Wann lohnt es sich eine steuererklärung zu machen

Denn oft haben sie zu viele Steuern gezahlt. Etwa wenn sie einen langen Weg zur Arbeit haben, Kosten für Kinderbetreuung oder Handwerker anfallen oder sie ihre Eltern pflegen. Wer dem Staat kein Geld schenken will, sollte dann eine freiwillige Steuererklärung machen. So bekommen Sie zu viel gezahltes Geld in Form einer Steuererstattung zurück – und das geht auch noch rückwirkend.

  • 15 Tipps: Das können Sie von der Steuer absetzen

Die Pflicht zur Steuererklärung gilt hingegen bei:

  • Nebeneinkünften aus selbstständiger Arbeit oder Mieten von mehr als 410 Euro im Jahr
  • Lohnersatz wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Arbeitslosengeld über 410 Euro im Jahr
  • Abfindungen, bei der die Lohnsteuer nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde
  • Selbstständigen mit Einkünften über 9.000 Euro
  • Berufstätigen Ehepaaren mit den Lohnsteuerklassen III und V oder IV/IV mit Faktor
  • Rentnern mit steuerpflichtigen Einkünften von mehr als 9.000 Euro (nach Abzug von Werbungskosten, Frei-, Pausch- oder Entlastungsbeiträgen)
  • Unterhaltszahlungen, die der Ex-Partner als Sonderausgaben absetzt

Wann ist es sinnvoll, die Steuererklärung rückwirkend abzugeben?

Fast immer, wenn Sie in einem Steuerjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten, also zum Beispiel angestellt waren, und nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet waren. Der Arbeitgeber hat Ihnen dann nämlich bereits Steuern vom Lohn abgezogen und ans Finanzamt abgeführt, kennt aber nicht Ihre Ausgaben – und die senken womöglich Ihre Steuerlast. Geben Sie diese Ausgabe nicht an, haben Sie dem Staat vielleicht zu viel Geld gezahlt.

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, sollten Sie Ihre Steuererklärung noch rückwirkend einreichen:

  • Ihre Werbungskosten lagen über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro
  • Sie hatten außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Eigenleistung
  • Ihre Sonderausgaben lagen über 36 Euro (über 72 Euro bei Ehepaaren)
  • eine Einkunftsart hat bei Ihnen zu Verlusten geführt
  • Ihre Versicherungsbeiträge lagen über dem Vorsorgepauschbetrag
  • Ihr Gehalt schwankte stark
  • Sie haben zu viel Abgeltungssteuer gezahlt

Für welche Jahre kann ich rückwirkend meine Steuererklärung abgeben?

Auch wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung nur freiwillig machen, geht das nicht bis in alle Ewigkeit. Generell gilt: Sie können sich bis zu vier Jahre Zeit lassen. Für das Steuerjahr 2020 endet die sogenannte Festsetzungsfrist etwa am 31. Dezember 2024.

Ebenfalls noch möglich ist die Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2019 (bis 31. Dezember 2023) und 2018 (wegen eines günstig gelegenen Wochenendes bis 2. Januar 2023).

Bis dahin hatte der Staat Rückzahlungen noch pro Monat mit 0,5 Prozent verzinst. Im Jahr kamen so also 6 Prozent zusammen, wenn Sie Ihren endgültigen Steuerbescheid mindestens 15 Monate nach dem jeweiligen Steuerjahr erhielten.

Inzwischen liegt der jährliche Zinssatz bei 1,8 Prozent oder monatlich 0,15 Prozent. Das gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Alle drei Jahre soll nun geprüft werden, ob der Zinssatz noch angemessen ist.

Tipp: Sollte das Finanzamt aufgrund Ihrer rückwirkend eingereichten Einkommensteuererklärung eine Nachzahlung von Ihnen verlangen, können Sie diese einfach wieder zurückziehen. Dafür müssen Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch beim Finanzamt einreichen – dann gilt die Steuererklärung als nie abgegeben und Sie müssen nicht nachzahlen.

Wann darf ich die Steuererklärung sogar sieben Jahre später einreichen?

Das geht, wenn Sie einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen wollen. Der kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Verlust – also höhere Ausgaben als Einnahmen – aus einem Jahr mit dem Gewinn aus einem anderen Jahr gegenrechnen wollen. Der Verlustvortrag mindert dann die Steuerlast. Mit der freiwilligen Steuererklärung stellen Sie dann einen Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung.

Für diese Steuererklärungen ist die Verjährungsfrist für den Verlustvortrag noch nicht abgelaufen:

  • Steuererklärung 2015: 31. Dezember 2022
  • Steuererklärung 2016: 31. Dezember 2023
  • Steuererklärung 2017: 31. Dezember 2024
  • Steuererklärung 2018: 31. Dezember 2025
  • Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2026
  • Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2027

Wie profitieren Studenten von einer späten Steuererklärung?

Interessant ist ein Verlustvortrag vor allem für Studenten, die oft durch Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur und Arbeitsmittel höhere Ausgaben als Einnahmen haben. Sie können dann im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg ordentlich Steuern sparen.

Die Verlustfeststellung funktioniert allerdings nur bei einem Zweitstudium, also einem Master oder einem Bachelor nach vorheriger Berufsausbildung. Ausgaben für ein Erststudium und die erste Ausbildung dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nämlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern nur als Sonderausgaben. Und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag gemacht werden.

Wann lohnt es sich eine steuererklärung zu machen

Gerade in einem Home-Office fallen einige Kosten an, die steuerlich absetzbar sind.

Was genau ist eine Einkommensteuererklärung?

Vereinfacht ausgedrückt ist die Steuererklärung eine Abrechnung mit dem Finanzamt. Einmal im Jahr werden dem Fiskus alle Einnahmen sowie alle beruflich bedingten Ausgaben im entsprechendem Steuerjahr angezeigt. Anhand der Auskünfte wird dann vom Finanzamt berechnet, ob ein steuerpflichtiger Bürger zu viele oder zu wenige Steuern gezahlt hat. Hierfür werden die Ausgaben den Einkünften gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer hat so hohe private Aufwendungen für eine berufliche Tätigkeit, dass sie zu viel gezahlte Steuern vom Staat erstattet bekommen.

Über 11 Millionen Arbeitnehmer geben keine Steuererklärung ab

Knapp 90 Prozent der Arbeitnehmer dürfen sich jedes Jahr über eine Steuererstattung freuen. Diese beträgt laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt rund 935 Euro. Trotzdem geben mehr als elf Millionen Beschäftigte keine Steuererklärung ab. Eine Steuererklärung sei zu kompliziert und lohne sich sowieso nicht, führen viele Menschen als Gründe an, warum sie sich dem Thema Steuererklärung nicht annehmen.

Online-Programme helfen bei Erstellung der Steuererklärung

In der Tat sind die offiziellen Steuerformulare oder die staatliche Steuer-Software ELSTER für Laien nur schwer zu verstehen. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater bieten hier natürlich Unterstützung an, allerdings ist diese Dienstleistung nicht gerade kostengünstig. Für die meisten Menschen ist es auch gar nicht notwendig, mehrere Hundert Euro für einen Steuerberater zu berappen. Mithilfe von Online-Anbietern lässt sich seit ein paar Jahren die Steuererklärung relativ schnell und unkompliziert selbst erstellen.

Anhand einfacher Fragen führen die Online-Programme durch die persönliche Steuererklärung, die am Ende direkt per Mausklick an das Finanzamt gesendet werden kann. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden und eine möglichst hohe Steuererstattung erzielt werden kann. Zumeist zeigt bei den Programmen in jedem Schritt der Steuererklärung ein Erstattungsrechner an, mit welcher Steuerrückzahlung zu rechnen ist. Die Nutzer sehen also sofort, ob sich eine Erklärung für sie lohnt. Wer sich mit der deutschen Sprache schwer tut, kann mittlerweile sogar eine Online-Steuererklärung in englischer Sprache nutzen.

Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden?

Die Liste an Ausgaben, die zu einer Steuererstattung führen, ist lang und hängt stark von der persönlichen Lebens- und Berufssituation ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Kosten, die eindeutig im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden können. Hinzu kommen Ausgaben, die für die Altersvorsorge aufgewendet wurden. Im Folgenden ein Überblick über typische Kosten, die zu einer Steuererstattung führen und deshalb in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden sollten:

Altersvorsorge: Die Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt ebenso für die Riester-Rente sowie für Einzahlungen in weitere private Vorsorgesysteme.

Arbeitszimmer & Co: Aufwendungen für Arbeitszimmer, Handys oder Laptops können dann abgesetzt werden, wenn sie tatsächlich fast ausschließlich für den Beruf genutzt werden.

Bewerbungskosten: Wer sich für einen neuen Beruf bewirbt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dies ist natürlich besonders dann interessant, wenn sehr viele Bewerbungen eingereicht oder lange Wegstrecken zu Vorstellungsgesprächen zurückgelegt wurden.

Ehrenamt: Einkünfte aus einem Ehrenamt sind bis zu einer Obergrenze von 720 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung steuerfrei.

Kinderbetreuung: Auch Ausgaben für die Kinderbetreuung sind ein wichtiger Faktor der steuerlichen Absetzbarkeit.

Pendlerpauschale: Der wohl wichtigste Punkt ist die Pendlerpauschale. Sie kann in vielen Fällen die Einkommenssteuererklärung lohnend machen. Für Fahrten zur Arbeit gibt es zum Beispiel pauschal 30 Cent pro Kilometer einfacher Wegstrecke.

Reisekosten: Berufliche veranlasste Kosten für Reisen können, sofern nicht vom Arbeitgeber erstattet, noch einmal gesondert von der Steuer abgezogen werden.

Umzugskosten: Findet aus beruflichen Gründen ein Wohnortwechsel statt, können alle Kosten im Rahmen des Umzugs abgesetzt werden. Ohne Nachweise kann die Umzugspauschale in Höhe von 764 Euro (Singles) bzw. 1.528 Euro (Paare) beansprucht werden.