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Demokratie und Marktwirtschaft sind die Grundelemente unserer Gesellschaftsordnung. Um das kapitalistische System und seine Widersprüche zu verstehen, kommt es auf den Unterschied zwischen freier und sozialer Marktwirtschaft an. Marktwirtschaft ist das Gegenteil von Planwirtschaft. In der Marktwirtschaft befinden sich die Produktionsmittel im Unterschied zur staatlich gelenkten Planwirtschaft in Privateigentum. Aus der ordnungspolitischen Macht des Staates ergibt sich der Unterschied zwischen freier und sozialer Marktwirtschaft. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Ende des 18. Jh. begründeten Nationalökonomen die Marktwirtschaft. Sie bezeichneten sie als ein System, das individuellen Egoismus in gesellschaftlichen Nutzen umwandelt. Es wurde das Prinzip des Marktes mit seiner Regelung durch Angebot und Nachfrage erkannt. Im klassischen Modell der Marktwirtschaft erreicht man den höchsten Wohlstand für die Gesellschaft, indem man ökonomisches Verhalten durch Egoismus (auf den persönlichen Vorteil gerichtetes Verhalten) und vollständige Konkurrenz praktiziert. Die klassische Theorie der Marktwirtschaft ist eng mit der Gesellschaftslehre des Liberalismus verbunden (Liberalismus ist eine Denkrichtung und Lebensform, die für Autonomie, Verantwortung und freie Entfaltung der Persönlichkeit eintritt). WALTER EUCKEN arbeitete 1940 die Marktwirtschaft (und auch die Zentralverwaltungswirtschaft als das Gegenstück) zu Grundformen von Wirtschaftsordnungen heraus. MarktwirtschaftWesentliches Merkmal der Marktwirtschaft ist das Privateigentum an Produktionsmitteln. Unternehmer, die Produktionsmittel bzw. Verfügungsrechte besitzen, nennt man auch „Kapitalisten“. Sie entscheiden über Art und Weise der Produktion. Die Einzelpläne regeln sich durch den Markt, der das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage darstellt. Von der freien Marktwirtschaft zur sozialen MarktwirtschaftDie Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung. Oftmals wird sie auch mit anderen Begriffen bezeichnet, wie
Ihre wesentlichen Merkmale sind:
Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung, in der Produktion und Verbrauch durch den auf dem Markt frei gebildeten Preis bestimmt werden.Einzelne Wirtschaftssubjekte entscheiden über Leistungserstellung und Konsum. Die Märkte sind die Koordinationszentralen, auf denen Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt werden. Diese Form der Marktwirtschaft ist das Ideal des Liberalismus. In dieser freien Marktwirtschaft werden bei Ausgleich der Interessen und automatisch zustande kommender maximaler Güterversorgung staatliche Eingriffe überflüssig. Jedoch führte die Einschränkung der Konkurrenz durch Kartelle und Bildung von Monopolen zu Krisen und einer unsozialen Machtverteilung. Bei grundsätzlicher Bejahung des Systems wurde die Forderung nach staatlichen Eingriffen immer stärker.Es wurde die soziale Marktwirtschaft entwickelt. A. MÜLLER-ARMACK prägte die Bezeichnung für die besonders in der Bundesrepublik Deutschland angestrebte Wirtschaftsordnung. Politische Durchsetzung erfuhr diese Form der Marktwirtschaft durch den Wirtschaftsminister LUDWIG ERHARD. Soziale Marktwirtschaft bejaht das Recht auf Privateigentum, persönliche Verantwortung der Unternehmer und Risikobereitschaft als Grundvoraussetzungen freier Marktwirtschaft. Diese Grundvoraussetzungen werden aber gleichzeitig verknüpft mit einem System sozialen Schutzes. Dieser Schutz drückt sich aus in der institutionellen Sicherung des Wettbewerbs (Verhinderung des Machtmissbrauchs durch Kartelle und Monopole), Sicherung weitestgehender Vollbeschäftigung und Geldwertstabilität und soziale Einkommensumverteilungen. Soziale MarktwirtschaftGegen Ende des Zweiten Weltkrieges entstand das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft. Ihre geistigen Väter, WALTER EUCKEN (17.01.1891–20.03.1950; Marktformenlehre) und ALFRED MÜLLER-ARMACK (28.06.1901–16.03.1978; Soziale Marktwirtschaft), vereinten darin die Vorstellungen des Neoliberalismus und der christlichen Soziallehre. Der Bundeswirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler LUDWIG ERHARD (1897–1977) setzte diese Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik politisch durch. Inhalt der sozialen MarktwirtschaftDer Begriff „sozial“ steht dabei für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit, „Marktwirtschaft“ beinhaltet die individuelle und wirtschaftliche Freiheit sowie die marktliche und dezentrale Koordinierung der Wirtschaftsaktivitäten. Dem Staat kommt innerhalb dieser Wirtschaftsordnung die Aufgabe zu, unerwünschte Auswirkungen der Marktwirtschaft zu verhindern oder zu mildern. Er soll die einzelnen Freiheitsrechte dort beschränken, wo sie die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit gefährden. Der Staat nimmt z. B. auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen Einfluss (Unterstützung von Kranken, Invaliden und sozial Schwachen), da die marktmäßige Verteilung nur diejenigen berücksichtigt, die aktiv am Wirtschaftsprozess teilnehmen. Der Grundgedanke der wirtschaftlichen Freiheit äußert sich in der sozialen Marktwirtschaft in vielerlei Hinsicht:
Konsumenten und Unternehmer unterliegen der Wettbewerbsfreiheit. PreisbildungIm Wettbewerb streben die Wirtschaftssubjekte nach einem bestimmten Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen meistens einen geringeren Zielerreichungsgrad des anderen zur Folge hat. Der freie Wettbewerb gewährleistet eine Koordinierung der wirtschaftlichen Aktivitäten von Konsumenten und Produzenten. Dadurch kommt es zu einer Preisbildung auf dem Markt. Die Preise zeigen den Anbietern, in welchen Bereichen ihre Produktionsfaktoren am günstigsten eingesetzt werden, und die Nachfrager haben die Möglichkeit zu beurteilen, wie sie ihre Bedürfnisse am besten befriedigen können. WettbewerbsfunktionenDamit der freie Leistungswettbewerb eine gute Marktversorgung gewährleistet, muss er mehrere Funktionen (Wettbewerbsfunktionen) erfüllen:
WettbewerbsordnungDie Durchsetzung des Wettbewerbssystems der sozialen Marktwirtschaft erfordert eine zweckmäßige Wettbewerbsordnung. Dafür sprechen mehrere Gründe:
Die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und die Sicherung des freien Wettbewerbs gegen Beschränkungen zählen zu den wichtigen Aufgaben der Wettbewerbsordnung. Um diese zu erfüllen wurden zwei Gesetze erlassen. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)Dieses Gesetz von 1909 (spätere Änderung der Nebengesetze) soll den Wettbewerb gegen unlautere Wettbewerbsmethoden schützen. Dieser Schutz wird durch die Generalklausel des § 1 UWG („Wer ... Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.“) und § 3 (Verbot irreführender Angaben) sichergestellt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Das UWG wird durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958 (mittlerweile sechs Novellierungen) ergänzt. Es soll die Wettbewerbsfreiheit unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten gegen eine „Vermachtung“ der Märkte schützen. Das GWB trifft wichtige Regelungen zum Kartellrecht, zur Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Unternehmen und zur Zusammenschlusskontrolle von Unternehmen. Benachteiligte Unternehmen und RegionenEs existieren aber auch Unternehmen, Wirtschaftszweige (z. B. Landwirtschaft und Bergbau) und Wirtschaftsregionen, die im Wettbewerb benachteiligt sind oder nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Hier kann der Staat Beihilfen (Subventionen) gewähren. Für die Überwachung der Beihilfen ist die Europäische Kommission (EK) allein zuständig. Sie prüft auch die geplanten Beihilfen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und erlässt danach einen Zustimmungs- oder Unterlassungsbescheid. |