Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder II) ist auch allgemein bekannt als Hartz 4. Dabei handelt es sich eine um staatliche Sozialleistung, die Menschen mit wenig bzw. gar keinem Einkommen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Um ALG 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wir haben für Sie alle nötigen Informationen rund um das Arbeitslosengeld 2 zusammengefasst. Show
Arbeitslosengeld 2 – was ist das?Das Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG 2 oder ALG II) ist allgemein besser bekannt als Hartz 4. Es handelt sich dabei um eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. der Sicherung des sogenannten Existenzminimums. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB II). Der Zweck des ALG 2 ist es, Menschen, die seit einer gewissen Zeit zwar arbeitslos, aber erwerbsfähig sind, finanziell zu unterstützen. Langfristiges Ziel des ALG 2 ist es, die Leistungsbezieher wieder im Arbeitsmarkt unterzubringen und dadurch den ALG 2 Leistungsbezug zu beenden. Arbeitslosengeld I und II – was macht den Unterschied?Der wichtigste Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und II ist, dass ALG 1 eine Versicherungsleistung ist. ALG 2 ist hingegen eine staatliche Sozialleistung. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I sind, dass
Erhalten Sie kein ALG I oder reichen die Leistungen aus Ihrem Bezug nicht zum Leben, können Sie auch ALG II-Leistungen beantragen, um auf das Existenzminimum zu kommen. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass Sie mit ALG I-Leistungen alle Kosten Ihres Lebensunterhaltes decken müssen – es richtet sich nicht nach Ihrem individuellen Bedarf. Beim ALG II hingegen berücksichtigt das Jobcenter unter anderem einen Regelbedarf, Ihre Miete und Ihre Nebenkosten. Zu beachten ist jedoch, dass das Jobcenter dabei Ihr Einkommen, sofern vorhanden, mit dem individuellen Bedarf verrechnet. Übergang zum ALG 2Arbeitslosengeld I wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Wer 50 Jahre und älter ist, hat unter Umständen länger Anspruch. Endet der Bezug von ALG I, ohne dass eine neue Beschäftigung in Aussicht ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 zu stellen. ALG 2 gibt es nur auf AntragLäuft ALG I aus, schließt sich nicht automatisch der Bezug von Arbeitslosengeld II an. Leistungsberechtigte müssen rechtzeitig einen Antrag stellen. Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen. ALG 2: Anspruch und Voraussetzungen für den BezugWer Arbeitslosengeld 2 beziehen will, muss in erster Linie hilfebedürftig, gleichzeitig aber auch erwerbsfähig sein. Denn grundsätzlich müssen Bezieher von ALG 2 dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Folgende Kriterien müssen Leistungsberechtigte erfüllen:
ErwerbsfähigkeitAls erwerbsfähig gelten Sie, wenn Sie in den nächsten sechs Monaten mindesten drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen können, ohne dass Sie eine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt. Haben Sie ein Kind, das jünger als drei Jahre ist, und können deshalb nicht arbeiten, zählen Sie trotzdem zu den Erwerbsfähigen. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht arbeiten können. HilfebedürftigkeitNach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) gelten Sie dann als hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das bedeutet auch, dass Sie auch von Angehörigen nicht unterstützt werden können. EinkommenZu beachten ist, dass jegliches Einkommen bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt und angerechnet wird. Als Einkommen zählen zunächst alle Geldeinnahmen. Dabei gilt das Zuflussprinzip. Ihr Einkommen darf vom Jobcenter lediglich in dem Monat angerechnet werden, in dem es Ihnen ausgezahlt wurde. Welche Leistungen beinhaltet das ALG 2?Wird Ihnen Arbeitslosengeld II bewilligt, setzt sich die Gesamtleistung aus unterschiedlichen Komponenten zusammen: MehrbedarfEs kann zu Situationen kommen, in denen Leistungsbezieher einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Ein Mehrbedarf kann etwa vorliegen, wenn bei dem Leistungsbezieher ein Durchlauferhitzer vorhanden ist oder bestimmte Krankheiten vorliegen. Dies ist individuell bei jedem, der einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellt, zu überprüfen. ALG II: Wie viel Geld gibt es vom Jobcenter?Wie hoch Ihre ALG 2-Leistungen ausfallen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine pauschale Aussage lässt sich dazu also nicht treffen. Doch setzt sich die Höhe der monatlichen Auszahlung aus den oben genannten Komponenten zusammen. Nutzen Sie unseren Hartz 4-Rechner und erfahren Sie schnell, wie hoch Ihre ALG II-Leistungen in etwa ausfallen dürften. Geben Sie dazu einfach alle für die Berechnung relevanten Daten ein und erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen vom Jobcenter zusteht. Mitwirkungspflicht beim ALG 2Leistungsberechtigte, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, unterliegen einer Mitwirkungspflicht. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann Konsequenzen in Form von Sanktionen nach sich ziehen. Zwei wesentliche Pflichten sind etwa:
Arbeitslosengeld II: Bezugsdauer und AuszahlungTheoretisch ist der Bezug von ALG 2 zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet aber nicht, dass die Grundsicherung auch endlos bewilligt wird. In der Regel wird Arbeitslosengeld 2 für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Vor Ablauf dieser Zeit müssen Sie einen Folgeantrag, auch Weiterbewilligungsantrag genannt, stellen. In Einzelfällen kann das Jobcenter den Bewilligungszeitraum auch abändern. Das ist vor allem dann der Fall, wenn absehbar ist, dass Sie nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes nicht mehr hilfebedürftig sind. Gleiches gilt, wenn die Wohnkosten unangemessen hoch sind. Eine Garantie für eine zwölfmonatige Bewilligung gibt es also nicht. Quellen:
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Alleinstehende bekommen 2022 monatlich einen Regelsatz von 449 EUR. Partner:innen, die zusammen leben, junge Erwachsene und Kinder bekommen weniger.
Arbeitslosengeld 2 ist besser bekannt als Hartz 4. Diese Grundsicherung zahlt der Staat Arbeitslosen, die nicht anders für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Es gibt keinen Unterschied. Hartz 4 ist ein umgangssprachlicher Name für Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. |