Show
Musik dudelt aus dem Radio. Geschirr klappert. Anna A. summt fröhlich vor sich hin. Tassen, Teller, Gläser stellt sie in den Geschirrspüler. Marmelade, Käse, Wurst und Butter kommen in den Kühlschrank. Marmelade und Butter nach ganz oben, Käse und Wurst ins mittlere Fach. Alles hat seinen Platz. Am Küchentisch sitzt Heike W. Eine Tasse Tee vor sich, die Zeitung aufgeschlagen. Das rechte Bein ruht auf einem zweiten Stuhl. Eingegipst. Von Zeit zu Zeit schaut sie ein wenig verstohlen zu Anna hinüber, die sich in ihrer Küche bewegt, als ob sie schon immer da gewesen wäre… Heike W. erinnert sich, wie es für sie war, als die Familienpflegerin Anna A. im Juni durch ihr Haus in St. Peter wirbelte. Für vier Wochen übernahm die junge Frau alle Aufgaben im Haushalt, die sonst Heike W. erledigt. Die damals 38-jährige Hausfrau und Mutter hatte sich das Bein gebrochen und fiel im Alltag aus. "Ich war zum Liegen und Rumsitzen verdammt", sagt die dreifache Mutter. Normalerweise beginnt ihr Tag um 6 Uhr und ist strikt durchgetaktet vom Frühstückherrichten bis zum Kinder-ins-Bett-Bringen am Abend. Ihr Mann Felix ist selbstständig und hat eine Zimmerei. "Dass jemand hinter mir herputzt, war ich nicht gewohnt. Es fühlte sich seltsam an, dass sich eine fremde Frau um meinen Haushalt kümmert", gesteht sie. Aber Heike ist dankbar, denn ohne die Familienpflegerin wäre das Chaos ausgebrochen. An jenem Samstag im Mai wollte Heike nur noch schnell im Garten den Rasen mähen. Sie stolperte und stürzte unglücklich. "Es gab einen lauten Knacks", erinnert sie sich. Als Heike aufstehen wollte, ging das nicht. "In dem Moment war klar, da ist mehr kaputtgegangen", erzählt sie. Die Diagnose: Wadenbeinbruch. Sechs Wochen würde sie ausfallen. Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?In den ersten zwei Wochen halfen Heikes Schwägerinnen und ihre Mutter. Für die übrige Zeit stellte sie einen Antrag für eine Haushaltshilfe bei ihrer Krankenkasse. Das nötige Attest hatte ihr Arzt sofort ausgefüllt. Gesetzlich Versicherte oder Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Geregelt ist das im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in Paragraf 38. Darin heißt es, dass die haushaltsführende Person krankheitsbedingt ausfallen muss. In der Regel bedeutet dies, dass Mutter oder Vater – je nachdem, wer den Haushalt schmeißt – im Krankenhaus, in einer Rehamaßnahme oder auf einer Kur ist. Aber auch ärztlich verordnete Bettruhe, etwa in der Schwangerschaft oder die Genesung zu Hause nach einem Krankenhausaufenthalt (Operation oder Geburt), zählen dazu. Außerdem muss mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt leben (je nach Kasse auch bis 14 Jahre) und feststehen, dass niemand anderes im Haushalt die Arbeit übernehmen kann. Bis zu 26 Wochen kann die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe erstatten. Ist der Antrag bewilligt, sucht die Familie selbst eine Haushaltshilfe oder bittet die Krankenkasse, jemanden zu organisieren. Für den Fall arbeiten die Kassen bundesweit mit externen Dienstleistern wie etwa Arbeiterwohlfahrtsverbänden, mit Caritas-Einrichtungen, mit Gemeinden oder freien Dienstleistern zusammen. Familienpflegerinnen kümmern sich um Haushalt und KinderbetreuungDie Krankenkasse von Heike W. übernahm für vier Wochen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Familie rief sofort beim Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. an. Der Verein hatte ihr schon einmal eine tolle Haushaltshilfe organisiert, als ihre Zwillinge vier Jahre zuvor auf die Welt gekommen waren. "Wir beschäftigen 300 Familienpflegerinnen vom Bodensee bis zum Hochschwarzwald und betreuen im Jahr circa 2500 Familien", sagt Geschäftsleiterin Elisabeth Groß. Mit Anna hatte Familie W. wieder Glück. Die Familienpflegerin war täglich von 10 bis 18 Uhr im Einsatz. Im Haushalt erledigte sie nur das Nötigste: aufräumen, Geschirr spülen, Staub saugen, Wäsche waschen und kochen. Die meiste Zeit verbrachte Anna mit den Kindern Max (damals 7), Linda und Leni (beide 4). "Mir war es wichtig, dass jemand nachmittags da ist und mit den dreien rausgeht oder sie zum Turnen, Fußball oder Schwimmen fährt", sagt Heike W. Anna unternahm mit den Kindern Radtouren in den Wald, sie bauten Staudämme, fuhren zum Spielplatz oder spielten im Garten. Familienpfleger müssen auch Distanz wahrenAuch wenn das Verhältnis zu der Familienpflegerin sehr freundschaftlich war, achtete Anna A. auf eine gewisse Distanz. Das ist für alle Beteiligten wichtig. Zum einen für die Kinder, die sich nicht zu sehr an die Familienpflegerin gewöhnen sollen. Zum anderen für die Familienpflegerin selbst. Denn nicht jeder Einsatz ist unkompliziert wie bei Familie W. "Wenn eine Mutter Krebs hat und alle wissen, dass sie sterben wird, fällt es schwer, das Schicksal der Familie nicht zu nah an sich selbst heranzulassen", gesteht Anna A. Sie hat gelernt zu akzeptieren, dass das Leid einer Familie nicht ihres ist. "Aber ich kann die Familie im Alltag entlasten", so die junge Frau.
Der Gesetzestext ist sehr allgemein formuliert. Im Einzelfall stellen sich schnell viele Fragen. Hier die wichtigsten Antworten:
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Sie sind krank oder haben Beschwerden durch die Schwangerschaft? Sie können dadurch Ihren Haushalt nicht weiterführen oder Ihre Kinder betreuen? Dann sind Sie und Ihre Familie bei uns in guten Händen. Wir können gut verstehen, dass Sie sich in dieser Zeit eine Hilfe im Haushalt wünschen und haben hier wichtige Infos zum Thema für Sie zusammengefasst. Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Ihrer Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, können keine Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden.
Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit beginnt. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe. Den Antrag können Sie online im persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer stellen. Alternativ können Sie das Antragsformular unter 0800 3331010 anfordern. Der Anruf ist kostenfrei und der Service steht Ihnen rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung.
Wie lange und wie viele Stunden eine Haushaltshilfe bei Ihnen einspringen kann, ist davon abhängig, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und ob Sie Kinder haben oder nicht. Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt haben. Wenn ein anderes Familienmitglied regelmäßig kleinere Aufgaben übernommen hat, mindert dies nicht den Anspruch.
Sie leben in Ihrem Haushalt mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 14 Jahre alt ist oder behindert und dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person aus Ihrem Haushalt dies übernehmen kann. Es müssen keine weiteren Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Kinder mit im Haushalt leben oder diese das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Unterstützung ist nicht möglich, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Wer stellt fest, wie viele Stunden Unterstützung ich benötige?
Der zeitliche Aufwand Ihrer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung Ihrer Barmer ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Hausarbeit trotz Erkrankung angemessen erledigt wird. Muss ich den Antrag komplett neu ausfüllen, wenn ich die Haushaltshilfe länger als geplant benötige?
Für einen Verlängerungsantrag reicht es, wenn Sie uns die Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin einfach online oder per Post zuschicken. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über die Verlängerung – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für Ihre aktuelle Haushaltshilfe endet. Können Angehörige stellvertretend für Versicherte einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen?
Mit einer Vollmacht können auch Angehörige aktiv werden, indem sie alle Fragen zur Haushaltshilfe für das erkrankte Familienmitglied klären und den Antrag stellen.
Die Haushaltshilfe hilft Ihnen vorübergehend, Ihren Haushalt weiterzuführen oder übernimmt sogar die Kinderbetreuung. Vorausgesetzt, dass Sie dies aus medizinischen Gründen nicht mehr oder nur noch zum Teil selbst erledigen können. Welche Personen können als Haushaltshilfe unterstützen?Sie haben die Wahl:
Kann man sich von verschiedenen Personen unterstützen lassen, wenn die Haushaltshilfe nicht den gesamten Zeitraum zur Verfügung steht?Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Sie wissen am besten, wer Ihnen wie helfen kann. Informieren Sie uns einfach rechtzeitig über die Aufteilung. Besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn beim Antragsteller ein Pflegegrad vorliegt?
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn weiterhin eine Haushaltshilfe benötigt wird, aber kein Anspruch mehr über die Barmer als Krankenkasse besteht?Die Leistung Haushaltshilfe steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, kommt vielleicht eine dauerhafte Hilfe im Rahmen der Pflegeleistungen infrage? Oder brauchen Sie zusätzliche Hilfe bei der Kinderbetreuung? Dann kann möglicherweise das örtliche Jugendamt am besten weiterhelfen. Was sind Vertragspartner für die Leistung Haushaltshilfe und wie findet man diese?Karitative Einrichtungen, Familienpflegedienste oder private Organisationen sind professionelle Vertragspartner, von denen Sie eine geschulte Haushaltshilfe erhalten können. Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe werden direkt zwischen der Barmer und unseren Vertragspartnern abgerechnet. Auf Sie entfällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Wie wird die Leistung Haushaltshilfe abgerechnet?
Die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe soll für Sie so unkompliziert wie möglich erfolgen. Wie hoch ist die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe?
Das kommt immer ganz darauf an, wer Sie unterstützt:
Fällt für die Haushaltshilfe eine Zuzahlung an?
Für jede Haushaltshilfe fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten an. Diese liegt mindestens bei 5 Euro und maximal bei 10 Euro pro Tag. Ihren Zuzahlungsbetrag rechnen wir bei der Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe aus und ziehen ihn direkt vom Betrag ab, den Sie ausgezahlt bekommen. Sie brauchen nichts zu tun. Bei professionellen Haushaltshilfen senden wir Ihnen die Berechnung der Zuzahlung zu, sobald uns die Abrechnung vorliegt. Hinweis: Dies kann bis zu vier oder fünf Monate dauern. Wenn Sie eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden in Anspruch genommen haben oder von der Zuzahlung befreit sind, fällt für Sie keine Zuzahlung an. Webcode: a005343 Nach oben |