Pcr test wo kann man den machen

Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels positivem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen in Isolierung. Die Anordnung einer häuslichen Isolation besteht für fünf Tage. Die Isolierung gilt auch für vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und auch wenn sie keine Symptome haben. Während der häuslichen Isolierung sind Besuche von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, nicht erlaubt. Darüber hinaus sollten Hygienemaßnahmen (siehe auch „Welche Hygienemaßnahmen sind in häuslicher Isolierung zu beachten?“) und allgemeine Schutzmaßnahmen wie die AHA+L+Formel eingehalten werden.

Zudem wird dringend empfohlen, nach Tag 5 täglich einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen und in Isolation zu bleiben, bis der Test negativ ist.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten zusätzliche Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit: Es muss seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen und das Ergebnis eines frühestens an Tag 5 abgenommenen Schnell- oder PCR-Tests muss negativ sein (bzw. das PCR-Resultat muss einen CT Wert über 30 aufweisen).

Weitere Informationen bietet auch die Themenseite „Corona-Infektion – wie geht es weiter?“.

Bitte beachten Sie auch die Corona-Regelungen in Ihrem Bundesland.

Für die Entlassung aus der Isolierung von Erkrankten, die im Krankenaus behandelt werden, von Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem gelten besondere Regelungen.

Stand: 02.05.2022 (#5351)

Pcr test wo kann man den machen

Für eine vorzeitige Beendigung von Isolation und Quarantäne reicht ein negativer Antigen-Schnelltest.

Foto: imago images/Sven Simon

  • Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Tests besteht nur nach einem positiven zertifizierten Antigen-Schnelltest.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten und Menschen in besonders gefährdeten Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) sowie in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. 
  • Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Test prüfen, ob eine Corona-Infektion vorliegt. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Worin unterscheiden sich PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden, hinzu kommen Transportzeit ins Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. 

Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt – je nach Hersteller – in 15 bis 30 Minuten vor. 

Selbsttests sind von der Wirkweise her ebenfalls Antigen-Schnelltests. Sie sind freiverkäuflich und können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Wie aussagekräftig sind die Corona-Tests?

PCR-Tests bieten die zuverlässigsten Ergebnisse – sie sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Im Vergleich erkennen Schnelltests infizierte Menschen und auch nicht infizierte Menschen schlechter. Jedoch erhöhen sie die Sicherheit in der Corona-Pandemie und bieten eine zusätzliche Sicherheit bei Kontakten: Denn bei einem negativen Ergebnis kann man mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Stunden niemanden anstecken.

Nach einem Schnelltest – beispielsweise beim Besuch in einer Klinik – sollten auch weiterhin die AHA-Regeln eingehalten werden. Nach einem positiven zertifizierten Antigen-Schnelltest besteht Anspruch auf einen PCR-Test. 

Kostenloser Antigen-Schnelltest

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Es gibt einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Corona-Testzentren in den Bundesländern.

So teste ich mich selbst – mehr zu Corona-Selbsttests

Wie zuverlässig sind Corona-Selbsttests?

Der Vorteil von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung, kurz Selbsttests, ist ein schnelles Ergebnis nach 15 bis 30 Minuten. Allerdings können bei der Selbstanwendung fehlerhafte Ergebnisse schon durch eine schlechte Handhabung des Tests entstehen. Und sie sind weniger zuverlässig. 

Es ist ratsam, einen Selbsttest zu machen, der die Mindestkriterien erfüllt, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut festgelegt hat. Seriöse Tests sind grundsätzlich am Aufdruck zur Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und/oder einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der benannten Stelle sowie einer deutschsprachigen Gebrauchsinformation zu erkennen. Eine Liste der Tests finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Was passiert nach einem positiven Selbsttest?

Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (z.B. Bürgertest) bestätigen lassen. Sollte dieser auch positiv ausfallen, besteht Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Machen Sie einen Termin beim Hausarzt oder melden Sie sich unter der Telefonnummer 116 117, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Vorsichtshalber sollten Sie sich zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Wie zuverlässig ein Selbsttest ist, erfahren Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Was sollte ich bei der Anwendung von Selbsttests beachten?

Selbsttests bieten die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert selber zu testen. Die bisher zugelassenen Selbsttests nutzen Nasenabstriche. Denkbar ist jedoch auch, dass in Zukunft weitere Testverfahren, zum Beispiel zur Untersuchung von Gurgellösungen, zugelassen werden. Vor Gebrauch sollten Sie immer die Gebrauchsanweisung beachten, um zu erfahren, wie der Abstrich vorgenommen werden muss, damit der Test funktioniert.

Mehr zu Corona-Tests lesen Sie auf  www.zusammengegencorona.de. Hier finden Sie mehr zur  nationalen Teststrategie.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Grundsätzlich können alle Personen 5 PCR-Tests pro Monat machen. Personen, die noch Gurgeltest-Kits aus dem März Zuhause haben, können im April ausnahmsweise 10  PCR-Tests durchführen. Ab Mai sind dann nur noch 5  PCR-Tests möglich.

Welche Ausnahmen von den limitierten PCR-Tests gibt es?

Unter anderem sind Verdachtsfallabklärungen bei COVID-spezifischen Symptomen sowie Freitesten aus einer Quarantäne ab dem 5. Tag  weiterhin kostenlos und ohne Limit möglich. Ein vorzeitiges Freitesten aus der Quarantäne kann in Wien ab dem 5. Tag (täglich) durchgeführt werden. Ist der PCR-Test negativ, kann man die Quarantäne verlassen. Das gilt auch für Tests, die zwar positiv sind, aber einen CT-Wert über 30 ausweisen.

Von der Limitierung ausgenommen sind laut Bundesverordnung außerdem:

  • Besucher*innen, Begleitpersonen, Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen sowie externe Dienstleister*innen von Alten- und Pflegeheimen.
  • Besucher*innen, Begleitpersonen, Patient*innen, Mitarbeiter*innen sowie externen Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten.
  • Erbringer`*innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen.
  • Personenbetreuer*innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistent*innen von Menschen mit Behinderung.
  • Kinder und Mitarbeiter*innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen.
  • Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten
  • Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen.

Wieviele Testkits bekomme ich künftig bei Alles Gurgelt?

Ab 1. April kann man mit dem persönlichen Code von allesgurgelt.at/wien ein Mal pro Monat 5 Gurgeltests in allen Wiener BIPA-Filialen abholen. Dann ist dieser persönliche Code entwertet und kann erst wieder im Folgemonat eingelöst werden. Wer noch Gurgeltests aus dem März Zuhause hat, kann im April ausnahmsweise 10 kontingentierte PCR-Tests durchführen.

Ich habe mein Kontingent aufgebraucht. Wie komme ich bei Alles Gurgelt zu zusätzlichen Gurgeltest-Kits, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt?

Sie können den Ausnahmegrund nach dem Login auf allesgurgelt.at/wien angeben. Sie bekommen dann einen personalisierten Barcode. Mit diesem können Sie einen Gurgeltest in einer BIPA-Filiale abholen, diesen Zuhause durchführen und danach wie gewohnt abgeben. Für diese Tests entstehen keine Kosten für Sie.

Werden die Wiener Teststraßen, Gurgelboxen und Schnupfen-Checkboxen ab 1. April offen bleiben?

Vorerst ja. Die Situation wird je nach dem Ausmaß der künftigen Nutzung laufend evaluiert und neu bewertet. Das wird im Lauf des Aprils erfolgen.

Ich habe COVID-spezifische Symptome. Wo kann ich mich testen?

Die bisherigen Möglichkeiten einer COVID-Verdachtsfallabklärung bleiben weiterhin aufrecht. Wer Symptome hat, kann folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Online unter allesgurgelt.at/wien. Geben Sie dort an, dass dieser zur Verdachtsfallabklärung durchgeführt wird.
  • Telefonisch unter 1450. Dort können Sie im Rahmen der telefonischen Verdachtsfallabklärung ein PCR-Test vereinbaren. Entweder kommt eine Fahrradbot*in zu Ihnen nach Hause oder Sie vereinbaren einen Test in einer Teststraße.
  • In einer Wiener Teststraße oder einer PCR-Gurgelbox.
  • Ab 11. April auch wieder in Apotheken.
  • Im Rahmen der hausärztlichen Verdachtsfallabklärung. Das kann entweder in einer Ordination oder in einer Schnupfen-Checkbox erfolgen. In der Schnupfen-Checkbox wird zunächst ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Ist dieser positiv, erfolgt eine Nachtestung mittels PCR-Test vor Ort.
    Alle Testangebote in Wien

Ich habe keine COVID-spezifischen Symptome und möchte im Rahmen eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen. Wo kann ich mich testen?

Die bisherigen Testmöglichkeiten der Stadt Wien bleiben weiterhin aufrecht. Wer aufgrund eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen will, kann folgende Möglichkeiten nutzen: