Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt?

Jedes Jahr sitzt der ein oder andere vermutlich nicht gerade begeistert vor seiner Steuererklärung. Doch so ganz mit der Erstattung klappt es immer nicht. Dabei kommt die Frage auf, was man eigentlich von der Steuer absetzen kann. Doch wo muss man das ganze eintragen, damit das Finanzamt die Ausgaben berücksichtigt? Damit Sie jeden einzelnen Cent aus Ihrer Steuer herausholen können, sollten Sie nicht nur wissen, wo Sie die Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen, sondern was es überhaupt bedeutet etwas von der Steuer abzusetzen.

Im Grunde ist es sehr leicht erklärt, denn die Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung hinterlegen, sorgen dafür, dass sich die Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen reduzieren. Dabei werden die Ausgaben jeweils vom Einkommen abgezogen.

Welche Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen?

Die bekanntesten Ausgaben, die bei der Steuer abgesetzt werden können, sind die sogenannten Werbungskosten. Ebenso gibt es Sonderausgaben, pauschale Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die ebenfalls in die Steuer eingetragen werden sollten. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen. Um nun genau zu wissen, wo welche Nebenkosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, werden jetzt die Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können, noch einmal näher betrachtet.

Die Werbungskosten

Das wohl bekannteste Steuer-Spar-Mittel überhaupt sind die Werbungskosten. Hier runter werden alle Aufwendungen verstanden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Job haben. Pauschal kann jeder Arbeitnehmer 1000 € im Jahr automatisch abgezogen bekommen. Hierfür muss kein Antrag oder Ähnliches erstellt werden.

Ebenfalls können Rentner von dieser Pauschale profitieren. Diese haben oft keine hohen Werbungskosten, da Fahrtweg oder Arbeitsmittel entfallen. Dennoch können auch Rentner bei der Steuerberechnung 102 Euro angeben.

Zu den klassischen Werbungskosten zählen so Arbeitsmittel und Telefonkosten, das heimische Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen, eine doppelte Haushaltsführung, der Verpflegungsmehraufwand oder die Pendlerpauschale. Die Werbungskosten werden in der Anlage N hinterlegt.

Die Sonderkosten

Wie Sie erkennen können, sind Werbungskosten Kosten, die sich rund um Ihren Beruf drehen. Haben Sie keine hohen Kosten oder übernimmt der Chef das meiste, können Sie dennoch Steuern sparen. Daher gibt es die sogenannten Sonderausgaben. Hier handelt es sich um bestimmte private Ausgaben, die ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden können.

Zu diesen Sonderausgaben zählen beispielsweise die Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Rentenversicherung oder der Riester, Spenden und die Kirchensteuer. Aber auch die Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten können unter Sonderausgaben eingetragen werden.

Sollten Sie keine Sonderausgaben haben, können Sie trotzdem diese über eine Pauschale anrechnen lassen. Diese Pauschale beträgt pro Person 36 € im Jahr. Je nachdem, mit welcher Software Sie die Steuererklärung durchführen, werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits automatisch hinterlegt. Sie müssen sich also darum nicht mehr kümmern. Ansonsten können Sie in der Anlage Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, U für Unterhalt oder AV für den Riester-Vertrag Ihre Daten eingeben.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Weitere Nebenkosten, die in der Steuererklärung mit berücksichtigt werden sollten, sind sogenannte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch wenn zu Hause Ausgaben entstehen, können Sie hier Steuern sparen. Sammeln Sie alle Belege, denn eine Pauschale gibt es hier nicht. Sobald Sie für Reparaturen ein Handwerker engagieren, können Sie die Kosten als Handwerkerleistungen absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise der Gärtner oder auch eine Haushaltshilfe. Sie können dabei die Lohnkosten geltend machen. Materialkosten wie Saatgut, neue Fliesen oder alles was sonst der Handwerker für die Reparatur benötigt, werden dabei nicht berücksichtigt.

Das Finanzamt hat hierbei Regelungen vorgesehen, die bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen beachtet werden müssen. So können Handwerkerleistungen maximal 20% der Aufwendungen abgesetzt werden. Im Jahr sind dies maximal 1200 €. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur zu 20% der Rechnungssumme abgesetzt. Hier gilt ein maximaler Betrag von 4000 € pro Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen

In der Steuererklärung finden Sie ebenfalls die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Hierbei geht es um private Aufwendungen, die außergewöhnlich zu betrachten sind. Doch was ist das genau? Aufgrund Ihres Einkommens werden Kosten angerechnet, die Ihnen zugemutet werden können. Sollten jedoch Kosten entstehen, die höher als die zumutbare Eigenbelastung sind, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Hierunter fallen unter anderen ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel sowie Kosten für eine Kur. Aber auch Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder Bestattungskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle oder der Behinderten und Pflegepauschbetrag können so ebenfalls in der Steuer berücksichtigt werden. Wie bereits zu Anfang erwähnt, gibt es hierfür die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Dort können Sie all diese Kosten eintragen.

Nebenkosten lassen sich steuerlich absetzen. Bei der Steuererklärung kann man Nebenkosten mit einer Nebenkostenabrechnung anführen und dafür einen Teil der Einkommensteuer zurück bekommen. Auf Grundlage des § 35a im Einkommensteuergesetz können

  • Handwerkerleistungen
  • Haushaltsnahe Beschäftigungen

von der Steuererklärung abgesetzt werden. Seit 2006 ist dies auch für Betriebskosten möglich. Anteilig kann man folgende Posten der Nebenkostenabrechnung absetzen:

NebenkostenPro m² / Monat
Hausmeister0,21 Euro
Gartenpflege0,10 Euro
Straßenreinigung / Winterdienst0,04 Euro
Gebäudereinigung0,15 Euro
Heizkosten/Wärmeableserverbrauchsabhängig / 1,24 Euro
Schornsteinreinigung/Schornsteinfeger0,03 Euro
Lift0,16 Euro
Heizung Wartungsarbeitenverbrauchsabhängig / 1,24 Euro
Warmwasser Wartungsarbeitenverbrauchsabhängig / 0,27 Euro

Hier noch einmal eine grafische Übersicht für die absetzbaren Nebenkosten:

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt?

Nebenkostenabrechnung in Steuererklärung angeben

Wenn man die Nebenkostenabrechnung über die Steuererklärung absetzen will, muss man die entsprechenden Angaben richtig bei der Einkommensteuererklärung eintragen. Dafür ist der Mantelbogen Est 1A vorgesehen. Dort gibt es ein entsprechendes Feld, das "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" benannt ist. Unter diese haushaltsnahen Beschäftigungen fallen dann auch Arbeiten des Hausmeisters oder Gärtners.

Häufige Fragen zu Nebenkostenabrechnung absetzen

Im Mantelbogen der Steuererklärung. Die Nebenkostenabrechnung selbst muss die Aufwendungen aufsplitten. Jeder Mieter hat das Recht, dies von seinem Vermieter zu fordern, sollte dies nicht der Fall sein. Hierbei kann sich der Mieter auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg mit dem Aktenzeichen: 222 C 90/09 berufen, das dies genau festgelegt hat.

Bekanntlich müssen die meisten Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuererklärung spätestens am 31.Mai abgeben. Oft ist die Jahresnebenkostenabrechnung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht da.

In diesem Fall sind zwei Wege möglich:

  • die Erklärung ohne die Nebenkosten abgeben, sofort Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Abrechnung nachreichen
  • die abzugsfähigen Beträge anhand der geleisteten Vorauszahlungen selbst berechnen.

Letzteres hat zwei Nachteile: Zum einen ist es aufwendig, zum anderen kann das Amt dies monieren und die Abrechnung nachfordern.

Es dürfen 20 Prozent der 'zweiten Miete' steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es einen Maximalbetrag. Dieser liegt bei 1200 Euro. Auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum dürfen diese Summe für die Nebenkosten absetzen.

Einzelnachweise

  1. Berliner Mietverein: Rechtsprechung Haushaltsnahe Dienstleistungen →
  2. Deutscher Mieterbund: Alle Betriebskostenarten im Überblick→
  3. Mieterverein Bochum: Betriebskosten sind steuerlich absetzbar→
  4. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz→

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt?
Viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / Tijana Simic

Gute Nachricht für Mieter: Viele Ausgaben für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Teile der Nebenkostenabrechnung können so geltend gemacht werden.

Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu durchforsten: Einen Teil der Nebenkosten können sich Mieter vom Finanzamt zurückholen. Geld zurück gibt es in der Regel für Posten, die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten enthalten.

Voraussetzung ist aber, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass. Steuerbegünstigt sind zudem nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten.

Bei den abzugsfähigen Nebenkosten unterscheidet das Finanzamt:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter können 20 Prozent der Kosten und bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
  • Handwerkerleistungen: Mieter können 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen.

Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden)
  • Schnee räumen
  • Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
  • Straßenreinigungen auf privatem Grundstück
  • Wachdienst
  • Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall

Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

Die Heizungsanlage wurde gewartet und die Rohre mussten gereinigt werden: Manche Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, können Mieter beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten (zum Beispiel Dachrinnenreinigung)
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlage, Gas-, Wasser und Elektroinstallationen, Abwasser-Rückstau-Sicherungen, Öltankanlagen, Feuerlöscher, Fahrstuhl oder in der Garage
  • Austausch von Heizungszählern
  • Legen von Hausanschlüssen für Fernsehen, Strom oder Internet über Kabelfernsehen
  • Rohrreinigung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Asbestsanierung
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Renovierung des Badezimmers
  • Graffiti-Beseitigung
  • Wärmedämmung
  • Wartung und Reparatur von Waschmaschine oder Trockner in Gemeinschaftswaschräumen
  • Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten)

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Kosten natürlich auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem können nur Arbeiten abgesetzt werden, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt?
Damit Mieter Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen können, müssen die Nebenkosten detailliert aufgeschlüsselt sein. Foto: iStock.com / mediaphotos

Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss drei Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Macht er das nicht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnung beim Finanzamt einreichen.

Von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten müssen außerdem in der nächstmöglichen Steuererklärung abgesetzt werden und können nicht gesammelt werden.

Oft ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht da, die Steuererklärung muss aber schon beim Finanzamt sein. Mieter haben in diesem Fall 3 Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, können Mieter die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, können Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung kann dann noch nachgereicht werden.
  3. Mieter können die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen. Regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten können Mieter dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle dafür in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Steuervergünstigungen gewährt der Staat auch für Haushaltshilfen, die beim Putzen, Kochen oder Bügeln zur Hand gehen oder bei der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen helfen. Für  Haushalts- oder Pflegehilfen auf Minijob-Basis gibt es einen Steuerrabatt von 20 Prozent der Kosten – steuerbegünstigt sind Ausgaben bis zu 2.500 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

Wollen Mieter die Dienstleistungen eines Minijobbers von der Steuer absetzen, finden sie die richtigen Stellen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

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Wer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com/Dean Mitchell

Mieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten:

Liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer – das ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Heimarbeitern der Fall – können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten abgesetzt werden.

Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer.

Hier tragen Mieter die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein:

  • Selbstständige machen ihre Angaben zum Arbeitszimmer auf Seite 2 in Zeile 55 der „Anlage EÜR“.
  • Arbeitnehmer tragen ihre Arbeitszimmerkosten auf Seite 2 in Zeile 43 der „Anlage N“ ein.
  • Falls die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend gemacht werden, gehören die Angaben auf Seite 2 in Zeile 43 des Mantelbogens. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer zu Fortbildungszwecken genutzt wird oder für die Berufsausbildung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für das private Arbeitszimmer nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Homeoffice-Pauschale regelt nun, dass jeder, der von zu Hause aus arbeitet, pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro, von der Steuer absetzen kann.

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung 2022 abgesetzt?
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bestimmte Kosten von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / AleksandarNakic

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls anfallende Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können unter anderem folgenden Kosten:

  • Doppelte Mietzahlung von bis zu einem halben Jahr
  • Transportkosten
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Reisekosten für Wohnungssuche
  • Fahrtkosten am Umzugstag

Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden. Der Pauschalbetrag für Singles liegt seit 1. Juni 2020 bei 860 Euro. Der Zuschlag für mitziehende Familienangehörige beträgt 573 Euro.

Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich nicht alle Kosten absetzen, aber einige Arbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Hier tragen Mieter die Umzugskosten in der Steuererklärung ein:

  • Werbungskosten, als zum Beispiel Transportkosten oder doppelte Mietzahlung, werden in der Anlage N, Zeile 45 bis 48, eingetragen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Kosten für die Umzugshelfer, werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen.

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Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Mieter können in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt, von der Steuer absetzen. Dazu gehören Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schnee räumen oder Rasen mähen.

Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?

Folgende Nebenkosten können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen:

  • Heizkosten
  • Strom
  • Wasserversorgung
  • Kabelanschluss
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr

Können Mieter die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter können die Grundsteuer zwar in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, Mieter wiederum können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen.

Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten.

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