Wann wurde die impfpflicht in deutschland aufgehoben

Berlin. Die Pandemie entwickelt sich dramatisch, Experten rechnen schon bald mit einer Impfpflicht, um das Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Obwohl die drastische Maßnahme stark diskutiert wird, wäre es nicht das erste Mal, dass eine Impfung tatsächlich zur Vorschrift wird. Ein Überblick über die Geschichte der Impfpflicht in Deutschland.

Pocken: Bayern führt 1807 weltweit erste Impfpflicht ein

Der englische Arzt Edward Jenner entwickelte 1796 das Vakzin gegen die Pocken und präsentierte dieses zwei Jahre später. Nachdem Jenner aus Forschungszwecken einen Jungen mit Kuhpocken infiziert hatte, kamen Gerüchte auf, dass eine Impfung Menschen in Kühe verwandeln könnte. Bis zum ersten Weltkrieg soll das Kaiserreich rund 300.000 Impfgegner gezählt haben. Da die Wirksamkeit des Impfstoffs aber belegt war, ließ sich Bayern allerdings nicht von der Skepsis der Bevölkerung beirren und führte 1807 als weltweit erstes Land die Impfpflicht gegen Pocken ein. Einige andere Flächenstaaten zogen nach.

Nach dem Tod von rund 180.000 Menschen in der Pocken-Pandemie 1871 führte Otto von Bismarck 1874 endgültig mit dem Reichsimpfgesetz eine allgemeine Impfpflicht ein. Bürgerinnen und Bürger wurden in Impfeinrichtungen, bei Amtsärzten und sogar auf Bauernhöfen immunisiert. Wer sich einer Impfung verweigerte, musste mit Geldstrafen, Haft oder auch einer Zwangsimpfung rechnen.

Der letzte Pocken-Fall in Deutschland ereignete sich 1972: Ein Gastarbeiter hatte sich in Jugoslawien infiziert und reiste mit der Virusinfektion nach Hannover ein. 1976 wurde die Impfpflicht gegen Pocken in Westdeutschland aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte die Krankheit drei Jahre später für ausgerottet.

Diphtherie: Impfungen seit 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert starben jedes Jahr rund 50.000 Kinder an Diphtherie. Robert Kochs Assistent Emil von Behring entdeckt eine Therapie gegen die bakterielle Infektion des Hals- und Rachenraums. 1894 erfolgte die erste Immunisierung gegen Diphtherie. Seit 1923 kann schließlich die prophylaktische Impfung gegen Diphtherie durchgeführt werden. Das Vakzin wurde 1936 in Deutschland zugelassen.

Bis heute empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die regelmäßige Auffrischung der Impfung bei Erwachsenen. Die Grundimmunisierung sollte bereits im Kindesalter erfolgen.

Impfpflicht im dritten Reich gelockert

Im dritten Reich gab es unter den Nazis Impfgegner. Medizinhistoriker Malte Thießen zufolge schrieb Julius Streicher, Gründer und Herausgeber des Hetzblatts "Der Stürmer", dass "Impfungen von den Juden als Rassenschande in die Welt gebracht" worden seien.

Das Reichswehrministerium argumentierte allerdings, dass eine Abschaffung der Impfpflicht der Wehrfähigkeit des Deutschen Reiches schaden könnte. Obwohl die Diphtherie-Impfung im Anschluss freiwillig blieb, war der soziale Impfdruck hoch. Impfungen wurden als Dienst an der Volksgemeinschaft verstanden. Entsprechende Propagandafilme sollten die Bürgerinnen und Bürger aufklären und deren Impfwilligkeit stärken.

Triage wegen Polio: Deutschland spaltet sich

In den Fünfzigern brach Poliomyelitis immer wieder aus, vor allem bei Kindern. Bei schweren Verläufen der hochansteckende Viruserkrankung befällt das Polio-Virus Nervenzellen in Rückenmark und Gehirn, was zu Lähmungen führen kann. Auch die Atemmuskulatur kann ausfallen, wobei ein Luftröhrenschnitt oft die letzte Rettung ist. Schon Jahrzehnte vor der Corona-Pandemie fand deshalb eine Triage statt. Damals gab es nur wenige Geräte zur Behandlung.

Angesichts der Gefahr wurde in Ostdeutschland 1960 die Impfpflicht gegen Polio eingeführt. Im Gegensatz zur DDR blieb Westdeutschland skeptisch, was Impfstoffe betraf, was sich wiederum an den Infektionsfällen im folgenden Jahr zeigte. Während es in der DDR lediglich vier neue Infektionsfälle gab, waren es im Westen mehr als 4500. Erst 1962 begann der Westen, mit Impfstoffen aus den USA gegen Polio zu immunisieren.

Dennoch hatten Impfungen in der DDR einen höheren Stellenwert und waren im Gegensatz zum Westen Pflicht. Bis zur Volljährigkeit wurden Menschen hier bis zu 20 Mal geimpft, unter anderem gegen Tetanus, Tuberkulose, Masern oder Keuchhusten. Im Westen war nur die Pocken-Impfung Pflicht.

Masern: Spahn macht sich für Impfpflicht stark

Im März 2020 setzte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Impfpflicht durch. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt: "Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen."

Auch Erzieher, Lehrer, Pflege- und medizinisches Personal, soweit diese Personen nach 1970 geboren sind, müssen einen Nachweis erbringen. Asylbewerber und Flüchtlinge haben Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft Zeit, sich impfen zu lassen.

Neben Polio, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten gehören heute unter anderem die Immunisierung gegen Hepatitis B., Mumps und Röteln zum von der Stiko empfohlenen Standard.

Corona: Kommt die allgemeine Impfpflicht?

Seit Anfang 2021 wird in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Während viele Leute bereits ehrgeizig nach Booster-Terminen Ausschau halten, gibt es allerdings noch immer viele Impfgegner.

Um die Corona-Welle zu brechen, sprechen sich immer mehr Experten und Politiker für eine Pflichtimpfung aus. Angesichts der neuen Omikron-Variante sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Brüssel: "Wir sollten möglicherweise über eine verpflichtende Impfung in der EU nachdenken". In der EU sind ein Drittel der Bürger bisher nicht gegen das Coronavirus geimpft. Die Impfpflicht sei "eine Diskussion, die geführt werden muss", so von der Leyen. (day)

Die erste Impfpflicht wurde in Deutschland 1874 eingeführt. Damals, im Deutschen Reich, mussten alle Kinder zwischen eins und zwölf gegen Pocken geimpft werden. Sie wurde 1976 aufgehoben, weil die Pocken dank weltweiter Schutzimpfungen als ausgerottet gelten. Zwar gab es in der DDR zweitweise die Pflicht, Kinder gegen Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Masern zu impfen, im vereinten Deutschland gilt aber erst seit dem 1. März 2020 wieder eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern.

Warum eine Impfpflicht bei Masern?

Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Jeder und jede Erkrankte infizieren im Schnitt zwölf bis 18 andere Menschen. Corona-Infizierte stecken im Schnitt zwei bis drei andere an. Masern können alle Altersgruppen bekommen. Die teils schwerwiegenden Folgen treten oft erst Jahre später auf. Eine wirksame Behandlung der Krankheit ist nicht bekannt. Vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten oder eine Schule müssen Kinder die Masernimpfung nachweisen. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, kommt diese Regel einer allgemeinen Impfpflicht gleich. Auch Personen, die in einer Einrichtung für Kinder oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind, müssen geimpft sein oder werden.

Zunächst: Es gibt noch keinen Impfstoff. Dennoch wird die Frage in Deutschland diskutiert. Weltärztepräsident Ulrich Montgomery tritt für ein Impfpflicht ein. Er sagt, dass Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen, eine Gefahr für jene sind, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Es müsse aber in kurzer Zeit ein hoher Grad von Immunisierung erreicht werden.

Die Bundesregierung ist gegen eine Corona-Impfpflicht. Sie argumentiert mit den Freiheitsrechten der Bürger. Kanzleramtsminister Helge Braun sagt, wer die Impfung nicht wolle, „muss das Risiko einer Infektion selbst tragen“. Die Argumentation baut auch auf die hohe Impfquote bei den freiwilligen Impfungen. Sie liegt bei Schulanfängern bei fast allen der 14 vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen deutlich über 90 Prozent. 95 Prozent bedeuten laut Weltgesundheitsorganisation WHO die „Durchimpfung“ einer Bevölkerung und führen faktisch zum Verschwinden der Krankheit.

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In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag, 17. März 2022, erstmals über konkrete Vorschläge zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus beraten. Fünf Entwürfe stehen zur Diskussion, drei fraktionsübergreifende Initiativen – zwei Gesetzentwürfe (20/899, 20/954) und ein Antrag (20/680) – sowie zwei Anträge der Fraktionen von Union (20/978) und AfD (20/516). Nach der Aussprache überwies das Parlament alle Vorlagen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss. 

Die Vorschläge reichen von einer Impfpflicht ab 18 Jahren, über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zur Ablehnung einer Impfpflicht und einem Vorsorgebeschluss, falls die Coronalage gefährlich außer Kontrolle geraten sollte. In der ersten Beratung gingen die Meinungen über die Impfpflicht entsprechend weit auseinander. Ob ein Antrag letztlich die notwendige Mehrheit erreicht, ist derzeit nicht absehbar. 

Baehrens kritisiert „zu große Impflücke“

Heike Baehrens warb für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und begründete dies unter anderem mit der zu großen Impflücke. Deutschland erlebe die größte Infektionswelle seit Beginn der Corona-Pandemie und die höchste Inzidenz. Krankenhäuser müssten wieder Operationen verschieben, das medizinische Personal stehe unter großer Anspannung.

Baehrens betonte: „Das Virus ist nicht berechenbar.“ Daher müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, um nicht bald von einer weiteren Infektionswelle überrollt zu werden. Um die Gesellschaft und das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen, sei eine hohe Grundimmunisierung nötig. Je mehr Menschen geimpft seien, umso eher seien auch wieder mehr Freiheiten möglich, sagte sie. Das sei auch dringend nötig. „Um vor die Welle zu kommen, müssen wir eine hohe Impfquote bis zu Herbst erreicht haben.“ Sie warb für einen „Weg der Vernunft“.

Müller: Die Impfpflicht ist tot

Sepp Müller erklärte hingegen: „Die Impfpflicht ist tot. Es gibt keine Mehrheit in diesem Haus für eine Impfpflicht ab 18.“ Er warb stattdessen für den Vorschlag der Union, einen Vorsorgemechanismus zu beschließen. Die Union wolle auch ein Impfregister und einen regelmäßigen Bericht der Bundesregierung zur Coronalage. 

Dieser Vorschlag könne in der Diskussion eine einigende Wirkung entfalten statt zu trennen und sei mehrheitsfähig, versicherte Müller. 

Weidel: Weder geeignet, noch angemessen 

Dr. Alice Weidel wertete die Vorlagen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als das „Produkt von verbohrter Besessenheit und ignoranter Tatsachenverweigerung“. Eine Impfpflicht baue auf falschen Tatsachenbehauptungen auf, denn die Impfung schütze weder wirksam vor Ansteckung, noch verhindere sie die Ausbreitung des Virus. Das seien alles „Fake News“. Auch der Schutz vor schweren Verläufen sei fragwürdig. 

Weidel fügte hinzu: „Eine das Gesundheitssystem gefährdende Überlastung der Krankenhäuser gab es nie, es gibt sie nicht, sie droht auch nicht.“ Dafür gebe es jedoch zu wenige Erkenntnisse über mögliche Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe. Sie betonte: „Es gibt keine verfassungsrechtlich zulässige Rechtfertigung für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“ Die allgemeine Impfpflicht verletze zentrale Grundrechte und sei weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen, denn es gebe mildere Mittel. Weidel rief den Befürwortern der Impfpflicht zu: „Sie reiten ein totes Pferd, bitte steigen Sie ab.“

Kubicki und Höferlin setzen auf Freiwilligkeit 

Gegen die allgemeine Impfpflicht positionieren sich auch Abgeordnete um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki, die Corona-Impfungen nicht ablehnen, sondern auf eine freiwillige und verantwortliche Entscheidung der Menschen setzen. Manuel Höferlin argumentierte für diese Gruppe, wer eine Impfpflicht einführen wolle, müsse erklären, wozu das führen solle. Eine Herdenimmunität sei nicht zu erreichen. Die Impfung schütze auch nicht verlässlich vor einer Ansteckung oder der Ansteckung anderer Menschen. Es könne auch keine neue Infektionswelle verhindert werden. 

Allerdings schütze die Impfung vor schweren Verläufen und sei daher unbedingt zu empfehlen. Daraus resultiere aber keine Impfpflicht. Die Entscheidung sollte den Bürgern selbst überlassen werden, statt auf eine staatliche Bevormundung zu setzen. Letztlich liege die Entscheidung über das eigene Leben bei jedem selbst. Er forderte dazu auf, offen und ehrlich zu diskutieren, was helfe und was rechtlich möglich sei.

Ullmann: Impflücke bis zum Herbst schließen

Eine andere Gruppe von Abgeordneten plädiert für ein gestuftes Vorgehen mit einer verpflichtenden Beratung und einer späteren möglichen Impfpflicht ab 50 Jahren. Der für dieses Konzept eintretende Dr. Andrew Ullmann sagte, es gehe vornehmlich darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen und die Krankheitslast zu reduzieren. Dazu sei eine Grundimmunisierung nötig.

Es sei richtig, den Menschen zu vertrauen, dass sie die richtige Entscheidung treffen. Dazu sei eine gute, verpflichtende Aufklärung erforderlich, um Ängsten und Unsicherheiten zu begegnen. Ullmann argumentierte, dies wäre das mildere Mittel gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht. Er betonte zugleich: „Wir wollen die Impflücke bis zum Herbst schließen.“ Mit dem vorliegenden Konzept würden Brücken gebaut zu andern Anträgen. Es gehe darum, eine Lösung zu finden, um auch wieder normal Weihnachten feiern zu können.

Habeck: Alles unternehmen, um Vorsorge zu treffen 

Dr. Robert Habeck, der für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren eintritt, mahnte, Gruppenanträge könnten die Abgeordneten nicht von ihrer Pflicht entbinden, eine Lösung zu finden und fügte hinzu: „Das schlimmste wäre, wenn wir keine Lösung hätten.“ Es müsse alles unternommen werden, um Vorsorge zu treffen, das bedeute konkret auch, in Eventualitäten zu denken. Das Corona-Virus sei viel variantenreicher als angenommen.

Zu viele Menschen wollten sich nicht mit einer Impfung schützen. Die Freiheitsforderungen von Wenigen dürften jedoch nicht zu Einschränkungen für Viele führen, sagte Habeck. Die Bevölkerung habe es satt. „Bringen wir diese Pandemie endlich hinter uns.“

Sorge kritisiert Corona-Management der Regierung

Tino Sorge hielt der neuen Bundesregierung schwere Fehler im Corona-Management vor. Kanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hätten nicht die Kraft gehabt, einen kompromissfähigen Antrag einzuführen. Daher gebe es nun die Situation mit Gruppenanträgen, ohne sichere Mehrheiten.

Niemand könne sagen, wie die Sache ausgehe. Daher habe die Unionsfraktion einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Es gehe angesichts der neuen Rahmenbedingungen unter der Omikron-Variante nicht um pauschale Lösungen, sondern um Differenzierung.

Sichert: Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig

Martin Sichert schilderte die aus seiner Sicht absurden Kontaktbeschränkungen im Fall einer Corona-Infektion auch für Kinder. Die Corona-Impfungen entfalteten weder einen wirksamen Fremd- noch einen Eigenschutz. Eine allgemeine Impfpflicht ohne ausreichende Wirksamkeit und Sicherheit sei jedoch verfassungswidrig.

Sichert fügte hinzu, es sei „Realsatire“, wenn im Bundestagspräsidium alle geimpft seien, vier von sechs Mitgliedern nun aber an Corona erkrankt seien und der Bundestag „trotz dieser offensichtlichen Unwirksamkeit über eine Impfpflicht diskutiert“.

Rößner fordert weniger Alarmismus, mehr Sachlichkeit

Tabea Rößner hält eine allgemeine Impfpflicht ebenfalls für das falsche Mittel. Die Bedenken bezüglich möglicher Impfschäden müssten ernstgenommen werden, sagte sie, zumal sich die Ausgangslage mit der Omikron-Variante verändert habe. Eine sogenannte sterile Immunität könne mit einer Impfung nicht erreicht werden. Diese Erwartung dürfe auch nicht geweckt werden.

Eine allgemeine Impfpflicht wäre aus ihrer Sicht schwierig zu rechtfertigen. Sie forderte mehr Aufklärung und fügte hinzu: „Wir brauchen weniger Alarmismus und mehr Sachlichkeit.“

Lindholz kritisiert Abschaffung der Maskenpflicht 

Andrea Lindholz ging auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein, mit der künftig alle tiefgreifenden Auflagen gegen die Verbreitung des Coronavirus fallen sollen. Sie rügte, die Maskenpflicht solle quasi abgeschafft werden, während die Inzidenz neue Höchststände markiere und viele Corona-Tote zu beklagen seien. 

Sie mahnte: „Die Maske schützt direkt und unmittelbar.“ Das sei kein großer Eingriff, sondern das mildeste und geeignetste Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus. Auf die Maskenpflicht künftig zu verzichten, sei verantwortungslos und stehe im Widerspruch zur geplanten Impfpflicht. Sie warf der Ampel-Koalition vor: „Das ist Chaos, was bei Ihnen in der Gesundheitspolitik herrscht.“

Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Für die Initiative mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen Sars-CoV-2“ (20/899) zeichnen unter anderen die Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (Wetzlar, SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Dirk Wiese (SPD) verantwortlich. 

Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Nachweis ab dem 1. Oktober 2022

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. 

Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden. 

Gesetzentwurf zur Beratungspflicht und altersbezogenen Impfpflicht

Die Parlamentarier Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen), Gyde Jensen (FDP), Konstantin Kuhle (FDP), Franziska Mascheck (SPD), Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP), Dr. Herbert Wollmann (SPD) und weitere Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ (20/954) vorgelegt. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Entwurf.

Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung. Ausgenommen von der verpflichtenden Beratung sollen Personen unter 18 Jahren sein oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. 

Voraussetzungen schaffen für Impfpflicht ab 50

In einem zweiten Schritt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einzuführen. Ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag stelle sicher, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, wenn die epidemiologische Lage dies gebiete, heißt es in dem Entwurf weiter. 

Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll der Bundestag ab dem 15. September 2022 festlegen können, dass diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis zum Jahresende 2023 befristet werden.

Interfraktioneller Antrag

Der sich gegen eine Impfpflicht wendende interfraktionelle Antrag (20/680) zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Für die Vorlage zeichnen unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) verantwortlich. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag.

In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kenne. Zudem sei fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in ihrem entsprechenden Antrag (20/978). 

Die Abgeordneten schlagen die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus

Parallel soll die Impfkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden, um auch bisher nicht geimpfte Bürger zu erreichen. Ferner gelte es, die Impfinfrastruktur vor Ort zu stärken. Das Ziel seien breitflächige Impfungen unter anderem in Impfzentren, mit mobilen Impfteams, in Arztpraxen, Apotheken sowie Zahn- und Tierarztpraxen. Das Bundesgesundheitsministerium soll dem Bundestag alle zwei Wochen über die Corona-Lage berichten. Schließlich werden Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus genannt: Die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des verfügbaren Impfstoffs, die Immunität der Bevölkerung nach Altersgruppen und die Zahl der erforderlichen Impfungen. 

Personen ab 60 beziehungsweise 50 Jahren sowie bestimmte Berufsgruppen, etwa Beschäftigte in Schulen, Kitas, Einrichtungen gemäß Paragraf 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder der Polizei, kämen für den Impfmechanismus wie auch für eine darüber hinausgehende Impfpflicht in Betracht. Der Bundestag soll die Möglichkeit bekommen, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung des Impfmechanismus zu beschließen. Der Beschluss soll befristet sein. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sieht das Konzept ein Bußgeld vor.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“ (20/516). Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid 19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/irs/17.03.2022)