Wann geht die schule in sachsen wieder los

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass im Rahmen der neuen Corona-Schutzverordnung für schulfremde Personen beim Abholen und Bringen der Kinder sowie beim Betreten des Schulgeländes die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar (z. B. KN95) besteht. Die Lernenden sowie das schulische Personal und das Hortpersonal sind von dieser Regel ausgenommen.

Wir sind verpflichtet, Sie auf die Änderung hinzuweisen und bitten um die Einhaltung der aktuell gültigen Hygieneregeln.

Liebe Eltern,

für den Schuleinstieg ins Neuen Jahr gelten weiterhin folgende Regelungen:

In der, seit dem 13.12.2021, geltenden Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung ist festgelegt, dass der Schulbetrieb an Grundschulen auch nach der Jahreswende im eingeschränkte Regelbetrieb weitergeführt wird.

Damit behalten, zunächst bis zum 9. Januar 2022, sowohl der Stundenplan, nach dem die Schülerinnen und Schüler seit Ende November 2021 unterrichtet wurden, als auch die Trennung der Klassenstufen voneinander im gesamten Tagesverlauf an der Schule, seine Gültigkeit. 

Liebe Eltern,

ab dem 22.11.2021 wird die Testfrequenz in der Schule aufgrund der hohen Corona-Zahlen in ganz Sachsen wieder auf  3x wöchentlich angehoben. Für Elterngespräche und andere schulische Veranstaltungen, bei denen außerschulische Personen teilnehmen, gilt die 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen) sowie die dringende Empfehlung, dass auch Genesene und Geimpfte sich zusätzlich testen lassen. Dazu können die schulischen Tests verwendet werden.

Die Schulbesuchspflicht ist ab dem 22.11.2021 erneut ausgesetzt. Sollte Ihr Kind zu Hause bleiben, muss es trotzdem in der Schule telefonisch oder schriftlich abgemeldet werden. Aufgrund des angebotenen Präsenzunterrichtes kann eine häusliche Beschulung durch die Lehrkräfte jedoch nicht erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund der starken Beschränkungen von Kontakten und der geplanten Vermeidung von Gruppendurchmischungen auch die GTAs von den Regelungen betroffen sind und zunächst bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt werden müssen.

Ab dem 29.11.2021 tritt wieder der eingeschränkte Regelbetrieb in Kraft. Wir werden die kommende Woche dazu nutzen, die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und Sie rechtzeitig über den geplanten Ablauf informieren. Insgesamt wird sich dieser an den bisherigen Phasen des eingeschränkten Regelbetriebs orientieren (feste Gruppen, versetzte Pausen- und Essenzeiten, überwiegend Klassenleiterunterricht).

Liebe Eltern,

am 01.11.2021 geht die Schule wieder los. Hoffentlich konnten Sie die Ferien genießen und ein paar schöne Urlaubstage verbringen.

Für den Schulstart am Montag sind folgende Änderungen zu beachten:

1. Erhöhte Testfrequenz: In den ersten beiden Schulwochen nach den Ferien wird wieder 3x wöchentlich getestet, um eventuelle Infektionen aus dem Urlaub aufzudecken.

2. Maskenpflicht auf den Gängen und in den Umkleideräumen: Bitte beachten Sie, dass auf den Gängen im Schulgebäude und in den Umkleideräumen aufgrund der erhöten Inzidenzen wieder die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal gilt. Auf dem Schulhof und im Unterricht wird keine Maske benötigt.

Für Eltern und Besucher/Externe gilt weiterhin die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände!

Liebe Eltern,

ab 20.09.2021 werden die wöchentlichen Testungen wieder reduziert. Es finden dann wieder 2 Testungen pro Woche (Montag und Donnerstag) statt. Die Maskenpflicht entfällt für die Schülerinnen und Schüler sowie das Personal auf dem gesamten Schulgelände, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Den neuen Stundenplan für den Zeitraum vom 20.09.2021 bis 08.10.2021 erhalten Sie vom Klassenlehrerin bzw. der Klassenehrerin. In der Woche vom 11.10.2021 - 15.10.2021 findet dann wie gewohnt unsere Herbstprojektwoche statt.

Nach den Herstferien wird es aufgrund einiger organisatorischer Veränderungen erneut einen neuen Stundenplan geben. Diesen erhalten Sie entsprechend ebenfalls von Ihrem Klassenlehrer, bzw. von Ihrer Klassenlehrerin.

Liebe Eltern,

am 06.09.2021 startet für unsere Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Das Kultusministerium hat für die ersten zwei Schulwochen einen Plan für einen sicheren Schulstart entwickelt, um verstärkt Corona-Infektionen, die möglicherweise unentdeckt aus dem Urlaub "mitgebracht" wurden, aufzudecken. Bitte beachten Sie dafür folgende Maßnahmen:

- Vom 06.09.-17.09.21 erfolgt eine erhöhte Testfrequenz von 3 Testungen je Woche auf das Corona-Virus. Dafür gibt es eine neue Einverständniserklärung, die Sie hier herunterladen können. Um einen reibungslosen Schulstart zu gewährleisten, muss das Formular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben am Montag, 06.09.2021 in der Schule vorliegen. Eine Ausnahme von der Testpflicht besteht bei Vorlage einer Genesenenbescheinigung. Aus Datenschutzgründen ist es erforderlich, dass diese Genesenenbescheinigung erneut in der Schule vorgelegt wird. Bitte beachten Sie auch, dass diese Bescheinigungen nur 6 Monate gültig sind.

- Im o.g. Zeitraum findet der Unterricht in festen Gruppen und mit festen Bezugspersonen statt. Für unsere Schule findet deshalb in den ersten beiden Schulwochen Klassenleiterunterricht von der 1. bis zur 4. Stunde statt. Zur Gewährleistung einer Hofpause ohne Mund-Nasen-Schutz werden die Pausen- und Essenszeiten wieder versetzt.

- Im o.g. Zeitraum besteht auch wieder die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinisch oder FFP2) für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände. Im Unterricht und bei Einhaltung der festen Gruppen in den Pausen auf dem Schulgelände muss diese Regel von Schülerinnen und Schüler sowie dem schulischen Personal nicht eingehalten werden.

- Für die Schule und das gesamte Schulgelände gilt wieder ein Betretungsverbot für alle Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind.

- Ab 06.09.2021 besteht die Schulbesuchspflicht wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler, die kein aktuell gültiges Testergebnis volegen können und die Teilnahme am schulischen Test verweigern, gelten als unentschuldigt. Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht ist nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich.

Wir hoffen trotz der umfangreichen Maßnahmen auf einen gelungenen Schulstart und freuen uns, die Schülerinnen und Schüler bald wieder in der Grundschule Doberschütz begrüßen zu dürfen.

Liebe Eltern,

mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung wird bei einer Inzidenz <10 ab 01.07.2021 bis auf Weiteres nur noch einmal wöchentlich in der Schule getestet. Der Testtag an unserer Schule wird der Montag bleiben. Das Testen am Donnerstag entfällt entsprechend.

Liebe Eltern,

ab dem 14.06.2021 entfällt die Maskenpflicht in der Schule für Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal. Diese Erleichterung ermöglicht uns ab der kommenden Woche wieder gemeinsame Hofpausen und einen vereinfachten Tagesablauf.

Schulfremde Personen sind jedoch weiterhin dazu verpflichtet, auf dem gesamten Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Testpflicht (2x wöchentlich) für Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal bleibt auch mit der neuen Verordnung weiterhin bestehen. Wenn Sie das Schulgelände betreten möchten, ist dies wieder möglich. Es ist aber erforderlich, dass Sie einen tagesaktuellen negativen Test auf das Corona-Virus oder eine gültige Genesenenbescheinigung vorlegen bzw. einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Geändert:

Mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung ist verpflichtend der Regelbetrieb nach der geltenden Stundentafel vorgesehen und eine von der Schule festgelegte Priorisierung der Kernfächer nicht mehr möglich. Wir passen uns dieser Verordnung entsprechend an. Für die kommende Woche behält jedoch der aktuelle Stundenplan seine Gültigkeit. Ab dem 21.06.21 wird es dann einen neuen angepassten Stundenplan geben, der Ihnen am Ende der kommenden Woche bekannt gegeben wird.

Liebe Eltern,

wir haben unsere Planung entsprechend der aktuell geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese sieht aktuell einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei gleichzeitiger Einhaltung der Hygienemaßnahmen, inklusive Maskenpflicht vor.

Ab 07.06.2021 wird es deshalb an unserer Schule einen Sonderstundenplan geben, der die Priorität nach wie vor in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch hat. Für unsere Schüler/innen ist es wichtig, in diesen Fächern einen gelungenen Schuljahresabschluss zu meistern sowie sich wieder an den Schulalltag und die damit verbundenen Strukturen zu gewöhnen. Diese Voraussetzungen kann in der Primarstufe nur der Klassenleiter/ die Klassenleiterin schaffen. Den anderen Fächern versuchen wir dennoch Rechnung zu tragen, indem Sie in den Sonderplan integriert, bzw. weiterhin auch vom Klassenlehrer unterrichtet werden. Für jede Klasse wird es auch im 14-tägigen Wechsel 2 Stunden Sportunterricht bei einer Fachlehrerin geben. Da Ethik und Religion Verfassungsauftrag sind, werden auch diese Fächer fest im Stundenplan verankert und einstündig wieder durchgeführt.

Der Fokus liegt in den letzten Wochen des Schuljahres nicht auf der Erfüllung des Lehrplanes und nicht auf der Bewertung der Nebenfächer. Diese werden zum Heranführen der Schülerinnen und Schüler an die gewohnte Schulstruktur sowie zur Umsetzung einer ganzheitlichen Bildung genutzt. Eine vollständige Erfüllung des Lehrplanes sowie eine Bewertung dieser Fächer soll mit Beginn des kommenden Schuljahres wieder stattfinden, sofern es die dann geltenden Verordnungen zulassen.

Das Spielen in den Pausen möchten wir den Kindern ermöglichen, ohne sie zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verpflichten, sodass die versetzten Hofpausen weiterhin bestehen bleiben. Jedoch können die Kinder zukünftig wieder klassenstufenweise zusammen spielen.

Den neuen Stundenplan erhalten Sie am Ende der Woche von Ihrem Klassenlehrer/ Ihrer Klassenlehrerin. Dieser ist dann ab Montag bis auf Weiteres gültig. Wir hoffen, dass im Sinne der Kinder dieser Stundenplan bis zum Schuljahresende bestehen kann, um ihnen nach dem bisherigen turbulenten Schuljahresverlauf Kontinuität zu bieten sowie die Chance zu geben, sich an die geordneten Strukturen zu gewöhnen. Natürlich würden wir uns über weitere Lockerungen freuen, die es beispielsweise ermöglichen, dass wieder Wandertage durchgeführt werden und alle Kinder wieder gemeinsam zur Hofpause gehen können. Wir warten deshalb sehr gespannt auf die neue Corona-Schutz-Verordnung ab 13.06.2021.

Liebe Eltern,

sicher haben Sie bereits aus den Medien erfahren, dass in der Schule der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder aufgenommen werden kann. Die konkrete Umsetzung obliegt den einzelnen Schulen. Für die Gestaltung dieser neuen Möglichkeiten wird sich das Kollegium der Grundschule Doberschütz zunächst intern beraten. Anschließend werden die nordsäsischen Schulen die Planungen gemeinsam besprechen, da diese Änderung auch personelle Konsequenzen (bspw. durch Abordnungen anderer Schulen oder beim Schwimmen) hat. In der neuen Verordnung wurde ebenfalls festgelegt, dass die Priorität jedoch weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klasse 4 liegen soll. Ein Wechsel in den Regelbetrieb nach Stundentafel erschwert diese indivuelle Schwerpunktsetzung, die eigentlich beim Klassenlehrer liegen sollte, ebenso wie die noch vorhandenen Regelungen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Diese müsste z. B. bei einer gemeinsamen Hofpause verschiedener Klassen wieder umgesetzt werden. Die offenen Fragen müssen entsprechend zunächst (teilweise auch von übergeordneten Stellen) geklärt und ein pädagogisch sinnvoller Weg der Umsetzung besprochen werden. Danach informieren wir Sie über den weiteren Verlauf und die Umsetzung an unserer Schule.

Liebe Eltern,

wir freuen uns über die neuen Regelungen zum Schul- und Hortbetrieb. Es besteht wieder die Möglichkeit, die Kinder im Hort direkt in den Einrichtungen (Kitas) in den einzelnen Ortsteilen zu betreuen. Diese Regelung tritt ab Montag, 07.06.21 in Kraft. Nach dem Unterricht gehen/fahren die Kinder wieder in den für sie zuständigen Hort. Eine Betreuung durch den Hort in der Schule findet deshalb vorerst letztmalig am Freitag, 04.06.21 statt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung.

Aktualisierung:

Liebe Eltern,

alle organisatorischen und personellen Probleme konnten zeitnah gelöst werden, sodass der Schwimmunterricht am 07.06.2021 wieder starten kann. Wir freuen uns sehr darüber, dass die 2. Klassen noch eine Möglichkeit erhalten, ihre Schwimmfähigkeiten noch zu verbessern.

Liebe Eltern,

in den Medien wird bereits vermittelt, dass das Schulschwimmen wieder stattfinden kann. Aktuell wird auch versucht, dies so schnell wie möglich umzusetzen. Da sich aber auch in den Schwimmhallen verschiedene Gruppen nicht begegnen dürfen, muss das Konzept zunächst überarbeitet werden. Personell sind auch noch einige Fragen in der Klärung, da auch die Schwimmlehrer aktuell an ihren Schulen im Präsenzunterricht sind und den Schwimmunterricht gar nicht oder nur bedingt übernehmen können. Sollten diese Dinge sowie die neuen Schwimmzeiten geklärt sein, muss auch der Schülertransport kurzfristig organisiert werden. Aktuell wird der Neustart in Zusammenarbeit von den Schwimmhallen, dem Landesamt für Schule und Bildung und den einzelnen Schulen geplant.

Wir bitten Sie deshalb noch um Geduld und setzen Sie rechtzeitig in Kenntnis, sobald alle offenen Fragen geklärt sind und der Schwimmunterricht wieder starten kann.

Liebe Eltern,

ab dem 19.05.2021 wechseln die Grundschulen in Nordsachsen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Es dürfen also wieder alle Schüler/innen unsere Schule besuchen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden.

Für anwesende Schüler/innen findet der Unterricht fast ausschließlich beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin statt und es werden nur die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klasse 3 und 4 unterrichtet.

Der Ablauf ist wieder wie vor der Schließung der Schulen:

Für Klasse 1 und 2 endet der Unterricht am Montag, Mittwoch und Freitag nach der 4. Stunde; am Dienstag und Donnerstag endet der Unterricht nach der 5. Stunde.

Für Klasse 3 und 4 endet der Unterricht am Montag, Mittwoch und Freitag nach der 5. Stunde; am Dienstag und Donnerstag endet der Unterricht nach der 4. Stunde.

Nähere Informationen zum Ablauf können Sie auch den älteren Meldungen zum eingeschränkten Regelbetrieb hier auf der Homepage entnehmen.

Wir hoffen, dass der Inzidenzwert im Bereich unter 100 bleibt, sodass wir dieses bewährte System des eingeschränkten Regelbetriebes konstant beibehalten können.

Liebe Eltern,

mit Inkrafttreten der neuen Ausnahmeverordnung ergeben sich auch wieder Änderungen für den schulischen Kontext. Darüber möchte ich Sie heute kurz informieren. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Veröffentlichung wird diese an unserer Schule ab der kommenden Woche umgesetzt. Im Wesentlichen beinhalten die neuen Regelungen Folgendes:

1. Ausnahmen für Genesene und Geimpfte:

Lehrer/innen und Schüler/innen, die als Genesene oder vollständig Geimpfte zählen, sind zukünftig von der regelmäßigen Testpflicht an den Schulen ausgenommen und können die Schule frei betreten. Dies gilt auch für andere Personen. Ein negativer Testnachweis ist für diese Personengruppe nicht mehr notwendig.

Für das Betreten des Schulgeländes ohne den Nachweis eines negativen Tests ist ein Genesenennachweis (Nachweis über das Vorliegen einer Corona-Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt) schriftlich zusammen mit einem amtlichen Ausweispapier vorzulegen. Alternativ ist es vollständig geimpften Personen gestattet, das Schulgelände ohne negativen Test zu betreten, wenn die letzte Impfung von mindestens 14 Tagen stattgefunden hat und als Nachweis der Impfausweis vorgelegt wird.

2. Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft

Die bisherige qualifizierte Selbstauskunft zum Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses entfällt zukünftig. Das bedeutet, dass alle Kinder 2x wöchentlich in der Schule getestet werden müssen. Als einzige Ausnahme gelten Testnachweise, die bei einem Leistungserbringer (z. B. Testzentrum) durchgeführt und schriftlich dokumetiert wurden. Der zu Grunde liegende Test darf dabei maximal 24 h zurückliegen.

3. Ausnahmen von Absonderungspflichten

Sollten an den Schulen aufgrund festgestellter Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Verpflichtungen zur Absonderung bestehen, sind Genesene und Geimpfte zukünftig von diesen Pflichten freigestellt. Dies gilt jedoch nicht nach dem Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbeiteten Virusvariante. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim Gesundheitsamt.

Liebe Eltern,

aufgrund der 5-tägigen Unterschreitung des Inzidenzwertes von 165 im Landkreis Nordsachsen können wir ab dem 12.05.2021 wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen. Dieser findet wie angekündigt im Wechselmodell statt. Dies bedeutet für die aktuelle Woche auch, dass die erste Gruppe in dieser Woche aufgrund des bevorstehenden Feiertages nur einen Tag Unterricht hat. In der kommenden Woche ist ab Dienstag dann die zweite Gruppe im Präsenzunterricht. Die Gruppe, in der Ihr Kind ist, haben Sie sicher inzwischen bereits von Ihrem Klassenlehrer erfahren. Für alle Kinder endet der Unterricht in dieser Phase nach der 4. Stunde.

Wir hoffen, dass die Entwicklung der Zahlen weiterhin rückläufig ist, um bald wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln zu können.

Wir wünschen Ihnen ein paar erholsame Tage und eine kleine Verschnaufpause für die Kinder, bevor wir in den letzten Abschnitt des Schuljahres starten.

Liebe Eltern,

am 17.05.2021 und 25.05.2021 sind unsere frei beweglichen Ferientage in diesem Schuljahr. Diese 2 Tage müssen von allen Schulen im Laufe des Schuljahres verplant werden und dürfen nach der offiziellen Ferienregelung nicht entfallen. Bitte haben Sie trotz der aktuellen Umstände Verständnis dafür.

Die Betreuung der Kinder ist an beiden Tagen durch den Hort in der Schule gewährleistet. Bitte beobachten Sie das aktuelle Infektionsgeschehen weiterhin genau, da wir aktuell noch keine Auskunft darüber geben können, ob nur eine Notbetreuung stattfindet oder der Hort sich bereits wieder im eingeschränkten Regelbetrieb befindet.

Für die Hortplanung sollten alle Kinder, die voraussichtlich eine Betreuung an diesen Tagen in Anspruch nehmen möchten, unter folgender Telefonummer angemeldet werden: 03423 - 752224

Liebe Eltern,

diese Woche wird der Wechselunterricht noch nicht beginnen, da der Inzidenzwert die 165 zwischenzeitlich noch einmal überschritten hat. Als Schule müssen wir vor Beginn des Wechselunterrichtes auf die offizielle Meldung des Landesamtes für Schule und Bildung warten und können Sie erst dann informieren. Wie gewohnt erfolgt die Information dann so schnell wie möglich. Die Gruppeneinteilung für den Wechselunterricht gibt Ihnen der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin dann ebenfalls bekannt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, denn die Einteilung der Gruppen ist abhängig von der Notbetreuung und Geschwisterkindern.

Bitte beachten Sie, dass die Notbetreuung im Wechselunterricht nicht durch Lehrkräfte erfolgt, da diese dann wieder im Präsenzunterricht eingebunden sind. Eine umfängliche Betreuung, wie sie zu Zeiten der Schulschließung erfolgt, kann nicht durch die GTA-Leiter, die wir für die Notbetreuung im Wechselunterricht gewinnen konnten, erfolgen. Die Kinder können und sollen dann auch weiterhin ihre Aufgaben mit in die Schule bringen, müssen diese dann aber größtenteils selbstständig bearbeiten und auf die bisherigen Hilfestellungen verzichten.

Liebe Eltern,

mit dem neuen 4. Bevölkerungsschutzgesetz der Bundesregierung ("Bundesnotbremse") erfolgen erneut enorme Einschnitte in den schulischen Alltag.

Kurzfassung:

Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schularten, auch die Grundschule, in den wöchentlichen Wechselunterricht. Es wird nur die Hälfte der jeweiligen Klasse in der einen Woche unterrichtet. In der darauffolgenden Woche kommt die andere Hälfte der Klasse zum Unterricht in die Schule. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Es ist wieder eine Notbetreuung für die Kinder zu gewährleisten, die sich nicht im Präsenzunterricht befinden und einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Die Umsetzung müssen wir schulintern noch besprechen, da alle Lehrer im Präsenzunterricht eingebunden sind. Bitte beachten Sie, dass im Wechselunterricht die Betreuung der Gruppe, die sich im Homescooling befindet, nicht in dem Umfang gewährleistet sein kann, wie im Falle der Schulschließung.

Da für die Notbetreuung ab sofort auch GTA-Kräfte auf Honorarbasis eingesetzt werden können, wäre es auch möglich, dass Eltern oder andere externe Kräfte vertraglich gebunden werden, um die Betreuung abzusichern, weil die Lehrer sich im Unterricht befinden. Sollten Sie Interesse haben oder jemanden kennen, der sich die Betreuung einer Schülergruppe von 10 - 20 Kindern vorstellen könnte, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Die bisherigen Anträge behalten ihre Gültigkeit, sofern die dortigen Angaben noch aktuell sind. Die Liste der Anspruchsberechtigten sowie neue Anträge auf Notbetreuung können Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Doberschütz herunterladen. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Anträge zur Prüfung bei der Gemeindeverwaltung ein.

Ab einer Inzidenz von 165 müssen die Schulen den Präsenzunterricht aussetzen. Es werden dann nur noch die 4. Klassen (zählen als Abschlussklasse der Grundschule) im Wechselmodell unterrichtet. Eine Notbetreuung wird eingerichtet und bedingt durch den fehlenden Präsenzunterricht durch die Lehrer der Schule abgesichert. Die Klassen 1 - 3 befinden sich in häuslicher Lernzeit, bis der Inzidenzwert die 165 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet. Wenn dieser Fall eintritt, gehen die Schulen in das oben beschriebene Wechselmodell über.

Für weitere Informationen können Sie sich auch auf dem SMK-Blog informieren.

Ab Montag, 26.04.2021 findet vorerst kein Präsenzunterricht in der Grundschule Doberschütz statt. Eine Notbetreuung ist eingerichtet.

Wir hoffen, so schnell wie möglich in den Normalbetrieb, bzw. immerhin den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Bauer

Schulleiterin

Liebe Eltern,

ab Montag 12.04.2021 wird die Grundschule Doberschütz den eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufnehmen. Die bisherigen Regelungen dazu bleiben dabei erhalten (Ablauf wie vor der Schulschließung). In der ersten Woche nach den Osterferien wird ausschließlich Klassenleiterunterricht stattfinden. Der Englisch-Unterricht in Klasse 4 wird dann in der 2. Schulwoche wieder aufgenommen.

Mit der Öffnung der Schulen geht das neue inzidenzunabhängige Konzept einher, welches eine Testung aller Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals 2x wöchentlich vorsieht. Die Teststrategie soll zukünftig weitere Schulschließungen vermeiden und zu einem erfolgreichen Abschluss des aktuellen Schuljahres beitragen. Die Tests werden an unserer Schule jeweils Montag und Donnerstag unter Anleitung des Klassenlehrers im Klassenverband vor oder mit Unterrichtsbeginn durchgeführt. Dazu muss eine Einwilligungserklärung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben am Montag in der Schule vorliegen. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind am Test teilnimmt, müssen Sie ein aktuelles (nicht älter als 3 Tage) schriftliches negatives Corona-Test-Ergebnis oder eine Selbstauskunft zum Vorliegen eines aktuellen negativen Test-Ergebnisses vorlegen. Sollte keine der genannten Möglichkeiten zum Nachweis vorliegen, darf das Schulgelände nicht betreten werden und Ihr Kind darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Gleiches gilt bei Fehlen der Einwilligungserklärung.

Wenn Sie Ihr Kind bereits im Vorfeld auf die Testsituation vorbereiten möchten, empfehle ich Ihnen den Video-Beitrag zur Durchführung des Tests.

Alternativ können Sie die Entnahme des Abstriches mit einem haushaltsüblichen Wattestäbchen "üben", um Ihrem Kind Sicherheit in der geschützten häuslichen Umgebung zu geben, ihm die mögliche Angst vor dem Test zu nehmen und dadruch die Durchführung am Montag in der Schule zu erleichtern und das Unfallrisiko zu minimieren. Während des Testsituation sind alle Schülerinnen und Schüler von der Unfallkasse Sachsen versichert, die Lehrinnen und Lehrer haften nicht bei Verletzungen bei der Durchführung der Selbsttests.

Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses wird das betroffene Kind im Speiseraum (im aktuell nicht genutzten Bereich) separiert und die Eltern unverzüglich informiert, damit das Kind aus der Schule abgeholt wird. Gleichzeitig erfolgt die Meldung des positiven Testergebnisses aufgrund der Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Der Speiseraum wird anschließend gründlich gelüftet und die Kontaktflächen desinfiziert.

Zum Nachlesen der allgemeinen Strategie des Schulbetriebes nach den Osterferien empfehle ich den Blog des sächsischen Kultusministeriums hier

Bezüglich der Tests wurde ein Fragenkatalog erstellt, der Ihnen einen Überblick über den geplanten Ablauf der Tests an die Schulen gibt und viele Fragen bereits beantwortet hier

Weitere allgemeine Fragen, die nicht ausschließlich den Betrieb der Grundschule Doberschütz betreffen, können Sie gerne an das sächsische Kultusministerium (z. B. gesammelt über die Elternsprecher) weiterleiten.

Wir hoffen trotz der neuen Situation mit den Selbsttests auf einen guten und störungsfreien Schulstart.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Bauer

Liebe Eltern,

heute möchten wir Sie darüber informieren, dass die Testkits für das schulische Personal ab dem 22.03.2021 zur Verfügung stehen. Das Personal ist somit verpflichtet, ab sofort 2x wöchentlich einen Test auf das Cornoa-Virus durchzuführen. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung geht auch ein erweitertes Betretungsverbot für das Schulgelände einher:

Aus der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19:

§5a

(5) Ab dem 15. März 2021 [geändert: Grundschule Doberschütz 22. März 2021] ist Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, (für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen). Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nur für diejenigen Schulen, in denen Selbsttestkits für schulisches Personal, Hortpersonal sowie, mit Ausnahme der Primarstufe, Schülerinnen und Schüler in hinreichender Zahl vorliegen. Sofern ein Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt, sind im Eingangsbereich des Geländes der Schule entsprechende Hinweise anzubringen.

Bisher ist es uns nicht möglich, Tests für schulfremde Personen zur Verfügung zu stellen, sodass zwingend ein negativer Test mitgebracht werden muss.

Liebe Eltern,

leider müssen die Grundschulen in Nordsachsen ab kommender Woche Montag (22.03.2021) aufgrund der weiterhin hohen 7-Tage-Inzidenz erneut schließen. Eine Notbetreuung wird wieder eingerichtet. Die benötigten Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Doberschütz --> hier klicken

Bisher gestellte Anträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern sich keine Änderung der bisherigen Daten ergeben haben. Bitte informieren Sie uns kurz per E-Mail () vorab, wenn Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt.

Bitte nehmen Sie auch die aktuelle Pressemitteilung des Freistaates Sachsen zur Kenntnis:

Pressemitteilung

Unsere Schülerinnen und Schüler nehmen morgen alle benötigten Arbeitsmaterialien für die häusliche Lernzeit in der kommenden Woche mit. Die entsprechenden Aufgaben, bzw. Wochenpläne erhalten Sie dann bis spätestens Montag auf dem Ihnen bekannten Weg von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/in.

Das gesamte Team der Grundschule Doberschütz wünscht Ihnen trotz aller Umstände erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest.

Pressemitteilung vom 05.03.2021
Kitas und Grundschulen in Nordsachsen bleiben vorerst weiter offen

Die Kitas, Kindertagespflege und Grund- sowie Förderschulen (Primarstufe: Klasse 1-4) in Nordsachsen bleiben vorerst weiter offen. Darauf haben sich der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen verständigt. Vor dem Hintergrund, dass am Montag (8. März) eine neue Corona-Schutz-Verordnung greift und es außerdem kaum Infektionen an Schulen gibt, wird diese Regelung für Nordsachsen möglich. In dieser Woche (bis 4.3.) wurden 15 Infektionen an Schulen in Nordsachen festgestellt, darunter 12 bei Schülern und 3 bei Lehrern. Der Landrat hat zugesichert, dass der Landkreis noch einmal verstärkte Anstrengungen unternimmt, um eine weitere Ausbreitung des Virus gerade auch in Schulen und Kitas zu verhindern. Damit soll der Inzidenzwert gesenkt werden.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung sieht eine Schließung der Einrichtungen vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Frühestens am 8. März greift diese Regelung. Allerdings tritt eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit neuen Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf die bisherigen Vorgaben haben. So soll es Ausnahmen von der automatischen Kita- und Schulschließungsregelung geben, wenn es einen konkreten Hotspot in dem Landkreis/der kreisfreien Stadt gibt, der mit dem Infektionsgeschehen an Schule und Kitas nicht zusammenhängt oder sich abzeichnet, dass die Infektionszahl sinkt.

Liebe Eltern,

am Wochenende wurde bekannt, dass sich zwei unserer Schüler/innen mit dem Corona-Virus infiziert haben. Als Folge daraus wurden 2 Klassen mit ihrem jeweiligen Klassenlehrer und zusätzlich einige Hortkinder, die Kontakt zu einem der betroffenen Kinder hatten, in Quarantäne geschickt. Alle betroffenen Eltern und deren Kinder wurden von den Klassenlehrer/innen bereits informiert. Für alle anderen Schüler/innen und Schüler unserer Schule gibt es keine weiteren Einschränkungen im Schulbetrieb. Der eingeschränkte Regelbetrieb stellt glücklicherweise sicher, dass wir nicht die ganze Grundschule schließen müssen, wenn einzelne Corona-Fälle auftreten. Sie können jedoch auch weiterhin von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihr Kind in der häuslichen Lernzeit zu lassen.

Wir hoffen, dass diese beiden Fälle die einzigen bleiben und wünschen allen betroffenen Schüler/innen und Lehrer/innen alles Gute.

Bleiben Sie gesund!

  • Elternbrief zum Schulbetrieb ab 15.02.2021.pdf

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab dem 15.02.2021 ist es endlich soweit und die Schule öffnet wieder. Wir starten am Montag, den 15.02.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. Am Montag findet auch die Ausgabe der Halbjahresinformationen statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind die Zeugnismappe mit.

Die Schulbesuchspflicht ist aufgehoben. Das beudeutet, dass Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind die Schule ab Montag besucht oder weiterhin in häuslicher Lernzeit verbleibt. Dabei ist es jedoch nicht möglich, diese Entscheidung tageweise zu treffen. Es findet entweder eine Teilnahme am Präsenzunterricht für die ganze Woche statt oder die betreffenden Schüler/innen verbleiben vollständig in der häuslichen Lernzeit (offizielle Stellungnahme vom LaSuB). Sollte Ihr Kind in häuslicher Lernzeit verbleiben, ist eine Abmeldung bis 08:00 Uhr zwingend erforderlich, andernfalls wird die Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen gewertet und es werden Informationen zum Verbleib des Kindes eingeholt.

Die Planung ist entsprechend wie vor der Schließung im Dezember. Dazu füge ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Punkte hier an:

  • Es findet überwiegend Klassenleiterunterricht im festen Klassenverband statt. Fachlehrerwechsel finden nur statt, wenn sie aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen erforderlich sind.
  • Es werden überwiegend Deutsch, Mathe und Sachunterricht (für Klasse 3 und 4 kommt Englisch dazu) unterrichtet, alle anderen Fächer lässt überwiegend der Klassenlehrer fächerverbindend im Unterricht einfließen.
  • Es finden keine schulischen Veranstaltungen, keine GTAs und kein Sportunterricht statt. Der Klassenlehrer sorgt in Eigenverantwortung für genügend Bewegung in den Pausen, bzw. in verschiedenen Unterrichtssequenzen.
  • Die Pausen- und Essenszeiten sind so versetzt, dass maximal 2 Klassen auf dem Schulhof sind, diese werden dann noch räumlich getrennt. Bitte denken Sie daran, das Essen für Ihr Kind beim neuen Bestellsystem des Rasthofs an- bzw. abzumelden.
  • Im Schulgebäude wird außerhalb des Unterrichtes eine Mund-Nasen-Bedeckung* getragen. Mit Inkrafttetreten der neuen Allgemeinverfügung vom 12.02.2021 zum 15.02.2021 gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen MNB* (OP-Masken, meist hellblau mit Nasenbügel). Es können auch FFP2 oder KN95-Masken verwendet werden, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Stoffmasken sind jedoch ab sofort nicht mehr zulässig. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung, gibt es an unserer Schule eine zwei-tägige Karenzfrist, um die neuen MNB noch zu besorgen.
  • Die Hortbetreuung findet weiterhin in der Schule statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind am Montag eine Information mit, ob und wie lange es im Hort verbleiben soll, ob es mit dem Bus nach Hause fährt oder alleine nach Hause laufen darf.
  • Da auch weiterhin nicht auf das Lüften verzichtet werden kann (dieses aber aufgrund der Witterungsbedingungen reduziert wird), geben Sie Ihrem Kind bitte warme Kleidung mit, die bei Bedarf an- und ausgezogen werden kann.
  • Der Umfang der Hausaufgaben wird reduziert.
  • Es gilt weiterhin ein Betretungsverbot für schulfremde Personen. Elterngespräche sollen telefonisch oder schriftlich stattfinden. In Ausnahmefällen können Vor-Ort-Termine vorab telefonisch vereinbart werden. Die Bildungsberatung findet ebenfalls telefonisch, schriftlich oder digital statt.

Die Unterrichtszeiten sind folgendermaßen gestaffelt:

Klasse 1 und 2:

Montag, Mittwoch und Freitag Unterricht bis zur 4 Stunde

Dienstag und Donnerstag Unterricht bis zur 5. Stunde

Klasse 3 und 4:

Montag, Mittwoch und Freitag Unterricht bis zur 5. Stunde

Dienstag und Donnerstag Unterricht bis zur 4. Stunde

Bitte unterstützen Sie die aktuellen Maßnahmen auch weiterhin, um einen gelungenen Start zu sichern. Wir hoffen natürlich auf einen baldigen "normalen" Regelbetrieb, um den Schülerinnen und Schülern unserer Schule wieder alle Fächer sowie Schulveranstaltungen und GTAs anbieten zu können.

Im Bezug auf die Schulveranstaltungen gibt es leider noch eine traurige Mitteilung, die wir als Team der Grundschule Doberschütz zu unserem Bedauern zur Kenntnis nehmen mussten. Der Zirkus Fernandini hat coronabedingt seinen Betrieb eingestellt, sodass das geplante Zirkusprojekt in diesem Schuljahr nicht stattfinden kann. Wir wünschen allen Beteiligten vom Zirkus Fernandini alles Gute für die Zukunft.

Trotz aller Umstände freut sich das gesamte Team auf die Wiederaufnahme des Unterrichtes und wir hoffen auf einen guten Start. Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassenlehrer/innen und ich Ihnen weiterhin gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Bleiben Sie und Ihre Familien bitte weiterhin gesund.

N. Bauer

Schulleiterin

* Mund-Nase-Bedeckung = MNB

Liebe Eltern,

heute möchten wir Ihnen neue Information zur Ausgabe der Bildungsempfehlungen für Klasse 4 und der Halbjahresinformationen für alle Schülerinnen und Schüler geben.

Das Ausgabedatum beider Dokumente bleibt beim 10.02.2021.

Für Klasse 4 werden die Bildungsempfehlungen mit den Halbjahresinformationen und den benötigten Dokumenten zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen auf dem Postweg zugestellt, sodass sie am 10.02. bzw. 11.02. ankommen und noch genügend Zeit für die Schulanmeldung bleibt.

Für die Klassen 1 - 3 ist die Ausgabe der Halbjahresinformationen abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Sollten die Schulen ab dem 15.02.2021 wieder öffnen, erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihre Halbjahresinformationen am ersten Schultag (15.02.2021) persönlich in der Schule. Sollten die Schulen weiterhin geschlossen bleiben, werden auch diese Halbjahresinformationen auf dem Postweg versendet.

Sie erhalten wieder Information sobald das weitere Vorgehen feststeht. Dies wird voraussichtlich in der kommenden Woche der Fall sein.

Das Lehrerteam der Grundschule Doberschütz wünscht Ihnen trotz aller Umstände ein paar schöne Ferientage.

Liebe Eltern,

nachdem die Verschiebung der Winterferien bekannt wurde, gibt es nun eine Änderung bezüglich der Ausgabe der Halbjahresinformationen und Bildungsempfehlungen. Das neue Ausstellungsdatum wird der 10.02.2021 sein, also am Mittwoch in der ersten geplanten Präsenzwoche nach dem Lockdown.

Sollten Sie zum ursprünglich geplanten Termin der Winterferien Urlaub gebucht haben oder andere triftige Freistellungsgründe haben, können Sie Ihr Kind mit einem formlosen Antrag auf dem üblichen Weg vom Unterricht freistellen/beurlauben lassen. Bitte berücksichtigen Sie vor der Antragstellung auch die Anmerkung aus dem Erlass zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 | Ferienregelung:

"...die Verlagerung der Schulferien erfolgt insbesondere wegen der Ermöglichung von Unterricht für Schülerinnen und Schüler und somit aus pädagogischen Gründen."

Liebe Eltern,

ich hoffe, dass Sie trotz der aktuellen Situation das Weihnachtsfest ein bisschen genießen konnten und gesund ins neue Jahr 2021 gestartet sind. Für dieses neue Jahr 2021 wünsche ich Ihnen Gesundheit, Zuversicht und viele schöne Momente mit Ihren Familien.

Der Start des Jahres läuft leider für die Schulen denkbar schlecht an, denn wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, werden die Schulen auch weiterhin bis zum 31.01.2021 geschlossen bleiben. Hierbei gilt weiterhin die Ausnahmeregelung zur Notbetreuung. Sollten Sie noch den Antrag auf Notbetreuung stellen, geben Sie diesen bitte bei der Gemeindeverwaltung ab. Nach der dortigen Bearbeitung wird der Antrag direkt an die Schule weitergeleitet.

Bis zum 31.01.2021 werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin vom Klassenlehrer / von der Klassenlehrerin die Lernaufgaben über die Ihnen bekannten Kanäle verteilen. Ich möchte Sie noch einmal ermuntern, auch zwischendurch ein paar Materialien zur Korrektur an die Lehrer zurückzusenden, damit der aktuelle Lernstand auch bei der Vorbereitung der neuen Aufgaben berücksichtigt werden kann. Für Fragen zum Lernstoff stehen Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Doberschütz auch weiterhin gern zur Verfügung. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen die ungewöhnliche Zeit so gut wie möglich zu überstehen. Für die Bewältigung der Lernaufgaben wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern weiterhin viel Kraft und Geduld.

Bitte beachten Sie nun noch die veränderte Ferienregelung für dieses Schuljahr. Die Winterferien werden vorverlegt und um eine Woche verkürzt. Sie finden nun vom 01.02.2021 bis 05.02.21 statt. Planmäßig soll der eingeschränkte Regelbetrieb in den Klassen als Klassenleiterunterricht am 08.02.2021 wieder aufgenommen werden. Hierzu erfolgen genauere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.

Die zweite Ferienwoche der Winterferien wird auf die Karwoche verlegt. Sodass die Osterferien auf 2 Wochen verlängert werden und vom 29.03.2021 bis 09.04.2021 stattfinden.

Weitere Informationen sind bisher noch nicht bekannt. Sobald es Aktualisierungen gibt, finden Sie diese auch wieder hier auf der Hompage.

Mit freundlichen Grüßen

N. Bauer

Schulleiterin

Liebe Eltern,

die vorläufige Liste der Berufe, die für die Notbetreuung in Frage kommen würden sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit sind nun verfügbar. Sie finden die Dokumente hier:

Übersicht der Berufe

Formblatt für die Notbetreuung Achtung: Die Datenschutzerklärung muss zwingend unterschrieben und mit abgegeben werden!

Sollten sich nach der heutigen Kabinettssitzung noch Änderungen ergeben, werden die Dokumente auf der Homepage aktualisiert. Alternativ finden Sie die Dokumente auch der Homepage der Gemeindeverwaltung Doberschütz.

Das Busunternehmen teilte heute noch mit, dass ab Montag, 14.12.2020 der Ferienfahrplan eingesetzt wird. Die aktuellen Busfahrpläne finden Sie hier.

Wir sollen dem Busunternehmen täglich mitteilen, wie viele Kinder und aus welchen Ortsteilen befördert werden sollen. Wir brauchen also täglich Ihre Rückmeldung, ob Ihr Kind mit dem Bus zur Notbetreuung gebracht werden muss. Es soll dann einen Sammeltransport geben. Ebenso verhält es sich mit den Rückfahrten nach Hause.

Bitte wenden Sie sich für Rückfragen an das Landratsamt Nordsachsen oder das zuständige Busunternehmen (RVB).

Liebe Eltern,

die Sächsische Regierung beschließt am Freitag einen erneuten Lockdown ab 14.12.2020. Dabei sollen auch die Schulen wieder geschlossen und häusliche Lernzeit für die Schülerinnen und Schüler angeordnet werden. Bisher gibt es nur die Information, dass die Schulschließungen bis zum 10.01.2021 andauern sollen. Es wird eine Notbetreuung geben, deren Umfang jedoch erst am Freitag beschlossen wird. Wir werden Sie informieren, sobald wir genauere Informationen haben. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen und Problemen an Ihren Klassenlehrer. Für allgemeine Fragen steht Ihnen natürlich auch die Schulleitung telefonisch und per E-Mail unter der bekannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig unter  www.coronavirus.sachsen.de über die aktuellen Entwicklungen.

Liebe Eltern und Besucher,

ab dem 02.12.2020 gibt es in unserer Grundschule wieder den eingeschränkten Regelbetrieb, bei dem die Klassen so gut wie möglich voneinander getrennt werden, um die Kontakte zueinander zu reduzieren. Dies beeinflusst die Abläufe in der Schule, sodass einige Änderungen notwendig sind. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, den Sie am 01.12.2020 erhalten haben.

Aktuell gibt es in der Schule auch wieder ein verschärftes Betretungsverbot, sodass schulfremde Personen das Schulgelände nur in absoluten Ausnahmefällen und nach telefonischer Terminabsprache betreten dürfen. In diesen Ausnahmefällen darf das Schulgelände nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten werden.

Das Team der Grundschule Doberschütz wünscht Ihnen trotz allem eine besinnliche Adventszeit.

Bleiben Sie gesund

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass für den November alle schulischen Veranstaltungen abgesagt wurden. Es gibt aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung im November keine Elternabende. Elterngespräche können nur telefonisch stattfinden. Für alle schulfremden Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt. Die Schultür ist während der Unterrichtszeit verschlossen. In dringenden Fällen können Sie sich über die Gegensprechanlage im Sekretariat melden. Die Ganztagsangebote können ebenfalls nicht wie geplant beginnen.

Wir hoffen natürlich auf eine baldige Verbesserung der Lage und natürlich auf den lang ersehnten Start der Ganztagsangebote.

Aktuelle Informationen erhalten Sie wie gewohnt immer zuerst auf coronavirus.sachsen.de

Bleiben Sie gesund!

Das Team der Grundschule Doberschütz

Ab dem 18.05.2020 öffnet unsere Grundschule wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Zunächst wird ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet, dass die Klassen im Klassenverband verbleiben und von den anderen Klassen jeweils isoliert werden müssen. Von der normalen Stundentafel kann abgewichen werden und der Fokus wird auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht (+ Englisch in Klasse 4) gelegt. Die anderen Fächer fließen in den UInterricht mit ein, Sport- und Schwimmunterricht entfallen jedoch bis zum Schuljahresende.

Genauere Informationen erhalten Sie auf coronavirus.sachsen.de (u. a. das Konzept zur Wiedereröffnung sowie den Elternbrief des Kultusministers vom 08.05.2020).

Genaue Informationen haben Sie über den Elternbrief der Schulleitung erhalten, der Ihnen durch die Klassenlehrer übermittelt wurde. Sollten Sie Fragen bezüglich der Hortbetreuung haben, können Sie sich auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Doberschütz bereits informieren. Den dort unter der Überschrift "Kindereinrichtungen" veröffentlichten Elternbrief erhalten alle Hortkinder am Montag noch von den Horterziehern.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Hort während des eingeschränkten Regelbetriebes in der Schule befindet. Die Betreuung durch den Hort kann nur bis 16:00 Uhr gewährleistet werden und einen Frühhort gibt es nicht. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht vor 07:10 Uhr an der Schule ist, da es sonst vor dem Schulgelände warten muss.

Bitte beachten Sie auch die Medieninformation des Freistaates Sachsen zur Wiedereröffnung der Schulen:

08.05.2020, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Strikte Trennung der Gruppen statt Abstandhalten und kleine Gruppengrößen

Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist.

Der Minister verwies auf die Verantwortung gegenüber Kindern und Eltern. »Gerade für Eltern kleinerer Kinder, war die Zeit der Schließung von Kitas und Schulen enorm belastend. Für nicht wenige ist die Schmerzgrenze erreicht. Aber auch für die Kinder ist es von elementarer Bedeutung spielen, toben und lernen zu können. Zudem bedürfen Schüler im Grundschulalter in besonderer Weise eine pädagogische Anleitung durch ihre Lehrerinnen und Lehrer. Der Erwerb der grundlegenden Kulturtechniken ist weder im Selbststudium möglich, noch kann diese Aufgabe den Eltern übertragen werden«, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Wiederöffnung der Kitas und Schulen.

Das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes bedeute eine enorme Herausforderung und verlange von allen Beteiligten in der Umsetzung viel Disziplin ab. »Doch wenn wir auf der einen Seite dem wirtschaftlichen und beruflichen Leben ein deutliches Stück mehr Normalität ermöglichen, dann müssen wir auf der anderen Seite auch Betreuungs- und Lernmöglichkeiten für die Kinder schaffen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Gleichzeitig unterstrich der Minister die Bedeutung der auferlegten Regeln. »Wir können von den Vorgaben, Abstand zu halten und Kleingruppen zu bilden, abrücken, wenn wir die Klassen und Gruppen strikt trennen. Wir öffnen wieder die Kitas und Schulen, aber wir erwarten auch die Einhaltung der Regeln. Am Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Klassen müssen alle festhalten. Ein Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und Klassen muss sowohl in den Gebäuden als auch auf den Freiflächen strikt vermieden werden«, so der Minister. Er verwies aber zugleich darauf, dass die auferlegten Regeln ihre Praxistauglichkeit beweisen müssten. Sollte dies nicht der Fall sein, würden Änderungen vorgenommen. Auch eine erneute Schließung der Einrichtungen schloss der Minister nicht aus.

Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal muss gesund sein. In der Kindertagesbetreuung wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen. Gleiches gilt auch im Kontakt zu Erwachsenen. Ebenso sollten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kindern müssen jedoch keine Masken tragen. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Jede Kita muss einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.

Weitere Hinweise zu den Regeln gibt es im SMK-Blog und auf der Corona-Website.

Die Einrichtungen werden nur unter der Maßgabe geöffnet, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können und dass es zu einer strikten Zuordnung in konstante und nicht wechselnde Betreuungsgruppen und Klassen kommt, heißt es in dem Konzept. Die Rückverfolgung von Infektionsketten müsse ebenso in der Kindertagespflege gewährleistet sein.

Die Wiederöffnung der Einrichtungen erfolgt auf der Basis folgender Annahmen und Prämissen: • Kinder spielen nach den bisherigen Erkenntnissen eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen als zunächst angenommen. • Sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Grundschulen ist altersbedingt eine strikte Durchsetzung von Abstandsregeln nicht oder nur sehr bedingt möglich. • Sehr viel entscheidender als eine Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Gruppe. • Eine Konstanz der Gruppe lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen der Primarstufe durchsetzen. An den Grundschulen kann der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum realisiert werden, zumal im verbleibenden Schuljahr ohnehin eine Konzentration auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erfolgen soll. • Für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen in ihrer definierten Gruppe bzw. Klasse auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von herausragender Bedeutung.

• Unterricht der Schüler im Primarbereich ist geboten, um massive Bildungsbenachteiligungen oder eine Verschärfung der Disparitäten zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Konzept gibt es im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog) und auf der Corona-Website www.cornonavirus.sachsen.de. Bürgeranfragen beantwortet die Hotline der Staatsregierung unter 0800/1000214.

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236718

Liebe Eltern,

durch die Rückkehr der 4. Klasse an die Schule, wird die Notbetreuung bereits ab Montag, 04.05.2020 wieder von den Kitas/Horten der Gemeinde Doberschütz übernommen. Im Schulgebäude selbst findet dann keine Betreuung mehr statt. Die Schule wird bis Dienstag ausschließlich vom schulischen Personal betreten, am Mittwoch kommen die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse dazu. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern gilt ein Betretungsverbot für die Schule.

Wenn Ihr Kind bisher schon in der Notbetreuung war, kann es am Montag direkt in die für Ihren Ortsteil zuständige Einrichtung gehen/fahren. Sollten Sie bisher noch keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, infoirmieren Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz über die notwendigen Voraussetzungen und die Vorgehensweise zur Antragsstellung.

Liebe Eltern,

ab 06.05.2020 werden zunächst die 4. Klassen die Schule unter strengen hygienischen Auflagen wieder besuchen, um den Schülerinnen und Schülern eine gute Vorbereitung auf den anstehenden Schulwechsel zu ermöglichen. Der Unterricht wird dann vorerst täglich in Kleingruppen stattfinden und sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch beschränken.

Die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der bestehenden Hortverträge wird durch die Grundschule bei Bedarf bis 16:00 Uhr mit abgesichert.

Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf die Rückkehr an die Schule vor, indem Sie sie erneut über das Händewaschen, die Toilettenbenutzung, die Nies- und Husthygiene sowie das Abstandhalten belehren. Für einen guten Start bitten wir weiterhin darum, die bearbeiteten Materialien der Lernzeit nach Fächern sortiert gleich am 06.05.2020 möglichst vollständig mitzugeben, damit sich die entsprechenden Lehrkräfte schnell einen Überblick zum aktuellen Lernstand verschaffen können.

Die Mittagessenversorgung wird wie gewohnt vom Rasthof Doberschütz abgesichert. Bitte denken Sie daran, dass Mittagessen rechtzeitig (bis 08:00 Uhr) abzumelden, wenn Ihr Kind nicht in der Schule essen soll.

Bitte beachten Sie die folgenden Belehrung. Diese erhalten Sie auch noch einmal schriftlich von der Klassenlehrerin zur Unterschrift und Rückgabe an die Schule.

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbort für die  Einrichtung.

Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen

Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.

Nähere Informationen zum genauen Ablauf und die Einteilung der entsprechenden Gruppen erhalten Sie zu Beginn der kommenden Woche von Ihrer Klassenlehrerin. Ich bitte Sie darum, bis zum genannten Zeitpunkt von Rückfragen abzusehen.

Wir bedanken uns noch einmal sehr herzlich für die bisherige gute Zusammenarbeit und Kommunikation und hoffen auf einen guten Schulstart für die 4. Klassen.

Liebe Eltern,

seit heute (20.04.2020) gibt es im Freistaat Sachsen Lockerungen bezüglich der Corona-Einschränkungen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch die Sektoren der kritischen Infrakstruktur erweitert. Daraus ergibt sich eine erweiterte Notbetreuung. Sollte diese für Sie in Frage kommen, informieren Sie sich bitte auf  dieser Seite, welche Berufe aktuell zur kritischen Infrastruktur gehören. Sollten alle Bedingungen erfüllt sein, füllen Sie bitte das Formular aus, welches ebenfalls unter dem oben genannten Link zu finden ist und geben Sie es in der Schule ab.

Das Formular ist  hier zu finden.

Die aktuelle Liste mit den Sektoren der kritischen Infrastruktur finden Sie hier.

Die Notbetreuung findet direkt in der Grundschule zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr statt. Bringen Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 10:00 Uhr in die Schule. Melden Sie Ihr Kind immer vorherigen Werktag für die Notbetreuung und, wenn gewünscht, für das Mittagessen an. Gern können Sie dafür auch unseren Anrufbeantworter nutzen.

Bleiben Sie gesund!

Liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie dafür sensibilisieren, nur offizielle Informationsquellen zu nutzen, wenn Sie sich zur aktuellen Situation bezüglich der Schulschließungen informieren möchten. Leider werden momentan viele Falschmeldungen veröffentlicht und Einzelfälle in den Medien dargestellt, die ein verzerrtes Bild widerspiegeln.

Verlässliche und aktuelle Informationen Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de

Alle schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, wie Wandertage, Projekte, Elternabende, Konferenzen und Feste sind bis auf Weiteres abgesagt.

Ausnahme:

Die geplante Klassenfahrt der Klasse 4 wird zunächst nicht abgesagt. Dazu sind folgende Informationen auf der Seite sachsen.de zu finden:

"Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage."

Liebe Eltern,

ab Montag, 16.3.2020 bereitet sich auch unsere Grundschule auf die Schließung vor.

Diese soll im Laufe der Woche erfolgen und voraussichtlich bis 17.04.2020 andauern, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Schulpflicht wurde aufgehoben, aber es sind keine Ferien.

Deshalb werden die Lehrer verpflichtende Lernaufgaben für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Diese werden in Form von Wochenplänen über die Klassenlehrer zur Verfügung gestellt. Genauere Absprachen dazu erfolgen zwischen dem Klassenlehrer und den Klassenelternsprechern. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind in seiner Lernzeit, um die jeweiligen Lernaufgaben bestmöglich erfüllen zu können.

Informieren Sie sich weiterhin regelmäßig auf unserer Homepage bzw. auch auf www.coronavirus.sachsen.de über aktuelle Neuigkeiten z.B. zu Kinder-Notbetreuung für Eltern ausgewählter Berufsgruppen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die bisher sehr gute Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf in dieser besonderen Situation. Ein besonderer Dank geht auch an die Elternsprecher für ihr besonderes Engagement und die Bereitschaft, umfangreich mit der Schule und den Klassenlehrern zusammenzuarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern eine effektive Lernzeit zu gewährleisten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund bleiben oder werden.

N. Bauer

Schulleiterin