Welche Arten von Visa gibt es in Deutschland?

Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen bzw. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden.

Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen (Familiennachzug/Arbeitsaufnahme) bzw. 180 Tagen (alle sonstigen Fälle) erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten. Nach Einreise in das Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.

Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf unserer Webseite möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner falls Sie die Bestätigung nicht erhalten). Drucken Sie die Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit, ebenso wie alle anderen erforderlichen Unterlagen um Ihr Visum zu beantragen. Wichtig: Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.

Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie unbedingt auch das spezielle Merkblatt für die Art des beantragten Visums!

Allgemeine Unterlagen, die für alle nationalen Visa erforderlich sind:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de
  • Information zur Datenschutzverordnung
  • Drei Biometrische Fotos in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.

Seit dem 1. November 2017 besteht die Möglichkeit venezolanische Pässe mittels Klebeetiketten um zwei Jahre zu verlängern (Prórroga). Diese werden von Deutschland anerkannt solange hierbei die maximale Gültigkeit von zehn Jahren nicht überschritten wird. (Art. 6 Abs. 1 lit. ii SGK)

Amtliche Unterlagen, die aus Venezuela stammen, müssen mit Apostille versehen sein und von einem bei der Botschaft verzeichneten amtlichen Übersetzer übersetzt sein.

Das Flugticket sowie die Krankenversicherung müssen erst nach der Visa-Genehmigung  per E-Mail zugesandt werden. Wir empfehlen diese nicht vor der Visa-Genehmigung zu beschaffen, da kein genaues Datum zur Zustimmung genannt werden kann.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,00 EUR und ist bei Beantragung zu zahlen. Für Minderjährige ist die ermäßigte Gebühr in Höhe vom 37,50 EUR. Die Zahlungsmöglichkeiten finden Sie unterhalb dieser Publikation.

Im Fall einer Ablehnung oder wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Visumgebühr.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.

Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum eng mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall variieren.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt, ab Vorliegen eines vollständigen Antrages, in etwa (Notwendige Dokumente zur Beantragung eines Visum finden Sie in folgenden Links):

8 bis 10 Wochen: Familienzusammenführung

8 bis 10 Wochen: Eheschließung in Deutschland

8 bis 10 Wochen: Au-Pair-Aufenthalt

8 bis 10 Wochen: Arbeitsaufnahme

8 bis 10 Wochen: Deutsch-Intensivsprachkurs

Mehr Information zu anderen Wichtigen Themen finden Sie hier:

Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Allgemeine Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums „D“

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Ein Problem, das viele Transferees vor besondere Herausforderungen stellt, ist der Visa Antrag. Jeder Staat nutzt unterschiedliche Visa Arten, um Einreisende je nach Reiseabsicht in verschiedene Kategorien einzuteilen. So brauchen Fachkräfte ein anderes Visum als Studenten, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, und auch bei Arbeitssuchenden wird unterschieden, über welchen Berufsabschluss diese verfügen.  Die verschiedenen Visa Arten sind an unterschiedliche Bedingungen, die für den Erhalt erfüllt werden müssen, geknüpft. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Visa Arten vor, klären den Unterschied zwischen Visa und Aufenthaltstitel und erklären, wie Sie Ihr Visum beantragen können.

Wer braucht ein Visum?

Wer nach Deutschland reist, um Urlaub zu machen, kommt in der Regel mit einem Touristenvisum aus, das einem bei Einreise automatisch ausgestellt wird und dazu berechtigt, sich bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum zu bewegen. Auch Staatsangehörige der meisten EU-Mitgliedsstaaten und Schengen-Länder benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland kein Visum. Das gilt sogar, wenn diese hierzulande eine Berufstätigkeit ausüben wollen.

Für alle anderen Staatsangehörigen gilt grundsätzlich, dass diese noch vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen.

Ausnahmen gelten für Staatsangehörige der folgenden Länder:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Südkorea
  • USA

Diese können ihr Visum auch nach der Einreise in Deutschland beantragen. Dazu müssen sie die zuständige Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort konsultieren.

Welche Aufenthaltstitel gibt es?

Sogenannte Drittstaatsangehörige müssen für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Land aufhalten wollen. Dabei wird grundsätzlich zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln unterschieden. Als unbefristete Aufenthaltstitel  gelten lediglich die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Während die Niederlassungserlaubnis sich auf das Bundesgebiet beschränkt, berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ihren Inhaber sogar dazu, sich innerhalb der EU dauerhaft und unbefristet aufzuhalten und frei zu bewegen.

Befristete Aufenthaltstitel sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und können nach Ablauf dieses Datums unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dazu zählen:

  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Visum

Visa Arten und Kategorien

Auch das Visum zählt zu den befristeten Aufenthaltstiteln. Dabei wird nochmals in verschiedene Visa Arten unterschieden. Die wichtigsten Visa Arten sind:

  • Visum der Kategorie A: Flughafentransitvisum
  • Visum der Kategorie C: Besuchsvisum
  • Visum der Kategorie D: Nationales Visum

Während Visa der Kategorie C zu einem kurzfristigen Aufenthalt bis 90 Tage berechtigen, wird das nationale Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte erteilt. Es wird bestimmten Personen bewilligt, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft dort aufhalten wollen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa Arten finden Sie auf der Seite von SchengenVisaInfo, die den Usern in sechs verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht.

Ehegatten- und Familiennachzug

Wenn Sie Ihre Familie mit nach Deutschland bringen möchten, steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Für den Ehegattennachzug müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sie selbst im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bzw. einer Blauen Karte EU sein. Sie sollten genügend Wohnraum in Deutschland vorweisen können und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt aller Familienmitglieder zu sichern.

In einigen Fällen müssen die nachziehenden Ehepartner zumindest grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, um sich in ihrem Empfängerland von Anfang an verständigen zu können. Das gilt nicht, wenn Sie selbst eine Blaue Karte EU haben, als Hochqualifizierte*r oder Forscher*in in Deutschland arbeiten oder Sie bzw. Ihr Ehegatte Staatsangehöriger der Länder sind, in denen ein Visum erst nach Einreise in Deutschland beantragt werden muss. Auch wenn der begleitende Ehepartner selbst über einen Hochschulabschluss verfügt, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht vorhanden sein.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, dürfen auch Ihre minderjährigen Kinder im Sinne des Kindernachzugs nach §32 AufenthG nach Deutschland kommen. Das gilt auch für Alleinerziehende, wenn sie dafür das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils eingeholt haben.

So beantragen Sie Ihr Visum

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Visum. Dieses können Sie bei bei der deutschen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Füllen Sie dazu das Antragsformular aus und bringen Sie es ausgedruckt zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen (Reisepass, biometrisches Passfoto, anerkannte Ausbildung, konkretes Arbeitsplatzangebot) zu Ihrem Termin mit. Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der Auslandsvertretung Ihren Pass mit dem Visum zurück. Nach der Einreise in Deutschland müssen Sie dann Ihren Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels benötigen oder sich nicht sicher sind, welches Visum für Sie infrage kommt, helfen wir Ihnen gerne. HereLocation begleitet Sie zu sämtlichen Behördengängen und unterstützt Sie tatkräftig bei der Erledigung aller adminstrativer Tätigkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie Hilfe bei dem Visa Antrag benötigen oder sich für unsere weiteren Relocation Services interessieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!