Für welche Länder ist der Schweizer Pass gültig?

Sie können einen provisorischen Pass ausstellen lassen, wenn Sie sehr kurzfristig eine Reise antreten oder in einer Notsituation sind. Umgangssprachlich spricht man auch von einem Notpass. Diesen erhalten Sie noch am selben Tag.

Sie können im Ausweiszentrum Bern einen provisorischen Pass beantragen, 

  • wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind und
  • wenn Ihr gesetzlicher Wohnsitz im Kanton Bern liegt.

So gehen Sie vor

Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Ihres Transit- oder Ziellandes. Nicht alle Länder anerkennen den provisorischen Pass.

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Wenn Sie im Kanton Bern wohnen, besuchen Sie die Notpassstelle im Ausweiszentrum Bern. Weitere Notpassstellen befinden sich an den Schweizer Flughäfen in Zürich-Kloten, Genf-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno. Am Flughafen Bern-Belp befindet sich keine Notpassstelle.

Bringen Sie Ihren abgelaufenen Pass mit. Beachten Sie, welche weiteren Dokumente wir von Ihnen brauchen, wenn Ihr Anliegen auch Minderjährige oder Personen unter Beistandschaft betrifft.

Was Sie zum Ausweiszentrum mitbringen müssen

Sie brauchen kein Passfoto mitzubringen. Das Foto für den provisorischen Pass wird im Ausweiszentrum gemacht. Die Kosten sind in der Ausweisgebühr enthalten.

Ein provisorischer Pass kostet CHF 100.00. Wenn Sie ihn am Flughafen oder an einem Samstag im Ausweiszentrum Bern beantragen, kostet dieser CHF 150.00.

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsmittel: 

  • EC-direct/Maestro
  • Postcard
  • V-Pay
  • Visa
  • Mastercard
  • Twint
  • Barzahlung

Der provisorische Pass gilt, solange Sie sich im Ausland aufhalten, aber maximal für ein Jahr. Die Grenzbehörden können ihn einziehen, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen.

Ausweis beantragen

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  • Website-Empfehlung: Provisorischen Pass ausstellen lassen

Im "grenzenlosen Europa" muss man sich ausweisen können, auch wenn nach Schengener Abkommen die meisten Kontrollen an innereuropäischen Grenzen wegfallen.

Passkontrolle Autofahrt © ÖAMTC

Das Schengener Abkommen regelt den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der inner-europäischen Grenzen. Was aber nicht bedeutet, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann. Reisedokumente müssen immer dabei sein. Dennoch halten sich einige Irrtümer und Mythen rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis schon seit Jahren.

Die ÖAMTC-Touristik räumt mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

Falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können. 

ACHTUNG: Am 2. August 2021 wurde ein neuer Personalausweis in Österreich eingeführt. Alle aktuell gültigen Personalausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Mehr Infos

Falsch. Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem internationalen Führerschein). Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.

Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise: Deutschland, Italien, Kroatien oder Ungarn.

Auf Grund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es ist daher empfehlenswert nur mit gültigem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis zu verreisen.

Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde. Gerade vor einer bevorstehenden Reisesaison kann es zu längeren Wartezeiten (teilweise mehrere Wochen) kommen. Mehr Infos

Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

Falsch. Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren rund 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.

Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Zypern, Rumänien und Bulgarien.

Falsch. Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

Falsch. In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht in verschiedenen Landessprachen stehen hier zum Download zur Verfügung. Weitere Infos zur jeweiligen Urlaubsdestination finden Sie auch bei der ÖAMTC Länder-Info. 

Falsch. Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Bei jedem Grenzübertritt, auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum, wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland beispielsweise in die Nachbarländer Österreichs. Die Clubtouristik hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt:

Wenn Kinder nicht mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder, eine Vollmacht mitzuführen.

In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)? Wie verwendet man sie? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema e-card und EKVK.