Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

"Schatz, lass uns heiraten und Steuern sparen" – diesen Satz dürfte man nach der geplanten Steuerrevolution der künftigen Ampelregierung wohl so schnell nicht mehr hören. Denn: SPD, FDP und Grüne wollen das Ehegattensplitting durch eine sogenannte Familienbesteuerung ersetzen. Das soll der Gleichstellung dienen.

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Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das Ehegattensplitting bald Geschichte sein. Heißt: Die Kombination aus den Steuerklassen III (3) und V (5) soll abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er verdient.

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Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

Vom Ehegattensplitting haben bisher Eheleute und Lebenspartner profitiert, bei denen einer mehr als der andere verdient. Wer zum Beispiel verheiratet ist, kann eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) abgeben. Dann wird nur ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, das sich aus beiden Einkommen zusammensetzt. Das spart Zeit und meistens auch Steuern. Denn in der Regel zahlen Paare mit dem seit 1958 bestehenden Ehegattensplitting weniger, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) rechnete die Vorteile für das Jahr 2020 wie folgt vor:

"Ein Partner arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine 10.244 Euro und der Andere 1.085 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Soli und Kirchensteuer). Für ein gemeinsames Einkommen von 60.000 Euro zahlen beide 955 Euro weniger Steuern, wenn sie nur eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet."

Die Änderung solle laut den Ampel-Partnern für mehr Gerechtigkeit sorgen und dient demnach der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Vertrag heißt es dazu: "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden."

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Vor allem die Grünen hatten das Ehegattensplitting in ihrem Wahlprogramm als "ungerecht" bezeichnet, weil der schlechter verdienende Partner höhere Abzüge zahlen musste. Der besser verdienende kam deutlich besser davon.

Da in vielen Ehen und Partnerschaften oft der Mann mehr Geld verdient und die Frau in Teilzeit arbeitet, würde das bisherige Ehegattensplitting die traditionelle Vorstellung des männlichen Ernährers stärken. Kritiker bezeichnen dieses Modell als "nicht zeitgemäß" und Falle für Frauen und Mütter, die dadurch in Teilzeitjobs gedrängt würden.

Das von der künftigen Ampel-Koalition geplante Faktorverfahren der Steuerklasse IV berücksichtigt laut VLH den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: "Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten." Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden. (mor)

Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

Steuererklärung abgegeben – statt einer Erstattung verlangt das Finanzamt Geld? Wann eine Steuernachzahlung ins Haus steht und was man dagegen tun kann, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Kurzarbeit, Gehaltsschwankungen oder unterschiedliche Einnahmequellen können zu einer Steuernachzahlung führen
  • Direkt mit WISO Steuer berechnen, ob eine Steuernachzahlung ansteht
  • Flattert eine Nachzahlung ins Haus, sollte der Steuerbescheid geprüft werden
  • Es kann auch eine Stundung mit Ratenzahlung beantragt werden

Warum muss ich Steuern nachzahlen?

Ob das Finanzamt von dir eine Nachzahlung verlangt, hängt davon ab, wie viel Steuern du im gesamten Jahr gezahlt hast. Man spricht dabei von Vorauszahlungen. Bei Angestellten ist es die Lohnsteuer. Bei Selbstständigen oder Rentenempfängern sind es die vom Finanzamt festgelegte Vorauszahlungen 4 Mal im Jahr. Hast du im vergangenen Steuerjahr keine oder nicht genug Steuern – verglichen mit deinen Einnahmen – an das Finanzamt gezahlt, steht in der Regel eine Nachzahlung an.

Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber monatlich abgeführt, sodass die Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen eher selten sind. Sobald aber ein Zuverdienst hinzukommt, kann es sein, dass die Einnahmen höher sind als vom Finanzamt erwartet. Dann kommt es zu einer Nachzahlung.

Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

Zu einer Steuernachzahlung kommt es immer dann, wenn im vergangenen Steuerjahr zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Gründe für eine Steuernachzahlung – 4 Beispiele

1. Änderung bei der Steuerklasse

Kombination 3 und 5

Wer verheiratet ist, kann sich für die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 entscheiden. Die beliebte Kombi ist vor allem dafür gedacht, die Höhe der monatlichen Lohnsteuer zu senken, wenn Ehepartner ein unterschiedlich hohes Gehalt haben. Der Besserverdienende wählt dabei Klasse 3 und zahlt weniger Lohnsteuer. Pro Monat bleibt so mehr Netto vom Brutto. Der andere Ehepartner mit Klasse 5 zahlt zwar mehr Lohnsteuer, aber aufgrund des geringeren Gehalts und dem Mehr-Netto vom anderen Partner fällt das nicht so ins Gewicht.

Allerdings ist die Kombi 3/5 darauf ausgelegt, dass der Gehaltsunterschied bei mindestens 60:40 Prozent liegt. Liegt der Anteil anders, kann es zu Nachzahlungen bei der Steuer kommen, weil der Ehepartner mit Klasse 3 zu wenig zahlt und der andere Ehepartner dies mit Lohnsteuerklasse 5 nicht auffangen kann. Weitere Folge: Oft kommt es nicht nur zu Nachzahlungen, sondern sogar noch zu zusätzlichen Vorauszahlungen für Folgejahre.

Kombination 4 mit Faktor

Auch Paaren, die die Steuerklasse 4 und Faktor gewählt haben, könnte eine Nachzahlung ins Haus stehen. In diesem Fall handelt es sich um eine voraussichtliche Lohnsteuerhöhe. Deshalb kann es sein, dass sie Steuern nachzahlen müssen.

2.  Mehrere Arbeitgeber

Auch wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist, muss mit Steuernachzahlungen rechnen. Denn in diesen Fällen ist eine genaue Berechnung der Steuerschuld vorher nicht möglich. Deshalb werden häufig auch deutlich zu wenig Steuern ans Finanzamt abgeführt.

3. Zusätzliche Einnahmequellen

Hast du zusätzlich zu deinem Lohn noch weitere Einnahmen, könnte es sein, dass du zu wenig Steuern gezahlt hast. Denn dadurch erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen. Liegen die Einnahmen über 410 Euro, müssen sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Rente
  • Nebenberufliches Kleingewerbe
  • Einnahmen aus einer Photovoltaik-Anlage
  • Vermietung und Verpachtung

4. Steuern nachzahlen wegen Kurzarbeit

Da wegen der Corona-Pandemie viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, mussten sie ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Wenn auch du in Kurzarbeit warst, musst du eventuell auch Steuern nachzahlen.

Für diese Zeit hast du Kurzarbeitergeld erhalten – also einen Ersatz für deinen Lohnausfall. Steuerlich gehört dieses Geld zu den Leistungen, die den persönlichen Steuersatz erhöhen. Das heißt, auf die Leistung selbst zahlt man zwar keine direkten Steuern. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Der höhere Steuersatz wird aber auf das gesamte Einkommen angewendet, was zu einer Steuererhöhung führt.

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld – auch hier droht eine Nachzahlung

Ebenso wie das Kurzarbeitergeld unterliegen noch andere staatliche Leistungen dem Progressionsvorbehalt – erhöhen also den persönlichen Steuersatz. Hast du also eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten, musst du auch hier mit einer Nachzahlung rechnen:

  • Arbeitslosengeld 1
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld

Achtung : Wer Lohnersatzleistungen erhält, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

Wenn du bisher nicht verpflichtet warst, die Steuererklärung abzugeben und das auch nicht gemacht hast – reiche sie einfach nach! Denn für die Jahre, in denen du nicht in Kurzarbeit warst oder anderen Lohnersatz erhalten hast, stehen die Chancen für eine Steuererstattung gut.

Kann ich vorher ausrechnen, ob ich Steuern nachzahlen muss?

Ob du Steuern nachzahlen musst, kannst du schon vorher herausfinden. WISO Steuer berechnet das für Sie sogar auf den Cent genau. Probiere es doch einfach kostenlos aus!

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Wann Keine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

Was kann ich gegen eine Steuernachzahlung tun?

1. Steuerbescheid prüfen & Einspruch einlegen

Hast du einen Fehler entdeckt, kannst du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nach Erhalt des Bescheides hast du dazu 1 Monat Zeit. Gibt es fundierte Gründe, dass der Steuerbescheid teilweise nicht richtig ist, kannst du auch die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Teile der Nachzahlung werden dann erstmal ausgesetzt.

2. Nachzahlung begleichen

Auch wenn das Finanzamt tatsächlich einen Fehler gemacht hat, ändert das an der Forderung zunächst nichts. Das heißt, du musst die Nachzahlung trotzdem erst einmal begleichen. Und zwar pünktlich, denn das Finanzamt kann auch Säumniszuschläge fordern. Zahlt man nicht bis zur angegebenen Frist, werden für jeden angefangenen Monat 1 Prozent Zuschlag fällig.

Wie lange habe ich Zeit, Steuern nachzuzahlen?

Damit du nicht mehr Geld als nötig nachzahlst, solltest du die Fristen im Auge behalten.

Für die Nachzahlung hast du 1 Monat Zeit. Die Frist beginnt 3 Tage nachdem der Bescheid verschickt wurde. Das genaue Datum findest du aber immer im Steuerbescheid.

Ich habe kein Geld für die Nachzahlung, was kann ich tun?

Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass du nicht zahlen kannst, da ansonsten deine Existenz bedroht wäre, gibt es diese Möglichkeiten:

  • Stundung:
    • Du kannst eine Stundung beim Finanzamt beantragen. Genehmigt das Finanzamt die Stundung, kannst du die Nachzahlung später bezahlen. Gleichzeitig kannst du auch eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren. Achtung: Das ist leider nicht kostenlos. Das Finanzamt berechnet dafür Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat.
  • Aufrechnung:
    • Das ist die Verrechnung von Gutschriften mit Schulden. Erwartest du aus einem anderen Steuerbescheid eine Erstattung, kann das Finanzamt diese mit deiner Steuernachzahlung verrechnen.
  • Erlass:
    • Das kommt nur in sehr wenigen Fällen vor, in denen du ohne eigene Schuld in Existenznot geraten bist. Erkennt das Finanzamt die Argumente an, werden die Steuerschulden gestrichen.