder wenn durch einen unsachgemäßen Eingriff in die laufende Anlage ein Lichtbogen entsteht. Dadurch, dass das Brandrisiko also insgesamt erhöht wird, sollten Hausbesitzer über eine zusätzliche Absicherung nachdenken. Eine Photovoltaikversicherung greift bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein nicht rechtzeitig vorhergesehenes, nachweislich von außen einwirkendes Ereignis – also z.B. Feuer – und kann ideal mit einer Hausratversicherung kombiniert werden. Um Ihre Anlage zu schützen, können Sie in der Wohngebäudeversicherung auch optional als Zusatz den Baustein für "Erneuerbare Energien" einschließen.
Nach einem Brand in den eigenen vier Wänden sitzt der Schock meist tief. Betroffene müssen sich einen Überblick über die Brandschäden verschaffen, zerstörte Gegenstände ausfindig machen und sich für den Übergang vielleicht sogar eine neue Bleibe suchen. Versicherungsnehmer möchten den Schaden daher schnell melden, die Schadenregulierung den Schaden schnell abwickeln. Dafür haben wir als Versicherer Verständnis und haben die Online-Schadenmeldung eingeführt. Je nachdem, ob Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung betroffen ist, können Sie das entsprechende Formular einfach online auswählen – schnell und unkompliziert.
Für eine reibungslose Schadenabwicklung lohnt es sich, im Vorfeld eine genaue Dokumentation der Feuerschäden anzufertigen:
Halten Sie zur Schadenmeldung außerdem Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.
Wenn Sie alle Details mit der zuständigen Brandversicherung geklärt haben, können die Aufräumarbeiten beginnen. Dazu haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt:
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