Ab wann darf eine Ex nicht bewertet werden

Meine Frage steht ja im Betreff: Darf eine Test, es geht hier um Mathematik Klasse 6, bei dem der Durchschnitt schlechter als 5 ist, gewertet werden? Mein Sohn war schon ziemlich geknickt über sein "ungenügend", in der einzigen Stunde, in der Brüche am Zahlenstrahl behandelt wurden war er krank, Hausaufgaben dazu gab es nicht und dazu hat sein etwas schusseliger Freund ihm nicht gesagt, dass ein Test ansteht. Die Lehrerin hat säuerlich bekannt gegeben, dass noch nie ein Test so schlecht (mehr "ungenügend" als "mangelhaft") ausgefallen ist - darf der nun wirklich in die Wertung fürs nächste Halbjahr einfließen? LG

Anja

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Ein Test war bei uns nicht gleichgesetzt mit Klassenarbeiten. Letztere wurden bei einem so schlechten Schnitt nicht gewertet, die Tests schon. Wie das heute und bei euch ausschaut, weiß ich nicht. LG

Sassi

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> darf der nun wirklich in die Wertung fürs nächste Halbjahr einfließen? Ja. Wahrscheinlich KÖNNTE der Schulleiter einen solchen Leistungsnachweis für ungültig erklären (näheres steht in der Schulordnung, die je nach Schulart und Bundesland unterschiedlich ist). Er muss aber nicht.

Und Kriterium ist NICHT der Notenschnitt, sondern ob die Anforderungen angemessen waren und ob der Lehrstoff genügend vorbereitet war.

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Tests ja. Bei Klassenarbeiten kann es passieren, dass der Lehrer beantragt, dennoch die Arbeit zu werten wenn er bspw. nachweisen kann, dass das Versagen nicht an ihm als Lehrer liegt oder wenn bspw. eine Klasse I-Kinder hat von welchen wenigstens eines eine bestimmte Note oder besser erreicht hat. Wir haben das in letzten Halbjahr gleich zweimal erlebt in Geschichte und Musik, dass mehr als die Hälfte der Kinder eine 5 oder schlechter geschrieben hatte. Beide Arbeiten wurden nach Rücksprache und auf Antrag von der Schulleitung gewertet weil beide Lehrerinnen nachgewiesen hatten, dass die Arbeiten dem Leistungsstand der Klasse entsprachen. Tests müssen übrigens auch nicht angekündigt werden. So ist es bei uns in Mathe üblich, einmal die Woche einen Test zu schreiben. Nur wann, wissen die Kinder nie. Das kann mal Montag der Fall sein, mal Donnerstag, mal Freitag.

Ärgerlich für Deinen Jungen, ohne Frage aber vollkommen korrekt vom Lehrer gehandelt. Eine einzelne 5 in einem Test wird jetzt aber den Notendurchschnitt nicht gleich in die Tiefe reißen, wenn er sonst ganz guteLeistungen abliefert

Ab wann darf eine Ex nicht bewertet werden

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Hallo, Soweit ich weiß, liegt das nachschreiben einer Arbeit /Test im ermessen des Schulleiter. Die Klasse meiner Tochter durfte eine schlecht ausgefallene Arbeit in deutesch nachschreiben, bei der ältesten wurde eine schlechte englisch nicht nachgeschrieben. Das dein Sohn an dem Tag krank war an dem der Test angekündigt würde, ist leider sein Pech. Der Lehrer trägt nicht die Verantwortung dafür, dass ihr die Info nicht bekommen habt. Gruß

Soul73

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HI, ich kann hier nur von den Schulen sprechen, an denen ich tätig war. Ab einem bestimmten Schnitt muss eine Arbeit vor der Herausgabe mit dem Schulleiter besprochen werden und dann wird in Absprache mit der Schulleitung gehandelt. Bei uns nehmen wir Lehrer den Eintrag der Vorstunde und die entsprechenen Arbeitsblätter / Materialien mit und dann wird besprochen ob evtl, die Zeit zu knapp war oder was auch immer. Normalerweise werden aber diese Arbeiten herausgegeben und auch gewertet, insbesondere dann, wenn auch Noten unter "3" dabei sind; etwas anders aber noch: dein Sohn war in der Vorstunde krank, warum musste er dann überhaupt mitschreiben?

LG mimi

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Meine Schulleiterin würde sich bedanken, wenn bei jedem versammelten Test so ein Aufriss gemacht werden würde. Klassenarbeit ja, aber ein Test? Da würde ich dort öfter auf der Matte stehen. Und erst die Sprachenkollegen mit den Vokabeltests..... Außerdem gilt, wer antritt zu einer Arbeit, der schreibt auch mit. Ich kann mir ja immer noch überlegen, ob ich Teile aus der Bewertung rausnehme.

LG ivik

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hi, bei uns gibt es da ganz klare schulrechtliche vorhaben. egal ob schulaufGabe, ex oder einfacher vokabeltest, ab einem schnitt von 4,3 muss genehmigt werden. LG Mimi

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Erst mal danke für die Antworten. Es geht mir nicht nur um meinen Sohn, der ansonsten in Mathe zwischen 1 und 2 steht - für ihn ist's halt dumm gelaufen, aber dass er den Test schreiben musste, geht schon in Ordnung. Das nächste Mal fragt er einen zuverlässigeren Mitschüler und kann dann Versäumtes auch leicht nacharbeiten. Da auch andere gute Schüler den Test versemmelt haben, scheint es mir schon so, dass die Vorbereitung des Stoffes im Unterricht nicht optimal war, aber das werde ich im Austausch mit anderen Eltern noch mal erkunden. Ich wollte nur wissen, ob es da eine grundsätzliche Regelung gibt oder ob die Wertung im Ermessensspielraum der Lehrkraft liegt. LG

Anja

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> Ich wollte nur wissen, ob es da eine grundsätzliche Regelung gibt Nein. > oder ob die Wertung im Ermessensspielraum der Lehrkraft liegt. Auch nicht. Der Lehrer muss den Leistungsnachweis werten.

Die einzige Möglichkeit ist, dass der Schulleiter ihn für ungültig erklärt.

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Hallo, ich bin Gymnasialllehrerin in RPL und da das wohl keine Klassenarbeit war, gilt hier nicht der sogenannte "Drittelparagraph" (wenn ein Drittel oder mehr schlechter als 4 ist, entscheidet die Schulleitung nach Gesprächen mit dem Lehrer und der Klasse über eine Wiederholung). Da dies also kein verpflichtender Leistungsnachweis ist, liegt es meiner Meinung nach tatsächlich im Ermessen der Lehrkraft ob und wie sie diesen Test wertet. Vor Weihnachten hatte ich in einer Klasse ein ähnliches Ergebnis (allerdings angekündigt.....) und habe dann zum einen "Ursachenforschung" betrieben - sprich über die Weihnachtsferien die Hefte eingesammelt und mal geschaut, was da an HA und Tafelanschrieb eigentlich drin ist (da war ein deutlicher Zusammenhang zu den schlechten Noten erkennbar) und zum anderen habe ich den Test gründlich besprochen und nochmal neu geschrieben (gleiche Aufgabestellung, andere Zahlen) und dann das bessere Ergebnis gewertet. Es gibt da also sehr wohl einigen Spielraum.

LG Katie

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Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:

1. Tests, Übungsarbeiten oder kleine Arbeiten (Klassenarbeiten oder Kurzarbeiten)
Diese Klassenarbeiten nehmen keine ganze Schulstunde in Anspruch und werden unangekündigt geschrieben. Sie beinhalten den Lernstoff der vorherigen Unterrichtsstunden von mindestens einer Schulwoche. Die Benotung in Tests zählen im Verhältnis zu Klassenarbeiten weniger. Ich führe zum Beispiel in der dritten Klasse, die ich derzeit in Mathematik unterrichte, wöchentlich Einmaleins-Tests durch, deren Durchschnittsnote pro Halbjahr wie eine Klassenarbeit für das Schulzeugnis zählt.

2. Klassenarbeiten oder große Arbeiten (Schulaufgaben oder Probearbeiten)
Diese Klassenarbeiten werden zum Abschluss einer Lerneinheit durchgeführt. Sie dauern in der Regel eine Schulstunde, also 45 Minuten.

3. Vergleichsarbeiten (VERA) oder zentrale Lernstandserhebungen
Seit dem letzten Schuljahr werden diese Klassenarbeiten, die nicht in die Benotung eingehen, in allen dritten Klassen an zentralen Terminen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Deutsch- und Mathe-Arbeiten setzen sich jeweils aus zwei zentral gestellten Aufgabenheften zusammen, die in 30 Minuten (kurze Pause dazwischen) erledigt werden müssen. Die Schüler bearbeiten bei diesen Klassenarbeiten standardisierte Aufgaben, die den kompletten Lernstoff aus Klasse 3 abdecken.

4. Schriftliche Leistungsnachweise
Neben Klassenarbeiten und Tests kann der Lehrer noch andere Leistungen Ihres Kindes in die Benotung auf dem Schulzeugnis Ihres Kindes mit einbringen. Auch ein Referat oder eine Präsentation (in Baden-Württemberg ist in Klasse 2 eine Präsentation sogar verbindlich zu benoten) kann wie eine Klassenarbeit zählen. Gruppenarbeiten zu einem Thema, Lesetagebücher oder Werkstatthefte sowie auch Hausaufgaben und die Heftführung dürfen in die Benotung eingehen. Wenn ich zum Beispiel in einer 3. oder 4. Klasse Deutsch unterrichte, so zähle ich die Lesetagebücher, die meine Schüler zur gelesenen Klassenlektüre erstellen, wie eine Klassenarbeit und benote sie. 

10 Antworten auf Elternfragen rund um das Thema „Klassenarbeiten“

1. Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden?
Ob und wie lange vorher das Datum von Klassenarbeiten bekannt gegeben werden muss, hängt von der jeweils geltenden Schulordnung und der Schulart ab. In den weiterführenden Schulen sind Klassenarbeiten in allen Bundesländern anzukündigen. In der Grundschule werden Klassenarbeiten allerdings in der Regel nicht angekündigt. In Bayern sollen sie laut Schulordnung ausdrücklich nicht angekündigt werden. Ich handhabe es in meinem Schulalltag so, dass ich Tests in den Klassen 1 und 2 ohne vorherige Bekanntgabe schreiben lasse. So kann ich den aktuellen Leistungsstand der Kinder durch die Tests erfahren, und die Kinder kommen nicht ängstlich oder gestresst zur Schule, weil ein Test ansteht. In den höheren Klassen jedoch kündige ich Klassenarbeiten etwa eine Woche vorher an. Ich halte es für wichtig, dass ältere Schüler lernen, sich auf eine Klassenarbeit oder auf Tests vorzubereiten, und selbst noch mal an ihren Lücken arbeiten.
2. Wie viele Arbeiten dürfen an einem Tag / in einer Woche geschrieben werden?
An einem Schultag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Am ersten Tag nach Ferien oder in den meisten Bundesländern auch nach Sonn- und Feiertagen dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. In der Regel sollen in allen Bundesländern nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Zusätzliche Tests sind aber durchaus möglich. Eine Klassenarbeit muss erst zurückgegeben werden, bevor die nächste geschrieben werden darf.
3. Muss eine bestimmte Anzahl von Arbeiten in einem Schuljahr geschrieben werden?
Hierzu gibt es für jedes Bundesland verbindliche Vorgaben. Auch kann das Lehrerkollegium einer Schule Absprachen für Klassenarbeiten treffen. Fragen Sie beim Lehrer Ihres Kindes nach, wie es an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Ich selbst unterrichte in Baden-Württemberg, wo in Klasse 3 und 4 in Deutsch mindestens zehn schriftliche Klassenarbeiten pro Schuljahr, darunter fünf Aufsätze, geschrieben werden müssen. An meiner Schule haben wir uns auf fünf Aufsätze, drei Diktate, zwei Tests zum Lesen und kleinere Tests zur Sprachkunde geeinigt.
4. Welche Inhalte dürfen in Klassenarbeiten abgefragt werden?
Klassenarbeiten prüfen die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsthemen ab. Im Unterricht geübte Aufgaben werden in ähnlicher Form abgefragt. Allerdings können durchaus auch schon bekannte Inhalte aus vorhergehenden Unterrichtseinheiten und Transferaufgaben vorkommen, um zu überprüfen, ob die Kinder die erlernten Inhalte auch auf andere Situationen übertragen können.
5. Was wird benotet und was nicht?
In Klasse 1 erhält Ihr Kind für seine Leistungen generell keine Noten. In Klasse 2 werden Klassenarbeiten und Tests zunächst mit Bemerkungen, später dann mit Noten versehen. In Klasse 3 und 4 werden alle Klassenarbeiten und Tests benotet. Die Vergleichsarbeiten (VERA) dürfen nicht benotet werden. Schriftliche Leistungsnachweise dürfen nur benotet werden, wenn der Lehrer sie vorher ankündigt.
6. Wie kommt der Lehrer zu seinen Noten?
Offizielle Notenschlüssel und Bewertungsraster gibt es nur für zentrale Prüfungen (Vergleichsarbeiten, Abitur usw.). Für Klassenarbeiten oder Tests gibt es keine verbindlichen Notenskalen, sondern jeder Lehrer erstellt ein den Anforderungen angemessenes Bewertungsschema. Generell können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind die Note 4 erhält, wenn es 50 % der Aufgaben gelöst hat (entsprechend dann die anderen Noten). Vor allem bei Diktaten einigen sich die Lehrer einer Schule oft auf dieselbe Bewertung (Fehler pro Gesamtwortzahl), damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist.
7. Fallen nachträglich gefundene Fehler zu Ungunsten meines Kindes aus?
Auch ein Lehrer ist ein Mensch, und er kann bei der Korrektur einen Punkt übersehen oder sich verrechnet haben. Schauen Sie die korrigierte Klassenarbeit Ihres Kindes sorgfältig an, überprüfen sie die beanstandeten Fehler und zählen Sie die Punkte nach. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind noch einen Punkt dazubekommt und sich die Note dadurch verbessert, so sollte es seinen Lehrer darauf hinweisen. Denn eine Korrektur der Note nach oben ist durchaus möglich! Wenn aber der Lehrer nach der Rückgabe der Klassenarbeit noch einen Fehler entdeckt, den er zuvor übersehen hat, so wird die Note dadurch nicht mehr schlechter. Das ist in den meisten Schulen die gängige Praxis und aus pädagogischer Sicht eine gerechte Vorgehensweise. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern gesetzliche Grundlagen zu diesem Vorgehen.
8. Muss eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit wiederholt werden?
Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber in den meisten Bundesländern gibt es keine zwingende Vorschrift, dass Klassenarbeiten, die bei einem Großteil der Schüler schlecht ausgefallen sind, wiederholt werden müssen. Allerdings gibt es an vielen Schulen Regelungen, ab welchem Klassendurchschnitt (meist 4,0) oder bei welcher Anzahl von Schülern mit Note 5 oder schlechter (meist ein Drittel) eine Klassenarbeit wiederholt werden muss. Oft hat ein Lehrer auch die Möglichkeit, sich vom Schulleiter genehmigen zu lassen, dass eine schlechte Arbeit gültig ist und nicht wiederholt wird. Fragen Sie nach, wie das an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Derart schlecht ausfallende Arbeiten kommen immer mal vor; sollten sie sich aber häufen, sollte die Klassenpflegschaft nach den Gründen für ein so schlechtes Ergebnis für so viele Schüler forschen.
9. Muss mein Kind eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben?
Eine Verpflichtung zum Nachschreiben einer versäumten Klassenarbeit in der Grundschule gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob Ihr Kind, wenn es bei einer Klassenarbeit gefehlt hat, nachschreiben muss. Wenn Ihr Kind durch eine Krankheit mehrere Arbeiten versäumt hat, wird der Lehrer in den meisten Fällen das Nachschreiben anordnen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Ihr Kind soll die Möglichkeit zur Vorbereitung erhalten, das heißt, der Nachschreibetermin sollte nicht am ersten oder zweiten Tag seiner Genesung erfolgen.
10. Dürfen in einer Nachschreibearbeit dieselben Inhalte abgefragt werden?
Die Nachschreibearbeit enthält dieselben Inhalte wie die Klassenarbeit, aber leicht verändert. Vom Schwierigkeitsgrad, der Punktezahl und der Menge her sollte diese Nachschreibearbeit der vorangegangenen Arbeit entsprechen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.