Am 16. Oktober 2015 fand eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt zu einem Gesetzentwurf der Grünen (BT-Drucksache 18/3279). Dieser forderte, die bisherige Regelung in § 25a SGB V, wonach miteinander verheiratete Paare die Hälfte der kosten von bis zu drei künstlichen Befruchtungen erstattet wird, wenn der Samen des Ehemannes verwendet wird, auch auf unverheiratete Paare, Lebenspartner und Samenspenden zu erweitern. Wir lehnen die Übernahme der Kosten von Samenspenden durch die gesetzliche Krankenversicherung ab, insbesondere weil Samenspenden bislang rechtlich nur unzureichend geregelt sind und insbesondere die Rechte der hierdurch gezeugten Menschen auf Kenntnis ihrer Abstammung nicht ausreichend geschützt sind. Eine finanzielle Förderung würde daher ein politisch völlig falsches Signal senden. Auch handelt es sich bei Samenspenden – anders als bei der homologen Insemination – nicht um eine Behandlung von Unfruchtbarkeit, sondern um eine besondere Form der Familiengründung zu Dritt. Diese ist mit psychologischen Herausforderungen verbunden, und sollte nur nach gründlicher Aufklärung und Reflektion zu den damit verbundenen Herausforderungen eingegangen werden – ähnlich wie eine Adoption. Eine solche gründliche Überlegung wird aber voraussichtlich entfallen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten für Samenspenden übernimmt und damit vermittelt, dass hier kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde, bei der ein von beiden Wunscheltern genetisch abstammendes Kind gezeugt wird.
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Moderierte Debatte & Diskussion
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Prof. Dr. Bernhard Spielberg, Freiburg
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Verleihung des zap-Innovationspreises
20:00 Uhr Verleihung des zap-Innovationspreises
09:30 Uhr Gespräch über den Vortrag
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Strategische Workshops zu den Interessen der TN. Leitfrage: Wie kann Evaluation Ihre Veränderungsprozesse unterstützen?
Digitaler Workshop zu pastoraler Evaluation
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16:15 Uhr Abschluss, Ende |