In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern muss für die Haltung eines Australian Shepherds ein Sachkundenachweis bei einer zugelassenen Hundeschule oder einem Tierarzt abgelegt werden. Unserer Erfahrung nach kostet der Test etwa 35 €, kann aber natürlich je nach Bundesland oder Hundeschule oder Tierarzt variieren. Dieser Multiple Choice Test, ähnlich der beim Führerschein, umfasst 100 Fragen, wovon aber nur 30 bei der Prüfung abgefragt werden. Du benötigst den Sachkundenachweis, um deinen Hund bei der Steuer anzumelden. Hinweis: Unsere Fragen sind den offiziellen Dokumenten von September 2016 entnommen. Die Formulierungen weichen heute (2020) stellenweise deutlich ab, fachlich sind sie aber weiterhin gültig. Aber verlasst euch nicht allein auf unsere Hilfestellung!
Die ”20/40”-Regelung: Für die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen üblicherweise schwerer als 20 kg oder dessen Schulterhöhe üblicherweise 40 cm überschreitet, muss der Halter seine Sachkunde nachweisen. In einigen anderen Bundesländern gibt es ähnliche/vergleichbare Regelungen. Bitte informiert euch bei eurem Ordnungs- oder Veterinärsamt, ob ihr eine solche Sachkunde nachweisen müsst.
Wir können/dürfen euch diesen Test nicht abnehmen. Aber wir können euch dabei helfen, dass ihr den Test besteht 🙂 Und jetzt viel Erfolg, wir drücken euch die Daumen!
Du bekommst eine Auswahl aus 30 (von 110) Fragen gestellt, die im Sachkundenachweistest vorkommen können, die zum jetzigen Zeitpunkt (September 2016) bekannt sind. Das Auswählen von 30 Fragen aus dem Katalog der verfügbaren Fragen entspricht dem Standardvorgehen beim Sachkundenachweis. Die Formulierungen sind wörtlich aus dem Test, den die Tierärztekammer NRW veröffentlicht hat, übernommen. Auch die Abbildungen haben wir aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen übernommen. Die Qualität lässt in den Unterlagen schon ein bisschen zu wünschen übrig, aber wir haben keine Verbesserungen vorgenommen. Wir möchten dich auf den echten Test vorbereiten und diese Abbildungen werden dir so begegnen. Wir übernehmen natürlich keine Gewähr dafür, dass wir hier alles richtig zusammengestellt haben oder die Fragen zukünftig durch die zuständigen Behörden geändert werden. Wir sind aber dankbar dafür, wenn ihr uns auf Fehler oder Änderungen hinweist. Sachkundenachweis NRW Übungstest wurden zuletzt von am 03.06.2020 geändert
Zunächst einmal regelt dieses Gesetz die allgemeine Anleinpflicht für jeden Hund in bestimmten öffentlichen Bereichen. Dies ist eine Mindestpflicht und kann von Ihrer jeweiligen Kommune übertroffen, aber nicht unterschritten werden. Daher informieren Sie sich bitte unbedingt vorab bei Ihrer Gemeinde, ob diese den Hundehaltern möglicherweise zusätzliche Pflichten auferlegt! Weiterhin bestimmt das Gesetz für 3 verschiedene Gruppen von Hunden besondere Auflagen zur Haltung. Sofern Sie einen dieser Hunde halten, muss dies dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Wichtig dabei ist, dass der Sachkundenachweis in bestimmten Fällen Voraussetzung für die Erlaubnis einer Hundehaltung sein kann. Nachfolgend erklären wir Ihnen, für welche Hunde ein Sachkundenachweis zu erbringen ist und bei wem dieser abgelegt werden kann bzw. muss. Aufgrund der zahl reichen gesetzlich geregelten Besonderheiten, Pflichten und Ausnahmen bitten wir Sie, weiterführende Informationen zu den nachstehend aufgeführten Kategorien der Hunde direkt im Gesetzestext nachzulesen. Mit Klick auf „Landeshundegesetz NRW“ gelangen Sie auf das entsprechende PDF. Sachkundenachweis für große Hunde (sogenannte 20/40-Hunde)Die am wenigsten einschränkenden Maßnahmen betreffen die Gruppe der 20/40-Hunde. Hierzu zählen alle Hunde, die schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm (Widerristhöhe) sind. Halter dieser Hunde müssen die Haltung anzeigen und für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und der Halter muss nachweisen, dass er sachkundig für die Haltung dieses Hundes ist. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert. Gehören Sie zu nachfolgenden Personenkreisen? Dann sind Sie automatisch sachkundig! Von einem kleinen Personenkreis nimmt der Gesetzgeber an, sachkundig zu sein und fordert keinen weiteren Nachweis. Sind Sie Tierarzt, Jäger, Polizeihundeführer, dürfen Verhaltenstests für Hunde bestimmter Rassen durchführen, haben eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden bzw. zum Handel mit Hunden oder haben bereits die Sachkunde zur Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen? Dann gelten Sie von vornherein als sachkundig.
Als erste Hundeschule in NRW haben wir die Online-Sachkundeprüfung für Hunde eingeführt und bereits vielen Prüflingen zu einer bestandenen Sachkundeprüfung verholfen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “Sachkundenachweis Hund” in NRW.
Kostenloser Multiple Choice Fragenkatalog für den Hunde Sachkundenachweis in NRW für große Hunde & Hunde bestimmter Rassen. Der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe besteht aus 320 Fragen, wovon 120 Wiederholungs-Fragen sind. Zur Prüfung legen wir Ihnen 30 Multiple-Choice-Fragen vor (also 6 Bögen a 5 Fragen). Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie von 30 Fragen insgesamt 20 richtig beantwortet haben. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Auch wenn manche Fragen nicht logisch erscheinen: Sie müssen die “richtigen” Antworten so lernen, wie sie von der Tierärztekammer vorgegeben wurden. Fehlerbewertung: Sollte eine Frage zwei Fehler vorweisen, indem z.B. 1 Kreuzchen vergessen und eins falsch gesetzt wurde, zählt die Frage trotzdem nur als eine falsche Frage. Hinweis: Egal ob Sie die Sachkundeprüfung für einen großen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse ablegen möchten – die Prüfung ist die Gleiche! Halter von “gefährlichen Hunden” wenden sich bitte an das zuständige Veterinäramt, hier sind wir nicht zuständig.
Zur effektiven und zielgerichteten Vorbereitung auf den Hunde Sachkundenachweis NRW, auch Hundeführerschein genannt. Die Tierärztekammer Westfallen Lippe hat sogenannte Lösungsschablonen bereitgestellt. Da wir unseren Kunden das Lernen erleichtern möchte, habe wir bereits alle 64 Fragebögen mit den entsprechenden Antworten versehen, dies spart Ihnen viel Zeit. Änderung: Der Lösungsschablonen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Bogen 5, 13, 18 und 38) enthält übrigens eine Frage, deren vorgegebene Antwort von der Tierärztekammer geändert wurde. Bislang waren Antwort B und D richtig. Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 01.08.2014 ist nur noch Antwort B richtig! Komisch, ist aber so. Wie so oft machen neue Gesetze keinen Sinn :-). Tipp: Sie möchten Digital und ohne Zettelwirtschaft lernen? Dann empfehlen wir Ihnen die App von Büffeln.net. Kostenpunkt ca. 10 €, auszuwählen wäre in der App: „Sachkundenachweis LHundG Westfalen Lippe“ (nicht: Sachkundenachweis LHundG Nordrhein). Durch unsere eigens erstellte Bild-Analyse gelingt es Ihnen, die Bilder des Fragenkataloges sicher zu deuten. Vielen Hundehaltern fällt es nicht leicht die Bilder in den Fragebögen richtig zu deuten, weshalb wir eine zusammengefasste Bild-Analyse erstellt haben. Reinschauen lohnt sich. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben oder ein Bild nicht einleuchtend erscheinen, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Was kostet ein NRW Sachkundenachweis für Hunde? Die Kosten und angebotenen Leistungen können bei allen Anbietern stark variieren. Hier gilt es zu vergleichen. Bei uns zahlen Sie pro Person 55,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer, ohne versteckte Nebenkosten, inkl. Lernmaterial. Ihr „Rundum-sorglos-Paket“ beinhaltet: Persönlicher Lerncoach, der Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite steht Wunschtermin, der Ihnen beruflich und familiär gut liegt Wahlweise eine Online- oder persönliche Prüfung in Soest Ein Zertifikat, welches für große und Hunde bestimmter Rassen gleichzeitig gültig ist Ein hübsches Originalzertifikat per Post, das Digitale bereits 5 Minuten nach Bestehen Eine Prüferin mit Herz und viel Erfahrung im Bereich Prüfungsangst Achtung: Halter von „gefährlichen Hunden“ wenden sich bitte an das lokale Veterinär- oder Ordnungsamt, hier sind wir leider nicht zuständig. Beruflich oder familiär gebunden? Prüfungsangst? Wunschtermin jetzt buchen, für eine persönliche- oder Onlineprüfung.
Sachkundenachweis Hund – Ein Thema, welches viele Fragen aufwirft. Hier schaffen wir für Sie rechtssichere Antworten. Kurz, knapp, präzise: Wer einen Sachkundenachweis in NRW benötigt:
Wer davon befreit ist:
Ja, denn es handelt sich in NRW um einen reinen schriftlichen Multiple Choise Test für den Hundehalter. Der Hund wird dabei nicht geprüft, geschweigenden begutachtet. Sie können also, unabhängig davon ob Sie im Besitz eines eigenen Hundes sind, jederzeit die Sachkunde erlangen und beim Kauf des Hundes dem Ordnungsamt/Veterinäramt zur Anmeldung vorlegen. Der Sachkundenachweis hat kein Ablaufdatum und ist in NRW ein Menschenleben lang gültig. Ratsam ist es, die Sachkundeprüfung für den Sachkundenachweis vor Hundeanschaffung abzulegen. So beschäftigen Sie sich bereits im Vorfeld intensiv mit dem Thema der Hundehaltung und wissen, worauf Sie u.a. beim Kauf achten müssen. Der späteste Zeitpunkt für die Nachweispflicht ist ca. 4 Wochen nach der Hundeanmeldung: Ja, für einen Aufpreis von 35,00 € (Gesamtpreis: 90,00 €) können wir die Prüfung auf Englisch durchführen. Andere Sprachen sind leider nicht möglich. Häufig kommt übrigens noch die Frage auf, ob ein Dolmetscher durch den Hundehalter gestellt werden darf. Dies müssen wir leider verneinen, da wir nicht ausschließen können, dass der Dolmetscher die Antworten vorgibt. Nein, denn es gibt im Gesetz kein genanntes Mindestalter für den Hunde Sachkundenachweis. Eine Prüfung unter 18 Jahren ist somit ohne Probleme möglich. Grundsätzlich gilt es jedoch zu beachten: „Hunde bestimmter Rassen“ oder „gefährliche Hunde“ dürfen nur von Personen gehalten oder ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei großen Hunden ist das anders. Große Hunde dürfen auch von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden. Sie müssen nur körperlich in der Lage sein die Hunde so halten, dass von Ihnen keine Gefahr für das Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Rechtsgrundlage ist hier der § 2 LHundG NRW. Die hier angebotene Sachkundeprüfung ist garantiert für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen bei allen Ordnungs- und Veterinärämtern in NRW gültig. Sie kommen aus einem anderen Bundesland? Bitte sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde, ob diese das Zertifikat aus NRW anerkennt. Hierzu können wir leider keine Auskunft erteilen, da alle Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben. Hier geht es um die Sachkundeabnahme gemäß Landeshundegesetz NRW. Mit unserer Sachkunde können Sie beim Ordnungsamt „große Hunde„ (§ 11 LHundG NRW) oder „Hunde bestimmter Rasse“ (§10 LHundG NRW) anmelden bzw. dürfen „Hunde bestimmter Rassen“ Gassi führen. Als Hundetrainer/in, Hundepension, Dogwalker oder Züchter benötigen Sie zusätzlich noch die Sachkunde nach § 11 Abs. Tierschutzgesetz NRW. Es handelt sich damit um zwei unterschiedliche Gesetze. Bitte wenden Sie sich an das zuständige lokale Veterinäramt, um weitere Informationen zu erhalten. Hier sind wir nicht zuständig. Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW gehören die Rassen:
Zu den Hunden einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW gehören:
Von großen Hunden gemäß § 11 LHundG NRW wird gesprochen, wenn diese ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Widerrist-Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Haben Sie einen Welpen oder Junghund, müssen Sie das voraussichtliche Gewicht bzw. die voraussichtliche Endgröße angeben, die Ihr Hund einmal erreichen wird. Da gibt es keinen. Sie benötigen letztendlich einen Sachkundenachweis, um Ihren Hund in NRW beim Ordnungsamt anmelden zu können. Dafür legen Sie eine Sachkundeprüfung ab und erhalten im Anschluss ein Sachkundezertifikat. Manche sprechen von einem Hundeführerschein, dieser ist aber nichts anderes als der Sachkundenachweis. Kleiner vs. großer Schein: Im Sprachgebrauch fallen häufig auch diese zwei Begriffe. Mit Schein ist der Sachkundenachweis = Hundeführerschein genannt.
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