Eintritt, Getränk oder Popcorn kosten im Kino viel Geld. Doch damit nicht genug: Immer mehr Kinos schikanieren Kinofans mit Taschenkontrollen, um ihnen mitgebrachte Getränke abzunehmen. «Kassensturz» zeigt: Kinogänger müssen sich nicht alles gefallen lassen. Show
Für Liebhaber von Kassenschlagern führt fast kein Weg am Kinoriesen Pathé vorbei. Der Marktführer betreibt in 6 Schweizer Städten 60 Kinosäle. Wie im falschen Film fühlte sich Andrea W. bei ihrem letzten Besuch Pathé Kino Küchlin in Basel: «Vor dem Kinosaal wurden die Tasche der Kinobesucher kontrolliert. Mitgebrachte Getränke und Esswaren wurden wie auf dem Flughafen konfisziert und durften erst nach der Vorstellung wieder abgeholt werden.» Für solche Kontrollen hat Andrea W. kein Verständnis, die fleissige Kinogängerin fühlt sich bevormundet. Im Kino wolle sie primär den Film geniessen und zahle dafür gerne den entsprechenden Eintrittspreis. «Weitere Auslagen für Getränke und Speisen lasse ich mir aber nicht vorschreiben», betont Andrea W. Taschenkontrollen nicht zulässigFür Rechtsexpertin Doris Slongo sind Taschenkontrollen im Kino ein Eingriff in die Privatsphäre. Mit solchen Kontrollen müssen Kinobesucher nicht rechnen. «Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kinobesuchers sind solche Taschenkontrollen nicht zulässig», beurteilt Doris Slongo die Rechtslage. Wenn die Kinobetreiber trotzdem auf solchen Kontrollen beharren, muss das dem Kunden zum Zeitpunkt des Ticketkaufs klar und deutlich angekündigt werden. Stellungnahme der KinosPathé ist nicht der einzige Kinobetreiber, welcher die Taschen seiner Gäste kontrolliert. (Siehe Kasten unten). Auch andere Kinounternehmen behalten sich solche Kontrollen vor. Sie rechtfertigen den Eingriff in die Privatsphäre ihrer Kunden mit dem Kampf gegen Alkoholmissbrauch und illegale Filmaufnahmen. Bei Pathé gibt es noch einen weiteren Grund: die Kunden dürfen keine eigenen Getränke und Speisen mitnehmen, sondern sollen alles im Kino kaufen. Das gehöre zum Gesamtkonzept, erklärt der Verantwortliche für Pathé Deutschschweiz, Antonio Annecchiarico: «Wie andere Gastronomie- und Unterhaltungsunternehmen auch, leben wir von unserem Getränke- und Speiseangebot.» So machen es andere KinosKitag betreibt an 27 Standorten Kinos und ist hinter Pathé die Nummer 2 auf dem Schweizer Kinomarkt. Intensive Taschenkontrollen wurden in der Vergangenheit gemacht, aktuell seien sie nicht mehr nötig. Kitag erlaubt seinen Gästen das Mitnehmen von eigenen Getränken. Einzig grosse Mengen Alkohol, Glasflaschen und stark riechende Esswaren wie Hamburger, Kebap etc. würden nicht toleriert, schreibt Kitag Geschäftsleiter Philippe Täschler auf Anfrage von «Kassensturz». Das Kinounternehmen «Sterk» in Baden führt sporadisch Taschenkontrollen durch. Auch dieses Kino untersagt seinen Gästen die Mitnahme von eigenen Getränken und Speisen. Das Popcorn wird immer teurer in den Kinos und jetzt hab ich mich mal dazu entschieden selbst was mitzunehmen, dürfen die einfach so meinen Rucksack dürchwühlen oder vielleicht dürfen sie auch nur reingucken? Was dürfen die eigentlich? Getränke und Essen mitbringen Aktualisiert: 11.01.19 - 18:22 © © nyul - Fotolia Dürfen Elfjährige in einen Film ab zwölf Jahren gehen? Was passiert eigentlich, wenn ich ein reserviertes Kinoticket doch nicht abhole? Sind mitgebrachte Snacks erlaubt? Ein Anwalt gibt Rechtstipps rund ums Kino. Ticketreservierung, Taschenkontrolle oder Toilettengänge beim Filmstart – selbst ein Kinobesuch bietet viel Streitpotenzial. Deshalb sollten Filmfans ihre Rechte gut kennen, um Ärger zu vermeiden. Tickets verfallen – muss ich trotzdem zahlen?Der neue Blockbuster ist sicher blitzschnell ausverkauft. Also ist es besser, die Kinotickets frühzeitig zu reservieren. Doch was passiert eigentlich, wenn ich sie dann doch nicht abhole? Kann der Betreiber von mir verlangen, dass ich die Tickets trotzdem bezahle? „Ja“, sagt Rechtsanwalt Lars Pätzhorn von derr Dresdner Kanzlei Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte. „Da auch bei der telefonischen Reservierung von Kinokarten ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wird, muss der Kunde die bestellten Tickets auch bezahlen – sofern der Betreiber ihn dazu auffordert“, erklärt der Partneranwalt bei Roland Rechtsschutz. Darf ich eigene Getränke und Snacks mitbringen?Popcorn, Nachos und dazu noch Kaltgetränke für alle – gerade wer mit der ganzen Familie ins Kino geht, muss schon tiefer in die Tasche greifen. Da bietet es sich doch an, einfach Proviant von zu Hause mitzunehmen – oder etwa nicht? Große Kinoketten wie Cinestar, Cinemaxx und UCI, aber auch Programmkinos verbieten das Mitbringen von Speisen und Getränken in ihrer Hausordnung. „Im Rahmen seines Hausrechts darf der Kinobetreiber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Gäste das Kino nutzen dürfen. Demzufolge darf er auch verbieten, dass Essen und Getränke mit in das Kino genommen werden“, erklärt der Anwalt. „Taschenkontrollen sind nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat, also vor allem eines Diebstahls, vorliegt. Besteht ein solcher konkreter Verdacht nicht, ist die Taschenkontrolle nur zulässig, wenn der Betroffene einer solchen Kontrolle auch zustimmt“, so der Jurist weiter. Gibt es Ausnahmen beim Freiluftkino?Open-Air-Kinos sind im Sommer beliebt. Und zum Teil gelten hier auch etwas lockerere Regeln: In manchen Kinos dürfen Besucher eigene Speisen und Getränke „in üblichen Mengen für den Eigenverzehr“, in anderen nur Essen mitbringen. Kinofans sollten vorher einmal kurz googlen und einen Blick in die jeweilige Hausordnung werfen, um sicher zu gehen. Hier können sie auch nachlesen, ob man im Freiluftkino rauchen darf. „Bitte, bitte, Mama! Alle anderen dürfen es doch auch...“: Wenn die elfjährige Teenie-Tochter unbedingt einen Film ansehen möchte, der eigentlich erst ab zwölf ist, kommt die ein oder andere Mutter sicherlich ins Grübeln. Doch dürfen Eltern ihrem Kind den Kinobesuch erlauben oder drohen ihnen hier rechtliche Konsequenzen? Lars Pätzhorn weiß: „Filme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind, dürfen auch von Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts besucht werden, sofern diese von einer sorgeberechtigten Person, also zum Beispiel von Mutter oder Vater, begleitet werden. Dies gilt jedoch nicht für Filme, die erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind.“ Zu spät gekommen – darf der Einlass verwehrt werden?Kurz bevor der Film startet, noch schnell ein dringendes Telefonat führen? Das machen viele. Und außerdem kommt ja eh erst mal noch ein langer Werbeblock. Aber was passiert, wenn das Gespräch oder vielleicht auch der anschließende Toilettengang doch länger dauert und der Film dann schon läuft? „Auch wenn der Besucher ein gültiges Ticket besitzt, so kann der Betreiber ihm den Einlass verwehren, wenn der Besucher zu spät kommt. Um die anderen Kinobesucher nicht zu stören, ist es zulässig, zu spät kommende Besucher später einzulassen, beispielsweise im Rahmen einer Pause“, erklärt Rechtsanwalt Pätzhorn. Mitfilmen ist eine UrheberrechtsverletzungTickets erfolgreich gekauft, Knabbereien zu Hause gelassen, pünktlich im Kinositz Platz genommen – da sollte dem Filmvergnügen doch jetzt nichts mehr im Wege stehen. Wäre da nicht der 14-jährige Sohn, der auf die Idee kam, den Film mit der Handykamera aufzuzeichnen – und dabei auch noch erwischt wurde. Was nun? Der Anwalt erklärt: „Man muss immer bedenken, dass eine Urheberrechtsverletzung eine Straftat ist, die entweder mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. In den meisten Fällen muss der Täter auch mit einem Hausverbot des Kinobetreibers rechnen.“ Um Ärger zu vermeiden, sollte man das Filmemachen also lieber anderen überlassen! |