Der unterschied zwischen stollen und brett

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Der unterschied zwischen stollen und brett


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wenn ein also gegårtetes Bette ein Scherez beråbrt, wodurch beedes biß an den Abend unrein wird, daß sie auc also bleiben, ob man sie gleich voneinander thut. Wenu man von einem Bette die beeden langen Seiten-Bretter weggetban, und neue daran gemacht, obne iedoch die foder zu verändern, (worein sie gefügt sind), und es zer. breden die neuen, so ist es unrein , [weil die Alten noch ba sind, und es nur angesehen wird, als waren die Stufe auseinander gelegt, da man sie sogleich wieder zusaminen fügen fan]; zerbre. den aber die Alten, so ist es rein, indem man alles nad den ersten Seiten, Brettern beurtheilt.

N. 7. Eine gade, welche oben geöffnet wird, wird durch einen Soden Berurreis niget. Wird oben der Detel abgebrochen, wird sie noch durch einen Toden uurein, [weil sie noch einen Boden hat, und also gebraucht werden kan ; doch nicht durch Midras, weil man sich nicht darauf fezen kan). Wird aber unten der Boden ausgebrochen, so bleibt sie rein, (weil das Behältniß verdorben ist). Die Sdubladen aber so noch darinnen (und nicht mit zerbrochen worden] find, werden unrein, und werden nicht als mit ihr verbun. den angesehen.

M. 8. Wenn in einer ledernen Hirten-Taschen ein Fado. [dergleichen mehrere darine nen sind,] zerbrochen, so wird sie denoch unrein und bat feine Verbindung statt. Wenn in einem aus der Haut von Widdern oder Böken gemachten] Sølauch die Hoden daran gee lassen sind, welche gleichfalls ein Fach ausmachen, und zum Bebáltniß dienen, und dieselben sind zerriffen, bleiben sie rein, weil sie nicht mehr auf die ordentliche Weise etwas fassen tonnen.

m. 9. Eine fade, welde ihre Spür an der Seite bat, wird unrein durd Mli, dras 122) und durd die Unreinigkeit eines Toden: nach R. Jose, wenn sie nicht 10. Sandbreit þoch ist, [indem wenn sie höher, man sich nicht drauf fezen kan,] oder wenn keine Seiste einer Handbreit daran ist. Wird sie aber zerbrochen, so wird sie ugrein duro eis nen Soden: wird sie unten am Boden zerbrochen, so wil zwar R. Meir, sie werde nod unrein; die andern Gelehrten aber sagen, sie bleibe rein, weil da ihr Hauptzwed, wos ju sie gemacht worden, [etwas zu fassen,] dabin seve, aus der Neben- Endzwed (die aná dre Seiten davon) aufhören [fie zu einem Celi zu machen).

M. 10. Von einer Aufe zu mist, wenn sie ein Loch bekommen, daß Granats Aepfel durcbfaden, sagt X. Meir, sie werde unrein (durch Midras]; die andern Gelebro ten aber sagen sie bleibe rein, weil, wenn das Sauptwert auffóre, auch das Neben, wert nicht mebr statt habe. 123)

Zwane 122) Wenn sie die Chår oben bat, wird fie nicht durch 323) Man erklärt es, weil daben die Unreinigkeit von cis dat Sijon eines Enterflüßigen unrein, weil man fonft, nen Toden nicht mehr fatt finde alb eine Haupt-Unreinig. wenn man etwas daraus zu hoblen bat, ibn tan beissen auf feit, finde aud die Unreinigteit durch.pas Siren cincs Ey. Peben; Da man, wenn die Chúr an der Seiten iß, seine terflüßigen nidt dabey ftatt. Gade thun tan, ohne daß er auffteben muß.


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M. 2. Wenn an einem Tisch einer von seinen (dreyen] Fúffen fehlt, so bleibt er rein; und ro aud), wenn man den zwepten Fuß weggetban. Sbut man aber auch den dritten weg, so wird er uorein, wenn man willens ist, sich dessen wie eines Brets zum Effen zu bedienen: wieroobi R. Jora will, es reye nicht vonnötben, daß iman dieses widens repe, [und sene genug, daß er daju tauge). Gleiche Beschaffenbeit bat es mit eis nem Credenz-Tisch.

M. 3. Wenn von einer Saphsal slangen Bank,] das Bret, worauf sie steht, an dem einem Ende weggenommen ist, so bleibt sie rein, (weil sie nicht mehr zum Sizen taugt; a. lesen: unrein, weil man sich doch noch darauf sezen könne, ob sie gleich abhångig sey]: nimmt man es auch an den andern Ende weg, bleibt sie rein. Ift sie aber noc Eine Handbreit von der Erde boch (nicht ein blosses Bret, sondern wie ein Balfe], so wird sie unrein, (weil man darauf sijen kan]. Wenn an einem Fuß. Somel das Eine Seis ten-Bret feblt, ro fan er doch unrein werden; und so berbált es sich auch mit dem Søåmel, fuftritt, vor einer Cathedra.

M. 4. Wenn von einem Braut - Seslei die Zierratben (hervorragende Zåhne, rich darauf zu stůzen, a. Figuren aus Holz oder Stein] weg sind, so sagen die Schammaaner, er werde doch noch unrein, (weil er noch zum Sizen tauge); die Billelianer aber ragen, er bleibe rein, (weil es kein Braut-Sessel mehr, sondern er als zerbrochen anzusehen sen]. Schains mai sagt, auch der Malben (ziegelförmiges Viereck auf einem Sessel, worauf man fixt] werde unrein. Wenn man einen Sessel in einen Bad Trog gestellt, und bevestigt bat (wel. cher nicht durch Midras unrein wird, weil er nicht zum Knåten gehört,] ro sagen die Scham, måaner, er werde unrein; die Billelianer aber, er bleibe rein [von Midras. Die Schammåaner gestehen den Billelianern ein, daß ein in einem Backtrog vestgemachter Sessel rein bleibe ; allein] Schammai selbst sagt, auch ein in einem Badtrog aus Einem Stüd gemacter Sessel werde uarein, [wenn ein Eyterflüßiger :c. sich darein seze].

M. 5. Wenn an einem Seffel, von welchem die Bretter nicht hervorragen, diee felben weggenommen werden, so wird er unrein, weil es also gewöhnlich ist, denselben auf die Seite zu neigen, und sich darauf zu rezeu. 133)

M. 6. Weon von einem solchen Sessel das mittlere Bret meg ist, und die bees den dussern sind noch da, fo fan er uarein werden, (weil man sich noch darauf fezen fan]. Sind die beeden dussern weg, und nur das mittlere ist übrig, so wird er gleichfalls un,


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gen große Steine zu führen bleibt ganz rein; [wenn er unten so große Löcher Gat, daß Gra. nat: Alepfel durchfallen können, und er also nicht einmal dient etwas zu bewahren].

M. 3. So gibt es auch dreperley multen oder Badtróge. Ein Badtrog, welcher von 2. Log biß 9. Raf bålt, (S. C. 2. M. 3.] wenn derselbe zersprungen und einen Rig : bekommen, kan durch Midras unrein werden, [weil man ihn zum Sizen brauchen kan].

Sft er ganz, so nimmt er als ein Celi] die Verunreinigung eines Poden an. Ist er aber so groß, daß man ihn, wenn er vog ist, nicht tragen kan , [daß er 40. Seab Feuch. tes oder 2. Cor Trokenes hålt,] so bleibt er iederzeit rein.

m. 4. Dreperley Riften gibt es: Die, so ihre Shůr au der Seiten babeu, tónnen durch Midras unrein werden, (weil man sich darauf fezen kan, daß man dennoch die Thür aufthun könne). Die so die Chůr oben baben, nebmen die Verunreinigung eines Toden au; [nicht aber von Midras, weil man den darauf Sizenden kan aufstehen heissen]. Die so rebr groß ist, aber wird durch nichts verunreinigt. 137)

M. 5. Dreyerlep Tarbusim, a. Tarcusin, lederne Såte, sind unterschiedenen Rechtens: der Bader ibrer (welcher groß ist, daß man darauf figen fan, z. E. die fo Ader lassen] wird unrein durch Midras; der Sad, worauf man zu essen pflegt, nimmt die Verunreinigung eines Toden an; der Sad zu den Oliven (worauf man dieselbe ausbreitet) bleibet allzeit rein.

M. 6. Dreyerley Basis oder Gestelle find voneinander unterschieden: Das Ges fel vor einem Bette und vor den Sopberim oder Schreibern wird unrein durd Mis dras; das Gested von einem Credenz - Disd (mensa delphica] nimmt die Verunreinis gung eines Soden an; und das Sestel eines Søranke$ [Migdal, Thurn, armoire) bleibt ganz rein.

m. 7. Dreperler zusammengelegte Sessel (welche aus 2. Tafeln, wie eine Schreib. Safel bestehn] gibt es: Die Epipborim [ÚTotodlov, worauf man sich sezen kan,) werden unrein durch Midras. Ist wie bey den Søreibern ein Bebáltniß daran zu Wachs, nehmen sie die Unreinigkeit eines Toden an. Zerlegt man aber einen solchen Sessel in 2. Ebeile, so bleibt er rein. 138)

M. 8. Dreperler Betten sind: ein Bett fo zum Liegen gemacht ist, wird unrein durch Midras; ein Bett der Glaßarbeiter, die Glåser darauf zu legen, nimmt die


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es denn feyn fönnen, daß, wenn von einem Gefäße das Funere berunreinigt worden, nicht auch das Neussere mit ugrein werde? antwortete er, es babe soon die Repbe der Schüler, welche vor denen, die iezo fragten, da gewesen, eben dieses gefragt, und er babe ihnen geantwortet 143): Vielleicht reye Das Viertbel das Neussere von dem balben Viertbel, daß also wenn das Aeussere an einem Gefäß unrein worden, das Ju. pere nicht mit unrein werde, [und also in einem solchen zweifelhafften Fall das gelindere Recht gelte]

M. 5. Wird dis Biertbet- Maß innwendig unrein, po ist rein Ganeres 'und feia Neusseres ; [lo ihm allein an 3. Seiten eigen ist,) unrein; das balbe Viertbel-maß und sein Acusferes bleibt rein. Und so wenn dieses innwendig ugrein wird, so ist rein Juneres und Neusseres unrein; ienes und rein Neusseres bleibt rein. Wird das Aeuslere von dem Viertbel maß, [die Seiten, welche es von aussen umgeben, und nicht da, wo die Scheides wand mit dem Halben Vierthel-Maß ist,] verunreinigt, fo bleibt nad R. Meir das Aeusses re von dem falben Vierthel-maß rein: die andern Gelehrten aber sagen, man madje keinen Unterschied unter den dussern Seiten, [sondern wenn Eine unrein werde, seven sie alle unrein). Wenn man sie demnach abwasche, warohe man sie alle ab, [beede Maße, cio nes wie das andere, S. C. 2. von der Theilung der Scheidewand.]

M. 6. Die Gestelle der Gefäße, ihr Halß, [Ogan, labia,] ihre Ohren, [wo die Handhaben angemacht sind) und die Handhaben der Gefäße, die etwas in fich fassen; (und ein Inneres haben, a. solcher Gefäße, die sonst Unreinigkeit annehmen,] wenn unreiue Marobkin darein gekommen, darf man nur eintauchen, so sind sie rein , [indem sie nicht so als Eines mit dem Gefäße, so ein Behåltniß hat, angesehen werden, daß sie die Unreinigkeit von Marcos kin demselben mittheilten). Die übrigen Gefäße aber , (welche feinen Granat: Apfel farfen können, daß er nicot durchf&at,) welde fein Neusseres und Ganeres baben, wenn unreine Maschkin auf ein Theil davon faden, werden ganz unrein, (und erfordern die Tfilab]. Wenn von einem Gefäße das Aeussere duro Maschkin verunreinigt worden, ist nur dieses unrein; das Innere ,die Schnauze, das Ohr oder der Hals, die Sandba. ben bleiben rein. Ist aber das Janere vorein worden, so ist alles unrein.

M. 7. Alle Gefdße, die ein Reusseres und ein Janeres baben, ingleichen einen Drt, wo man sie anfasset, (wenn man sie verrufen will; welcher von dem Aeussern unterschies den ist, daß wenn eines unrein worden, das andere nicht mit unrein wird]; dergleichen nad 8. Tarpbon nur an einer großen bölzernen multe 144); nach R. Akifa aber, auch an Bes

dern

143) Nach einer andern lefe-Art: Jedes son beeden 144) Wenn an dem deussern unreine Wafdelin find, in tommt dem andern mit seiner Forderung zuvor, und bat fallet der so unreine Hände bat, die Multe an diesem Ort Peiges oor dem andera ein Vorrcot, weil icdes des andern an, ohne darauf zu achten, er mödte die Masdukin an, Lew Teres in

rúbren, und dadurch die Bulte felbft verunreinigen.


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lederner Riemen, womit die Handwerksleute ihre Kleider zurufbinden, daß sie ißnen nicht auf die Kånde fallen). Die parklimtn [eine Stichbinde] blebet rein. Ade Finger-Handschuhe bleiben rein, ausgenommen deren, welche Sommer-Früchte, a. Doruen lesen, weil man darein die Beere von dem Baum Og [Š. Peab C. 1. M. 5. Anm. 13.] zu thun pflegt. Ferreißt es, daß er die meiften von dergleichen Beeren unibh, mebe, kaffes, so bleibt er

čem,fr M. 4. Wenn von einem sandalis eines von seiten Dbreu (also genannten Riemen] abgerissen, und man macht ihn wieder daran To bleibt er unrein von

von Midras, so wie 18 gewefens: Reißt aber auch das andere ab, und man macht wieder

dergleichen Daran, fo wird er in fo fern reit, [weil er eine neue Gestalt bekommen] doch bleibt noch die Unreinigkeit daran, welche aus Berúbrung dessen, so durch Midras unrein woorden, Crittebet. Jit, ebe nodi der erste Riemen angemacht worden, auch der andere abges siffen, und man bat ibn bernac zurecht gemacht, so wird er ganz rein; [weil, da boede Dhren neg roaren ,' ber Schuß ju gar nichts mehr faugte). Ist das Fersen-leder [weldhes den Hinterir Theil bede Suffes bébefet] oder die Nase [bas Leder, welches vornen die Zähen bedefet] davon weggerissen, oder er ist in 2. Stúden zerrissen, so wird er rein: so auch, wenn die Goble überal weg ist.. Ein Soub, welcher zerrissen, wenn er nicht den grösten Theil des Fusses fasset, ist rein. Ein Schub der über dem keist ist, bleibt nach R. Schis meon rein; nad den andern Gelehrten [wo es auf die Frage an tommt, ob die Arbeit ħaran vollendet sen oder nicht]. Ade Schläuche, welche man (da sie ein

Zahrein werden, Loch gehabt, wodurch sie rein worden) zugebunden, sind rein, ausgenommen die, welde man mit dem Knopf der Araber zugebunden, [welcher sich so leicht nicht auflösen fåßt]. macht: die aber sind unrein, wo es ein bleibender Kaur Pen auf eine kurze Zeit ges

Endlich sagt Te, alle Golduce, welche man also zugebunden, bleiben rein.

m. s. Folgende Felle werden durch Tidras, (wenn ein Eyterflüßiger sich drauffezet,] unrein: ein Fel, welches man willens ist auf die Erde zu breiten, um fid darauf zu res gen; ein Fell, dergleichen die Gerber bey ihrer Arbeit umlegen, [fcortea]; ein Fell fo man über ein Bett breitet, darauf zu fizen [xætaboar]; das Fel eines Eseltreibers, (welches er über seine andere Kleider umwirfft, a. des Efels, so man seiner Sast unterlegt]; das Fed der Flachsarbeiter, [daß ihnen die Eigel nicht in den Kleidern behången]; das Fell über der Schulter, [der Lasttråger, damit es sie nicht so sehr drůke); das Fellt eines 8 Wund: Arzts, (welches er vorbindet sich nicht zu besudeln]; das Feu über der Wiegen eines Kinds; das Fell so man über das Herz eines Kinds bindet, (damit das Wiefelein es nicht beschädige); das Fell von Kopf Stüssen und Pfäblen: diese werden durch Midras unrein. Von dem Leder der Seidenståder und Flachs Hechler (welches sie umgürten] will R. Elieser, es werde uns


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herunter hångt, und an die Bauben veft gemacht wird,] wird vor fid unrein, [indem man e von einer Haube auf die andere machen kan]. Die Bänder daran, (womit man sie an den Kopf bindet,) werden mit unrein um der Verbindung willen. Eine Haube, welche zees riffen worden, wenn sie nidt mehr den größten Theil des Sagrs auf den Kopf fasset, bleibt rein, (wie ein zerbrochenes Geråthe].

Neun und zwanzigstes Capitel.

as maß der Fåden, [foreit sie als Chibbur oder verbunden angesehen werden, daß,

wenn eines von beeden unrein wird, auch das andere mit unrein werde,] ist bep leinwan.

denen Schweißtüchera (sudariis,] Kopf, Südern , [Tartin) und Kopf- Binden (Sücher, so die Weiber auf den Kopf legen, pileis, Toldov] 6. Zou lang. Bep Upbatre. sin (Unter-Kleidern, welche ben den Schultern offen sind, wo man sie zusammen Hefftet] seben Boll; an einem sagus [grobes wüllenes Kleið voll Franßen, Sagus,] Sdleper, (womit die Beiber ihr Haupt beteken], Hemd, und Tallich oder mantel siad es 3. Zod; Endlic an der Cippab einer Alten (eine Art Hauben dieses Nahmens, alte Weiber-Kappen,] an den Gomdin der Araber, seiner Ehle lang und breite Tücher , womit sie die Nase, wenn es talt ist, verhüllen,) an den Roltin (ciliciis, Hårene Kleider,) an der Phunda, [funda, Unter-Kleib, den Schweis zu fassen,) an einem Meopbereth [Euch, fo man um den Kopf bindet] und an einem Pargod (Vorhang vor dem Chron der Könige] mögen sie so lang repa als sie wollen, (so werden sie noch als Chibbur oder verbunden angesehen, da bey den übrigen, was långer ist, nicht als Eines weber in Absicht auf die Unreinigkeit noch auf das Besprengen gehalten wird).

M. 2. Als verbunden in Absicht auf die Unreinigkeit und in Absicht auf das Bee sprengen, [daß wenn Elnes unrein oder besprenget worden, soviel Stücke von einerley Art, als das mit zusammen hången, zugleich unrein oder rein werden,) werden angesehen : drey Pfüble von Wollen, [fo man zusaminen genåħet oder aneinander gemoebet, daß sie durch den Zettel ohne Eintrag zusammen hangen), und rechse, wenn sie leinen sind;

12. Mitpachoth. [Hand - Licher ac.] zwey Sofarikin, (Bein-Kleider , a. Handschuhe; R. Benjamin Mosapbja will es von sphæra herleiten, es seye ein rundes Kleidungs-Stuc gewesen). Aber nur Ein Hemd, Ein Tallith, Ein Rluftarim, (dicke wollene Winter - Dece). Sind mebrere an der Zabl, so werden estere zwar als verbunden angefeben in Absicht auf die Unreinigkeit, nicht aber in Absicht auf das Besprengen; wiewohl R. Jose auch ienes nicht zugestebet.

M. 4. Das maß der Schnur an der Blenwage [zu kleinen Gebåuden ist] 12. Eba len; an der Bleywage der Zimmerleute 18. und der Baumeister, [welche hohe Gebåude

auf.


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aufführen] so. Chlen. Ist nur Eine Ehle drüber, ob man gleich dieselbe nicht abzusơneiden, sondern zu lasen willens ift, bleibt diefes so drůber ist ,'dennoch rein. Bey Túacern aber, uud denen, die Figuren an die Wände machen, mag die Sonur lang oder turz seyn, wird sie als Eines mit dem Ganzen angesehen.

M. 4. Das maß der Sonur an der Wage derer, welche Sold oder guten Purs pur auswagen, ist 3. 308. Das maß des Hand. Grifs oder Stield an einer Art hins ten aus ist 3. 300: R. Jose sagt, wenn es einer Handbreit zu lang rev, bleibe der ganze Stiel rein, (weil man sie nicht zur Arbeit brauchen könne].

M. 5. Das Maß der Schnur an einer Wage der Krämer oder Haußvåtter ist Einer Handbreit. Das maß des Stiels an einer Art vorwärts (zwischen dem Ort, wo die Hand dieselbe fasset und dem Eisen] ist Einer Handbreit. So viel ist auch das maß des Ueberbleibsels von der Handbabe eines Cirkels [Pargol,, mtegiyga, daß es noch Chibbur ift]; ingleichen der Handbabe des Spiebammers, womit die Steinbauer die Steine ausbauen.

M. 6. Zwey Handbreit [weil man diese Dinge mit zwo Hånden anfasset] ist das mas der Schnur an der Wage der Wollenbändler und derer die Glaß wågen ; der Handbar be des Spikhammers, womit man die múbl-Steine auspicet; der Handbabe der Streit. Art der Legion • Soldaten und der Handbabe des Sammers der Goldidlager. Das maß des Hammers der Eisen: Schmiede ist 3. Handbreit.

M. 9. Vier Handbreit werden als Ueberbleibfeld eines Ochsen-Stachels, diefelbe damit anzutreiben angeseben, wenn das übrige abgebrochen, (und nur so weit ist der Stes eken Chibbur oder Eins mit dem Stachel]. Soviel ist auch das Maß des Handgrifs eis ner Spate, [Badid, womit man löcher um die Bäume gråbt, damit sie Waser halten). Fünf Bandbreit ist das Maß des Stield an dem Hammer der Steinhauer, womit sie die Steine zerschlagen. Sechs Handbreit ist das maß des Stield von einen kleinen Ham, mer; des Stiels von einer Art zum Holzs Spalten und eines Grabroheits; ingleiden des Stiels an dem Hammer der Steinbauer, [womit sie die Steine behauen und eben machen].

M. 8. Sieben Handbreit werden an dem untern Tbeil (ber Marda oder Ochsens Stachel, S. C. 13.] als Ueberbleibsel zu dem Charcbur oder Grabscheit gerechnet. So viel rechnen auch die Schammågner vor den Stiel zu einer Schaufel der Haußvåtter, [womit man den Ofen auspuzet oder Leimen zusammen schaufelt]; die Sillelianer aber achte. So rechnen iene zu dem Stiel der Schaufel der Tüncher, [roomit sie den Kalch zusammen sayaufeln,] neune; diese zeben Handbreit. Ist aber ein solcher Stiel långer, und man will ihn mit Fleiß also bebalten, so wird er mit ugrein, wenn das Celi felbst unrein


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Erstes Capitel.

MX. 2. abhaltung der Anreinigteit, wie fie gefchebe R. 1. Berfdiedene Arten der Verunreinigungen ben einent m. 3. unreinigkeit in der Mand eines Haußet.

Codca : von iweyerlep, davon cinc 7. Tage, die andere er. 4: In einer Wand wilden imey Häußern.

bis an den Abend 6 N. 2. Von dreyen, da erftere 7. Tage, die lestere biß an

M. 5. Zwischen dea Balten unter einem Sóler. den Abend ;

M. 6. In einer Wand, welde am Haus gemacht worden. DR. 3. Bon vierer-und fünferley, da latere nur bis an den W. 7. Unter dem Gefimle einer Saule. Pardsikin. Abend dauret.

Siebendes Capitel. D. 4. Borinnen Menschen oder Geråthe frengern Redi. Dl. 1, Uareinigteit in einer Wand in einem Raum von Eie tens find bey der Verunreinigung von einen Toden.

ner Handbreit im Viered. DR. 5. Menschen und Kleider bey der Verunrcinigung 900 PR. 2. Von dem Abbang der Hütten. cinem Epterflüßigen.

M. 3. Von dem auffern Saum der Eburcu eines Haufehy UR. 6. Wenn ein Mensch oder Chiet als tod angesehen wird, wo ein Dopter inacn ift. daß fie peruareinigen, u. 1. f.

M. 4: Wenn ein Weib ein todes Sind gebiehrt, und Max EN 7. Maß der Olieder von einem Toden oder Aad. weiß nicht in welcheni Qaufe es geftorben. NR. 8. Zabi der Glieder an einem Menschen.

M. S. Wenn eines tod ift, das ander lebt.

M. 6. Von dem Edsen eines toden Kindes. 1
Zweytes Capitel.

Uchtes Capitel.
DR. 1. Mal in der Hütte verunreinige.
X. 2. Von Blut, Broder, urdhe, Grab.Erde.

MR. 1. Dinge, welche die Unreinigteit fortpfangen und eixo 4. z: Was nur durch Berühren und Tragen verunreinige. m. 2. Nod-metr dergleiden.

Speidemand dazwischen machen.
N. 4. Bon den Grab Dedeln und denen Stüsen.
R. S. Wie etwas durch Verminderung rein werde.

M. 3. Welde fic fortpflanjen und nicht scheiden,

M. 4. Welche iheiden und nidt fortpflanzen M. 6 Von dem, fo von mebrern Toden tommt.

M. Wenn etwas unreines jertheilt oder.serfossen worden. I. 5. Welde teinet pun beeden tbun.


M. 6. Welche jugleid fortpflanzen und ideibch. Drittes Capitel.

Neuntes Capitel. DR. 1. Bon dem Zusammen. Redaen verschiedener Uarciom. 1. Bon einem Caprereth oder Art eines scorts in et

nigkeiten. 91. 2. Bon dem was in einen pauß ausgeftreuet oder aus.

ner Hauf.Thár mit auswärts gelebrter Defnung, wenn

einer Oliven groß von cincur Todten auf warto darunter segoffen; R 1. Von Blut, fo an einen fresta Ort ausgegoffer m. 2. Wenn er einer Handbreit von der Erden erhaben ift.

ju liegen tommt. worden.

M. 3. Wenn er verderbt if, daß er kein Celi mehr beifics Was an einem Toden nicht unrein iht.

tan. R. 4. Wie fern dieses doch verunreinigen tonne :

M. 4. Wenn dieser von der Erden erboben ift. DR. S. Blut der Zertrettung. Dam Tfusah. m. 6, Von der Größe der Defnungen, welde andere freg m. 6. Wenn er von der Erden erhoben;

N. 5. Bey einwärts gelehrter Defnung. maden, oder die Verunreinigung weiter fortpflansen. R, 7. Wie die Verunreinigung weiter gebracht und gle R. 8. und albdenn

erhoben ift.

M. 7. Wenn er in diesem Fall serderbt ; idbieden werde.

M. 9. Wenn er im Sauf das ganze Saus eimimmt; Viertes Capitel.

M. 10. Oder in der Tbúr ftebet. R. 1. Bon den Spürnen oder Wigdalim, einer Art SdrånM. 11. Wenn er an einem freyen Ort auf der Seiten liegt i ten, so unter fregem Himmel fteben.

M. 12. Allodenn von der Erden erhoben ift. R. 3. Don dem Staften darinnen.

MR. 13. Wenn er daselbft als ein Celi auf seinen Boden
R. 3. enn fle unter der Haut-Chår fteben, und etwas Aebt;
Hárcines darinnen oder in Gaub ift.

M. 14. Wenn er lein Celi mebr ip.
Fünfftes Capitel.

MR. 15. Coben-lade in einen Felfen und deren Berábrung.

MR. 16. Von einem baudidten Chabbith ober tóneračn R. 1. Von einem Ofen, der in dem Hauß febet, und der

FAB. R... Bon cinem Fensterlody sroisden dem. Sauf und Solo Sk. 1. Don einem Fenifterlod aber in einem Sauße, wor. Rauchfang ausser demselben.

Zehendes Capitel. let, worüber ein zerbrochener copf gedett ift. m. 3. Wenn der Topf gang ift.

unter Gerätbe liegen, und es iß eine Unreinigteit im DR. 4. Wenn eine Flade Getrant in dem Sóler ift. Haus. M. S. Bon Gefäßen in dem Sóller , welde rein bleiben. MR. 2. Wenn diese Deffnung teiner Handbreit im Viered ift. M. 6. Don einem Brunnen oder Cifterne in dem Hauß, D. 2. Wenn die Unreinigteit zum Theil im Haus, jum wenn solche zugedett find mit einem Storb.

Tbeil unter der Defnung ift. 01.7. Don andern Fällen, Wareinigteit iu fcheiden oder DR. 4. Wenn 2. dergleiden Defnungen übereinander find. fortiup flansen.

M. S. Wenn Ale teiner Handbreit groß find.
Sechstes Capitel.

M. 6. Wenn ein irrdener Copf unter einer solchen Defnang

Atebt. 08. 1. Renfen und Gerätbe, wie fie Rütten werden. 2. 7. Wenn ein folder Sopf auf der chúrsonelle liegt.

Eilf


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Geråtbe wieder ein Mensch oder andere Seråtbe berühret, leztere our biß an den Abend (also im ersten Grad] unrein werden. R. Akifa will auf diese Art auch nod fünf Arten der Verunreinigungen geblen, davon die ersten vier auf sieben Tage, die leztere nur biß an den Abend dauren, in Absicht auf die in der Mitte eines Zelts aufgestette metallene Zelt: Stange, wenn man das Zelt obeu zusammen bindet, da er also seblet: das Zelt, die Zelt: Stange, der Menso so dieselbe, und die Gerathe , ro den Menschen alsdenn berübren, fiud auf sieben Tage unrein; und ein Mensch oder Seråtbe, so leztere wieder berühren, sind nur unrein biß an den Abend. Allein die andern Selebrten sagen, das Zelt werde nicht mitgezehlet , [indem das Zelt eigentlich die Stange nicht serun reinigt, weil schon alles was im Zelt ift, angesehen wird, als hätte es den Toden selbst berührt. 6. auch C. 15. M. 2.]

M. 4. Bep der Verunreinigung an einem Toden ben menschen und Geråthe fin. det lid ben beederley in Absicht auf das andere eine unterschiedene größere Strenge. Bey Gerathe, daß von dreperlen Gerätbe, so einander berührt, davon das erste eis nen Soden angerührt hat, auch das dritte unrein wird, da nur der zweite Meuro, derienige nemlich der den, welcher einen Toden angerübret, unrein wird, der dritte aber nicht meør. Der meuschen aber ist die Verunreinigung darinn Arenger, daß wenn ein Meusch bey dem Anrúbren dazwischen kommt, [ba z. E. das Geråthe, fo einen Toden berührt, ein Mensch, diesen' anders Geråthe, und dieses wiederum ein ander Geråthe bes rühret, S. M. 3.] die Verunreinigung sich bis auf das vierte Gliederstreket; da bep bloßen Gefdßen, da kein Mensch dazwischen kommt, folche nur bis auf das dritte geo bet. [Ein Mensch macht nemlich Geråthe, so er berührt, so unrein, als er selbst ist].

M. 5. Bey der Verunreinigung an einem Eyterflüßigen bep Meniden und Kleis dern, findet sich bey beederley in Absicht auf das andere eine unterschiedene größere Strenge. Ben Menschen, weil der so einen Eyterflüßigen anrühret, Kleider unrein machet. [fo lang dieses Berühren des Eyterflüßigen fortwährt, S. 3. Mor. 15, 7.), da llei der, welche denselben berühren, (und die er an hat, als welche nur im ersten Grad unrein sind,] andere Kleider nicht weiter verunreinigen, [indem Menschen und Kleider nur von einem Vatter der Uirreinigkeit verunreinigt werden können]. Hinwiederum sind Kleider, so einen Eyterflüßigen berührt, darinn strengern Rechtens, daß solche, wenn sie einen Epters Alúßigeu tragen, daß er darauf liegt oder sigt, da sie ein Vatter der Unreinigkeit, und so wie der Enterflüßige selbst angesehen werden, S.l. c. v. 5. 6.] einen Menschen verunreinigen, der fie berührt; ein Mensch aber, der einen Eyterflüßigen trägt, verunreinigt nicht wieder andere menschen, [noch irdene, wohl aber andere Gefäße, indem er nur im ersten Grad unrein ift, S. Safim am Ende].

N. 6. Ben, als ein Vatter der Unreinigteit, weil 4. MOf. 31, 24. benden cag ibre Kleider zu waschen, daß fie rein würden; denen, die Erschlagene angerübrt, befohlen wird, am fies daß also auch ihr Gerätbe so lang muj unrein gewefen fept.


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dasselbe nicht wieder beraus gebet , reiu bleibt [a. das Hauß bleibt rein, weil es keine Hütte åber ein Vierthel-Log Blut gemacht, indem dasselbe eingefogen worden; das Kleid aber selbst is turein, weil es zuvor soviel Blut berührt hat).

M. 3. Ist Blut von einem Toden an einem freyen Ort 15). ausgeschüttet wor. den, und der Ort ist abhängig, und ein Mensch [a: das Haub) macht eine sútte über einen Theil davon, [indem es nicht beysammen stehen bleibt, sondern ablaufft], ro bleibt er [a. bas Kauß] rein; fließt es aber in einen Riz oder Grube, oder es ist geronden, so wird er [indem er drauf stehet, wenn es auch nur zum Theil wäre, weil es als ein Ganzes angesehen wird,] dadurch unrein. Ist das Blut auf die Schwelle eines Hauses ausgeschüttet wors den, und dieselbe ist abhängig, es repe einwärts oder auswärts, ob gleich das Sauß zum Tbeil eine Hütte darüber machet , fo bleibt doch alles, was im Hauß ift, von der Hütten-Verunreinigung rein, Cobgleich das Blut Hernach şineinlaufft, weil teine Verbindung dazwischen ist]: Ift aber ein Riz da, worein es Ateffet, oder es ist geroonen, so wird ale les unrein. Alles was von einem Soden ist, ist unrein, ausgenommen die zápne, das Haar, und die Någel: iedod so lang sie noch an dem Toben beft figen, ist alles uno rein. 16)

M. 4. Dergestalt, wenn ein Soder aussen liegt, und das Haar innwendig, so ift ales unrein, was darinnen ist, [weil das Hauß über das Haar einer Hütte, und dieses mit dem Toden verbunden ist). So aud wenn ein Bodenbein, woran einer Dliven groß Fleisch ist, zum Theil im Hauß ist, (da das Bein die Jad, der Stiel oder Sandgate Zum Fleisch ift], und das Hauß eine Hütte darüber machet, ist das Haus unrein. Jos gleichen wenn zwey Beiner, an deren ieden einer balben Oliven groß Fleisd ift, in cia nem Hauß zum Tbeil sind, daß das Hauß eine Hütte über sie macet. Sit das Fleische erst durd menschen-hånde daran gestekt worden, so bleibt es rein, indem eine Ber. bindung, welche durch Menschens hånde geschiebet, nicht davor zu achten ift.

m. 5. Das [oben C. 3. M. 2. gedachte] Blut der Zertrettung (Dam Tfusab] beißt nad 8. Akifa, wenn ein Achtelf-Log im Leben und soviel nach dem Tode von einem Soden geflossen, (welches man also zusammen rechne]; nach R. Ischmael, wenn ein Viertheli Log im Leben, und soviel nach dem Tod von ihm geflossen, untereinander gemer, get worden, und man ein Viertbels Log davon genommen; X. Eleser der S. Ibu. Dab bingegen sagt, eines wie das andere von dieser beederley Art Blut werde wie Wasser ángereben, und verunreinige nicht, sondern dieses fep das Blut der Zertrets tung, von eidem Gecreuzigten, da das Blut obu Unterlaß rinne, (und also der Tropfe des

২০১৪ 11) Har erflärt e pon einem freyen Drt im Dauße: 16) Nur die Beine selten bier, po mit dem Menida woráber X. Jom Tof disputirt, wie es ju verfteben. Ein gebobren werden, und was, wenn es ausgeriffen oder abe

Ingiger Ort, wo , Ihre Berbindung, Diese Resci liedern macht gefonitten worden, nicht wieder war A.


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auf Rieben Sage Verunreinigt; das Getrånte aber bleibt rein: Småttet mau et aber in çin ander Gefäß, [so auf demselben Söller steht,] so veruareiniget es das andere Gefäß, (als welche alle unrein sind). Wenn ein Weib auf diesem Sóller einen Teig in einem bölzernen Badtrog fuetet, so ist sie und der Badtrog auf 7. Tage unrein; der Teig aber [als eine Speiß] bleibt rein: iedoch wenn sie ihn in ein ander Gefäß ausschüttet, wird er un rein ; [ingleichen wenn sie nur ihre beede Hånde aufgehoben , und hernach wieder fortgefahren bat zu tneten]. And blerinnen sind die Billelianer den Schammåanern beggetretten.

M. 5. Gefäße von Rühmist, von Stein, vor Erde bleiben rein auch in der Hand eines Lapen, .und maden einen Unterschied., wenn sie aber dem Loch, wie gedacht, ste ben, und erhalten alles, was daselbst ist; rein; [Menschen und Geråthe, Speiß, Trant und irdene Gefäße, weil sie keine Unreinigkeit annehmen]. So auch erbålt alles rein ein Ges fåße, (auch ein irrdenes], welches die erforderliche Reinigteit bat, Geheiligtes oder die Asche zum Sprengs Wasser darinnen aufzubebalten, indem aud Lapen beglaubt sind in Afficht auf die Asche zum Entsündigen (auch nach den Schammaanern]. Weil nur zuerst bepanute Gefäße diese Reinigkeit baben, [und behalten, daß sie keine Unreinigkeit an. nehmen), und irdene Gefaße (die ein Laye hat, wenn sie zu Geheiligten oder zu der Asche des Sündopfers gehören] gleichfaus: so maden alle diese in Absicht auf die Veruareinigung čine Scheidewand, wenn sie da steben, wo Wände einer Hütte sind; [also zwischen zweyen Gemächern oder Håußern feitwärts, wie in diesem Fall zwischen unten und oben, wo ein Loch aus dem Hauß durch die Dete in den Sóller gehet).

M. 6. Dergestalt wenn in einem Hauße (wo ein Toder liegt] ein gegrabener Bruns deu oder gemauerte Cifterne ist, [um welche Wånde sind, wodurch sie um und um abgesondert werden, und es ist Geråthe darinnen,] und man bat einen großen Korb (welcher 40. Seah und drüber hålt, daher er keine Unreinigkeit annimmt,] drüber gedekt, so bleibt rein, was darinnen ist, [indem dieses als eine genugsame Scheidewand angesehen wird). Ist es aber ein Brunnen ohne Einfaßung [der auf der Ebene dem Erdboden gleich und ohne Wände ist) oder es ist ein großer aus Strob oder Robren geflochtener Sorb (von 40. Seab und drüber 6. Celim C. 15, 1.] welcher ein Loch bat, [so nicht mit Strok verstopft ist), und man defet einen solchen Korb darüber, [der keine Wände Einer Handbreit hat,] so wird, was darila nen ist, unrein; [indem iener gar keine Wände bat, dieser aber, keine Wände, die eine Hütte heissen können). Wenn aber auf einen solchen Brunnen oder dergleichen Korb ein blosses Bret, oder eine Badschüssel, die teine Handhabeu bat, (welche Dinge nicht als Ge. råthe angesehen werden,] gedekt worden, so bleibt, was darinnen ift, rein. (Eine Cephia robab oder grosser Korb hingegen, welcher ein Celi ist, bewahret nur, wo Wände sind, die eie ne Hütte machen). Celim oder Gerätbe also balten nur alsdenn die Verunreinigung ab, wenn Seitenwände [bie eine Hütte ausmachen] da find. E$ muß aber eine Seitenwand

Eider


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nung, welche 4. Handbreit im Quadrat bålt, den Coden hinauszubringen, so werden

dadurch alle verschlossene Thüren von der Unreinigkeit frey, obgleid iene nod nicht ges 1 ofnet worden. Die Schammåaner wollen, man müsse dieses con beschlossen haben,

che der Tode gestorben, [weil, wenn die Thüren einmal unrein worden, diese Unreinigkeit nicht könne durch die Gedanken hinweg genommen werden]; die Billelianer aber, es könne bernach aud gescheben, [fónne also die Unreinigkeit durch die in Gedanken geschehene Bestimmung aufge. hoben werden; doch bleiben die Geråthe, 1o vorhin in der Thür gestanden , unrein]. Sit eine von diesen Sjúren mit Steinen verlegt, und man entschließt sich, sie zu öffner, ragen die Schammaaner, wenn man eine Defnung von 4. Handbreit gemacht, sepen los gleich die übrigen Thüren befrepet; die Gillelianer aber sagen, es gelte dieses schon, wenn man nur angefangen. Darinnen sind sie einig, daß wenn man eine neue Thür in eine Wand mache, wo noch keine gewesen, die andern Thüren nicht frey werden, biß man eine Defnung von 4. Sandbreit gemacht.

m. 4. Wenn ein Weib eine barte Geburth bat, und man bringt sie aus einem Sauß in das andere , [und sie bringt ein todes Kind, daß man nicht weiß, in welchem Hauß es gestorben ,] so wird das erste Hauß als zweifelhafft unrein, das andere als gewiß uns Fein angeseben. Dieses versteht sich, wie 8. Ibudah sagt, wenn man sie in den Ars men in das andere Hauß tragen múlfen; bat sie aber dabin geben können; ro bleibt das erste Hauß reiu, indem ro bald das Grab [ber Mutterleib] geöffaet ist, die Mutter nicht mehr geben fan. Aud dieses aber gilt nur, wenn der Kopf des Kindes in der Runde nicht kleiner ist als der Wirtel oder Wirbel an einer Spindel, indeni das Kind alsdenn auch im Seben durch tan, [und es also im ersten Haußmöchte gestorben senn. S. Jom Tof, wo weitläuffrig über diese Stelle disputirt wird, ingleichen über die folgende rischnab].

M. s. Ift unter swep Kindern das erste tod, das andere lebendig zur Welt ges bobren worden, so ist das andere rein, [und nicht als verunreinigt durch Berührung eines Cos den anzusehen, wenn man das Tode aus dem Hauß gesdafft, ehedas andere gebohren worden]. 33) Ist aber das erste lebendig und das andere tod, so ist ienes unrein, (wenn man es auch, ehe das Kind gebohren worden, aus dem þauß geschafft; weil, da es aus Mutterleib gekommen, das Grab geöffnet, und es also sogleid) unrein worden). X. Meir sagt, das erste werde our alsdenn unrein, wenn sie zugleich gebohren worden, [oder wenn sie in Einer Haut eingeschlose sen liegen]; nicht aber, wenn eines nach dem andera komme (oder wenn sie in zwo Håute ein. geschlossen seven).

M. 6. Wenn es einer Frau in der Geburtb bart geht, darf man das Kind lösen, so daß man es in Mutterleib in Stúfen zerschneidet, und Olieder weiß beraus langet,

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M. 5. Ages dieses verstebet fide, wenn die Defnung des Rorbs ausmårts vor das Hauß binaus gekebrt ift. Sit sie aber einwärts gewendet, und es ist einer Oliven groß von einem Soden drunter oder drüber ausserbalb des Saußes, so ist alles, was dieser Dliven groß gegen über ist, drunter und drüber, (und das ingwendige; dieses ftebt nicht in allen Eremplarien) unrein: was aber nicht gegen über ist, was drinnen ist, und das Hauß (in der Gemara wird dazu gesexo: und was drůber ist) bleibt rein. Ist aber die Unreinigkeit innwendig oder im Sauß, 43) so ist alles unrein.

M. 6. Ist er [unter diesen Bedingungen) eine Handbreit von der Erden erboben, so mag die Unreinigkeit drunter oder im Sauß, oder fanwendig oder drüber sepe, so ift tederzeit alles unrein, (toch bleibt der Korb felbst rein, nach dem was in diesen Sazungen zum Grund gelegt worden).

M. 7. Das verstebt jich denn wieder von einen [M. 3. beschriebenen] durchlöcher, ten Korb, der ein Celi ist. Ist erlaber verderbt, und bat feinen Boden, oder ist daselbst mit Strob zugestopft oder damit angefällt, daß keine Handbreit au Einem Ort davor offen geblieben, und ist einer Dliven groß von einem Toden drunter, so ist alles, was drunter ist, unrein biß in den Abgrund; ift es drüber, so ist alles, was drüber ist, unrein biß zu der Veste, alles übrige aber bleibt rein). Jit fie drinnen oder im Hauß, fo ist was drinnen und im Hauß ist, unrein, [weil seine Defnung in das Hauß siehet).

M. 8. Ift er einer Handbreit über der Erde erboben, (und die Defnung siehet in das Hauß,] und es ist eine Unreinigkeit drunter oder im Sauß oder drinnen, so ist iederzeit alles unrein (auch was drinnen ist, ausgenommen was oberhalb ist]: ist sie aber drüber, so ist nur, was oberhalb derselben ist, unrein, und dieses biß zu der Beste.

M. 9. Nimmt ein solcher Korb, (indem er innwendig im Hauß auf seinen Boden steht,] das ganze Hauß ein, daß zwischen seiner obern Defnung und der Ober: Wand feiger Handbreit Raum ist, und es ist eine Unreinigkeit darinnen, so ist das Hauß unrein ; ist sie aber im Sauße, so bleibt, was im Sorb ift, rein, weil die Krafft der Unreinig, Feit nur auswärts und nicht einwärts gebet. . Und dieses gilt, es mag der Korb fteben, oder auf der Seiten liegen, [daß seine Defnung gegen die eine Seiten-Wand fiehet]; es mag nur Einer oder zween übereinander seyn, [fo daß keiner von dem andern über einer Handbreit entfernt sen].

m. 10. Stebet er in der Thür, und es ist zwischen ihm und der Oberschwelc teis ner Sandbreit Raum: ist eine Unreinigkeit in dem Korb, so ist das Hauß rein, [er darf


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M. 3. Ist die Unreinigkeit zum Theil im Hauß, zum Theil gegen dem Fensterlod über, unter demselben , [welches keiner Handbreit groß ist,] so ist das Hauß unrein, und was über der Unreinigkeit ist. (und darüber eine Hütte machet,] nad X, Meir; nach X. Ibudab aber nur das Hauß. R. Jore aber macht diesen Unterscheid, wenn die Unreinigkeit zusammengenommen so groß sep, daß, wena man sie tbeile, sowobldas Hauß als aud was über ihr ist, unrein werden könne, (zweyer Oliven groß und drüber,] To werde beedes unrein, ausser dem nur das Hauß. [Die Salashah ist nach 8. Jore].

M. 4. Benn 2. dergleichen Defnungen gerade übereinander sind, [eine unten im Hauß, die andere oben im Sóller durch das Dads,] iede einer Handbreit im Viered groß, und es ist eine Unreinigkeit im Hauß, ro bleibt, was gegen den Defnungen über ist (unten auf dem Boden] rein; so auch das Hauß, wenn die Unreinigkeit den Defnungen gegen

über ift. Ist eine Unreinigkeit entweder im Sauß oder gegen diesen fóderk über, und man legt etwas so eine Verunreinigung annimmt, es repe in das obere oder in das untere fode, so wird alles unrein, (auch was im Sóller ist, wenn man es auch in das untere Loch gelegt hat, indem was felbft unrein ist, keine Scheidewand in Absicht auf die Unreinige feit abgibt). Ist es aber etwas, so keine Veruoreinigung annimmt, so wird nur was unterhalb ist, unrein ; was oberhalb ist, bleibt rein, [indem dieses die Hütte verstopft, daß nur was drinnen ist, unrein wird, das obere aber sdheidet].

M. s. Sind diese Fensterischer Reiner Handbreit groß, und es ist eine Unreis nigkeit im Hauße, so bleibt was gegen den Fenstern unterbalb ist, rein. Sit die Un. reinigkeit unten gegen den Defnungen über, so bleibt das Hauß rein. Oft fie im Hauß, und man bat etwas, es mag Verunreinigung annehmen oder nicht über die obere oder untere Defaung gelegt, so ist nur unrein, was unten im Hauß ist. 48) fft sie gegen der Defnung über [unter derselben], und man bat etwas, so Unreinigkeit annimmt, drå. ber gelegt, so ist aües unrein, (indem dergleichen keine Scheideroand machet, sondern vielmebe die Unreinigkeit vermenget und ausbreitet]: ist es aber etwas, so keine Unreinigkeit annimmt, so wird nur was unten ist, unrein.

M. 6. Wenn ein Fensterlod mitten in einem Hauße ist, und man sezt einen iro denen Topf darunter (auf die Erde,] welcher, wenn er zum Fenster fáme, nicht so breit wäre, daß sein Rand an die Oefnung austossen würde, [sondern man ihn fren ein-und ause bringen könnte], und es wäre eine Unreinigkeit drunter, drinnen oder drůber, so erstre, tet sich die Krafft zu verunreinigen gerade über und unterwärts, (das Hauß alfo und alles was feitwärts der Unreinigkeit ist, bleibt rein]. 49) Ist er aber einer Bandbreit über der


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vor unrein, [indeni der Ofen nicht scheide). 60) Ein Battach pflanzt die Unreinigkeit nicht fort, (wenn ein Bret darüber liegt, welches an zwen Seiten Heraus ragt, und es ist eine Unreinige keit darunter]: Gebet aber ein Balle (über queer) drůber weg, so ragt zwar R. Eliefer," es bringe die Unreinigteit nicht weiter; aber R. 3borchua fagt, man sebe den Bat. tach an, als wäre er gar nicht da, [daß er keine Scheidewand vor die Unreinigkeit abgibt,] und der obere Balfe bringe isie weiter , [daß wenn unter dem Einem Ende eine Unreinigkeit seye, die Geråthe unter dem åndern Ende auch unrein werden]

M. 4. Wenn das Gefted einer Wiege (von Metall, worauf man sie stellt, zur Zierde, oder damit sie nicht wurmstichig werde: a. eine Unterlage, damit die Füsse gleid) stehen) in einerk Hauß, [wo eine Unreinigkeit ist,) geseben wird, weil das Dach des Sólers, wo sie stebt, ein loch bekommen; macht dieses Loch Eine Handbreit aus, so ist alles unrein, indem die Unreinigkeit aus dem Hauß in den Sóder dringt; wo nicht, so zeblt man, wie man bey einem Toden zu seblen pflegt, [daß die Wiege und das Gestell 7. Tage lang ümrein wird als Celim in Celim; und das Kind in der Wiege bis an den Abend].

M. 8: Wenn die Balfen von einem Hauße und von einem Sóller, auf dem keine Esterich ist, aufeinander passen, (davon ieder einer Handbreit ist, und sie Einer Handbreit voneinander entfernt sind,] und es ist eine Unreinigkeit unter Einein von den untern: so ist was drugter ist unrein, [was drüber ist, bleibt rein, weil der Balfe einen Unterscheid mo. chet]. If sie zwischen dem untern und obern, so ist nur was zwischen den Balken ist, unrein, [was drůber und drunter ist bleibt rein). Ist sie auf den obern Balken, so ist nur was über denselben ist unrein biß an die Veste. Sind die obern Balken also von den untern unterschieden, daß sie den leeren Raum dazwischen genau ausfüllen würden) [und alsdenn das Gebälte eben würde,] wenn die untern aufmärts, die obern hinuntečnårts tamen , und es ist eine Unreinigkeit unter Einem davon, so ist w 18 unter allen ist, uns rein, [was drůber ist, bleibt rein]: Ist sie drůber, so ist, was über denselben ist, biß an die Vefte unrein ; [was drunter ist, bleibt rein, indem es als ein ebenes Gebålke angesehen wird]

m. 6. Wenn unter einem Balfen, der von einer Wand zur andern reichet, eine Unreinigkeit ist, so breitet sich dieselbe unter dem ganzen Balken aus, wenn er einer Handbreit ift; [bleibet also das Geråthe, so über demselben ist, rein, indem er einen Unterschied macht]: ausser dem erstreket sich die Krafft zu verunreinigen nur über- und unterwärts über und unter der Unreinigkeit, [daß die Geråthe, fo úber dem Balfen, oder wenn die Un. reinigkeit auf dem Balken ist, die Geråthe unter dem Balken, welche nemlich gerade über oder une

60) Bateada. Was dieses reme, darüber sind die Ausleger febr unterschieden. Die meisten Balten es vor ein Wafo Terbebältnis in einer Badstube. Andere lesen aftade. Mischnal VI. Theil.

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M. 4. Wenn ein Sis oder Gesimß einer Handbreit alle Wände des gauzen Haußes umgibt, und es nimmt von der Thür 3. Finger breit ein, [da es über die übrige Chůr nicht fortlaufft]; ist eine Unreinigkeit im Hauß, so sind die Geråthe unter dem Ses fimß unrein, [weil die Unreinigkeit sich aus dem Hauß dahin ziehet] : ist sie unter dem Sesim Be, so erklärt R. Elieser das Hauß vor unrein; Ri Jhorchua aber vor rein. 67). So berbált es fich mit einem Vorbof, der mit einer Exedra umgeben ist, (und diese nimmt 3. Finger breit von der Thür ein, wo gleicher Streit ift].

M. 5. Wenn ziven Sis oder Gesimge übereinander sind ieder einer Handbreit, und dazwischen einer Handbreit, [baß der untere einer Handbreit goch über der Erde, und die fer fo hoch über ienem ist,) und es ist eine Unreinigkeit darunter zu unterst, fo ist was uns ten ist unrein, (indem Einer Handbreit scheidet]; ist sie dazwischen, so ist was dazwischen ist, unrein; ist sie drüber, so ist was dråber ist, biß an die Veste unrein. Gebet das abere über das untere beraus einer Handbreit, und es ist eine Unreinigkeit unten das zwischen, so ift was unten und dazwischen ist, unrein; ist sie drüber, so ist unrein was Drůber ist, biß an die Veste. Ragt er aber weniger als einer Handbreit bervor, und es ist eine Unreinigkeit unten, so ist was darunter und dazwischen ist, unrein; ist sie dazwischen oder unten auf der Erde, unter dem über das untere Gesimse hervorra, genden Ebeil, ro sagt R. Eliefer, was unten und dazwischen sene, fepe unrein; R. Iboshua aber, nur was dazwischen und unter dem bervorragenden Theil unten rey, Tepe ugrein, das übrige was unten (unter dem untern Gesimße] ist, sepe rein.

M. 6. Sind diese Gefimße zwar eine Handbreit, aber das untere nicht einer Handbreit von der Erden, und das obere nicht einer Handbreit von dem untern unters ichieden, und es ist eine Unreinigkeit darunter, cro ist was drunter ist unrein; ist sie Dazwischen oder drüber; so ist was drunter und dazwischen ist, unrein; ist sie drůber) fo ift was gerade drůber (über der Unreinigkeit] ist, biß an die Veste unrein; [was drun. ter ist bleibt rein. Denn ob es gleich von dem untern Gesimße keine Handbreit entfernt ist, ist es doch Eine Handbreit über der Erde. Die verschiedenen Seß - Arten dieser M. verursachen verschies dene Erklärungen].

M. 7. Sind sie aber keiner Handbreit, e$ mag drunter und dazwischen eine Handbreit Raum sepn oder nicht, und es ist eine Unreinigkeit drunter, dazwischen oder drüber, so erstrekt sich die Krafft zu verunreinigen nur bloß gerade zu oberwärts und unterwärts, [umo machen sie in sofern keine Scheidemand). So verbált es sich mit zween Teppichen, wel de von der Erden einer Handbreit erbaben, und so weit voneinander entfernt sind.

Sunfs 67) Wenn ein solches Gefimße einer Handbreit iftfind siche. X. liefer bålt nur davor cia sio fepe frengers Ar cinis, Daß fich die Krafft ju verunreinigen binein. Die tens.


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auch nicht unrein wird,} werfen, und also zur Kelter bringen lassei, [daß er sie nicht berühre]. R. Jose jagt, dieses verftebe sich von einem Wrinberg, der schon bepflanzt gewesen, und erst ein Be'rb bappras worden: mache man aber ein Beth bapprás zu einem Wein. berg, so müsse man [gur Strafe, weil man folches nicht thun follen,] die Trauben auf dem Markt verkaufen.

M. 3. Es gibt aber dreperlep Be'ch happras. Die erste Art ist, wenn man ein Grab umgeatert bat. Darein darf man alle Arten Bäume und Weinstöke (wiewohl R. Jose M. 1. leztere verbietet] pflanzen, nicht aber mit allen Arten Samen besden, son. dern nur mit folden Früchten, die man mit Schneiden erndet; [denn was man mit der Wurzel ausraufft, damit möchte man ein Beinlein eines Gersten-Korns groß ausreissen]. Wenn man aber die Saat, fo man sonst eradet, ausreißt, muß man die Tenne auf demsele ben Aker selbst macen, (und daselbst dreschen, damit die Unreinigkeit nicht weiter komme, wenn man das Geerndete nach Hauß bråchte]; und sodena nad R. Meir durch ziep Siebe fier ber. Die andern Selebrten aber erfordern bey Getreide zwey, bey Hülsenfrüchten drep, Siebe, (damit fein Beinlein darunter seye, welches bey Huilfen. Fråchten, wo mehr Erde daran þånget, Teichter geschehen kan]. Das Strob von Getreid und von Hülfen-Fructen vere Þrennt man auf dem Afer. Es verunreinigt aber die Erde von einem solchen Feld durch Anrúbren und Tragen; nicht aber die Hütte, worinnen sie ist, [indem alle diese Sazungen von einem Beinlein eines Gersten-Korns groß handeln, welches nicht also verunreinigt].

M. 3. Die andere Art von einem Be'th happras ist ein Aler, worinnen ein Grab verlohren gegangen, daß man nicht mehr weiß, wo es ist. Auf diesen darf man [a. nicht] allen Samen såen, und nicht alle Båume pflanzen; ia man darf keine andere als wilde Bäume, die keine Frúdte tragen, darauf steben lassen. Dieses Feld verunreinigt durch Anrúbren und Tragen und als Hütte, (wenn iemand darinnen steht, indem er viela leicht über dem Grab stelen möchte).

m. 4. Die dritte Art eines Be'rb bappras ist das Feld Bochim, der Weins enden , [ein von dem Begräbniß-Ort entfernter Piaz", wo man die Bahre hinstellt, und wo sich die Leibtragenden versammlen, und daselbst weinen). Dieses Feld, beflauzt und besået man nidt: die Erde aber bleibt rein, so daß man Defen, zu den gepeiligtea Opfern daraus machen darf, (welcher bey vorigen nicht erlaubt ist). Die billelianer und Schammas ner sind darinnen einig, daß man ein Beth bappras der ersten Art, wenn iemand, der sein Diterlamm schlachten wollen, über ein solches Feld gegangen, prohire, [da wenn man fein Beinlein eines Gersten-Korns groß darinnen gefunden, er fodenn hingehen, und sein Osterlamm, fchlachten dörfe]; um der Bebe willen aber [damit ein Priester die Erlaubniß babe foldhe zu essen] stelle man solche Probe nicht an. Um eines Basiråers willen, [daß wenn sich tein Beinlein finde, er sich nicht beschåren dörfe], der darüber gegangen, sagen die Scham, måaner, mache man diese Probe; die Sillelianer aber vergeinen es, [fondern er masse


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Erstes Capitel.

Sechstes Capitel. . 1. Bier Giftalten des Auflajes nach seiner Sarbe. KR. 1. Große des Auslas-Fledens. PR. 2. Bermischungen des rothen und weissen.

M. 2. Permehrung eines einer Bobnen grossen Ausfaberler M. 3. Wirtung des Sufammenrechnens rein oder unreis dens, in welehein einer Linjen groß rob Fleird ift. šu sprechen oder zur Verschliefung.

M. 3. Wenn das robe Fleisd, nicht einer Linsen groß ist. DR. 4. Wie viele Arten des Auffaget andere schlen. An DR. 4. Wenn berdes grosser alb dieses Mal ift.

nociden cagen man den Wuflaj Das erstemal nicht besebe. 0. 5.6. Zwey Auslai-Fleden und robes Fleifd Dawirden M. S.

Aufichub des Besebens biß nad Schabbas, wie et menn fie fich ein oder aufwärts ausbreiten. jur Crleichterung;

M. 7. 24. Glieda Spijen.
M. 6. Oder zur Beschwerde deßi der berben wird, gereicht. 0. %. Derter, ms tein Muffat-Fleden ftatt bat. Zweytes Capitel.

Siebendes Capitel. ER, 1. Auflat-Sleden ber ganz touiffen Leuten oder Mobren. m. 1. Auffas-Flecken, lo vor rein iu adten.

M. 2. Bey was vor Lagslidt man den duffa; besebe. M. 2. Wenn ich derselben Geftalt verändert.


Ox, 3. Von einem Prictes, der einåugig over bloo richtig M. 3. Wenn anfangs keine Zeichen Der Unreinigteit in ei. ft

nene Auffassfleden find, Þernach tommen oder vergebenig M. 4. Von der Stellung derer, die man befilebet.

De lle da gewesen. M. S. Bon eigenen Sachen, darinner man nidt urtbeiles DR. 4. Wenn ieniend die Zeichen der Unreinigteit abgethart. darf.

M. 5. Oder ausgeschnitten. Auffas in der Vorbaut. Drittes Capitel.

Achtes Capitel. M. 1. Wer durch Aussaj verunreiniget werden, oder den

ur. 1. Don Dem Bláben des Auffajet und dem Blogwer. felben beseben tonne. Don amen Auffas Flecken an Ejnem

don der Olieder-Spijen. Menschen.

A. a. Stebes Fleisd vor oder nach dein Blübert. UR. 2. Freybeit eines Brautigaino und eines Sept.

M: 3: Wasses Haar und Bermebrung vor oder bernad. m. 3: Die Zeit und die Zerbea, daß zur Unreinigteit gee m *: La das Blůben verbindere sier nicht.

M. 4. Blúñen und Bloemerden der Glieder. Spisen. {prochen wird; ben dau Ausias an der Haut. R. 4. Bey einen Grind und Brandmanl.

M. 6. Blüben, meni zerley lui-! then da find. DR. 5. Ben dem Grind des Haupts und Parts,

21. 7. Don dem der ganz weiß son Huffas zum Priester

tommt. M. 6. Auf einer Olase. M. 7. Der Stleider.

X. S. Untersdied zwischen dem ber als verschlofen, obce M. 8. Der Häußer.

alb vor unrein erflärt, rein wird.

M. 9. Dispåte zwischen X. Ildomael und X. Eleafar deme Viertes Capitel.

S. Afarjah.

m. 10. Bortheil und Schaden, nachdem man sich deng X. 1. Unterschied zwischen den meilien Saaren und der Priefter cher oder später gezeigt. Permabrung.

Neuntes Capitel.
M. 2. Zmisden dem roben Fleisch und der Verniebrung.
M. 3. Zwischen den weissen Haaren und dem roben Fleid. M. I. Schechin und Michoab, ibr unterschied.
M. 4. Von der Beschaffenbeii, Lången. Der weissen Naar. M. 2. Wie fe fide gegeneinander verbaltea.
M. 5. Von einem aus einem Uusias. Fleden berausgebene M. 3. Aufla.

Fleden in der boblen Hand in einem vers den Streif.

forumupften Orino. M. 6. Uusias- Fledeur worinnen robes Fleild und darinnen

Zehendes Capitel. weisse Haar Find. M. 7." Worinnen robes Fleisd und eine Dermehrung ift.

NR. 1. Methet, Haar - Grind , Zeichen seiner Unreinigo M. 8. Wenn er von der einen Seite ab, son der andern eben m. 2. Goldfarbe Haare, nic ne verunreinigen.


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MR. 2. Vermischung von-Exmeel-und Schafs-Wole, leinen MR. 4. Wie ein erfoloffenes und garcines Dauf scrunreis und bånfen.

nige. M. 3. Gefärbte atleider, Saute und Häufer.

M. S. Wenn man von einem serschloßenen Haup oben in ein M. 4. Zettel und Eintrag. Farbe des Kleider:Auffases. anderes anbauet. M. 5. Wenn ein Maal vor unrein ertannt oder verbrannt 1.6. Ein ausfáziges Hauß unter einem grösseren oder einem werde.

Baum. M. 6. Wenn der Auffas wieder kommt. Kleid, fo vero D. 7. Auffäsiger unter einem Baum und ein Keiner geht schlossen gewesen.

vorüber. M. 7. Aus mannichfarben 6taden zusammengefeste Seleis M. 8. Von dem Stopf un groten Theil des Leibt. der.

M. %. Bon dem, der in ein aufpasigel Dauf gebt, und seine M. 8. Wenn Zettel und Eintrag unrein werden.

Stleider am Leib hat oder trägt. M. 9. Von dem Abroinven des Garns.

R. 10. Bon cinem, der innen oder auffen die Hand bin. M. 10. Stebender Zettel und Gewebe.

ein oder beraus frett. M. 11. Was son cinem, der einen Fluß hat, nicht veruns .!11. Gerache, weloe, ein Ausfásiger in einemu Haupo reinigt wird, und doch von einem Aufásigén.

uerunreinigt.
N. 12. Wenn der Zweifel zur Reinigteit oder Wareinigteit R. 12. Ein Auffätiger in der Schule. gelte,

Viergehendes Capitel. Zwölfftes Capitel.

M. 1. Don der Reinigung eines Ausfásigen. Bigeli dan 28. 1. Auffar der Säußer'; welche dessen fabis lepen oder er. 2. Den man Riegen idet. Von dem Besdkrca.

man schlachtet. nicht. 9. A. Bon der materie der Häufer.

1. 3. Drep Grade der Reinigteit. M. 3. Wie viel an Steinen",

M. 4. Dreyerley Berdoaren ein Gebot. M. 4. Helt und Erde erfordert werde.

M. S. Beschaffenbeit der 2. Vogel, DR. S. Von dem Beseben der Däufer.

M. 6. Des Cebernholieb und Oropeus. M. 6. Von dem Verschlichen.

M. 7. Bon dem adten Tag. 2. 7. Bon dem Unrein-Gprechen und der Serinerung.

M. 8. Von dem Blutsprengen;

M. 9. Und Buftreichen mit Blut. Drenzehendes Capitel.

M. 10. Von dem Del.
R. 1. Zehnerley Haußer in Abidt auf den Auffas. 02. 11. Ein armer, welcher reid wird, und ungewendet,
M. 1. von dem Ausbrechen uns Niederreifen bey einem m. 12. Ein Armer, der ein reidas Opfer

bringt, und an gemeinschafftlichen Edstein.

gewendet. R. 3. Son dem Göller und Unter. Saug

2. 13. Frage von einert beforberu SRL


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# dert gebabt, und diese Dinge wären nadi Schabbath vergangen, [daß keine Absonderung

mehr dazwischen ware]. In allen diesen Fåden gereicht der Auffdub auf den folgenden ? Say dem, der beseben wird, zum Scaden, [baß er alsdenn vor unrein erklärt werden muß].

in foneerund bellweisser Auffaz Fleden Riebet an einem ganz weiffen Mensden 7) duke felei aus [als seine Haut, baher man ihn freny spricht]; da bingegen ein dunkelsweissers

Aussaz- Fleden au der Haut eines Mohren bellweiß aussiehet , [und man ihn daher: verschließen muß]. R. Grobmael sagt: Die Kinder Israel, ich will ibre Versöhnung feyn! (was ihnen Böses begegnen folle, falle auf mich; 8)] reben aus wie Erebcroa (Buchss baum-Holy] und sind weder ganz weiß nod ganz schwarz, sondern mittelmäßig. [daher bey allen die Beurtheilung des Aussazes einerley sem). 8. Akifa sagt, da die Mahler vers fchiedene Farben båtten, womit fie die Bilder schwarz, weiß oder mittelmäßig mall, ten; wenn mau puu eine mitteimdßige nebine, und damit eine ganz schwarze oder ganz wcisse umziebe; so werde alsdean auch diese mittelmäßig, [und-iicht mehr so tief schwarz oder. po hochweiß] ausseben ; [also fónne man auch an ganz schwarzen und ganz weissen Menschen die Aulas-Fleken erkennen und unterscheiden). K. Jhudab sagt, in Beurtheilung der Oestals ten oder Farben des Aussages gebe man nach dem gelindern und nicht nach dem strens geru Recht. Dergestalt wenn ber einem ganz weissen Menschen der Fleden die Gestalt der Haut des Fleisches hat, spricht man ibn rein: und so auch wenn er bey einem mob, ten eine mittelmäßige Farbe bat. Die andern Gelehrten aber ragen, man richte fico bep ganz weissen und ganz schwarzen Mensden nach der mittelmdßigen Farbe. 9),

9N. 2. Man bestehet der Auffaz nicht früße morgens nod zwischen Abends; nicht in einem Hauße, auch nicht an einem wóllichten Tage; weil sonst, was dunkelweiß ist, bellweiß deinet. man befiehet iba aud nicht am Mittage, weil um diese Zeit, was belweiß ist, dunkel erscheinet. Man besiebet denselben also nach X. Meir um die vierte, fünffte, siebende, achte und neunte Stunde; nad R. Jhudab aber nur um die 4te und fünfte, ste und neunte Stunde, (und nach diesem ist die Salachab]. 10)

X2 7) Garmant:&. Benjamin Musaphja bemerkt in seinen Auffas. Geles heißt, einmal : die Saut reincs Fleisches ; Busåsen ju dem Aruch, in der Römischen Spradje nenne man und wieder : die Baut des Fleisches; obne Suffiro: da also die Leute aus dem Land archenas, Deutschland, welche will X. Jhudah erteres bey einem ganz weiffen, Testeres ungemein weif feyen,

bey einem Mobren geltend maden. 8) Eine Art einer Betbeurung, deren er sich aus Liebe 12. nach allem Gesicht der Zugen des Priesters; daß

10) Der Grund dieser M. Find die Worte 3. Mop. 13, In Feinem Volt bedient, weil er der Zufas: Plage iu gedeno wie ein Prieker dem das Licht seiner Augen feblt, den aus. ten im Sinn gehabt.

Tas nicht beleben darf, fo es auch nicht zu einer Zeit gesche 9) Es gråadet fich dieser Streit darauf, daß es in detta ben börfe, da das rechte Licht fehlt.


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Wochen vor unrein erklärt wird; so machen diese zwo Wochen 13. Tage aus, [indem der fiebende Tag bey der ersten und andern Woche mitgerechnet wird].

M. 4. Der Grind (Sobecbin), und das Brandmaal [3: MTOP. 13, 18. f.] wer= den nicht länger als die erste Woche vor unrein erklärt, [indem daben, e kein zwenmaliges Verschließen statt Kat], und baben zwey Zeichen, das weisse Huar und die Vernrebrung. um des weissen Haars willen kan zur Unreinigkeit gesprochen werden gleich anfaugs, ju End der ersten Woche, und nach der ko8.oder Reinsprechung. Wegen der Vermebs rung aber nur nach der ersten Woche und nach dem Reinsprechen. Diese Eige Wo. de aber, so lang man um deßwillen iemand vor unrein erklåren kan, ist sieben Tage.

M. 5. Der Grind des Haupts oder Barts [Elethet 3. IIoT: 13, 29. f.] wird por unrein erklärt innerhalb zweyer Wochéu durch zwey Zeichen; wegen des goldfarben dünnen þaars, und wegen der Vermehrung oder Ausbreitung. Wegen des golds farben dúnnen

gen Haars, gleich anfangs, am Ende der ersten, und am Ende der andere Wođe, und nach

dem Reinsprechen. Wegen der Vermebrung erst am Ende der ersten und der andern Woche, und nach dem Reinsprechen. Diese zwer Wochen aber, inners balb deren zur Unreiuigkeit fan gesprogen werden; maden gleichfalls 13. Sage aus (wie M. 3.]

M. 6. Der Aussas auf der Slage des bintern oder vordern abeil des Hauptes [die hintere oder vordere Rablüng, 3. Mol. 13, 40. S. C. 10.) wird vor unrein erklärt innerhalb zweyer Wochen, durch zwey Zeichen, durcb robes Fleisch und die Ver, mehrung. Wegen des roßen Fleisches gleich anfaugs, žu Ende her ersten, oder zu Eu: de der andern Woche, und nach dem Reinsprechen; wegen der Vermehrung am Ende der ersten uns am Ende der andern Woche und nach dem Reinsprechen. Kan also ruir Unreinigteit zwo Wochen lang gesprochen werden, welche 13: Tage ausmachen.

mi M. 2. Der Auflaz der Kleider (3. Mor. 13, 47. F.] wird vor unrein erhårt in nerbalb zwo Wochen, und bat drey Zeichen, nemlich die grünlichte und rétplichte Farb und die Vermehrung. Wegen der grünen und rotben Farb spricht man gleich anfangs (nicht zwar sogleich zur Unreinigkeit, sondern zur Verschließung, zur Unreinigkeit aber] am Ende der ersten und der andern Woche und iad dem Reinsprechen. Wegen der Vermeb, rung aber erst am Ende der ersten und andern Woche und nach dem Reinspreden. Die zwep Wochen aber, innerhalb derea sie können vor unrein erklärt werden, machen 13. Cage aus.

M. 8. Endlich H&ußer [3. WTOs. 14, 34. f.] können bør unrein erklärt werden ine nerbalb dreyer Woden durch 3. Zeichen, die grünliche und rotbliche Farbe und die Vermebrung. Wegen der gráulichten und röthlichen Farbe gleic anfangs [zur Verschlies

ßung fung] am Eude der ersten, andern und zten Wode, und nach dem Reinfpreden (zur Une reinigkeit). Wegen der Vermeprung am Ende der ersten anders und dritten Wuche und nad dem Reinsprechen. Diese 3. Wochen aber machen 19. Tage aus. Dem, nach fan die Verfoließung wegen des Auffazes nicht weniger als eine Woche, und niche mehr als drey Woden ausmaden.


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M. 3. Aufbehaltenes Haar erklärt Atafia der S. Mabalaleel vor unrein; die andern Selebrten aber vor rein. Es beißt aber also, das weisse Haar, welches in einem Aussaz-Fleden gewachsen, und da der Fleden vergangen, an seinem Ort übrig geblieben, wornach der Fleden wiedergekommen. R. Akifa sagt, er balte es gleiches faus vor rein. Seiner Meinung nach aber beißt auf behaltenes Saar, wenn iemand einen Auflaz: Fleden einer Bobne groß und darinnen zwey Saare gebabt, und einer bale ben Bobnen groß von dem Fleden vergangen, die Haare an ihrem Ort, wo der Fleder gewesen, geblieben, und derselbe bernach wiedergekommen ; [dieses Hålt er vor unrein). Die andern Selebrten sagten, wie man, was Akafja gesagt, nicht gelten lasse, lasse mar sein Wort auch nicht gelten , [und ist also auch dieses rein).

M. 4. Ader Zweifel, der fich gleich anfangs bep dem Aussaz ereignet, madt, daß man denselben vor rein bålt, biß zur Unreinigkeit gesprochen worden. So bald dieses geschehen, wird, was zweifelbafft war, vor unrein gebalten. Vom erstern ift ein Erempel : Wenn zween zu dem Priester gekommen, an dem einen findet fide ein Aussaz-Fleden so groß als eine Boboe, an dem andern als ein Sela; zu Ende der Wor che findet sich an beeden ein Aussaz-Fleden so groß als ein Sela, und der Priester weiß nicht, an welchem von beeden der Aussag weiter gefressen: so ist solcher Auslaz in Alba ficht auf beede Fleceu noch rein, es mögen diese Fleden an einem 22) oder an zwey Menschen sich finden. R. Akifa wil iedoch, wenn sie an Einem Menschep sepen, más re derselbe'vor unrein zu erklären, da nur, wenn ibrer sween wåren, sie rein blieben.

M. 5. Hingegen ro bald es so weit gekommen, daß zur Unreinigkeit gesprochen wird, ist auch, was zweifelbafft ist, unrein. 3. C. Wenn zween zu dem Priester geo kommen, einer mit einem Auffaz: Fleden einer Bobue, der andere eines Sela groß, und am Ende der Woche findet sich an beeden ein Flecken etwas größer als ein Sela, find sie beede unrein, und bleiben beede unrein, wenu aud von beeden der Aussaz, FIC

: den sich bis zu der Größe eines Sela verringert, biß er an beeden nur so groß als eine Bobne worden, (weil aledenn gewiß, daß alle Vermehrung bey beeden

vergangen sene). Dit ist also der Verstand obiger Regel. 23)


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blábet , ift er fo lang unrein, (indem es nach dem Besehen als eine Vermehrung angesehen wird); wird aber alt rein angeseben, wenn derselbe an dem ganzen Leib ausfólágt, [daß also das Blühen nicht auf einmal geschehen muß].

M. 4. Alles Blúben der Glieder Spizen, um deßwillen man einen Unreineu bor rein erklärt bat, wenn es wieder vergebt, daß die Spijen bloß werden, madt, daß er wieder unreia wird. Hingegen alles Bloßwerden der Glieder-Spizen, um deßwila len man den, der [durch das Blüßen] rein worden, vor unrein erfldren müssen, wenn es wieder von dem Aussag bedekt wird, macht, daß er wieder rein wird. Werden sie bers nach wieder bloß, fo wird er wieder unrein, und so ferner, rollte es auc bundertmal gerceben,

M. 5. Alles was am Leibe durch einen Aussazs Fleden verunreinigt werden tan, [mas Kaut des Fleisches heißt,] verbindert die Blütbe. [daß man nicht sagen fan , der Aussaj blüße am ganzen Leib, menn nur etwas davon übrig ist, und man also auch nicht zur Reinigkeit sprechen fan]; was aber niot durch einen Ausfaz: Fleden tan verunreinigt werden, bers bindert dieselbe nicht. 36) Wenn also der Aussaz sonst an dem ganzen Leib geblüfet, ausser nicht am Kopf oder am Bart, oder da nicht, wo ein noch ungebeilter Grind, Brand oder Entzündung ist; und es wird bernach der Kopf oder Bart von Saareu

oder der Grind, Brand oder Entzündung werden beil, und bekommen ibre ora dentlide haut: so bleibt er dod reiñ, [obgleich iezo ein Aussaz-Flecke dabey statt håtte, weil dieses nicht zur Zeit des Blühens gewesen]. Blúbet aber der Aussaz zwar an dem ganzen Leibe, ausgenommen einer balben Linßeu groß nacht am Kopf oder Bart, oder an einem Orind, Brand oder Entzündung; utid der Kopf oder Bart wird beruach table. oder der Grind, Brand oder Entzündung wird bergad beil, ro. bleibt derselbe ürrein, wenn auch gleid der Ort, wo das robe Fleisch war, bernad ein Auffaz, Flede wird, [weil das erste Blühen dergestalt tein völliges Blühen gewesen,] so lang biß der Aussaz noc einmal an dem ganzen Leib ausschlågt.

M. 6. Wenn zween Auflag. Fleden sind, einer, der vor unrein, der andere, der for rein erklärt worden, [weil er nach Endigung der andern Woche still gestanden,) und der Auffaz blúbet, und schlägt aus von einem biß zum andern, [daß also auch der reine durch diese Verbindung unrein wird], bernach blübet der Ausfaz über den ganzen Leib: so ist er rein. Zeiget sich ein Auflas-Fledeu (ieder einer halben Bohnen groß] an der Ober. Lippe und an der Unterlippe, an zween Fingern, an den beeden Augenbetelu, obgleid, wena mau ste zutbut oder zusammenfüget, daß sie als Eins angeseben werden, er sich alsdeng in der Größe einer Bobne zeiget, so bleibt er dog rein. Sit der Aufaz an dem ganzen

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& de oben und unten wenigstens zweper Haare groß seyn, [da alsdenn die dazwischen übrig

bleibende Haare als umringelt anzusehen). Wenu aber auď einer Bobnen groß, oben nur an Einen Ort, ausge- ingen wäre, so würde doch der Grind noch unrein reya, [weil das schwarze Haar niche innerhalb desselben stünde].

M. 7. Wenn zween Saar:Grinde einer in dem andern ist, [der innere einer Bob. nen groß, der åussere um und um einer {insen breit,] so daß eine Revbe Saare beede voneins ander richeidet, und es wird diese Reobe an einem Ort unterbrochen, so wird [ber in. nere] unrein, (denn obgleich schwarzes Haar an seiner Seite sich befindet, ist es doch nicht von allen Seiten als in der Mitte stehend umgeben]; der äussere ist rein, weil dergestalt in dem. felben schwarze von allen Seiten umgebene Haare stehen. Wird sie an zwed Drten unterbrochen, To find beede rein, [indem sie nunmehr als Ein Haargrind angesehen werden, in dessen Mitte schwarze Haare sind). Es müssen aber diese fuden, (wenn sie zur Reinigteit seyn sollen,) zweyer Haare breit repu. Ist aber die fude auch gur an Einem Orte ciner Bobuen groß, so ift aud alsdenn der Grind rein, (und wird als . Eines angesehen, darinnen schwarze Haare stehen].

M. 8. Wenu iemand einen Haargrind bat, darinnen goldfarbe Haare sind, der ist unrein, (und wird davor, erklärt gleich anfangs, zu Ende der ersten und andern Woche, und nachdem er fren gesprochen worden]. Wachst bernach schwarzes Haar darinnen , so wird er rein, und ivenn auch dieses fich wieder verlóbre, [und goldfarbes stehen bliebe ,] ro bleibt er doch rein. 41) R. Schimeon der S. Ibudab sagt im N. R. Schimeon: Ader Haargrind, welder Eine Stunde rein gewesen, wird ewiglich nicht mehr uns rein. R. Scbimeon sagt: Alles goldfarbes Haar, welches Eine Stunde rein gewer len, (indem schwarzes Haar darneben gestanden,] wird ewiglich nicht mehr unrein. [Allein die balachab ist nach dem ersten Lebrer).

M. 9. Wenn jemand einen Haupt: Sriub einer Bobnen groß gehabt, und der ganze Kopf also ausgeschlagen, (er mag um der goldfarben Haare oder um der Vermehrung willen vor unrein erflårt worden seyn,] so ist er rein 42): R. Ibudab will, Kopf und Bart berbinderten einander die Reinigkeit nicht, [sondern wenn eines von beeben, wo der Grind nemlich ist, ausgeschlagen, feye er rein, ob gleich der Ausschlag an dem andern sich nicht zeige).

Allein 41) Weil er einmal rein worden, bleibt er rein. Die. 42) Der Beroeiß wird genommen auf 3. Mor. 131 40. Rb aber gilt nicht bey der Bermehrung. Wean . 6. ies Wenn einem Mann dia Saupt:Sant Ansfallen, der ift mand um derselben willen vor unrein erklärt worden, und tably and ist rein; und weil das Wort: Iloh, ein Mann, & wacht bernad fchwarzes Haar, daß er um derselben fonft áberflüßig fünde, wird darauf auf den Bart geschlossen. willen rein würde : so wird er um der Vermehrung willen Doch wenn iemand also zum Pricfter anfangs tommt, wird wieder unrein, wenn foldes haar vergebt. Si aud gilt er vor warein ertiårt. abige Kegel nicht, wenn ein Grind Rich vermehrt hat, und wieder kleiner worden , bernad fich wieder sermehrtt. Misdinal VI. Theil.

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lang das Maal schon vorher darinnen möchte gewesen seyn]. dute von Tbieren aus dem Meer ldanen nicht durd Aussaz verunreinigt werden, [fondern nur von Thieren, die, wie was leinen und wollen ist, auf der Erde find). Sat man aber damit etwas von dem, so auf Erden wacht, verbunden, auch nur einen Faden oder Schnur, [so daß wenigstens durch zween Stiche beedes zusammengenåbet ist,] von einer Sache, welche Unreinigteit annimmt, so tan es unrein werden.

M. 2. Wenn Sameel- und Spaafs.mode untereinander gemenget worden sein Euch daraus zu machen, so auch Baumwolle, Haasen. Haare zc.] lo lang der Cameel, Wolle mebr ift, wird es nicht durch Aussa; verunreinigt; wohl aber, lo bald der Schafs. Wolle mehr ist. Jagleichen wird es unrein, wenn von einer so viel als von der andern ift. Gleiches gilt, wenn leinen und Bánfen also untereinander gemenget worden. (S. Cilajim C. 9. M. 1.)

m. 3. Gefärbte Sdute und gefärbte Sucher, [sollten sie es auch von Natur seyn,] werden nicht durd Aussaz verunreinigt: Häuser aber, sie mögen gefärbt, [und von Menschen angestrichen,] oder ungefärbt reyn, fónnen unrein werden; so sagt R. Meir. 8. Ibu. dab wil, mit den Hduten babe es gleiche Beschaffenbeit wie mit den Häußern. X. Scbimeon aber sagt, wenn sie durch die Hand des Himmels (von Natur] gefärbt sepen, tónnten sie unrein werden; nicht aber, wenn sie von Menschen Händen gefärbt repen.

M. 4. Bey einem Tuch, deffen Zettel gefärbt ist, und der Werfft, Eintrag, weiß, oder dieser ist weiß und iener gefärbt, gebet alles nach dem dusserlichen Anseben, (ob das Gefärbte oder Weisse mehr in die Augen fållt]. Es werden aber Kleider unrein durch die höchste grüne Farb (wie Pfauen-Federn oder Palmen. Blåtter), und durch die bocor fte [Blut.] rothe Farb. Breitet fich das grüne in das rotbe, oder das rothe in das grüne aus, so ist es unrein. Hat es sich verwandelt und ausgebreitet, (da z. E. anfangs einer Bohne groß grün gewesen, am Ende der Woche ist das Maal so groß als ein Sela, und roch wore den,] oder es bat sich verwandelt, und nicht ausgebreitet, wird es angeseben, als båtte es Rich nicht verwandelt, (und muß das, lo rich ausgebreitet hat, verbrannt, und das fo. fich nicht ausgebreitet, noch eine Woche lang verschloßen werden). X. Ibudab aber will, man sollte es wie von Anfang beseben, [indem er es vor einen andern Aussag ansieht].

M. 5. Wenn das maal im Kleid die erste Wode stehen geblieben, ohne sich an Farbe und Größe zu verändern,) muß man es auswaschen, und noch einmal berichließen: bleibt es aber auch also am Ende der andera Woche steben, so muß man es verbren. nen. Beedesmal aber , wenn es weiter gefressen, muß es Verbrennt werden. Ist das maal gleich anfangs, [da man es zum Priester gebracht, ehe er es verschliessen lassen,] duut ler worden, [und hat seine hohe Farbe verlohren,) wil R. Irohmael, mga müsse es was iden, und verfoließen; die andera Selebrten aber, man sepe nicht dazu gehalten, [fonte

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