Belehrungen für den Lebensmittelbereich Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz, IFSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt. Aktuelle Hinweise:Freie Termine zur Präsenzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt Köln: ab 3. Mai 2022 Montag bis Freitag um 8:30 Uhr, 9:45 Uhr oder 11 Uhr Am 22. April 2022 finden keine Belehrungen statt!
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift oder über Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln. Zweitschrift/Kopien: Ab sofort und bis auf weiteres können im Gesundheitsamt Köln keine Zweitschriften erstellt werden! Anfragen bitte per E-Mail: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und schriftlich, dass die Gebühren in Höhe von 15 Euro nach Erhalt der Zweitschrift/Rechnung überwiesen werden. Ab sofort bieten wir die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz auch Online an: siehe Online-Belehrung. Aktuell können wir bei Verlust der Bescheinigung für Teilnehmende der Online-Belehrung keine Zweitschrift erstellen. Wir sind bis auf weiteres telefonisch nicht zu erreichen, Anfragen bitte per E-Mail:
Aktueller Hinweis: Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln: Belehrung nur mit Termin!
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und 2 bis 3 Wunschtermine (Montag bis Freitag jeweils um 8:30 Uhr, 9:45 Uhr oder 11 Uhr) Bei nicht ausreichenden deutschkenntnissen, muss eine dolmetschende Person mitgebracht und mit angemeldet werden. Anmeldeformular Belehrungen nach § 43 InfektionsschutzgesetzDie Terminbestätigung erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Anmeldezeitraum: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11 Uhr.
Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 35 Stadtplan
Zweitschriften können wieder persönlich im Gesundheitsamt Köln abgeholt werden: Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr! Gebühren Zweitschrift: 15 Euro - Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich. Eine Zweitschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln erworben wurde und die Daten noch im System gespeichert sind. Aktuell können für eine Online durchgeführte Belehrung keine Zweitschriften erstellt werden! Anmeldung zur Online-Belehrung Informationen zur Online-Belehrung Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Begleitung durch das TZG ! Das Gesundheitsamt Köln hat das Technologiezentrum Glehn (TZG), Telefon 02182 / 850765, mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
Für allgemeine Fragen zu Belehrungen steht Ihnen unser Bürgertelefon unter der Telefonnummer 115 oder 0221 / 221-0 zur Verfügung.
Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung. Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülpersonal) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung. Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass man innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen hat.
Bescheinigung 25 Euro, Zweitschrift 15 Euro Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich! Kostenübernahmebescheinigung: Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet und mit der Rechnungsanschrift und Unterschrift versehen sein. Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW sind von den Gebühren, gegen Vorlage der Ehrenamtskarte NRW, befreit! §§ 43 und 42 Infektionsschutzgesetz
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt) Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt) Fahrplanschnellsuche |