Was kann ein rentner von der steuer absetzen

Für Sie als Rentner/in gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Werbungskosten von der Steuer abzusetzen:

  • Erste Möglichkeit: Das Finanzamt zieht Ihnen 102 Euro von Ihren steuerpflichtigen Jahreseinnahmen ab, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Nur der Rest wird versteuert. Für diese sogenannte Werbungskostenpauschale für Rentner/innen müssen Sie kein Kreuzchen machen, sie wird Ihnen automatisch anerkannt.
  • Zweite Möglichkeit: Sie sammeln im Lauf des Jahres alle Belege und Nachweise über Ihre Werbungskosten und tragen die Summe in Ihrer Steuererklärung auf Seite 2 der Anlage R ein. Das lohnt sich für alle Rentner/innen, die mehr als 102 Euro im Jahr an Werbungskosten hatten.

Für Arbeitnehmer/innen gelten die gleichen Regeln mit einem Unterschied: Der pauschale Betrag liegt bei 1.000 Euro statt bei 102 Euro. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was bringt mir die Werbungskostenpauschale?.

Diese Ausgaben gelten als Werbungskosten

Werbungskosten für Rentner/innen sind Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt Ihrer Renten dienen. Dazu gehört folgendes:

  • Kosten, die Ihnen durch die Beantragung Ihrer Rente entstanden sind wie zum Beispiel Rechtsberatungs- oder Prozesskosten (egal, wann diese Kosten entstanden sind: während des Bezugs der Rente, im Zusammenhang mit der Beantragung oder schon vorher)
  • Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
  • Kontoführungsgebühren
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Kosten für eine/n Renten- oder Versicherungsberater/in
  • Kosten für eine Beratung in Steuerfragen, beispielsweise durch die VLH (nur für Anlage R)

Sind Sie und Ihr/e Ehepartner/in in Rente, steht Ihnen beiden jeweils eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro zu.

Geben Sie in einem Jahr für mindestens drei der oben genannten Bereiche Geld aus, kann sich für Sie der individuelle Nachweis Ihrer Werbungskosten lohnen. Das bedeutet, Sie sammeln alle Belege einzeln und zählen Ihre Ausgaben zusammen. Die Summe tragen Sie in der Anlage R in die dafür vorgesehen Leerfeldern ein – einfach den Überschriften im Formular folgen.

Ein Computer können Sie nicht absetzen

Da sich Rentner/innen in keinem aktiven Arbeitsverhältnis mehr befinden, lässt sich der jüngst angeschaffte PC leider nicht bei den Werbungskosten berücksichtigen. Das gilt auch, wenn Sie diesen für die Erstellung der Steuererklärung verwenden oder für den Mailverkehr mit der Rentenversicherung.

Anders sieht das bei Arbeitnehmer/innen aus. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Fiskus sponsert Laptop.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Wenn Sie dauerhafte gesundheitliche Probleme haben, beispielsweise chronische Leiden oder eine Behinderung, können Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen. Flattert die Aufforderung des Finanzamts ins Haus, dass für die vergangenen 5 Jahre Einkommensteuererklärungen eingereicht werden müssen, sollte der Rentner sich vom Versorgungsamt untersuchen und sich gegebenenfalls rückwirkend einen Behinderungsgrad zuteilen lassen. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 100 Prozent winken Rentnern in ihrer Steuererklärung steuerliche Behindertenpauschbeträge.

Beispiel 1: Das Finanzamt fordert Rentnerin Huber zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die Jahre 2009 bis 2013 auf. Da Frau Huber nachweislich seit Jahren wegen körperlicher Gebrechen in Behandlung ist, beantragt sie beim Versorgungsamt die Feststellung einer Behinderung. Der Grad der Behinderung wird rückwirkend ab 2009 auf 100 % festgestellt. Folge: Rentnerin Huber kann in den Einkommensteuererklärungen 2009 bis 2013 den Abzug eines Behindertenpauschbetrags von 1.420 EUR geltend machen.

Beispiel 2: Rentner Müller, verheiratet, hat aus eigener Tasche Kosten für Zahnersatz und Brille in Höhe von 3.500 EUR gezahlt. Seine Renteneinkünfte betragen 6.150 EUR. Folge: Das Finanzamt ermittelt abziehbare außergewöhnliche Belastungen nach folgendem Schema:

Tipp: Rentner haben natürlich noch viel mehr Sparmöglichkeiten, um ihre Steuerlast deutlich zu senken. In vielen marktüblichen Steuersoftwareprodukten (z. B. Taxman) sind diese Sparmöglichkeiten hinterlegt und der Nutzer wird beim Ausfüllen der entsprechenden Felder auf die Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.

Ruhestand schützt nicht vor Papierkram: Als Rentner:in sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.

Was kann ein rentner von der steuer absetzen

Gabriele Waldau-Cheema

ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin mit großer Erfahrung beim Thema Einkommensteuererklärung. Die erfolgreiche Autorin gibt Steuertipps in vielbesuchten Veranstaltungen der Verbraucherzentrale.

Jetzt ist ihr neuer Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2021/2022" in unserem Shop erschienen.

Damit mehr von der Rente bleibt: Diese Punkte können Sie bei Ihrer Steuer absetzen

Dienstag, 30.03.2021 | 21:38

Die Rente schützt nicht vor einer Steuererklärung: Wer mit seinem Einkommen einen jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, ist zur Abgabe verpflichtet. Was Sie dabei beachten müssen – und wie Sie Ihre Steuerschuld minimieren.

Millionen Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – und auch Geld an den Fiskus zahlen. Doch wen trifft das überhaupt, wie lässt sich die persönliche Steuerschuld so niedrig wie möglich halten, und: Welche Fristen sollten Senioren beachten, um unnötige Strafen zu vermeiden? Antworten auf die drängendsten Fragen für die aktuelle Erklärung 2020.

Vorweg: Was gilt generell bei der Besteuerung der Rente?

Seit dem Jahr 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung überführt. Dabei sind die Bruttorente (inklusive Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich.

Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerfrei. Dieser Anteil schrumpft jedoch über die Jahre in Zwei- bzw. ein-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2040 an. In dem Jahr sind dann 100 Prozent der Altersbezüge einkommensteuerpflichtig.

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Das heißt: Wer 2021 in Ruhestand tritt, muss 81 Prozent seiner Rente versteuern, 19 Prozent bleiben verschont. Bei Rentenbeginn im Jahr 2022 liegen die Werte bei 82 beziehungsweise 18 Prozent. Dieser festgeschriebene, persönliche Rentenfreibetrag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente.

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Zum 1. Juli 2020 hat es eine ordentliche Rentenerhöhung gegeben. Dadurch oder wegen einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse sind viele in diesem Jahr erstmalig in die Steuerpflicht gerutscht und nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Das ist dann der Fall, wenn der zu versteuernden Teil der Rentner über dem jährlichen Grundfreibetrag von 9408 für 2020 liegt. Anders als die anfängliche Rente ist die reguläre Rentenerhöhung dabei in voller Höhe steuerpflichtig.

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Senioren sollten jedenfalls nicht einfach „davon ausgehen, dass das Finanzamt sie bisher nicht behelligt hat und es auch künftig nicht tun wird“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Wer ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rente bezieht, hat bis zu den nachfolgend aufgeführten Beträgen laut dem BVL keine Steuernachzahlung zu befürchten. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten jeweils die doppelten Beträge.

Anmerkung zur Tabelle: Bei der Einkommensberechnung wurden 3,05 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 7,85 Prozent zur Krankenversicherung (inkl. durchschnittlicher Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Weil bei der Berechnung nur die Sozialversicherungsbeiträge als Ausgaben berücksichtigt wurden, können bei weiteren steuermindernden Aufwendungen auch höhere Rentenbezüge steuerfrei bleiben.

Allerdings wird nicht nur die gesetzliche Rente besteuert, sondern die Summe aller Einkünfte. Daher müsste man eigentlich auch nicht von einer Besteuerung der Renten, sondern vielmehr von einer Besteuerung der Rentner sprechen. Zu den Einkünften zählen private und gesetzliche Renten, Miet- und Kapitaleinnahmen.

Welche Formulare benötigen Rentner auf jeden Fall für die Steuererklärung?

Rentner, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, benötigten bislang das klassische Steuerformular und die Anlage R. Doch mit der Steuererklärung 2020 gibt es eine Neuerung. Die bisherige Anlage R wurde in die drei Anlagen aufgeteilt.

  • In die Anlage R müssen Rentner wie bisher die gesetzlichen und privaten Renten aus dem Inland vermerken.
  • Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersvorsorge wie Riester- und Betriebsrenten müssen sie jetzt in der neuen Anlage R-AV/bAV erklären.
  • Wer hingegen Renten und Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Verträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen erhält, muss diese künftig in der neuen Anlage R-AUS angegeben.

Welche Pauschbeträge gibt es bei der Steuererklärung?

Mindestens gehen von der zu versteuernden Rente pauschal 102 Euro Werbungskosten ab, sofern Senioren keine höheren Aufwendungen erklären beziehungsweise diese nachweisen können. Das Gleiche gilt bei den Sonderausgaben. Die Pauschale beträgt hier 36 Euro.

Um die Steuerlast weiter zu senken, können Rentner in ihrer Steuererklärung ebenso wie andere Steuerzahler zusätzlich zahlreiche Aufwendungen geltend machen. Diese haben im besten Fall erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Steuerschuld. Ein paar Beispiele:

  • Wer Helfer engagiert, die sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen ausführen (Schnee räumen, putzen oder Hecke schneiden), profitiert steuerlich. Rentner können 20 Prozent der Ausgaben, maximal 4000 Euro im Jahr geltend machen. Wer also Helfer für insgesamt 20.000 Euro im Jahr engagieren, reduzieren seine Steuerlast um den Maximalbetrag von 4000 Euro.
  • Handwerkerleistungen können ebenfalls steuermindernd sein. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten an, insgesamt jedoch nur maximal 1200 Euro im Jahr.
  • Kosten für die eigene krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim sind als außergewöhnliche Belastung, abzüglich der Haushaltsersparnis und der Pflegezulage berücksichtigungsfähig. Die Haushaltsersparnis orientiert sich am Grundfreibetrag, der aktuell 9.744 Euro beträgt.
  • Zudem können sie als außergewöhnliche Belastung die Kosten für eine Kur, Hörgerät, Gehhilfe, Kur, Rollstuhl, Medikamente und anderes absetzen. Allerdings gibt es eine zumutbare Belastung. Nur wer über diese Grenze kommt, profitiert auch.
  • Rentner können einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen. Das sind etwa die Wartung der Heizungsanlage oder der Hausmeisterservice in einer Wohnanlage.
  • Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien mindern die Steuerlast. Das Finanzamt berücksichtigt diese bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte. „Wer in einem Jahr bei den Spenden den Höchstbetrag von 20 Prozent überschritten hat, kann den Betrag darüber hinaus auf das folgende Jahr übertragen“, erläutert Bauer.
  • Rentner können ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur vier Prozent pauschal für Krankengeld ab. Bei Privatversicherten erkennt der Fiskus die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung an.

Welche Fristen und Strafen müssen Rentner beachten?

Generell gilt: Rentner müssen ihre Steuererklärung für 2020 bis spätestens bis Montag 2. August 2021 beim Finanzamt eingereicht haben. Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu Rate zieht, hat länger Zeit – und zwar bis zum 28. Februar 2022.

 „Aktuell werden mitunter Neunzigjährige aufgefordert, rückwirkend ab dem Jahr 2016 Steuererklärungen nachzuholen“, berichtet Bauer vom BVL aus der aktuellen Beratungspraxis der Lohnsteuerhilfevereine. Das ist grundsätzlich rechtens. Das Finanzamt kann auch noch für die vergangenen sieben Jahre zur Abgabe einer Erklärung auffordern.

Dabei können schnell nach 15 Monaten Karenzzeit 0,5 Prozent Zinsen je vollen Verspätungsmonat fällig werden. Diese Höhe der Zinsen ist jedoch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob das in Zeiten der Niedrigzinsen noch angemessen ist. Wer eine Steuernachzahlung zu spät an das Finanzamt überweist, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen: Pro Monat kann es zu einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro kommen.

Ist die Besteuerung der Rente überhaupt rechtens?

Über diese Frage gibt es seit Jahren Streit. Inzwischen haben beim Bundesfinanzhof mehrere steuerpflichtige Senioren Klagen gegen die sogenannte „Doppelbesteuerung“ eingereicht. Ihr Vorwurf: Der Fiskus würde Steuern auf die gesetzliche Rente erheben, obwohl sie die Beiträge dazu bereits aus ihrem versteuerten Einkommen gezahlt haben. Dadurch sehen sie sich benachteiligt. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus. Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Jahres zu rechnen.

Sollte den Klagen stattgegeben werden, können sich viele Rentner über Steuerrückzahlungen freuen – allerdings nur dann, wenn sie auch Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. Die Frist dafür beträgt vier Wochen ab Zugang des Steuerbescheids. Wer seinen Steuerbescheid für das vergangene Jahr also noch nicht bekommen hat, sollte nach dessen Erhalt unbedingt auf den Einspruch und die damit verbundene Frist achten.

Offenbar versuchen Finanzämter jedoch derzeit, solche Einsprüche systematisch abzuwimmeln. Experten raten dazu, den Forderungen der Finanzämter nicht nachzukommen.

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