Jedes Jahr sitzt der ein oder andere vermutlich nicht gerade begeistert vor seiner Steuererklärung. Doch so ganz mit der Erstattung klappt es immer nicht. Dabei kommt die Frage auf, was man eigentlich von der Steuer absetzen kann. Doch wo muss man das ganze eintragen, damit das Finanzamt die Ausgaben berücksichtigt? Damit Sie jeden einzelnen Cent aus Ihrer Steuer herausholen können, sollten Sie nicht nur wissen, wo Sie die Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen, sondern was es überhaupt bedeutet etwas von der Steuer abzusetzen. Show Im Grunde ist es sehr leicht erklärt, denn die Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung hinterlegen, sorgen dafür, dass sich die Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen reduzieren. Dabei werden die Ausgaben jeweils vom Einkommen abgezogen. Welche Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen?Die bekanntesten Ausgaben, die bei der Steuer abgesetzt werden können, sind die sogenannten Werbungskosten. Ebenso gibt es Sonderausgaben, pauschale Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die ebenfalls in die Steuer eingetragen werden sollten. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen. Um nun genau zu wissen, wo welche Nebenkosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, werden jetzt die Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können, noch einmal näher betrachtet. Die WerbungskostenDas wohl bekannteste Steuer-Spar-Mittel überhaupt sind die Werbungskosten. Hier runter werden alle Aufwendungen verstanden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Job haben. Pauschal kann jeder Arbeitnehmer 1000 € im Jahr automatisch abgezogen bekommen. Hierfür muss kein Antrag oder Ähnliches erstellt werden. Ebenfalls können Rentner von dieser Pauschale profitieren. Diese haben oft keine hohen Werbungskosten, da Fahrtweg oder Arbeitsmittel entfallen. Dennoch können auch Rentner bei der Steuerberechnung 102 Euro angeben. Zu den klassischen Werbungskosten zählen so Arbeitsmittel und Telefonkosten, das heimische Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen, eine doppelte Haushaltsführung, der Verpflegungsmehraufwand oder die Pendlerpauschale. Die Werbungskosten werden in der Anlage N hinterlegt. Die SonderkostenWie Sie erkennen können, sind Werbungskosten Kosten, die sich rund um Ihren Beruf drehen. Haben Sie keine hohen Kosten oder übernimmt der Chef das meiste, können Sie dennoch Steuern sparen. Daher gibt es die sogenannten Sonderausgaben. Hier handelt es sich um bestimmte private Ausgaben, die ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden können. Zu diesen Sonderausgaben zählen beispielsweise die Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Rentenversicherung oder der Riester, Spenden und die Kirchensteuer. Aber auch die Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten können unter Sonderausgaben eingetragen werden. Sollten Sie keine Sonderausgaben haben, können Sie trotzdem diese über eine Pauschale anrechnen lassen. Diese Pauschale beträgt pro Person 36 € im Jahr. Je nachdem, mit welcher Software Sie die Steuererklärung durchführen, werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits automatisch hinterlegt. Sie müssen sich also darum nicht mehr kümmern. Ansonsten können Sie in der Anlage Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, U für Unterhalt oder AV für den Riester-Vertrag Ihre Daten eingeben. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe DienstleistungenWeitere Nebenkosten, die in der Steuererklärung mit berücksichtigt werden sollten, sind sogenannte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch wenn zu Hause Ausgaben entstehen, können Sie hier Steuern sparen. Sammeln Sie alle Belege, denn eine Pauschale gibt es hier nicht. Sobald Sie für Reparaturen ein Handwerker engagieren, können Sie die Kosten als Handwerkerleistungen absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise der Gärtner oder auch eine Haushaltshilfe. Sie können dabei die Lohnkosten geltend machen. Materialkosten wie Saatgut, neue Fliesen oder alles was sonst der Handwerker für die Reparatur benötigt, werden dabei nicht berücksichtigt. Das Finanzamt hat hierbei Regelungen vorgesehen, die bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen beachtet werden müssen. So können Handwerkerleistungen maximal 20% der Aufwendungen abgesetzt werden. Im Jahr sind dies maximal 1200 €. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur zu 20% der Rechnungssumme abgesetzt. Hier gilt ein maximaler Betrag von 4000 € pro Jahr. Außergewöhnliche BelastungenIn der Steuererklärung finden Sie ebenfalls die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Hierbei geht es um private Aufwendungen, die außergewöhnlich zu betrachten sind. Doch was ist das genau? Aufgrund Ihres Einkommens werden Kosten angerechnet, die Ihnen zugemutet werden können. Sollten jedoch Kosten entstehen, die höher als die zumutbare Eigenbelastung sind, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Hierunter fallen unter anderen ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel sowie Kosten für eine Kur. Aber auch Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder Bestattungskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle oder der Behinderten und Pflegepauschbetrag können so ebenfalls in der Steuer berücksichtigt werden. Wie bereits zu Anfang erwähnt, gibt es hierfür die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Dort können Sie all diese Kosten eintragen.
Nebenkosten lassen sich steuerlich absetzen. Bei der Steuererklärung kann man Nebenkosten mit einer Nebenkostenabrechnung anführen und dafür einen Teil der Einkommensteuer zurück bekommen. Auf Grundlage des § 35a im Einkommensteuergesetz können
von der Steuererklärung abgesetzt werden. Seit 2006 ist dies auch für Betriebskosten möglich. Anteilig kann man folgende Posten der Nebenkostenabrechnung absetzen:
Hier noch einmal eine grafische Übersicht für die absetzbaren Nebenkosten: Nebenkostenabrechnung in Steuererklärung angebenWenn man die Nebenkostenabrechnung über die Steuererklärung absetzen will, muss man die entsprechenden Angaben richtig bei der Einkommensteuererklärung eintragen. Dafür ist der Mantelbogen Est 1A vorgesehen. Dort gibt es ein entsprechendes Feld, das "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" benannt ist. Unter diese haushaltsnahen Beschäftigungen fallen dann auch Arbeiten des Hausmeisters oder Gärtners. Häufige Fragen zu Nebenkostenabrechnung absetzen
Im Mantelbogen der Steuererklärung. Die Nebenkostenabrechnung selbst muss die Aufwendungen aufsplitten. Jeder Mieter hat das Recht, dies von seinem Vermieter zu fordern, sollte dies nicht der Fall sein. Hierbei kann sich der Mieter auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg mit dem Aktenzeichen: 222 C 90/09 berufen, das dies genau festgelegt hat.
Bekanntlich müssen die meisten Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuererklärung spätestens am 31.Mai abgeben. Oft ist die Jahresnebenkostenabrechnung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht da. In diesem Fall sind zwei Wege möglich:
Letzteres hat zwei Nachteile: Zum einen ist es aufwendig, zum anderen kann das Amt dies monieren und die Abrechnung nachfordern.
Es dürfen 20 Prozent der 'zweiten Miete' steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es einen Maximalbetrag. Dieser liegt bei 1200 Euro. Auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum dürfen diese Summe für die Nebenkosten absetzen. Einzelnachweise
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Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / Tijana SimicGute Nachricht für Mieter: Viele Ausgaben für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Teile der Nebenkostenabrechnung können so geltend gemacht werden. Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu durchforsten: Einen Teil der Nebenkosten können sich Mieter vom Finanzamt zurückholen. Geld zurück gibt es in der Regel für Posten, die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten enthalten. Voraussetzung ist aber, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass. Steuerbegünstigt sind zudem nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten. Bei den abzugsfähigen Nebenkosten unterscheidet das Finanzamt:
Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise:
Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben. Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein. Die Heizungsanlage wurde gewartet und die Rohre mussten gereinigt werden: Manche Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, können Mieter beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:
Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Kosten natürlich auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem können nur Arbeiten abgesetzt werden, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss drei Informationen erhalten:
Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Macht er das nicht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16). Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnung beim Finanzamt einreichen. Von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten müssen außerdem in der nächstmöglichen Steuererklärung abgesetzt werden und können nicht gesammelt werden. Oft ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht da, die Steuererklärung muss aber schon beim Finanzamt sein. Mieter haben in diesem Fall 3 Möglichkeiten:
Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle dafür in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Steuervergünstigungen gewährt der Staat auch für Haushaltshilfen, die beim Putzen, Kochen oder Bügeln zur Hand gehen oder bei der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen helfen. Für Haushalts- oder Pflegehilfen auf Minijob-Basis gibt es einen Steuerrabatt von 20 Prozent der Kosten – steuerbegünstigt sind Ausgaben bis zu 2.500 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen. Wollen Mieter die Dienstleistungen eines Minijobbers von der Steuer absetzen, finden sie die richtigen Stellen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com/Dean MitchellMieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten: Liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer – das ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Heimarbeitern der Fall – können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten abgesetzt werden. Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer. Hier tragen Mieter die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein:
Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für das private Arbeitszimmer nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Homeoffice-Pauschale regelt nun, dass jeder, der von zu Hause aus arbeitet, pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro, von der Steuer absetzen kann. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bestimmte Kosten von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / AleksandarNakicWer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls anfallende Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können unter anderem folgenden Kosten:
Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden. Der Pauschalbetrag für Singles liegt seit 1. Juni 2020 bei 860 Euro. Der Zuschlag für mitziehende Familienangehörige beträgt 573 Euro. Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich nicht alle Kosten absetzen, aber einige Arbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hier tragen Mieter die Umzugskosten in der Steuererklärung ein:
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Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?Mieter können in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt, von der Steuer absetzen. Dazu gehören Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schnee räumen oder Rasen mähen. Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?Folgende Nebenkosten können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen:
Können Mieter die Grundsteuer von der Steuer absetzen?Nein. Vermieter können die Grundsteuer zwar in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, Mieter wiederum können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten. Ihre Meinung zählt von 5 Sternen |