Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

In vielen Ländern ist es möglich, die Urne eines Verstorben mit nach Hause zu nehmen. Es gibt Menschen, die geliebte Personen auch nach deren Ableben ganz nah bei sich haben möchten. Ob das auch in Deutschland möglich ist und was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

In vielen Ländern ist es durchaus üblich, die sterblichen Überreste einer geliebten Person bei sich Zuhause aufzubewahren. Aber nicht immer ist das möglich. In einigen Ländern sieht die Gesetzeslage einen solchen Weg der letzten Ruhe nicht vor. So auch in Deutschland.

  • In Deutschland gilt die so genannte Friedhofspflicht. Diese verlangt, dass der Körper oder die Asche eines Verstorbenen nur an eigens dafür gedachten Ruhestätten beerdigt wird. In aller Regel ist das der Friedhof.
  • Ebenfalls zulässig ist die Bestattung in einem Friedwald oder einer Friedwiese. Auch Seebestattungen sind mittlerweile nicht mehr ungewöhnlich in Deutschland. Diese Naturbestattungen dürfen allerdings auch nur an speziell dafür zugelassenen Stellen durchgeführt werden.
  • Verboten ist es hingegen, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, um sich beispielsweise im eigenen Garten zu begraben, oder auf dem Kaminsims aufzustellen. Einzige Ausnahme bildet hier der Stadtstaat Bremen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Asche hier auch auf dem eigenen Grundstück verstreut werden.
  • Da ein Friedhofzwang wie dieser weltweit eher die Ausnahme ist, steht er immer wieder im Fokus von Diskussionen. Einige Bundesländer streben entsprechende Lockerungen an. Eine endgültige Änderung ist hier aber noch nicht erfolgt. (Stand 02/2021)
  • Werden Verstorbene im Ausland verbrannt, gelten die dortigen Gesetze. Es wäre also theoretisch möglich, einen Leichnam dort verbrennen zu lassen und die Asche dann mit nach Deutschland zu nehmen. Allerdings ist es auch in diesem Fall nicht legal, die Urne dann zu Hause aufzubewahren.
  • Sobald die Asche die deutsche Grenze überschreitet, gilt auch hierfür wieder der Friedhofzwang. Im schlimmsten Fall drohen hohe Bußgelder und die Durchführung einer Zwangsbestattung. Je nach Bundeland ist es aber möglich, Kleinstmengen der Asche für die Fertigung von Erinnerungsschmuck zu behalten.

In Deutschland dürfen Sie eine Urne nicht mit nach Hause nehmen.(Bild: Pixabay/PublicDomainArchive)

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet seit dem 1. Januar 2015 das Bundesland Bremen: Hier darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.

In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.

  • Alternativbestattungen
  • Mitnahme

Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.

  • Bestattungsgesetz
  • Ausnahmen

Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder RuheForst, zu nennen. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig. Wie ein RuheForst aussieht, zeigt Ihnen die nachfolgende Bildergalerie. Hier erhalten Sie einige Einblicke in den RuheForst Ostseeküste / Brodau.

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick auf die Ostsee

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Andachtsplatz

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick in den Wald

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Steilküste

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Kennzeichnung am Gemeinschaftsbaum

  • Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Urne am Beisetzungsort

  • Seebestattung
  • Baumbestattung

Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen es für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung, die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.

In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. In Bremen ist der Friedhofszwang gelockert worden. Seit Januar 2015 ist das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken und dafür festgelegten öffentlichen Flächen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Beyer, Bildergalerie Ruheforst © RuheForst Ostseeküste / Brodau


 

Was bedeutet der Friedhofszwang?

In Deutschland herrscht Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt): Verstorbene müssen ihre letzte Ruhe in offiziellen Gräbern finden. Demnach sind Beisetzungen – egal ob Erd- oder Feuer- bzw. Urnenbestattung – außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe grundsätzlich unzulässig. Grund dafür ist vor allem, dass auf Friedhöfen stets ein pietätvoller Umgang mit den Toten gewährleistet werden soll und die öffentliche Zugänglichkeit der Grabstätte dauerhaft sichergestellt ist.

Beisetzungen außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe sind in Deutschland nicht gestattet.

Der Friedhofszwang gilt für alle Bundesländer und ist auch in den jeweiligen Bestattungsgesetzen festgelegt. Ein Verstoß würde daher eine landesrechtlich geregelte Ordnungswidrigkeit darstellen. Im Falle einer Feuerbestattung bietet sich jedoch eine Alternative. Allerdings bedarf diese vorab einer besonderen Genehmigung der zuständigen kommunalen Behörde. Dank dem Einsatz der „Asche zur freien Verfügung“ wird auch die Naturbestattung durch den Friedhofszwang nicht vollständig ausgeschlossen, ist aber an eine pietätsgenehmigte Fläche (meist ein spezieller Bestattungswald) als Begräbnisort gebunden.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Bestattungswälder bieten eine Alternative zum Friedhof.

Wie lautet das Friedhofsgesetz in Deutschland?

Das Friedhofsgesetz, auch als Bestattungsgesetz bezeichnet, regelt den Umgang mit verstorbenen Personen in Deutschland. Es findet seine ersten Ursprünge in der Religion. Heute erfüllt das Gesetz wichtige Funktionen und hat hygienische Hintergründe. Es dient aber auch dazu, die Angehörigen durch eine rechtliche Orientierung zu unterstützen und diese nicht mit einer solch schweren Aufgabe allein zu lassen. Ein Friedhofsgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Bestattungspflicht
  • Friedhofspflicht
  • Ruhezeit
  • Bestattungsfrist
  • zulässige Bestattungsarten

Mag es auch früher ein einheitliches Bestattungsgesetz in Deutschland gegeben haben, so ist heute das Festlegen der Friedhofsgesetze Ländersache. Demnach gibt es mittlerweile teils deutliche Unterschiede unter den verschiedenen Bestattungsgesetzen der Länder. Wie sich die Gesetze im Laufe der Jahre änderten und was diesen Wandel beeinflusste, können Sie den nachfolgenden Abschnitten entnehmen.

Friedhofsgesetz vor 1934

Die Bestattungspflicht in Deutschland hat eine lange Geschichte. Sie besteht bereits seit dem Mittelalter und liegt in der christlichen Tradition der Erdbestattung Verstorbener begründet. Dabei wurde die Erdbestattung anfangs aus hygienischen Gründen bzw. dem Schutz vor Krankheiten auf dafür vorgesehene Flächen verwiesen. Im Verbreitungsgebiet des Christentums wurden die Verstorbenen daher zunächst auf den Kirchhöfen (nahe der Kirche) bestattet. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte wurden diese Flächen allerdings knapp. Auch befürchteten die Menschen, dass die Leichen das Grundwasser in den Städten vergiften oder andere gesundheitliche Risiken verursachen. Aus diesem Grund wurden im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806 die ersten gesetzlichen Regelungen bestimmt.  Diese besagten u.a., dass sich die festgelegten Bestattungsflächen außerhalb der Wohngebiete der Städte befinden. Darin wurde auch die Bestattungs- und Sargpflicht aufgeführt. So sollte die Verbreitung von Seuchen unterbunden und – im Interesse der Strafrechtspflege – die Verschleierung unnatürlicher Todesursachen verhindert werden.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Im Mittelalter war es üblich, die Verstorbenen nahe der Kirche zu beerdigen.

Friedhofsgesetz nach 1934

In Deutschland fand die Vorschrift des Friedhofzwangs ihre Weiterschreibung im Feuerbestattungsgesetz von 1934. Dies stellte erstmals Feuer- und Erdbestattung gleich und beendete damit eine Tradition, die bis zu Karl dem Großen zurückreicht. Der hatte 785 nämlich die Leichenverbrennung verboten; lange galt sie als Zeichen für die Leugnung der Auferstehungshoffnung. Heute werden bereits 70 Prozent der Verstorbenen eingeäschert. Doch das Gesetz von 1934 enthält auch Klauseln gegen den Missbrauch, die noch heute rechtsgültig sind. Beispielsweise ist die Beisetzung einer Urne oder eines Sargs nur auf dem Friedhof erlaubt. Dabei stellt sich das damalige Problem der Seucheneindämmung nach der Einäscherung im Krematorium schon lange nicht mehr. Genau aus diesem Grund kam und kommt es immer wieder zu Anzweiflungen der Friedhofspflicht – vor allem im Bereich der Feuerbestattung. Mittlerweile wurden die Gesetze in wenigen Bundesländern gelockert, die Mehrheit hält dennoch an den alten Regelungen fest.

Wie unterscheidet sich das Friedhofsgesetz in den einzelnen Bundesländern?

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Somit haben alle Bundesländer eigene, meist aber ähnliche Bestattungsgesetze erlassen. Seit einigen Jahren wird bereits über eine mögliche Lockerung des Friedhofszwangs diskutiert. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden bislang schon neue, teils flexiblere Bestattungsgesetze erlassen. Abgesehen von diesen Lockerungen blieb die Pflicht zur Bestattung sterblicher Überreste in dafür vorgesehenen Friedhofsflächen, die kirchlichen oder öffentlichen Trägern unterstellt sind, allerdings nach wie vor bestehen. Mittlerweile gibt es zusätzlich einige Waldflächen, die diesem Zwecke gewidmet wurden und eine Naturbestattung ermöglichen. Auch in Berlin, und besonders in Bremen wurden die Gesetze in den vergangenen Jahren abgeändert, sodass den Hinterbliebenen neue Möglichkeiten bei der Beisetzung ihrer Geliebten eingeräumt werden konnten. Alle übrigen Länder haben bislang nicht vor, den Friedhofszwang zu lockern oder befinden sich noch in der Diskussionsphase und haben daher noch keine entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen.

Friedhofssatzung im Überblick

Lockerungen des Friedhofsgesetzes in Berlin

Immer wieder finden sich Debatten zum Thema: Lockerungen des Friedhofgesetzes. Dieses Gesetz dient laut den Befürwortern vor allem dazu, die Totenruhe im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Unter Störung der Totenruhe versteht man die Leichen- und Grabschändung und wird nach dem §168 StGB strafrechtlich verfolgt. Einige Personen bezeichnen diese Pflicht jedoch als veraltet und lehnen diese ab. Berlin lockerte mit dem „Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ die Sargpflicht, da außerhalb christlicher Religionen sarglose Bestattungen bevorzugt werden oder teilweise sogar vorgeschrieben sind. Demnach kann durch diese Regelung nun ein Leichnam aus religiösen Gründen in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden. Voraussetzung ist jedoch ein von der Friedhofsverwaltung ausgewiesenes Grabfeld für die sarglose Bestattung. Der Friedhofszwang bleibt allerdings auch hier bestehen und wurde in Berlin bislang nicht aufgehoben.

Lockerungen des Friedhofsgesetzes in Bremen

Bremen hat sich als einziges Bundesland gegen den Friedhofszwang gestellt und diesen 2014 soweit gelockert, dass die Asche von Verstorbenen – neben der Seebestattung – nun zumindest auch auf Privatgrundstücken und festgelegten öffentlichen Flächen verstreut werden darf. Allerdings muss dafür die schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegen. Diese enthält den gewünschten Verstreuungsort sowie den Namen der Person, die für die Totenfürsorge bestimmt wurde. Diese hat vor dem Verstreuen der Asche eine schriftliche Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers einzuholen. Außerdem muss der Todesfürsorger dafür sorgen, dass beim Verstreuen keine Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Nichteinhalten kann das sogar schwere Strafen nach sich ziehen. Ein Verstreuen von Totenasche auf dem Balkon oder bei starkem Wind ist dabei grundsätzlich verboten.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?
Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Ist es erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen?

Nicht selten äußern Angehörige den Wunsch, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und dort aufbewahren zu dürfen, um den geliebten Menschen immer in vertrauter Umgebung zu haben. Denn das eigene Zuhause als letzte Ruhestätte erscheint vielen Hinterbliebenen persönlicher und emotional näher als der Friedhof. Allerdings ist auch die Feuerbestattung von der in Deutschland gesetzlich geregelten Friedhofspflicht betroffen. In bestimmten Ausnahmefällen ist es zwar möglich, die Asche abseits eines Friedhofs zu bestatten oder zu verstreuen, zu Hause aufbewahren darf man Urnen allerdings nie.

Eine Möglichkeit, den Friedhofszwang auf legalem Wege zumindest teilweise zu umgehen, bietet die genaue Betrachtung des jeweiligen Bestattungsgesetzes. Je nach Bundesland wurde dies mehr oder weniger detailliert bestimmt. So lässt sich im Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen eine Gesetzeslücke finden, die den Urnentransport nach der Einäscherung durch die Angehörigen erlaubt und die Entscheidung über den Ort der Beisetzung bei den Angehörigen liegt, solange keine Willenserklärung des Verstorbenen existiert. Dabei ist nicht vorgeschrieben, bis wann man sich auf einen geeigneten Ort für die Bestattung geeinigt haben muss. In diesem Fall wäre es also theoretisch möglich, dass die Urne bis zu einer Entscheidung „erst einmal“ zu Hause aufbewahrt werden kann. In anderen Bundesländern ist dies allerdings nicht so einfach. In Thüringen beispielsweise besagt das Gesetz, dass die Asche innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden muss. Auch darf das Krematorium „die Urne nur zur Beisetzung und nur auf Anforderung des Friedhofsträgers aushändigen oder versenden“ (§21 ThürBestG).

Welche Strafen muss man bei Nichteinhaltung des Friedhofszwangs erwarten?

Eine Aufbe­wahrung der Asche im eigenen Haus ist deutschlandweit (auch in Bremen) nach wie vor illegal. Wer die Bestat­tungs­vor­schriften nicht einhält und die Urne mit der Asche eines Verstor­benen trotzdem zu Hause aufbe­wahrt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit. Bei solchen Zuwiderhandlungen kann mit einer Strafe von bis zu 1.500 Euro gerechnet werden. In Brandenburg kann die Geldbuße sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Nach §168 StGB kann die Störung der Totenruhe sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Allerdings wird in Deutschland bei einer „Störung der Totenruhe“ durch Aufbewahrung der Asche im Eigenheim meist nur mit einer Geldstrafe geahndet. Hinzu kommen aber meistens noch Kosten für eine Zwangsbestattung, die in so einem Fall von den Behörden veranlasst wird.

Ist es möglich, den Friedhofszwang zu umgehen?

Die Aufbewahrung der Asche eines geliebten Menschen in den eigenen vier Wänden wird in Deutschland durch den Friedhofszwang behindert. Immer mehr (vor allem nicht religiöse) Menschen suchen nun nach einer Möglichkeit, diesen zu umgehen. Lockerungen für die Feuerbestattung wurden bereits erreicht, eine Urne aber zu Hause aufzubewahren oder zu bestatten ist nach wie vor deutschlandweit verboten. Einzige Ausnahme ist hier Bremen: Seit 2015 ist es dort möglich, die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen. Dafür kommt grundsätzlich jedes private Grundstück in Frage. Eine weitere Möglichkeit, den Friedhofszwang zu umgehen, ist die Verbrennung des Verstorbenen im Ausland, beispielsweise in der Schweiz oder in den Niederlanden. Die Asche des Verstorbenen wird nach der Einäscherung via Post nach Deutschland zurückgeschickt. Eine anschließende Bestattung der Asche außerhalb eines Friedhofs ist dann allerdings immer noch illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Völlig legal ist es hingegen, einen kleinen Teil der Asche für Erinnerungsschmuckstücke bzw. sogenannte Ascheanhänger zu verwenden. Dabei können kleine Mengen der Asche auch zu einem Diamanten gemacht und in ein Schmuckstück eingefasst werden. Geben Sie dafür einfach vorab dem Krematorium Bescheid, damit dieses Ihnen eine kleine Menge der Asche des Verstorbenen bereitstellen kann.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Im Ausland sind die Gesetze zum Friedhofszwang lockerer, daher ist es dort auch möglich, die Asche eines Verstorbenen beispielsweise auf einer Wiese zu verstreuen.

Gibt es in anderen Ländern auch einen Friedhofszwang?

In anderen Ländern Europas ist man offener, was den Ort der Beisetzung von Verstorbenen betrifft. So wurde der Friedhofszwang in den Niederlanden, der Schweiz und Tschechien regional oder landesweit zumindest für eine Feuerbestattung aufgehoben. Stattdessen gilt dort der Grundsatz der „Asche zur freien Verfügung“. Dieser besagt, dass die Asche von Toten zu Hause aufbewahrt oder an beliebigen Orten beigesetzt oder verstreut werden darf. Auch in den meisten anderen Ländern besteht die Möglichkeit, dass Angehörige die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren oder sogar in Binnengewässer ausstreuen dürfen. In Österreich und Italien besteht die Vorschrift, Bestattungen auf bestimmten Flächen durchzuführen nach wie vor. Doch gibt es dort bereits einige Diskussionen über eine Lockerung dieses Zwangs. Außerhalb Europas ist die Aufbewahrung im eigenen Haus oder Grundstück durchaus üblich, doch gibt es auch dort definierte Friedhofsflächen für die Erdbestattung (zum Beispiel in den USA).

Welche Kritik gibt es am Friedhofszwang in Deutschland?

Aufgrund der zahlreichen Kritik am Friedhofszwang ist Deutschland neben Österreich und der Slowakei das einzige europäische Land, welches diesen noch durchsetzt. Doch selbst in Deutschland gibt es mittlerweile viele Kritiker, die in den Vorschriften zum Ort der Bestattung einen Eingriff in die Privatsphäre des Verstorbenen und auch in die der Hinterbliebenen sehen. Eine ruhige Beisetzung auf dem eigenen Grundstück würden viele einer Bestattung auf dem Friedhof vorziehen. Zumal es für viele Angehörige aus Zeit- oder Distanzgründen nicht immer möglich ist, sich regelmäßig um das Grab zu kümmern oder ihre verstorbenen Verwandten zu besuchen. So werden die Forderungen nach einem Umdenken im ganzen Land immer lauter, was in manchen Bundesländern bereits zu einigen Lockerungen führte. Und auch andere Bundesländer haben bereits gewisse Tendenzen. Ob oder wann es zu einer Abschaffung des Friedhofszwangs kommt, kann zurzeit aber nicht gesagt werden.

Eine ruhige Beisetzung auf dem eigenen Grundstück würden viele einer Bestattung auf dem Friedhof vorziehen.

Ist geplant, den Friedhofszwang in nächster Zeit abzuschaffen?

In mehreren Bundesländern gab es bereits einige Debatten zur Abschaffung des Friedhofzwangs – bislang ohne Erfolg. Nur in Bremen konnte man eine größere Lockerung im Bereich der Feuerbestattung erreichen. Ob dies nun auch in anderen Teilen Deutschlands durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Dass man sich aber für eine vollständige Abschaffung der Friedhofspflicht entscheiden wird, erscheint unwahrscheinlich. Denn durch den Friedhofszwang wird sichergestellt, dass es sowohl für Familie als auch Freunde einen Ort des Gedenkens und des Abschieds gibt: auf dem Friedhof ist die Grabstelle für alle Angehörigen jederzeit zugänglich.

Der Friedhofszwang stellt sicher, dass Hinterbliebene einen Ort des Gedenkens haben. 

Würden die Regelungen gelockert werden und viele begännen ihre Urnen zu Hause aufzubewahren oder die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen, wäre dies für viele nicht mehr möglich. Auch stellt sich hier die Frage, welcher der Angehörigen als Totenfürsorger fungieren darf und somit das alleinige Recht an der Urne hat, wenn dieser zuvor vom Verstorbenen nicht festgelegt wurde. Dieses Problem führte in Frankreich im Übrigen zu einem derartigen Problem, dass die Regelungen zum Umgang mit der Totenasche wieder strenger wurden, da man die ständigen Gerichtsverfahren zwischen den Hinterbliebenen Leid hatte. Auf einem Friedhof hingegen werden der gesellschaftliche Aspekt und die gemeinsame Trauerverarbeitung unterstützt und unnötige Auseinandersetzungen werden einem in der tiefen Trauerphase erspart. Außerdem kann dort stets eine würdevolle und fachgerechte Aufbewahrung der Urne sichergestellt werden.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Der Friedhof ist ein Ort zum gemeinsamen Trauern – deshalb könnte eine Lockerung des Friedhofsgesetzes zu Problemen führen.

Welche Alternativen gibt es zur Bestattung auf dem Friedhof?

Neben der traditionellen Friedhofsbestattung bieten sich auch andere Möglichkeiten der Beisetzung. Während die Wiesen- und die Felsenbestattung in Deutschland nicht erlaubt sind, gibt es im Rahmen einer Urnenbestattung Alternativen wie beispielsweise die Wald- oder Seebestattung. Letztere ist in der Nord- und Ostsee möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Asche in einer speziellen Urne aus wasserlöslichem Material befindet. Oftmals ist es außerdem notwendig, dass der Verstorbene einen Bezug zur See vorweisen kann. Auch kann mit der sogenannten Tree-of-Life-Bestattung, welche allerdings nur in Sachsen-Anhalt offiziell zugelassen ist, der Friedhof als letzte Ruhestätte umgangen werden. Dabei wird die Asche in den Wurzelstumpf eines Baumes gegeben. Dieser Baum wird dann im Ausland ein halbes Jahr aufbewahrt und anschließend wieder nach Deutschland geliefert. Angeblich soll der Baum die Asche in dieser Zeit absorbiert haben, was aber stark umstritten ist.

Waldfriedhöfe bieten eine naturnahe Alternative zu klassischen Friedhöfen. 

Einfacher ist es, den Verstorbenen auf einem Waldfriedhof beizusetzen, was ebenso naturnah ist. Hier wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne am Wurzelbereich eines Baumes beerdigt. Zu den bekanntesten Waldfriedhöfen in Deutschland zählen dabei RuheForst und Friedwald.

Warum darf man Urnen nicht mit nach Hause nehmen?

Alternativen zur Friedhofsbestattung. © Serafinum.de

Was bedeutet der Friedhofszwang & welche Vorschriften gelten?

Ist ein geliebter Mensch verstorben, möchte man sich von diesem würdevoll verabschieden und ihn nach den eigenen Vorstellungen bestatten. Dabei kann der Friedhofszwang einem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Denn dieser erlaubt keine Bestattungen außerhalb von kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen. Der Wunsch nach einem Aufstellen der Urne im Eigenheim oder verstreuen der Asche im eigenen Garten kann bis auf einige wenige Ausnahmen nicht erfüllt werden. Trotzdem bieten sich einem ein paar Alternativen zur klassischen Friedhofsbestattung, die ein bisschen mehr Spielraum zulassen. So gibt es in Deutschland mittlerweile einige schöne und völlig legale Waldfriedhöfe, die eine naturnahe Beisetzung ermöglichen. Wen es schon immer mehr an die Küste gezogen hat, kann seine Asche auch bei einer Seebestattung im Meer verstreuen lassen. Wird allerdings eine Erdbestattung mit Sarg bevorzugt, kommt man um den Friedhof als letzte Ruhestätte nicht herum. Hier lässt der Friedhofzwang keine Ausnahmen zu.

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