Katholisch Bei einer katholischen Taufe können höchstens zwei Personen über 16 Jahren Taufpaten werden. Einer davon muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Der andere kann Atheist sein oder eine andere Religion haben, ist dann aber offiziell nur Taufzeuge. „In der Praxis wird zwischen Taufpate und Taufzeuge aber oft kein Unterschied gemacht“, sagt Markus Schüppen von der katholischen Kirche. Je nach Pfarrer können sich die Anforderungen jedoch unterscheiden: Manche bestehen darauf, dass beide Paten katholisch oder auch konfirmiert bzw. gefirmt sind. Evangelisch In der evangelischen Kirche sind zwei Taufpaten üblich, drei möglich und vier oder fünf eher selten. Sie dürfen jünger sein als bei den Katholiken: Das Mindestalter von evangelischen Taufpaten beträgt 14 Jahre. Wenigstens einer von ihnen sollte Mitglied der evangelischen Kirche, also auch konfirmiert sein. Die anderen müssen, um offiziell Taufpaten zu werden, Christen sein. Atheisten oder Mitglieder anderer Religionen können Taufzeugen werden. Doch auch hier können Pfarrer beispielsweise darauf bestehen, dass alle Paten Mitglieder der Kirche sind.
Hallo schmupa,
viele Grüße
Hallo Ulrich.Ich habe vergessen zu erwähnen, daß alle Personen (außer evtl. die Taufzeugen) evangelisch waren.Verstehen kann ich jedoch nicht, wenn die Taufzeugen nicht gleich Taufpaten sind, warum die Taufpatennicht erwähnt wurden. Oder konnte/kann man auch ohne Taufpaten getauft werden? Gruß, Uwe.
so wie ich das verstehe muss mindestens einer katholisch sein. Also ein Taufzeuge plus ein Taufpate. Nun kann es vielleicht auch so sein dass der eigentliche Taufpate verhindert war und die genannten Personen deswegen als Taufzeuge aufgeschrieben wurden, in diesem Fall müssten die eigentlichen Taufpaten im Kirchenbuch mitaufgeführt sein. Nimm mal Einsicht im Originalkirchenbuchund schau was darin vermerkt ist.
viele Grüße
Hallo Uwe, schau mal hier: de.wikipedia.org/wiki/Pate. Gruß
Hallo zusammen. Ich lebe in einer gemischten Ehe und zwar ist meine Frau katholisch und ich evangelisch.Die Kinder wurden katholisch getauft.Die Taufpatin mußte katholisch sein und als 2.Taufpatin durften wir dann die evangelischen eintragen.Bei einem meiner Ahnen sie waren katholisch war der Taufpate des Kindes nicht anwesend.Der Taufpate wohnte in einem Tal wo er nicht so schnell zur hand war.Der Kirchendiener erledigte das mit dem Glaubensbekenntnis im Namen des Taufpaten.Warum das damals so ging entzieht sich meiner Kenntnis und fragen kann ich nicht mehr denn sie sind bereits seit 150 Jahren tot. LG Franz Josef
Hallo, welcher Konfession gehört die Kirche, in der das Kind getauft wurde an? Gruß Benny
Zuerst mal danke für eure Antworten.Nun, die Kirche in der meine Mutter getauft wurde ist eine evangelische in Halberstadt. Meine Mutter ist mit sicherheit evangelisch, ebenso meine Großeltern sowie deren Eltern. Von meiner Mutter beitze ich einen Taufschein aus dieser Kirche, worauf aber nur die Taufzeugen erwähnt sind, deswegen glaubte ich an einen Schreibfehler. Meine Mutter kennt ihre Taufpaten nicht, da sie und ihre Geschwister schon sehr früh in unterschiedliche Heime kamen. Jetzt vor kurzem hatte ich es geschafft die Kirchenbücher persönlich zu sehen. Aber auch da sind lediglich die Taufzeugen genannt und keine Paten. Die Dame im Kirchenarchiv konnte mir dazu auch nichts sagen. Deswegen bin ich nun verunsichert, ob man auch ohne Paten getauft werden kann oder konnte. Bin zwar ebenfalls evangelisch getauft, aber schon lange aus der Kirche aufgetreten. Außerdem habe ich mich nie für so etwas interessiert und kenne mich diesbezüglich auch überhaupt nicht aus. Viele Grüße, Uwe.
Hallo Uwe, da Deine Ahnen evangelisch sind: Ich bearbeite gerade die Kirchenbücher eines fränkischen Dorfes, um ein Ortsfamilienbuch zu erstellen. Darin werden von den verschiedenen Pfarrern die Paten in den Einträgen mal so, mal so angegeben: Taufzeuge, Taufpath, Taufpathe, Gevatter, Zeuge der Taufe, Zeuge der Handlung. Es kam in diesem Dorf scheinbar auch immer darauf an, welcher Pfarrer gerade dort weilte. Ich konnte nicht den Unterschied feststellen, dass die Paten eine andere Konfession hatten, vielmehr waren sie der gleichen Konfession, wie die Eltern des zu taufenden Kindes, also evangelisch. Viele Grüße mini
Hallo, die heutige Regelung in der katholischen Kirche (der Pate muss katholisch sein, zusätzlich kann eine nichtkatholsche Person als Zeuge anwesend sein) ist mir bekannt. Ich habe aber eine ganze Reihe alter Taufeinträge aus Böhmen, rein katholische Gegen, weit und breit kein Evangelischer in Sicht, und trotzdem wird bei jeder Taufe zum levans auch ein testes angegeben. Trotz mancherlei Mühe ist es mir nicht gelungen, eine verbindliche Aufgabenbeschreibung von Pate und Zeuge zu erhalten (auch drei Lehrstühle für Kirchenrecht haben gepasst). Nachvollziebar, aber eben nicht belegt, wurde mir genannt: der Pate ist für die religiöse (Mit)erziehung neben den Eltern zuständig, die Zeugen sind - wie die Bezeichnung angibt - Zeugen der Taufe, sozusagen ein lebendes Kirchenbuch. Sie könnten bezeugen, dass die Taufe stattgefunden hat, auch wenn durch einen Brand ... die KB verloren gegangen wären. Weiß jemand was genaueres? Herbert
Hier ist ein Auszug aus meinem Link zu der Aufgabe eines Taufpaten:
Nachlesen kann man das im Canonischen Recht § 874. Daraus ergibt sich auch der Unterschied zwischen einem Taufpaten sowie einem Taufzeugen. Taufzeuge kann man nur werden wenn man einer christlichen Kirche angehört, welche von der katholischen Kirche anerkannt wird. Im Gegensatz zu den Paten bezeugen die Taufzeugen nur die Taufe. Dies ist der eigentliche Unterschied. Die Taufpaten für einen Täufling sind beschränkt auf 2, während ein Täufling X-beliebige Taufzeugen haben kann.
viele Grüße
Hallo, Ein Taufpate steht in einem engeren Verhältnis (Oma, Opa, Onkel, Tante, Cousine, usw.) sie/er bürgt für die Taufe. Viele Grüße
Ich habe etliche Einträge sowohl in ev. als auch in kath. Kirchenbüchern gesehen. Die Bezeichnungen waren regional unterschiedlich und auch jeder Pfarrer hat das anders genannt. Egal was im Canonischen Recht steht. Jahrelang und Seitenweise wurden z.B. um 1830 keine Paten sondern nur Zeugen notiert, dann kam ein anderer Pfarrer der es etwas genauer nahm und hat sowohl Paten als auch Zeugen notiert.In ev. Büchern waren sowohl die Begriffe Gevattern als auch Pathen und Zeugen üblich. Und auch engste Familienangehörige habe ich in meiner Familie als Zeugen benannt gefunden. Fazit: nichts genaues weiß man nicht, jeder Pfarrer und Pastor in jedem Dorf hat es anders gehalten.
Also kann ich wohl davon ausgehen, daß in diesem Fall die Taufzeugen auch die Taufpaten sind?Kann eh nicht verstehen, weshalb lediglich die Zeugen genannt werden, aber nicht die Paten.Nochmals vielen Dank an alle. Gruß. Uwe.
Hallo zusammen. Also nach meinen erfahrungen, sind Taufzeugen oft identisch mit den Paten. ich habe Urkunden da sind 5 Paten aber keine Zeugen eingetragen, ein anderes mal 3 Zeugen dafür keine Paten obwohl ich weiß das mindesten 2 davon auch Paten waren. Ebenso kann ich ich der Ausage wiedersprechen das bei zwei Paten immer eine Frau und ein Mann Paten sein müssen, ich habe in der eigenen Familie mehre Fälle von zwei Paten = zwei Frauen bzw. zwei Männer. Vieleicht ist es bei katholischen Paten anders, in unserer Familie sind bis jetzt alle Evangelisch/Lutherisch. Guß an alle im Forum. Jogy54 |