Ich bin ein mann und will eine frau werden

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Viele trans-geschlechtliche Menschen  möchten ihren Vornamen ändern. Der neue Name soll im Ausweis stehen. Manche möchten auch ihr Geschlecht neu eintragen lassen. Seit April 2020 kann man wählen zwischen:   Männlich oder weiblich oder divers.  

Divers bedeutet:  

Die Person ist nicht männlich.   Die Person ist nicht weiblich.  

Man auch kein Geschlecht eintragen.  

Dann legt man sich nicht fest auf ein bestimmtes Geschlecht.  

Dann bleibt das Feld mit dem Geschlechts-Eintrag leer.  

Das Geschclecht soll im Ausweis stehen: Damit die Person immer richtig angesprochen wird. Zum Beispiel in Briefen vom Amt. Und damit es überall richtig steht. Zum Beispiel auf Zeugnissen. 

Darauf haben trans-geschlechtliche Menschen ein Recht.


Das steht im Trans-sexuellen-Gesetz.
Trans-sexuell ist ein anderes Wort für trans-geschlechtlich.

Wenn jemand bei der Geburt als Mädchen eingeordnet wurde.  Und alle denken: Das ist ein Mädchen. Und das Kind hat später gemerkt: Ich bin gar kein Mädchen. Ich bin ein Junge.  Oder:

Ich bin dazwischen.

In dem Gesetz steht:
Trans-geschlechtliche Menschen dürfen ihren Vornamen ändern. Und sie dürfen ihr Geschlecht neu eintragen lassen.  Sie können es von männlich auf weiblich ändern. Oder von weiblich auf männlich.

Oder sie können divers eintragen lassen.

Möchten Sie Ihren Vornamen ändern? Oder Ihr Geschlecht neu eintragen lassen?

Dann müssen Sie bestätigen:

  • Alle halten mich für eine Frau. Aber das bin ich nicht!

    Ich bin ein Mann!

oder

  • Alle halten mich für einen Mann. Aber das bin ich nicht!

    Ich bin eine Frau!

oder  

  • Alle halten mich für einen Mann oder eine Frau. Aber das bin ich nicht! Ich bin kein Mann. Ich bin keine Frau.

    Ich bin dazwischen.

Stellen Sie einen Antrag beim Amts-Gericht. 
Schreiben Sie:

  • Ich möchte meinen Vornamen ändern.
  • Und mein Geschlecht neu eintragen lassen.

Das Amts-Gericht bestimmt dann 2 Gutachter oder Gutachterinnen.  Sie sprechen mit Ihnen. Und stellen Ihnen viele Fragen. Mit den Fragen wollen sie herausfinden:

Sind Sie wirklich trans-geschlechtlich?

Zum Schluss sprechen Sie noch mit dem Richter  oder der Richterin. Dann entscheidet das Gericht. Meistens stimmt es dem Antrag zu. Das heißt, es sagt: Ja, Sie dürfen einen anderen Vornamen haben.

Und Sie dürfen Ihr Geschlecht neu eintragen lassen.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Sie können Widerspruch einlegen.  Das bedeutet: Das Gericht muss Ihren Antrag noch einmal genau prüfen.  Oder warten Sie ein bisschen ab.

Und stellen Sie einen neuen Antrag.

Ja, das geht. Sie können dann wenigstens Ihren Vornamen ändern.

Der Name darf auch geschlechts-neutral sein. 


Geschlechts-neutral bedeutet: Der Name passt für alle Geschlechter.

Zum Beispiel der Name Kim.

Ja, Sie können einen Antrag stellen.  Aber Ihre Eltern müssen einverstanden sein.

Sonst geht es nicht.

Ja, Sie können einen Antrag stellen.  Auch wenn Sie betreut werden. Sie brauchen vielleicht Hilfe.

Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin muss Sie unterstützen.

Sie müssen bestimmte Bedingungen erfüllen: Dürfen Sie in Deutschland sein? Dürfen Sie hier leben?

Zum Beispiel:

  • Haben Sie eine unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis?

oder:

  • Haben Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis? 
    Und diese Erlaubnis wird immer wieder verlängert?

oder:

  • Ist Ihr Asyl-Antrag genehmigt worden?

oder:

  • Sind Sie anerkannter Flüchtling?

Dann können Sie in Deutschland einen Antrag stellen. Damit Sie Ihren Vornamen ändern können.

Und Ihr Geschlecht neu eingetragen wird.

Sie können den Antrag aber nur stellen, wenn das in Ihrer Heimat nicht geht. 

Zum Beispiel, weil es in Ihrer Heimat verboten ist.

So ein Antrag kann sehr belastend sein.  Zum Beispiel muss man mit den Gutachtern  oder Gutachterinnen reden.  Das sind ganz fremde Leute. Aber man muss ihnen viel von sich erzählen. 

Viele trans-geschlechtliche Menschen ärgern sich darüber.

Sie sagen: Ich weiß, was ich bin! Warum muss ich das erst beweisen?

Warum glaubt man mir nicht einfach?

Gutachter und Gutachterinnen vorschlagen

Sie können selbst Gutachter und Gutachterinnen vorschlagen.  Schreiben Sie die Namen in Ihren Antrag.  Fragen Sie in Beratungs-Stellen.

Oder bei Vereinen von trans-geschlechtlichen Menschen.


Dort kann man Ihnen Gutachter oder Gutachterinnen empfehlen.

Werden meine alten Daten geschützt? Ist alles erledigt? Haben Sie einen neuen Vornamen?  Ist Ihr Geschlecht neu eingetragen? Dann haben Sie bestimmte Rechte: Zum Beispiel darf das Amt Ihren alten Namen nicht verraten. Es darf auch niemandem sagen, dass Ihr Geschlecht neu eingetragen wurde.  Ämter und Arbeit-Geber müssen jetzt den neuen Namen benutzen. Auch Banken und Schulen müssen den neuen Namen benutzen.  Wichtige Dokumente müssen geändert werden.

Zum Beispiel müssen Schulen die alten Zeugnisse ändern.

Weigert sich jemand? Benutzt zum Beispiel Ihr Arbeit-Geber oder Ihre Arbeit-Geberin den alten Namen?

Dann erklären Sie: 

  • Alle müssen den neuen Namen benutzen.
  • Das ist Ihr Recht.
  • So steht es im Trans-sexuellen-Gesetz.

Holen Sie sich Hilfe in einer Beratungs-Stelle.

Richtig ansprechen Vielleicht haben Sie nur Ihren Vornamen geändert. Aber nicht Ihr Geschlecht. Sie dürfen sich trotzdem aussuchen, 

wie man Sie ansprechen soll:

  • Soll man Herr sagen?
  • Oder soll man Frau sagen?
  • Oder soll man etwas anderes sagen?

Das ist Ihr Recht.

Das Trans-sexuellen-Gesetz ist schon ziemlich alt. Manche Teile gelten heute nicht mehr. Sie verstoßen gegen das Grund-Gesetz. 

Andere Teile vom Trans-sexuellen-Gesetz gelten noch.

Aber viele Menschen wehren sich dagegen. Zum Beispiel Vereine für Menschen-Rechte. Sie sagen:

Dieses Gesetz ist nicht gut.

Trans-Geschlechtliche.
Viele sagen auch Trans-Sexuelle.

Wenn jemand bei der Geburt als Junge eingeordnet wurde. Und alle denken: Das ist ein Junge. Und das Kind hat später gemerkt: Ich bin gar kein Junge. Ich bin ein Mädchen. Oder:

Ich bin dazwischen.

Und diese Person kann später ihren Körper verändern.  Damit er zu dem Leben von dieser Person passt.  Die Person kann ihren Körper aber auch so lassen. 

Weil der Körper zum Leben passt.

Sie müssen auch bestätigen:

  • Ich habe dieses Gefühl schon lange.
    Schon seit mehr als 3 Jahren.
  • Dieses Gefühl wird immer so bleiben.

Mehr Bedingungen gibt es nicht. Sie müssen zum Beispiel keine Hormone nehmen.

Und sich auch nicht operieren lassen.

Wie lange dauert es? Das ist ganz unterschiedlich.  Manchmal dauert es 5 Monate.

Manchmal dauert es 20 Monate.

Was kostet es? So ein Antrag kostet ungefähr 2-tausend Euro. Haben Sie nur wenig Geld? 

Dann können Sie Geld-Hilfe beantragen.

Sie können auch Ihr Geschlecht neu eintragen lassen. Sie können sich entscheiden:  

Männlich oder weiblich oder divers.  


Sie können auch kein Geschlecht eintragen lassen.  
Dann bleibt das Feld mit dem Geschlechts-Eintrag leer.   

Lassen Sie sich beraten.
Und reden Sie mit anderen trans-geschlechtlichen Menschen. 
Dann wird es etwas leichter.

Preise vergleichen Sie müssen die Kosten für die Gutachter oder Gutachterinnen  selbst bezahlen.

Fragen Sie darum vorher: 

  • Wie viele Arbeits-Stunden werden berechnet?
  • Wie hoch ist der Stunden-Lohn?

Vergleichen Sie die Preise!

Auch die Bundes-Familien-Ministerin sagt:  Das Gesetz muss abgeschafft werden.  Wir brauchen neue Regeln.

Dafür gibt es schon Vorschläge.