Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen 2022

Im Reboard-System Kinder rückwärtsgerichtet im Auto sichern.

Rückwärts gerichteter Kindersitz (Reboarder) © iStock/SolStock

Neugeborene Kinder werden grundsätzlich in rückwärtsgerichteten Babyschalen befördert. Bis zum Alter von etwa 15 Monaten oder maximal 13 Kilogramm Körpergewicht sollte jedenfalls diese Form der Beförderung beibehalten werden. Bei Sitzen, die dem neuen Kindersitzstandard "i-Size" entsprechen, ist die Beförderung entgegen der Fahrtrichtung bis zu einem Alter von 15 Monaten sogar Pflicht.

Auch ab dem 15. Monat ist es günstiger für das Kind weiterhin rückwärtsgerichtet zu sitzen, ein geringeres Verletzungsrisiko bei einem Frontalcrash ist gegeben. Die Vorteile in der Sicherheit bei einer Frontalkollision überwiegen, die Sicherheit bei einer Kollision von der Seite ist gut und die Handhabung problemlos.

Bei einem Frontalcrash bieten rückwärtsgerichtete Kindersitze einen Sicherheitsvorteil gegenüber vorwärtsgerichteten Sitzen. Reboarder bieten hier den höchsten Schutz für Babys und Kleinkinder, da die Belastung breitflächig über den Rücken des Kindes übertragen wird, wodurch Kopf und Nacken weniger Druck standhalten müssen.

Der Kopf eines Kindes ist im Verhältnis zum Körper relativ groß. Im rückwärtsgerichteten Kindersitz wird im Fall eines Frontalaufpralles der Kopf des Kindes zunächst schützend in den Sitz gedrückt, die Gefahr schwerer Nacken- und Wirbelsäulenverletzungen ist daher geringer.

Mit zunehmender Körpergröße und Gewicht des Kindes wird es aber zur Herausforderung für den Sitzhersteller entsprechende Systeme so zu gestalten, dass diese sicher im Fahrzeug befestigt werden können und dem Kind neben der Sicherheit auch noch ein halbwegs komfortabler Sitzplatz angeboten wird. Dies gelingt dank Isofixbefestigung besser als mit klassischer Gurtmontage, denn hier sind Zusatzgurte erforderlich und damit wird der Einbau komplizierter.

Bei der Montage auf dem Rücksitz kann es erforderlich sein, dass der Beifahrersitz weit nach vorne geschoben werden muss. Besonders bei kleineren Autos ist eine vernünftige Sitzposition für Erwachsene dann möglicherweise auf diesem Sitzplatz nicht mehr gegeben. Vor dem Kauf von rückwärtsgerichteten Kindersitzen für Kinder über 13 kg sollte deshalb unbedingt ein Einbauversuch im eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

Auf keinen Fall darf ein rückwärtsgerichtetes System auf einem Beifahrerplatz mit aktivem Front-Airbag befestigt werden.

Der Club bietet rückwärtsgerichtete Kindersitze an. Kommen Sie mit ihrem Kind zu ihrem ÖAMTC-Stützpunkt und lassen sie es probesitzen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit, den Sitz zu finden, der am besten zu ihrem Kind und in ihr Auto passt. Natürlich erledigen wir auch gleich den Einbau für Sie.

Die Kindersitzpflicht im Pkw ist in der StVO bei den Personenbeförderungsrichtlinien in §21 festgehalten. Bis zu welcher Größe ist nun der Kindersitz Pflicht? Die deutschlandweit gültige Regelung besagt, dass für junge Menschen bis zu einer Größe von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren der Transport im Kindersitz verpflichtend ist. Zudem muss die Babyschale oder der Autositz der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 oder 129 entsprechen. Kindersitze für Babys bis zu 15 Monaten sind nach letzter Regel rückwärtsgerichtet zu installieren.  Die Position ist in der StVO dagegen nicht festgelegt: Der Kindersitz kann also vorne oder auf dem Rücksitz platziert werden. Am sichersten fährt Ihr Kind allerdings auf dem mittleren Platz der Rückbank. Sollte das nicht möglich sein, wird häufig die rechte Seite empfohlen.

Missachten Sie diese Kindersitz-Vorschriften, droht Ihnen in Deutschland ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Details zu den möglichen Strafen lesen Sie weiter unten auf der Seite.

Sobald die oben genannte Größe oder das Alter überschritten ist, kann sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn einfach angurten. Wir empfehlen allerdings, trotzdem eine Kindersitzerhöhung mit Rückenstütze oder Gurthaken im Auto zu verwenden, solange Ihr Kind noch kleiner als 150 cm ist.

Wichtig zu wissen: Wenn die Kinder vorne sitzen, müssen Sie bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen den Beifahrerairbag ausschalten. Ist das in Ihrem Fahrzeug nicht möglich, muss Ihr Kind auf der Rückbank Platz nehmen. Gibt es hinten Seitenairbags, achten Sie darauf, den Kindersitz so zu positionieren, dass der Kopf nicht in den Wirkbereich der Airbags kommt – auch nicht, wenn er beim Schlafen zur Seite fällt.

Das steckt hinter der neuen Verordnung für Kinderautositze

Sie fragen sich, was dieses „i-Size“ eigentlich genau bedeutet, über das Sie auf Ihrer Suche nach einer Babyschale immer wieder stolpern. Warum manche Kinderautositze mit „i-Size“ ausgezeichnet sind und andere nicht? Wir erklären, was hinter dem Begriff steckt, welchen Unterschied i-Size macht und ob Sie i-Size unbedingt brauchen.

Auf dieser Info-Seite lesen Sie:

>  Was ist der Unterschied zwischen i-Size und der bisherigen Prüfnorm ECE R 44/04?

>  Ist die i-Size-Norm das Gleiche wie die Verordnung ECE R 129?

>  Ab wann gilt die Norm i-Size?

>  Sind Kindersitze mit i-Size sicherer als Kindersitze ohne i-Size?

>  Haben i-Size-Sitze auch Nachteile?

>  Muss mein Baby zwingend rückwärts fahren, bis es 15 Monate alt ist?

>  Ab wann ist i-Size Pflicht?

>  In welchen Fahrzeugen können i-Size-Sitze montiert werden?

Das Kürzel „i-Size“ bezeichnet die neueste Zulassungs-Norm für Kinderautositze. Zulassungs-Normen für Kinderautositze regeln, welche Sicherheitsstandards und technische Vorgaben Kinderautositze erfüllen müssen, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden.

Aktuell sind in der EU drei Kindersitz-Normen parallel gültig: ECE R 44/03, ECE R 44/04 sowie ECE R 129. Die i-Size-Norm ist Teil der neuesten Prüfnorm ECE R 129, oder amtlich: „EU-Sicherheitsverordnung für Kinderrückhaltesysteme UN/ECE-Regelung 129“. Diese im Juli  2013 in Kraft getretene Verordnung stellt härtere Anforderungen an die Zulassung von Kindersitzen als die bisherigen Normen.

Neu ist, dass die Kindersitzklassen fortan nach Körpergröße eingeteilt werden, nicht mehr wie bisher nach Körpergewicht. Zudem müssen Babys in Sitzen mit i-Size-Zulassung bis zum Alter von 15 Monaten zwingend rückwärts fahren. Mit diesen Neuerungen soll verhindert werden, dass Kinder zu früh auf die nächstgrößere Kindersitzklasse wechseln. Die neue Norm erhöht den technischen Sicherheitsstandard für Kindersitze und schreibt einen Seitenaufprallschutz zwingend vor. Darüber hinaus muss jeder i-Size-Kindersitz mit dem ISOFIX-Befestigungssystem ausgestattet sein.

  • Verpflichtendes rückwärts gerichtetes Fahren bis 15 Monate
  • Neue, höhere Sicherheitsstandards, z.B. Seitenaufprallschutz
  • Einteilung der Kindersitzklassen nach Körpergröße, nicht nach Gewicht
  • Immer mit ISOFIX
  • Uneingeschränkt zugelassen für alle Fahrzeugsitze mit „i-Size“-Kennzeichnung: für alle anderen Fahrzeuge Zulassung gemäß Typenliste

Die bisherige Sicherheitsnorm ECE R 44/04 wurde 2005 eingeführt. Seither hat sich in puncto Kindersicherheit im Auto einiges entwickelt. Diese neuen Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten spiegeln sich in den verschärften Standards der i-Size-Norm.

Unter der Norm 44/04 wurden Kindersitze in fix definierte Kindersitz-Gruppen eingeteilt, die sich am Körpergewicht des Kindes orientierten:

  • Babyschalen der Gruppe 0+ für Babys bis 13 kg
  • Kindersitze der Gruppe I für Kleinkinder zwischen 9 und 18 kg
  • Folgesitze der Gruppen II/III für Kinder von 15 bis 36 kg

Diese Einteilung hat sich über die Jahre als problematisch erwiesen. Zum einen unterscheiden sich Kinder gleichen Alters stark in ihrem Gewicht. Der zierliche Dreijährige wiegt 12 Kilogramm, sein starker Kindergartenkumpel bereits 17 Kilogramm. Diese weite Spanne beim Körpergewicht hat auch dazu beigetragen, dass die Gewichtsvorgaben bei Kindersitzen oft nicht beachtet werden. Studien zeigen, dass Eltern ihre Kinder häufig zu früh auf das nächstgrößere Kindersitz-Modell wechseln lassen. Das aber ist gefährlich, denn ein zu großer Kindersitz kann seinen Insassen nicht optimal schützen.

Das Körpergewicht ist daher keine zuverlässige Kenngröße für die Bestimmung des passenden Kindersitzes. Besser geeignet ist die Größe des Kindes. Daher werden i-Size-Sitze nicht mehr nach Gewichtsklassen eingeteilt, sondern nach Körpergröße. Die Hersteller dürfen die jeweiligen Größenbereiche der verschiedenen Kindersitze dabei selbst festlegen, es gibt keine vordefinierten Gruppen.

Etabliert hat sich inzwischen folgende Gruppierung der Sitze:

  • Babyschalen bis ca. 80 cm Körpergröße (entspricht etwa der bisherigen Gruppe 0+),
  • Kleinkindersitze mit integriertem Gurtsystem für eine Körpergröße von 70 bis 105 cm (bisher Gruppe I)
  • Folgesitze für Kinder zwischen 100 und 150 cm (bisher Gruppe II/III).

Die Einteilung der Sitze in Gewichtsklassen entfällt komplett. Einzig ein Maximalgewicht ist für Babyschalen und Kleinkindersitze noch vorgeschrieben. Kind und Sitz zusammen dürfen höchstens 33 Kilogramm wiegen. Diese neue Einteilung der Sitzklassen nach Größe statt nach Gewicht des Kindes soll die Wahl des zum Kind passenden Kindersitzes vereinfachen und einem zu frühen Umstieg entgegenwirken.

Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen 2022

Bislang durften Babys bereits ab einem Körpergewicht von 9 Kilogramm vorwärtsfahren. Kleine Jungs erreichen dieses Gewicht im Durchschnitt mit 9 Monaten, manche Kinder sogar noch eher. Wenn sie sich dann mit 12 Monaten der 13-Kilogramm-Grenze ihrer Babyschale nähern und die Beine bereits heraushängen, ist das für viele Eltern das Zeichen für den nächstgrößeren Kindersitz. Und fortan fährt das Kleine in der Regel vorwärts.

Vorwärtsfahren birgt allerdings ein viel größeres Verletzungsrisiko als der rückwärts gerichtete Transport, besonders für Babys und Kleinkinder! Der Kopf ist bei kleinen Kindern im Verhältnis zum Körper noch außerordentlich groß und schwer. Die Hals- und Nackenmuskulatur ist dagegen erst schwach ausgebildet. In vorwärts gerichteten Sitzen muss der kleine Nacken schon bei heftigerem Bremsen starke Belastungen aushalten, die bereits zu Verletzungen der zarten Wirbelsäule führen können. Bei einem Frontalaufprall wirken noch viel stärkere Kräfte auf das Kind ein und lassen den schweren Kopf nach vorne schleudern. Es besteht die Gefahr des Genickbruchs.

Rückwärts gerichtete Sitze reduzieren die Verletzungsgefahr bei einem Frontalunfall erheblich. Die Zugkraft des Aufpralls drückt Körper und Kopf des Kindes in den schützenden Sitz statt sie herumzuschleudern. Babys und Kleinkinder sind daher in rückwärts gerichteten Sitzen, sogenannten Reboardern, sehr viel sicherer unterwegs als in „normalen“ Sitzen. Dieser Tatsache wird nun mit Einführung der i-Size-Norm Rechnung getragen: in i-Size-Kindersitzen müssen alle Kinder mindestens bis zu einem Alter von 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung transportiert werden. Egal wie groß oder wie schwer das Kind ist – frühestens mit 15 Monaten darf es auf einen vorwärts gerichteten i-Size-Sitz wechseln.

Man mag es kaum glauben, aber bis zur Einführung der i-Size-Norm mussten Kindersitze keinen Seitenaufpralltest bestehen, um zugelassen zu werden. Dabei sind Seitenaufprallunfälle für etwa ein Drittel aller tödlichen Autounfälle bei Kindern verantwortlich. Dennoch wurde die Schutzwirkung des Sitzes lediglich für Frontal- und Heckunfälle getestet. Das hat sich geändert. Die i-Size-Norm schreibt einen verpflichtenden Test des Seitenaufprallschutzes vor. Kopf und Nacken des Kindes sind dadurch besser geschützt, da der Kopf nicht mehr so stark herumgeschleudert werden kann. Darüber hinaus müssen nach der neuen Norm innovative, mit Sensoren ausgestattete Crash-Test-Dummies zum Einsatz kommen. Dadurch werden Unfälle realistischer simuliert und Belastungen auf die kleinen Körper besser erkannt.

Ab wann darf baby in fahrtrichtung sitzen 2022

Haben Sie schon einmal eine Babyschale mit dem Fahrzeuggurt im Auto montiert? Unkompliziert ist das nicht gerade. Feldstudien belegen seit Jahren, dass etwa die Hälfte aller Kindersitze in Deutschland falsch im Auto installiert ist. Gerade bei der Montage von Babyschalen und Kleinkindersitzen passieren häufig Einbaufehler, wenn diese mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeuges befestigt werden. Oft wird der Gurt nicht straff genug gezogen oder der Becken- mit dem Schultergurt vertauscht. Falsch eingebaute Kindersitze sind leider eine der häufigsten Ursachen von Unfallverletzungen bei Kindern. Dafür wurde das ISOFIX-Befestigungssystem entwickelt. ISOFIX verbindet den Kindersitz fest mit dem Fahrzeugsitz: der Kindersitz hat zwei stabile Rastarme, die an zwei Aufnahmepunkten des Autos einrasten. Der Fahrzeuggurt wird zur Installation nicht benötigt. Damit reduziert sich die Quote falsch eingebauter Kindersitze deutlich. I-Size-Kindersitze sind standardmäßig mit ISOFIX ausgestattet, um einen möglichst sicheren Einbau zu gewährleisten.

Langfristiges Ziel der i-Size-Norm ist es, dass künftig jedes Auto mit jedem Kindersitz kompatibel ist. Dafür wurde für Fahrzeugsitzplätze die neue Kennzeichnung „i-Size-tauglich“ eingeführt. Fast alle Neuwagen haben inzwischen Fahrzeugsitze mit spezieller i-Size-Zulassung. Um diese „i-Size“-Kennzeichnung zu erhalten muss ein Fahrzeug bestimmte Anforderungen erfüllen. Auf allen Fahrzeugsitzplätzen mit i-Size-Kennzeichnung darf dann jeder i-Size-Kindersitz montiert werden. Das Nachschlagen in Typenlisten wird überflüssig: jeder mit dem i-Size Logo gekennzeichnete Fahrzeugsitz hat sowohl ISOFIX, als auch einen stabilen Fahrzeugboden, der selbst bei eingebautem Staufach den Stützfuß eines Autokindersitzes tragen kann und darf. Dieses „Plug’n’Play“ soll Eltern die Auswahl und Anwendung von Kindersitzen erleichtern.

Die i-Size-Norm ist eine Art Unterkategorie der ECE R 129-Norm.

Die Verordnung R 129 regelt die Einteilung der Kindersitzklassen nach Größe (statt Gewicht), das verpflichtende Rückwärtsfahren von Babys bis 15 Monate, den Seitenaufprallschutz und die Verwendung neuer, realistischerer Crash-Test-Dummies. Alle i-Size-Sitze erfüllen zwingend die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung R 129. Über diese Anforderungen hinaus müssen Kindersitze, die nach der i-Size-Prüfnorm zugelassen werden sollen, weitere, engere Auflagen einhalten:

  • Die Zulassung als i-Size-Kindersitz verlangt eine ISOFIX-Befestigung.
  • i-Size-Kindersitze dürfen im Außenmaß höchstens 44 Zentimeter breit sein.

Hintergrund dieser strengeren Zulassungskriterien ist der Wunsch der Automobilindustrie, dass künftig auf jedem Autositz mit i-Size-Kennzeichnung jeder Kindersitz mit i-Size-Norm montiert werden kann. Außerdem sollen garantiert drei i-Size-Sitze nebeneinander auf die Rückbank passen, selbst bei Kleinwagen.

Die i-Size-Norm orientiert sich an der übergeordnete Regelung ECE R 129 und wird in zwei Phasen eingeführt:

Phase 1 (ECE R 129-01):

Kindersitze für eine Körpergröße von 40 bis 105 cm können seit Juli 2013 nach der neuen i-Size-Norm zugelassen werden. Das entspricht etwa den „alten“ Kindersitzgruppen 0, 0+ und I. In dieser Kategorie gibt es inzwischen ein umfangreiches Sortiment an i-Size-Sitzen.

Phase 2 (ECE R 129-02):

Für Kindersitze der bisherigen Gruppen II und III, in denen das Kind mit dem Autogurt angeschnallt wird, wurde i-Size im Juni 2017 eingeführt. Das Angebot dieser Sitze ab einer Körpergröße von 100 Zentimetern ist allerdings (noch) überschaubar, als Vorreiter kam im März 2018 das Modell „iZi Flex FIX i-Size“ des norwegischen Herstellers BeSafe auf den Markt.

Phase 3 (ECE R 129-03):

In Phase 3 werden die Kindersitze mit integriertem Gurtsystem (Sitze der bisherigen Gruppe I) mit dem Fahrzeuggurt – also ohne ISOFIX – befestigt werden müssen, geregelt.

Klare Antwort: nicht unbedingt!

Die i-Size-Norm definiert besonders enge Kriterien für die Zulassung von Kindersitzen. Aber es werden nur die Mindest-Sicherheitsstandards für Kindersitze verschärft. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass es auch zahlreiche Kindersitze ohne i-Size gibt, die – einen korrekten Einbau vorausgesetzt – genauso sicher sind. Viele Kindersitze haben bereits vor Einführung der i-Size Norm höhere Sicherheitsstandards erfüllt als durch die alte Norm ECE R 44/04 vorgeschrieben. Auch die Kindersitz-Tests des ADAC stellen seit Jahren deutlich härtere Anforderungen.

Kindersitze ohne i-Size sind daher nicht per se schlechter oder unsicherer als Kindersitze mit i-Size. Vielmehr kommt es darauf an, …

  • einen guten, hochwertigen Kindersitz zu wählen,
  • einen zum Kind passenden Kindersitz zu wählen,
  • nicht zu früh zum nächstgrößeren Modell zu wechseln,
  • den Kindersitz vorschriftsmäßig einzubauen und
  • das Kind im Kindersitz korrekt anzugurten.

Wenn Ihr Kind dann noch bis zum Kindergartenalter im Reboarder sitzt, haben Sie für den bestmöglichen Schutz gesorgt. Diese Aspekte sind für die Sicherheit Ihres Kindes viel entscheidender als die Frage, ob mit oder ohne i-Size.

  • Bestmöglicher Schutz durch verlängertes rückwärtsgerichtetes Fahren
  • Vereinfachte Wahl des optimalen Kindersitzes durch Einteilung nach Körpergröße
  • Minimierte Einbaufehler durch standardmäßige ISOFIX-Befestigung
  • Verbesserte Sicherheit durch verpflichtenden Seitenaufprallschutz
  • Standardisierte Kompatibilität von Auto & Kindersitz

  • Wegen der maximalen Außenbreite von 44 cm für größere oder breitere Kinder oft zu schmal
  • Drei Kindersitze nebeneinander auf einer Rückbank bleibt ein schwieriges Thema

Auch hier lautet die eindeutige Antwort: in einigen Fällen, ja!

Um die i-Size-Norm zu erfüllen, darf ein Kindersitz höchstens 44 Zentimeter breit sein – im Außenmaß. Bei einem minimalen Innenmaß von 40 Zentimetern. Das ist sportlich. Bei Babyschalen ist diese Vorgabe zwar recht unproblematisch einzuhalten, da die Insassen noch sehr klein sind. Bei Sitzen für größere Kinder kommen die Hersteller allerdings ganz schön ins Schwitzen. Damit der Sitz nicht zu breit wird, die Kinder dennoch halbwegs bequem sitzen und der Sitz gleichzeitig gute Testergebnisse bei ADAC & Co. erzielt, müssen die Entwickler ordentlich tüfteln. So haben i-Size-Sitze nun beispielsweise oft einen Seitenaufprallschutz zum Ausklappen. Damit halten sie theoretisch die Vorgaben der i-Size-Norm ein. Praktisch aber sind sie dann dennoch breiter als die angegebenen 44 Zentimeter, wenn Eltern den Seitenaufprallschutz nutzen wollen. Drei Kindersitze nebeneinander auf die Rückbank jedes Autos zu bekommen, bleibt daher auch mit i-Size ein frommer Wunsch.

Problematischer ist, dass ein Sitz von 44 Zentimetern Breite selbst mit ausgeklügelten Klappelementen nicht wirklich viel Platz bietet. Für große Kinder oder Kinder mit breiterem Körperbau werden diese Sitze schnell zu eng. Enge Sitze sind unbequem. Und wenn ein Kind unbequem sitzt, wird es wahrscheinlich schreien und meckern. Oder es versucht, der Enge zu entkommen, indem es sich schräg in den Kindersitz lümmelt oder sich mit dem ganzen Oberkörper nach vorne lehnt. Damit aber ist die Schutzwirkung des Kindersitzes dahin.

Berücksichtigen Sie daher beim Kauf eines neuen Sitzes, wie Ihr Kind gebaut ist. Führen Sie sich vor Augen, wie groß (und breit!) Ihr Kind nach zwei Dritteln der angegebenen Nutzungsdauer vermutlich sein wird. Testen Sie verschiedene Sitze und lassen Sie sich fachkundig beraten, denn die Sitze unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Alternativ zu einem i-Size-Sitz können Sie einen Kindersitz wählen, der „nur“ nach ECE R 129 zugelassen ist. Diese Sitze müssen sicherheitstechnisch die gleichen Anforderungen erfüllen wie i-Size-Sitze, dürfen aber bis zu 52 Zentimeter breit sein.

Das Gesetz sagt:
In einem i-Size-Sitz: ja! Das Vorwärtsfahren ist in einem i-Size-Sitz frühestens mit 15 Monaten erlaubt. In einem Sitz der älteren Prüfnormen 04 bzw. 03: nein! In Kindersitzen der bisherigen Gruppe I können Babys bereits ab einem Gewicht von 9 kg vorwärts fahren.

Wir Kindersitzprofis sagen:
Rückwärts ist sicherer! Nur weil es (noch) erlaubt ist, ist vorwärts fahren für Klein(st)kinder nicht automatisch gut oder sinnvoll. Babyschalen sind rückwärts gerichtet, weil das für kleine Kinder die sicherste Transportmöglichkeit ist. Wie kommen wir auf die Idee, dass unser Zwerg mit 10 oder 12 Monaten bei einem Unfall weniger verletzlich ist als mit 6 Monaten? Das verlängerte Rückwärtsfahren in i-Size-Sitzen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir gehen noch ein paar Meter weiter und machen uns dafür stark, Kinder frühestens mit vier Jahren vorwärts zu transportieren. Erst in diesem Alter ist die Nackenmuskulatur annähernd stark genug, die Belastung eines Frontalaufpralls im Stadtverkehr (!) auszuhalten.

Die i-Size Norm wird in dem Moment zur Pflicht, wenn alle anderen Normen nicht mehr gültig sind. Das ist derzeit nicht absehbar.

Derzeit gelten die drei Normen ECE R 129, ECE R 44/04 und ECE R 44/03 parallel. Die bisherige Praxis zeigt, dass mit einer langen Übergangsfrist zu rechnen ist, bis nur noch Sitze der neuen Prüfnorm R 129 verwendet werden dürfen. Wir gehen davon aus, dass Sitze mit der Prüfnummer 03 in naher Zukunft nicht mehr erlaubt sein werden, weil sie einfach zu alt sind und Materialermüdung zu Sicherheitsmängeln führen kann. Diese Sitze dürfen ohnehin seit 2009 nicht mehr im Handel verkauft werden.

Achtung: in Österreich dürfen Kindersitze mit dem Prüfsiegel ECE R 44/03 auch privat – sprich gebraucht – nicht mehr verkauft werden! Der Grund ist, dass das österreichische Gesetz nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterscheidet. In Deutschland ist der Privatverkauf gestattet.

Die jüngere Norm ECE R 44/04 wird vermutlich noch viele Jahre zugelassen sein. Doch auch nach dem Auslaufen von ECE R 44/04 wird es keine reine i-Size Pflicht geben: die i-Size-Norm ist nur ein Teil der Verordnung ECE R 129. Grundsätzlich erlaubt die R 129-Verordnung auch weiterhin Kindersitze, die die engen i-Size-Kriterien nicht einhalten (bspw. eine max. Außenbreite von 44 cm). Solange ein Modell die Vorgaben von R 129 erfüllt, erhält es die Zulassung.

Wenn Sie bereits einen Kindersitz der Normen ECE R 44/04 oder ECE R 44/03 nutzen, ändert sich für Sie grundsätzlich nichts. Sie können diese Kindersitze weiterhin verwenden. Sie müssen auch nicht befürchten, dass Sie diese demnächst ersetzen müssen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Kindersitze mit einer ECE 44/03-Zulassung inzwischen mindestens 10 Jahre alt sind.

Aufgrund des Alters können Materialermüdungen auftreten und die Sicherheit beeinträchtigen: ein Kindersitz mit Rissen und Brüchen im Material kann seinen kleinen Insassen nicht mehr ausreichend schützen. Diese alten Kindersitze sollten Sie baldmöglichst austauschen.

Ja, Kindersitze mit einer Zulassung nach ECE R 44/04 können Sie weiterhin kaufen und uneingeschränkt nutzen. Ein Verbot ist nicht geplant. Allerdings werden seit September 2017 keine neuen Kindersitze nach ECE R 44/04 mehr für den Markt zugelassen.

Wie erkenne ich die Prüf-Norm meines Kindersitzes?

Jeder Kindersitz hat ein orangefarbenes Prüfetikett direkt auf dem Sitz kleben, meist auf der Rückseite oder Unterseite des Sitzes. Auf diesem Prüfsiegel steht die Prüf-Norm des Kindersitzes, die jeweilige Prüfziffer sowie das zulässige Körpergewicht. Bei i-Size-Sitzen ist auch die zugelassene Körpergröße angegeben.

Aktuell gültige Prüfziffern beginnen entweder mit „03“ (ECE R 44/03), „04“ (ECE R 44/04) oder „129R“ (ECE R 129). Kindersitze mit diesen drei Prüfsiegeln dürfen noch verwendet werden.

Eine ausführliche Erklärung des Prüfetiketts finden Sie auf unserer Info-Seite zu den ECE-Normen für Kindersitze.

Zum Weiterlesen: Was steht auf dem Prüfetikett?

Theoretisch passt jeder i-Size-Kindersitz auf jeden Fahrzeugsitz mit i-Size-Kennzeichnung (Stichwort „Plug’n’Play“). Bevor Sie einen Sitz kaufen, sollten Sie ihn dennoch probeweise in Ihr(e) Auto(s) einbauen. Denn dass ein Sitz in Ihrem Auto verwendet werden darf, heißt noch lange nicht, dass er für Ihre Bedürfnisse gut passt. Gerade bei kleineren Fahrzeugen stellt sich oft das Problem, dass nach dem Einbau nicht mehr genügend Platz für Kind und Vordermann/-frau vorhanden ist. Auch das Versprechen von den drei Kindersitzen nebeneinander auf einer Rückbank haben wir ja bereits angesprochen. Und zum Kind soll der Sitz auch noch passen. Suchen Sie sich daher eine qualifizierte Kindersitz-Beratung, damit Sie am Ende einen Kindersitz haben, der zu Ihrem Kind und Ihrem Fahrzeug passt.

Kindersitze nach der i-Size Norm sind „abwärtskompatibel“. Sie können in allen Fahrzeugen mit ISOFIX eingebaut werden, die der Kindersitzhersteller in der zum Sitz gehörenden Typenliste freigegeben hat.

Jeder i-Size-Kindersitz muss mit dem ISOFIX-Befestigungssystem ausgestattet sein. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass jeder i-Size-Sitz ausschließlich mit ISOFIX befestigt werden kann. Für Babyschalen ist neben ISOFIX auch die Montage mit dem Sicherheitsgurt des Autos erlaubt. Kindersitze für größere Kinder, bei denen die Kinder mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden (bisherige Gruppen II und III), müssen ebenfalls nicht zwingend mit ISOFIX eingebaut werden. Im Gegenteil, die ISOFIX-Rastarme dieser Sitze müssen versenkbar sein, damit ein Einbau nur mit dem Fahrzeuggurt möglich ist. Für Kindersitze mit integriertem Gurtsystem (bisherige Gruppe I) soll im Frühjahr 2019 eine Neuregelung eingeführt werden. Diese „Phase 3“ der Verordnung ECE R 129 wird regeln, wie diese sogenannten „integralen“ Kindersitze ohne ISOFIX befestigt werden dürfen.

Sie haben noch Fragen zur i-Size-Norm?

Sie möchten gerne einen i-Size-Sitz testweise in Ihr Auto einbauen und Ihr Kind Probesitzen lassen?

Kommen Sie bei einem unserer Fachhändler vorbei und lassen Sie sich ausführlich beraten. Oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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