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Rechner zum ThemaMit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden. Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente. Die Schritte der Anpassung des RenteneintrittsaltersDie Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht: Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 JahrenAnspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflichtversicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:
Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964. Besondere RegelungenFür besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen: Besonders langjährig Versicherte ab 45 BeitragsjahrenGesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten. Langjährig VersicherteWer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent. Schwerbehinderte VersicherteAuch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben: Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte
Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:
Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen. Individuelles Renteneintrittsalter ermittelnVersicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet.
Im Volksmund wird sie Rente mit 63 genannt. Dahinter verbergen sich verschiedene Möglichkeiten mit 63 in Rente zu gehen. Es gibt sie als vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Dann wird sie als Rente mit 63 bezeichnet. Ein anderer Fall ist die Rente mit 63, als abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit. Was steckt hinter der Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit?Hinter dieser Rente verbirgt sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach §§ 38, 236 b SGB VI. Der Renteneintritt war für Antragsteller glatt mit 63 Jahren für die Geburtsjahrgänge vor 1953 möglich. Nach § 236 b Absatz 2 SGB VI wird für Geburtsjahrgänge nach 1953 der Renteneintritt um zwei Monate je späteren Lebensalter bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben. Beispiel:Hugo Rentner, am 10.05.1954 geboren, möchte wissen, wann er frühestmöglich ohne Abschläge in Rente gehen kann. Laut Rentenauskunft hat er seine 45 Jahre Wartezeit am 01.02.2017 erfüllt. Hugo kann am 01.10.2017 abschlagsfrei in die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen. Möchten auch Sie früher in Rente gehen und das ohne Abschläge? Erfahren Sie, was zu beachten ist und welche nächsten Schritt für Ihren vorzeitigen Renteneintritt notwendig sind durch einen unabhängigen Rentenberater. Nähere Informationen zu:→ Wartezeiten der gesetzlichen Rente→ Allgemeine Wartezeiten→ Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit |