Welche Versicherung nimmt mich nach Kündigung

Bekommt man von seinem Versicherer die Gebäudeversicherung Kündigung, ist professionelle Hilfe geboten. Oft bleibt nicht viel Zeit, neuen Gebäudeversicherung Schutz zu finden. In vielen Fällen sprechen die Versicherer eine Kündigung mit monatlicher Frist aus, so unsere Erfahrung der letzten Jahre. Möglich sind auch Kündigungen zum nächsten Vertragsablauf.

Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis von den Kündigung der Gebäudeversicherung durch seinen Versicherer, ist die Aufregung oftmals groß. Viele Kunden stellen sich in solchen Momenten Fragen: "Darf mein Versicherer überhaupt kündigen?" oder "Ist das überhaupt rechtens?"

Die Antwort ist ganz einfach. Ja, auch der Versicherer darf kündigen. Und hiervon wird in den letzten Jahren seitens der Versicherer rege Gebrauch gemacht. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber beiden Vertragsparteien ein ordentliches sowie in bestimmten Fällen auch außerordentliches Kündigungsrecht zuerkannt.

Dabei sind die Gründe, warum ein Versicherer den Versicherungsvertrag aufkündigt, sehr differenziert. In den meisten Fällen ist aus Sicht der Gebäudeversicherung der betreffende Versicherungsvertrag zu sehr schadenbelastet. Da genügen schnell mal 3 Schäden innerhalb 5 Jahre und der Kunde erhält ein sog. Sanierungsangebot oder wird gleich gekündigt.

Aber auch die Tatsache, dass ein Versicherer den jeweiligen Tarif nicht mehr unterstützt, kann zu einer Kündigung solcher Gebäudeversicherungen führen.

Im Falle einer erfolgten oder anstehenden Kündigung der Gebäudeversicherung durch den Versicherer gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn eine Kündigung durch den Versicherer erschwert eine erneute Antragsstellung bei einem anderen Versicherer enorm.

Nimmt man als betroffener Kunde die Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch, sind die Aussichten auf eine neue Gebäudeversicherung meist am Besten. Auf Grund der Marktkenntnis kann der Versicherungsmakler die Annahmebedingungen verschiedener Gebäudeversichungen miteinander vergleichen und so einen möglichen Lösungsweg erarbeiten und dem Kunden unterbreiten.

Es gilt in solchen Situationen, abweichend von den standardisierten Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften, eine individuelle Lösung ggf. auch in Verhandlungen mit potenziellen neuen Versicherern, auszuarbeiten. Einschlägige Vergleichsprogramme im Internet helfen da relativ wenig, eine neue Gebäudeversicherung schnell zu finden.

Was ist also zu tun, im Falle einer Kündigung der Gebäudeversicherung ?

Spricht der Versicherer infolge der Schadenshäufigkeit eine Kündigung aus, so kann diese zum nächstmöglichen Vertragsablauf oder mit Monatsfrist innerhalb der nächsten 4 Wochen erfolgen. In einem solchen Falle muss umgehend reagiert werden.

In Abstimmung mit seinem Versicherungsmakler sollte versucht werden, die Kündigung des Versicherers in eine Kündigung durch den Versicherungskunden zu wandeln. Dies ist durchaus möglich, so unsere Erfahrung. Erfolgt positiv die ordentliche Bestätigung der Kündigung des Kunden durch den bisherigen Versicherer, verbessern sich gleichzeitig die Chancen auf neuen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer.

Jedoch bleibt im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht weiterhin die Pflicht zur Anzeige der Vorschäden innerhalb des jeweils abgefragten Zeitraumes bestehen. Je nach Anzahl der Vorschäden kann es zu einer Antragsablehnung oder Annahme durch Beitragszuschlag oder anderen abweichenden Konditionen kommen.

Änderungskündigung Gebäudeversicherung

Gründe für eine Änderungskündigung der Gebäudeversicherung gibt es einige.

So kann auch hier ein erhöhter Schadenaufwand beim Kunden eine Rolle spielen. Um eine Kündigung nicht aussprechen zu müssen, bieten einige Versicherer dem Kunden die Neuordnung des Versicherungsschutzes zur Gebäudeversicherung an.

Ein anderer Grund für eine Änderungskündigung kann die generelle Neuordnung einer Anzahl von Versicherungspolicen auf ein neueres Vertrags- und Bedingungswerk sein.

Bei Deckungskonzeptanbieter, wie z.B. DEGENIA, DOMCURA, etc. kann die Änderungskündigung auch Grund eines Risikoträgerwechsels sein. Dies erfolgt i.d.R. Bedingungs- und beitragskonform zum laufenden Vertrag.

Wird die Änderung der bestehenden Gebäudeversicherung durch den Kunden nicht angenommen, erfolgt oftmals automatisch die Kündigung des Vertrages. Damit ist der Versicherungsschutz zum Vertragsablauf erloschen! Da es sich hierbei um eine Kündigung durch den Versicherers handelt, wird eine erneute Antragsstellung auch erst einmal erschwert. Es ist also wichtig, auf Schreiben der Versicherung zu reagieren. In den meisten Fällen bedingt jedoch eine Neuordnung des Versicherungsschutzes keine tiefgreifenden Nachteilen für den bestehenden Versicherungsschutz.

Sanierungsangebot durch Gebäudeversicherung

In einer weiteren Möglichkeit bietet der Versicherer die Fortführung der Gebäudeversicherung unter abweichenden Konditionen dem Kunden an. Dies ist oftmals mit Einführung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung sowie einem höherem Jahrespreis verbunden. Auf Grund der bereits erwähnten verschärften Annahmerichtlinien bei einer Neuantragsstellung, sollte ein Sanierungsangebot des Versicherers erst einmal angenommen werden. Besteht doch im Nachhinein immer noch die Möglichkeit, ggf. besseren Versicherungsschutz am Markt mit Ruhe zu suchen.

Es stellt sich nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung nun die Frage: Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach Kündigung?

Für viele Fälle haben wir eine passende Lösung, wenn Sie eine Gebäudeversicherung trotz Vorschäden benötigen. Wurden Sie jedoch durch den Vorversicherer gekündigt, sinken die Möglichkeiten für fortführenden Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Wir empfehlen die direkte Kontaktaufnahme zu uns, um erste Schritte gemeinsam abzustimmen.

Nichtzahlung der Prämie, ein Altvertrag mit zu geringer Prämie oder die Kündigung im Schadensfall. Es gibt viele Gründe, warum ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wird. In unserer täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass Kunden glauben, nur man selbst darf die Versicherung kündigen. Es wird oft davon ausgegangen, dass ein Vertrag nicht vom Versicherer gekündigt werden darf. Dem ist nicht so. Ihr Versicherungsvertrag wurde vom Versicherer gekündigt und Sie brauchen dringend eine Anschlussversicherung?

Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen zeigen, welche Kündigungsmöglichkeiten der Versicherer hat und welche Möglichkeiten Sie als betroffene Person haben.

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Den Versicherer verstehen!

Wer glaubt, eine Versicherungsgesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein, irrt gewaltig. Ein Versicherungsunternehmen hat neben seiner Kernaufgabe, dem Begleichen von Schäden, auch die Aufgabe, seine Kunden zu schützen. Dies trifft vor allem bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu. Bei eine Aktiengesellschaft kommt dann natürlich noch das Thema „Gewinn“ hinzu.

Damit Versicherer auch in der Zukunft noch wirtschaftlich überleben und Kunden vor hohen Beitragssteigerungen geschützt werden können, gehört es dazu, dass einzelne Sparten und Verträge immer wieder auf den Prüfstand kommen. So stellt man sicher, dass die betreuten Verträge ertragreich sind. Nicht immer gelingt das. Auf den Prüfstand stellen bedeutet: Der Versicherer sieht sich die Schadenverläufe der einzelnen Verträge an und entscheidet dann, wie damit umgegangen wird. Von einer schlichten Beitragserhöhung bis hin zu, dass ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wird. Bestandssanierung wird dies in Fachkreisen genannt.

Wann darf die Versicherung mich kündigen?

Es gibt das ganz normale Kündigungsrecht – die ordentliche Kündigung. Der Versicherer kann einen Vertrag fristgerecht kündigen. Die Frist beträgt in aller Regel 3 Monate zur nächsten Hauptfälligkeit. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine Abweichung gibt es in der KFZ Versicherung. Hier beträgt die Frist lediglich ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten KFZ Verträgen ist dies dann der 31.12. eines Jahres.

Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, dass ein Vertrag außerordentlich vom Versicherer gekündigt wird. Dies wäre dann der Fall, wenn es einen Versicherungsfall, also einen Schaden, gibt. Die Kündigung im Schadensfall muß vom Versicherer spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ausgesprochen haben. Kündigungsfrist: 1 Monat.

Kündigung nach Versicherungsfall

(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.

(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

(3) Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.

Kündigungsumkehr Versicherung möglich?

Ist ein Vertrag vom Versicherer gekündigt worden, lässt sich daran oft nichts mehr ändern. Kunden kommen nicht umhin, sich um eine neue Versicherung zu kümmern. Problem dabei ist aber, dass beim Neuabschluss einer Versicherung der neue Versicherer nach der bisherigen Versicherung, den Vorschäden und der Kündigung bzw. dem Kündigungsgrund frägt. Sie als Kunde müssen diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Dabei scheitert es nicht ausschließlich an den Vorschäden. Alleine die Tatsache, dass der alte Vertrag nicht von Ihnen, sondern vom Versicherer gekündigt worden ist führt dazu, dass bei vielen Versicherern ein Annahmeverbot existiert.

Häufiges Resultat: Der Antrag auf Versicherungsschutz wird abgelehnt.

Versuchen Sie deshalb im ersten Schritt den Versicherer zu einer Kündigungsumkehr zu bewegen. Das bedeutet, dass nicht der Versicherer den Vertrag kündigt, sondern Sie selbst. Leider klappt das nicht sehr oft, aber es ist dennoch einen Versuch wert, weil danach die Auswahl an möglichen Neuversicherern deutlich größer ist. Werden Sie von einem Versicherungsmakler betreut, dann informiert der Versicherer diesen manchmal über das Kündigungsvorhaben.

Ihr Vorteil: Sie selbst können proaktiv den Vertrag kündigen und vor allem sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern.

Vom Versicherer gekündigt: Welche Versicherung nimmt mich nach Kündigung noch?

Lässt sich der bisherige Versicherer nicht zu einer Kündigungsumkehr bewegen, bleibt noch die Möglichkeit nach einer höheren Selbstbeteiligung zu fragen. Für gewöhnlich bieten Versicherer diese von sich aus an. Falls nicht: Fragen Sie danach. Manchmal kann damit die Kündigung abgewehrt werden. Ist auch dieses Vorhaben nicht zielführend und die Kündigung vom Versicherer bleibt bestehen, hilft nur noch eins: Suchen Sie sich schleunigst eine neue Versicherung.

Welcher Versicherer Sie in solchen Fällen noch versichert, hängt maßgeblich von nachfolgenden Punkten ab:

  • Anzahl der Schäden in den letzten Jahren
  • Die Kündigung erfolgte nicht durch den VN sondern durch den Versicherer

Als Kunde kann man auf die Annahmekriterien nur bedingt Einfluss nehmen. Manche Versicherer streichen bereits nach einem einzigen Vorschaden die Segel. Andere nehmen noch bei 4 Vorschäden Kunden an. Letztlich entscheidet jeder Versicherer selbst.

Wenn die ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde, ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsmakler schnellstmöglich kontaktieren. Um eine neue Versicherung trotz Vorschäden zu finden, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Letzte Beitragsrechnung vom aktuellen Versicherer
  • Schadenaufstellung der letzten 5 – 10 Jahre (Was ist wann passiert? Welche Kosten vielen an?)
  • Es muss je Schaden eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, was unternommen wurde, um diese Schäden zukünftig zu vermeiden.

Nur so können wir prüfen, welche Versicherungsgesellschaft tatsächlich für Sie in Frage kommen kann.

Unser Empfehlung

Es bleibt in aller Regel nur wenig Zeit nach einer Gebäudeversicherung Kündigung und in solchen Fällen gilt es schnell und vor allem zielgerichtet zu handeln. Vermeiden Sie es, auf eigene Faust eine neue Versicherung finden zu wollen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch unnötig Zeit verloren geht. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie die Versicherbarkeit Ihrer Immobilie trotz Gebäudeversicherung Kündigung aussieht.

Für welche Sparten gilt dieses Erklärung?

Dies gilt für die Sparten:

  • Hausversicherung
  • Wohnungsversicherung
  • Glasversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • KFZ Versicherung