Mit wie vielen leuten darf man sich treffen hessen

Pandemie

Von Sebastian Richter

Mit wie vielen leuten darf man sich treffen hessen

In Hessen gilt in der Gastronomie ab Montag (17.01.2022) 2G+.

In Hessen werden die Corona-Regeln wegen der Omikron-Variante verschärft. Was jetzt gilt im Überblick.

Kassel – Die Corona-Pandemie herrscht weiter in Hessen. In den vergangenen Wochen sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung und der Ausbreitung der Omikron-Variante haben die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Bund-Länder-Gipfel (07.01.2022) zur weiteren Strategie beraten.

Im Anschluss an den Corona-Gipfel hat Ministerpräsident Volker Bouffier die Ergebnisse für Hessen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt. Große Änderungen der Regeln gebe es dabei nicht, die meisten der seit dem 28.12.2021 geltenden Regeln werden verlängert. Die neuen Regeln betreffen hauptsächlich die Gastronomie: Dort soll flächendeckend 2G+ gelten. Außerdem wurde die Quarantänezeit nach einer Infektion verringert. Diese Maßnahmen greifen ab Montag (17.01.2022).

Corona-Regeln in Hessen: Was gilt für Treffen und Veranstaltungen?

Eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus stellen die Kontaktbeschränkungen dar. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Menschen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, verringert sich die maximale Anzahl auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts. Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Ebenso sollte man sich vorher testen lassen.

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Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 10 Personen gilt das 2G-Modell. Ab 101 Personen dann 2G+, es ist also auch ein Test nötig. Draußen brauchen Veranstaltungen ab 11 Teilnehmern ein Hygiene- und Abstandskonzept, bei mehr als 101 Personen gilt 2G. Drinnen sind maximal 250 Teilnehmer erlaubt. Für den Außenbereich wurden die Vorgaben angepasst: Dort liegt die Obergrenze nun bei 1000 Personen. Zu öffentlichen Veranstaltungen gehört unter anderem der Kino- oder Theaterbesuch.

Corona-Regeln wegen Omikron verschärft: In der Gastronomie in Hessen gilt jetzt 2G-Plus

In den Außenbereichen der Gastronomie, wo zuvor nur ein Abstands- und Hygienekonzept notwendig war, gilt mit den Änderungen 2G. Drinnen gilt dabei in Hessen nun flächendeckend die 2G+-Regelung. Die Landesregierung kündigte allerdings neue Ausnahmen an, die neben der Booster-Impfung von der Testpflicht bei 2G+ befreien.

Folgende Menschen brauchen keinen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) 
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) 
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Folgende Menschen brauchen einen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

  • Doppelt geimpft
  • Einfach genesen und geimpft

Ausnahmen gibt es bei 2G+ für Kinder bis zur Einschulung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft, bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft.

In Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen gilt ein Tanzverbot. Allerdings dürfen Läden als Gastronomiebetrieb – also als Bar oder Kneipe – öffnen.

Corona in Hessen: Welche Quarantäne-Regeln aktuell gelten

Für Menschen in Hessen, die sich mit Corona infiziert haben, ist nun eine zehntägige Isolation vorgeschrieben. Es ist allerdings möglich, sich nach sieben Tagen davon freizutesten. Dafür nötig ist ein Schnelltest bei einer Teststelle oder ein PCR-Test. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten in Hessen müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Auch hier ist eine Freitestung nach sieben Tagen möglich, wobei Schüler und Kleinkinder sich bereits nach fünf Tagen mit einem Test befreien können. Personen, die von der Testpflicht bei 2G+ befreit sind, müssen als Haushaltsangehörige nicht in Quarantäne.

Als Kontaktperson gelten dieselben Vorgaben, wobei die Quarantäne in diesen Fällen vom Gesundheitsamt angeordnet werden muss.

Corona-Regeln in Hessen: Das gilt aktuell an den Schulen

In Hessen gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Dreimal pro Woche brauchen Schülerinnen und Schüler einen Negativnachweis. Geimpfte und genesene Kindern wird ein Testangebot gemacht. Im Schulgebäude und am Sitzplatz gilt Maskenpflicht. Sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gab, werden die Kinder zwei Wochen lang täglich getestet.

Als neue Regelung gilt, dass geimpfte und genesene Schüler nun ebenfalls an regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen können, um einen 2G+ Status zu erreichen.

In Kindertagesstätten bleiben die Kinder in festen Gruppen.

Alle Corona-Regeln für Hessen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit maximal 10 Personen bei Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit Menschen im eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können

Arbeitsplatz und Einzelhandel: Im Einzelhandel sowie bei kulturellen Veranstaltungen wie im Theater oder Kino gilt die 2G-Regel und teilweise die 2G-Plus-Regel. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel.

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt drinnen 2G. Sobald mehr als 100 Menschen teilnehmen, gilt 2G+. Im Außenbereich gilt 2G erst ab 100 Teilnehmern. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich liegt bei 250 Teilnehmern, draußen bei 1000.

Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantäne 

Nachtleben: Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

Gastronomie: In der Gastronomie gilt im Innenbereich 2G+, wobei geboosterte sowie frisch-geimpfte oder -genesene Personen von der Testpflicht befreit sind. Im Außenbereich gilt 2G.

Die Coronavirus-Schutzverordnung ist gültig bis zum 10. Februar 2022. (spr/vbu) *fnp.de ist ein Teil von IPPEN.MEDIA.

Die meisten Corona-Regeln sind in Hessen Geschichte. Es gelten nur noch Basisschutzmaßnahmen. 

Sie sehen eine Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. Damit gilt weiterhin die Maskenpflicht zum Beispiel in Kliniken, Heimen sowie in Bussen und Bahnen. Außerdem bleibt es bei der Testpflicht in Schulen, Krankenhäusern und Heimen. Schärfere Maßnahmen sind nur in regionalen Hotspots möglich. Vorerst will die hessische Landesregierung von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Welche Regeln gelten jetzt in Hessen? Die Übersicht gibt es hier:

Eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Atemventil (medizinische Maske) ist in folgenden Bereichen Pflicht:

  • in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhäuser)
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
  • in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

  • Für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich
  • Bewohner-Testungen insbesondere in Pflegeheimen können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten und weitere können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden

Dazu haben alle Menschen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests (Bürgertests). 

Ab dem 29. April müssen nur noch Infizierte in Isolation und die Isolationszeit wird halbiert. Nach fünf Tagen können Betroffene die Isolation also verlassen. Dafür müssen sie sich nicht mehr freitesten. Man empfehle aber, dass man dafür 48 Stunden symptomlos sein sollte. Infizierte, die auch nach fünf Tagen noch Symptome zeigen, sollen sich vorsichtshalber weitere 48 Stunden isolieren. Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.

Die Testpflicht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler fällt ab Montag (2. Mai) weg. Es werden laut Bouffier aber weiterhin freiwillige Corona-Tests angeboten, zweimal die Woche. Die bisherigen Hygienevorschrifften fallen ebenfalls weg. Die Maskenpflicht war an den hessischen Schulen bereits zuvor aufgehoben worden.

Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen also wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.

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