Bei Fahrzeugen aus dem europäischen Handelsraum:
War bei einem unter Punkt 1. oder 2. genanntem Fahrzeug nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung bereits fällig (bei PKW die erste i.d.R. 36 Monate nach Erstzulassung), ist für die Zulassung in Deutschland eine Hauptuntersuchung (HU) einschließlich Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems erforderlich. Die Durchführung einer Hauptuntersuchung ist auch immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung aus einem Land eingeführt wird, welches weder der Europäischen Union noch einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums angehört. Diese Untersuchungen können in jeder DEKRA Prüfstandorte durchgeführt werden. Hier können Sie außerdem das zuvor genannte Datenblatt kostenfrei anfragen. Umrüstungen sind in nach diesen Verfahren im Regelfall nicht erforderlich, sofern sie dem in der Typgenehmigung beschriebenen Typ entsprechen. Ggf. ist bei Kraftfahrzeugen, die aus Ländern mit Linksverkehr eingeführt werden, eine Änderung der Scheinwerfer für Abblendlicht notwendig. Bei Fahrzeugimporten von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums:
Waren Fahrzeuge ohne Typgenehmigung bereits in einem EU-Staat zugelassen, werden bei vielen Zulassungsbehörden bereits die unter 2. genannten Verfahrensweisen mit Datenblatt und Hauptuntersuchung anerkannt. Wir empfehlen vor Einfuhr des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe aller Fakten oder nach Möglichkeit unter Vorlage einer Kopie der Fahrzeug-Dokumente nachzufragen, welche Untersuchungen, Nachweise bzw. Gutachten zur Zulassung erforderlich sind.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch. Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen. Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung! Die Gebühren betragen 31,40 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte. Befreiungen Ermäßigungen
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen. Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung! Die Gebühren betragen 31,40 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte. Befreiungen Ermäßigungen Kfz: Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland https://service.duesseldorf.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/243/show
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3 Anschrift Höherweg 10140233 Düsseldorf Telefon 0211 89-91 Fax 0211 89-29107
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