Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen

In Nord­rhein-West­fa­len und ei­ni­gen an­de­ren Bun­des­län­dern muss für die Hal­tung ei­nes Aus­tra­li­an She­pherds ein Sach­kun­de­nach­weis bei ei­ner zu­ge­las­se­nen Hun­de­schu­le oder ei­nem Tier­arzt ab­ge­legt wer­den. Un­se­rer Er­fah­rung nach kos­tet der Test etwa 35 €, kann aber na­tür­lich je nach Bun­des­land oder Hun­de­schu­le oder Tier­arzt variieren.

Die­ser Mul­ti­ple Choice Test, ähn­lich der beim Füh­rer­schein, um­fasst 100 Fra­gen, wo­von aber nur 30 bei der Prü­fung ab­ge­fragt wer­den. Du be­nö­tigst den Sach­kun­de­nach­weis, um dei­nen Hund bei der Steu­er anzumelden.

Hin­weis: Un­se­re Fra­gen sind den of­fi­zi­el­len Do­ku­men­ten von Sep­tem­ber 2016 ent­nom­men. Die For­mu­lie­run­gen wei­chen heu­te (2020) stel­len­wei­se deut­lich ab, fach­lich sind sie aber wei­ter­hin gül­tig. Aber ver­lasst euch nicht al­lein auf un­se­re Hilfestellung!

Die ”20/40”-Regelung: Für die Hal­tung ei­nes Hun­des, der aus­ge­wach­sen üb­li­cher­wei­se schwe­rer als 20 kg oder des­sen Schul­ter­hö­he üb­li­cher­wei­se 40 cm über­schrei­tet, muss der Hal­ter sei­ne Sach­kun­de nach­wei­sen. In ei­ni­gen an­de­ren Bun­des­län­dern gibt es ähnliche/vergleichbare Re­ge­lun­gen. Bit­te in­for­miert euch bei eu­rem Ord­nungs- oder Ve­te­ri­närs­amt, ob ihr eine sol­che Sach­kun­de nach­wei­sen müsst.

Wir können/dürfen euch die­sen Test nicht ab­neh­men. Aber wir kön­nen euch da­bei hel­fen, dass ihr den Test be­steht 🙂 Und jetzt viel Er­folg, wir drü­cken euch die Daumen!
Hin­weis: Du er­fährst nach je­der fal­schen Ant­wort, wie die richtige(n) Antwort(en) lauten.

Du be­kommst eine Aus­wahl aus 30 (von 110) Fra­gen ge­stellt, die im Sach­kun­de­nach­weis­test vor­kom­men kön­nen, die zum jet­zi­gen Zeit­punkt (Sep­tem­ber 2016) be­kannt sind. Das Aus­wäh­len von 30 Fra­gen aus dem Ka­ta­log der ver­füg­ba­ren Fra­gen ent­spricht dem Stan­dard­vor­ge­hen beim Sach­kun­de­nach­weis. Die For­mu­lie­run­gen sind wört­lich aus dem Test, den die Tier­ärz­te­kam­mer NRW ver­öf­fent­licht hat, über­nom­men.

Auch die Ab­bil­dun­gen ha­ben wir aus den öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Un­ter­la­gen über­nom­men. Die Qua­li­tät lässt in den Un­ter­la­gen schon ein biss­chen zu wün­schen üb­rig, aber wir ha­ben kei­ne Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men. Wir möch­ten dich auf den ech­ten Test vor­be­rei­ten und die­se Ab­bil­dun­gen wer­den dir so begegnen.

Wir über­neh­men na­tür­lich kei­ne Ge­währ da­für, dass wir hier al­les rich­tig zu­sam­men­ge­stellt ha­ben oder die Fra­gen zu­künf­tig durch die zu­stän­di­gen Be­hör­den ge­än­dert wer­den. Wir sind aber dank­bar da­für, wenn ihr uns auf Feh­ler oder Än­de­run­gen hin­weist.

Sach­kun­de­nach­weis NRW Übungs­test wur­den zu­letzt von den Yellowtones am 03.06.2020 geändert


Zunächst einmal regelt dieses Gesetz die allgemeine Anleinpflicht für jeden Hund in bestimmten öffentlichen Bereichen. Dies ist eine Mindestpflicht und kann von Ihrer jeweiligen Kommune übertroffen, aber nicht unterschritten werden. Daher informieren Sie sich bitte unbedingt vorab bei Ihrer Gemeinde, ob diese den Hundehaltern möglicherweise zusätzliche Pflichten auferlegt!

Weiterhin bestimmt das Gesetz für 3 verschiedene Gruppen von Hunden besondere Auflagen zur Haltung. Sofern Sie einen dieser Hunde halten, muss dies dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Wichtig dabei ist, dass der Sachkundenachweis in bestimmten Fällen Voraussetzung für die Erlaubnis einer Hundehaltung sein kann.

Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen

Nachfolgend erklären wir Ihnen, für welche Hunde ein Sachkundenachweis zu erbringen ist und bei wem dieser abgelegt werden kann bzw. muss. Aufgrund der zahl

reichen gesetzlich geregelten Besonderheiten, Pflichten und Ausnahmen bitten wir Sie, weiterführende Informationen zu den nachstehend aufgeführten Kategorien der Hunde direkt im Gesetzestext nachzulesen. Mit Klick auf „Landeshundegesetz NRW“ gelangen Sie auf das entsprechende PDF.

Sachkundenachweis für große Hunde (sogenannte 20/40-Hunde)

Die am wenigsten einschränkenden Maßnahmen betreffen die Gruppe der 20/40-Hunde. Hierzu zählen alle Hunde, die schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm (Widerristhöhe) sind. Halter dieser Hunde müssen die Haltung anzeigen und für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und der Halter muss nachweisen, dass er sachkundig für die Haltung dieses Hundes ist. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert. Gehören Sie zu nachfolgenden Personenkreisen? Dann sind Sie automatisch sachkundig!

Von einem kleinen Personenkreis nimmt der Gesetzgeber an, sachkundig zu sein und fordert keinen weiteren Nachweis. Sind Sie Tierarzt, Jäger, Polizeihundeführer, dürfen Verhaltenstests für Hunde bestimmter Rassen durchführen, haben eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden bzw. zum Handel mit Hunden oder haben bereits die Sachkunde zur Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen? Dann gelten Sie von vornherein als sachkundig.

Als erste Hundeschule in NRW haben wir die Online-Sachkundeprüfung für Hunde eingeführt und bereits vielen Prüflingen zu einer bestandenen Sachkundeprüfung verholfen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “Sachkundenachweis Hund” in NRW. 

Kostenloser Multiple Choice Fragenkatalog für den Hunde Sachkundenachweis in NRW für große Hunde & Hunde bestimmter Rassen.

Der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe besteht aus 320 Fragen, wovon 120 Wiederholungs-Fragen sind. Zur Prüfung legen wir Ihnen 30 Multiple-Choice-Fragen vor (also 6 Bögen a 5 Fragen). Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie von 30 Fragen insgesamt 20 richtig beantwortet haben. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Auch wenn manche Fragen nicht logisch erscheinen: Sie müssen die “richtigen” Antworten so lernen, wie sie von der Tierärztekammer vorgegeben wurden.

Fehlerbewertung: Sollte eine Frage zwei Fehler vorweisen, indem z.B. 1 Kreuzchen vergessen und eins falsch gesetzt wurde, zählt die Frage trotzdem nur als eine falsche Frage.

Hinweis: Egal ob Sie die Sachkundeprüfung für einen großen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse ablegen möchten – die Prüfung ist die Gleiche! Halter von “gefährlichen Hunden” wenden sich bitte an das zuständige Veterinäramt, hier sind wir nicht zuständig.

Zur effektiven und zielgerichteten Vorbereitung auf den Hunde Sachkundenachweis NRW, auch Hundeführerschein genannt.

Die Tierärztekammer Westfallen Lippe hat sogenannte Lösungsschablonen bereitgestellt. Da wir unseren Kunden das Lernen erleichtern möchte, habe wir bereits alle 64 Fragebögen mit den entsprechenden Antworten versehen, dies spart Ihnen viel Zeit.

Änderung: Der Lösungsschablonen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Bogen 5, 13, 18 und 38) enthält übrigens eine Frage, deren vorgegebene Antwort von der Tierärztekammer geändert wurde. Bislang waren Antwort B und D richtig. Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 01.08.2014 ist nur noch Antwort B richtig! Komisch, ist aber so. Wie so oft machen neue Gesetze keinen Sinn :-).

Tipp: Sie möchten Digital und ohne Zettelwirtschaft lernen?  Dann empfehlen wir Ihnen die App von Büffeln.net. Kostenpunkt ca. 10 €, auszuwählen wäre in der App: „Sachkundenachweis LHundG Westfalen Lippe“ (nicht: Sachkundenachweis LHundG Nordrhein).

Durch unsere eigens erstellte Bild-Analyse gelingt es Ihnen, die Bilder des Fragenkataloges sicher zu deuten.

Vielen Hundehaltern fällt es nicht leicht die Bilder in den Fragebögen richtig zu deuten, weshalb wir eine zusammengefasste Bild-Analyse erstellt haben. Reinschauen lohnt sich. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben oder ein Bild nicht einleuchtend erscheinen, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Was kostet ein NRW Sachkundenachweis für Hunde?

Die Kosten und angebotenen Leistungen können bei allen Anbietern stark variieren. Hier gilt es zu vergleichen.

Bei uns zahlen Sie pro Person 55,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer, ohne versteckte Nebenkosten, inkl. Lernmaterial.
Unsere Prüfung ist behördlich anerkannt und garantiert in ganz NRW für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gültig.

Ihr „Rundum-sorglos-Paket“ beinhaltet:

Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Umfangreiches Lernmaterial mit aktuellem Fragenkatalog
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Persönlicher Lerncoach, der Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite steht
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Wunschtermin, der Ihnen beruflich und familiär gut liegt
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Wahlweise eine Online- oder persönliche Prüfung in Soest
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Ein Zertifikat, welches für große und Hunde bestimmter Rassen gleichzeitig gültig ist
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Ein hübsches Originalzertifikat per Post, das Digitale bereits 5 Minuten nach Bestehen
Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen
Eine Prüferin mit Herz und viel Erfahrung im Bereich Prüfungsangst

Achtung: Halter von „gefährlichen Hunden“ wenden sich bitte an das lokale Veterinär- oder Ordnungsamt, hier sind wir leider nicht zuständig.

Beruflich oder familiär gebunden? Prüfungsangst? Wunschtermin jetzt buchen, für eine persönliche- oder Onlineprüfung.

Sachkundenachweis 20 40 NRW wie viele Fragen

Sachkundenachweis Hund – Ein Thema, welches viele Fragen aufwirft. Hier schaffen wir für Sie rechtssichere Antworten. Kurz, knapp, präzise:

Wer einen Sachkundenachweis in NRW benötigt:

  • Jeder, der in NRW einen großen Hund (ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg schwer) beim Ordnungsamt anmelden möchte. „Gassi gehen“ geht übrigens ohne Sachkundenachweis.
  • Jeder, der einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse beim Ordnungsamt anmeldet und/oder mit ihm später Gassi gehen möchte. Bei diesen Hunden benötigt jeder, der mit dem Hund spazieren geht, einen Sachkundenachweis.
  • Viele Hundeschulen setzen eine bestandene Sachkundeprüfung voraus, um an einer Begleithundeprüfung teilnehmen zu können.

Wer davon befreit ist:

  • Klein-Hundebesitzer, deren Hunde unter 40 cm Schulterhöhe aufweisen und unter 20 kg schwer sind.
  • Personen, die nach § 6 Abs. 1 LHundG NRW als „sachkundig“ gelten. Dazu gehören Polizeihundeführer, Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheins, Personen mit einer Zuchtzulassung oder auch Sachverständige.

Ja, denn es handelt sich in NRW um einen reinen schriftlichen Multiple Choise Test für den Hundehalter. Der Hund wird dabei nicht geprüft, geschweigenden begutachtet. Sie können also, unabhängig davon ob Sie im Besitz eines eigenen Hundes sind, jederzeit die Sachkunde erlangen und beim Kauf des Hundes dem Ordnungsamt/Veterinäramt zur Anmeldung vorlegen. Der Sachkundenachweis hat kein Ablaufdatum und ist in NRW ein Menschenleben lang gültig.

Ratsam ist es, die Sachkundeprüfung für den Sachkundenachweis vor Hundeanschaffung abzulegen. So beschäftigen Sie sich bereits im Vorfeld intensiv mit dem Thema der Hundehaltung und wissen, worauf Sie u.a. beim Kauf achten müssen.

Der späteste Zeitpunkt für die Nachweispflicht ist ca. 4 Wochen nach der Hundeanmeldung:
Jeder Hund muss binnen 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Danach bekommen Sie Post vom Amt mit der Bitte, die Sachkunde zu belegen. Die Zeitfrist hierfür beträgt in der Regel 2 Wochen. Sollten Sie mit der gesetzten Frist nicht auskommen, können Sie höflich um Fristverlängerung bitten. Wussten Sie schon, dass Ihnen das Ordnungsamt den Hund entziehen kann, wenn Sie die Sachkunde nicht fristgerecht belegen?

Ja, für einen Aufpreis von 35,00 € (Gesamtpreis: 90,00 €) können wir die Prüfung auf Englisch durchführen. Andere Sprachen sind leider nicht möglich. Häufig kommt übrigens noch die Frage auf, ob ein Dolmetscher durch den Hundehalter gestellt werden darf. Dies müssen wir leider verneinen, da wir nicht ausschließen können, dass der Dolmetscher die Antworten vorgibt.

Nein, denn es gibt im Gesetz kein genanntes Mindestalter für den Hunde Sachkundenachweis. Eine Prüfung unter 18 Jahren ist somit ohne Probleme möglich. Grundsätzlich gilt es jedoch zu beachten: „Hunde bestimmter Rassen“ oder „gefährliche Hunde“ dürfen nur von Personen gehalten oder ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei großen Hunden ist das anders. Große Hunde dürfen auch von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden. Sie müssen nur körperlich in der Lage sein die Hunde so halten, dass von Ihnen keine Gefahr für das Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Rechtsgrundlage ist hier der § 2 LHundG NRW.

Die hier angebotene Sachkundeprüfung ist garantiert für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen bei allen Ordnungs- und Veterinärämtern in NRW gültig. Sie kommen aus einem anderen Bundesland? Bitte sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde, ob diese das Zertifikat aus NRW anerkennt. Hierzu können wir leider keine Auskunft erteilen, da alle Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.

Hier geht es um die Sachkundeabnahme gemäß Landeshundegesetz NRW. Mit unserer Sachkunde können Sie beim Ordnungsamt „große Hunde„ (§ 11 LHundG NRW) oder „Hunde bestimmter Rasse“ (§10 LHundG NRW) anmelden bzw. dürfen „Hunde bestimmter Rassen“ Gassi führen.

Als Hundetrainer/in, Hundepension, Dogwalker oder Züchter benötigen Sie zusätzlich noch die Sachkunde nach § 11 Abs. Tierschutzgesetz NRW. Es handelt sich damit um zwei unterschiedliche Gesetze. Bitte wenden Sie sich an das zuständige lokale Veterinäramt, um weitere Informationen zu erhalten. Hier sind wir nicht zuständig.

Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW gehören die Rassen:

  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hinweis: Zu den gefährlichen Hunden könnte übrigens in Einzelfällen auch der Miniatur-Bullterrier gehören, wenn das Gesamtbild vom Rassestandard des VDH abweicht. Der Rassestandard des Mini-Bullis wird an 2 Faktoren gemessen: Zum einen am Körperbau (Kompaktheit) und zum anderen an der Größe (darf eine Widerristhöhe von 35,5 cm nicht überschreiten). Ob Ihr Mini-Bulli als kleiner Hund oder § 3 Hund eingestuft wird müssen Sie mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt abklären.

Zu den Hunden einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW gehören:

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Espanoiol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hinweis: In gewissen Fällen zählt zu den Hunden bestimmter Rassen auch die Old Englisch Bulldog. Hier entscheidet letztendlich der Phänotyp des einzelnen Hundes. Setzen Sie sich zur Abklärung bitte mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt in Verbindung.

Von großen Hunden gemäß § 11 LHundG NRW wird gesprochen, wenn diese ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Widerrist-Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Haben Sie einen Welpen oder Junghund, müssen Sie das voraussichtliche Gewicht bzw. die voraussichtliche Endgröße angeben, die Ihr Hund einmal erreichen wird.

Da gibt es keinen. Sie benötigen letztendlich einen Sachkundenachweis, um Ihren Hund in NRW beim Ordnungsamt anmelden zu können. Dafür legen Sie eine Sachkundeprüfung ab und erhalten im Anschluss ein Sachkundezertifikat. Manche sprechen von einem Hundeführerschein, dieser ist aber nichts anderes als der Sachkundenachweis.

Kleiner vs. großer Schein: Im Sprachgebrauch fallen häufig auch diese zwei Begriffe. Mit Schein ist der Sachkundenachweis = Hundeführerschein genannt.

  • Mit dem kleinen Schein dürfen Sie nur große Hunde anmelden (das ist der Schein, den der Tierarzt ausstellen darf).
  • Mit dem „großen Schein“ dürfen Sie zusätzlich „Hunde bestimmter Rassen“ (wie American Bulldog, Bullmastiff, Rottweiler, Dogo Argentino, Tosa Inu, …) anmelden/führen.
    Die Prüfung dazu darf nur der Amtsveterinär oder eine anerkannte sachverständige Stelle, wie wir sie sind, ausstellen. Wenn Sie bei uns die Prüfung ablegen haben Sie, im Gegensatz zum Tierarzt, sofort die Sachkunde für beides

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