Wo finde ich die gewerbenummer

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Die Gewerbeanmeldung ist an und für sich eine recht unkomplizierte Sache. Dennoch tauchen dabei immer wieder Fragen auf: die wichtigsten haben wir hier im Überblick.

Gewerbeanmeldung – so geht´s!

1. Anleitung: Wie mache ich eine Gewerbeanmeldung?

Um ein Gewerbe anzumelden benötigt man im Grunde nur 5 einfache Schritte:

  • Schritt 1: Klären Sie, ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmeldet müssen.
  • Schritt 2: Überprüfen Sie die Voraussetzungen, etwa, ob Sie eine besondere Erlaubnis wie zum Beispiel einen Meisterbrief benötigen?
  • Schritt 3: Je nach Bundesland gehen Sie zur IHK oder dem Gewerbeamt – vergessen Sie Ihre Unterlagen nicht, dazu gehören Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Gewerbezweig kann es sein, dass weitere Unterlagen mitgebracht werden müssen, wie Genehmigungen, Erlaubnisnachweise o.ä.
  • Schritt 4: Füllen Sie das Formular „Gewerbeanmeldung“ aus.
  • Schritt 5: Geben Sie das Formular ab und nehmen eine Kopie mit Stempel mit nach Hause.

Fertig – jetzt ist das Gewerbe angemeldet. Die Bescheinigung darüber, dass man ein Gewerbe offiziell angemeldet hat, nennt man umgangssprachlich „Gewerbeschein“.

Tipp „Gewerbeanmeldung Formular“ schon vorbereiten:

Hier haben wir das Formular Gewerbeanmeldung schon mal zur Ansicht als pdf vorbereitet. In vielen Gemeinden können Sie es herunterladen und bereits zuhause ausfüllen – das spart Zeit im Amt. Wenn Sie das Bild anklicken, laden Sie das Formular Gewerbeanmeldung des Anbieters Formblitz herunter, dem wir hier ausdrücklich für den Service danken wollen. Damit können Sie alle Daten direkt am Rechner eingeben und das Formular ausdrucken.

Wo finde ich die gewerbenummer

2. Wer darf die Gewerbeanmeldung machen?

Das Gewerbe wird immer von dem Gewerbetreibenden beantragt. Heisst, bei einem Einzelunternehmen meldet der Inhaber das Gewerbe an. Bei einer Personengesellschaft wird es durch den Geschäftsführer oder auch durch die geschäftsführenden Gesellschafter angemeldet, bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) durch den Geschäftsführer.

3. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Das ist unterschiedlich. Je nach Bundesland übernimmt die Gewerbeanmeldung die IHK oder die Handwerkskammer bzw. die Gemeinde.
Gewerbeanmeldung bei der IHK: Das ist beispielsweise in Bayern, in Hamburg und in Rheinland-Pfalz möglich. In anderen Bundesländern übernimmt die Gewerbeanmeldung normalerweise die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz haben soll. Es wird dort dann auch im entsprechenden Gemeindegewerberegister eingetragen und verwaltet.

4. Kosten: Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist an sich schnell erledigt und auch kostengünstig. In vielen Gemeinden liegen die Gebühren für die Gewerbeanzeige bei gerade einmal zwischen 10 und 20 Euro, maximal werden in Deutschland dafür 60 Euro verlangt. Das ist aber eher schon die Ausnahme.

Nicht vergessen: Je nach Art des Gewerbes müssen Sie allerdings Mehrkosten einplanen. Beispielsweise entstehen Ihnen Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis oder auch Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

5. Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder auch online möglich?

Ob man persönlich erscheinen muss, hängt vom jeweiligen Gewerbeamt ab. Bei einigen kann auch der Antrag schriftlich per Post eingereicht werden. Das Formular kann oft online ausgefüllt werden, da man aber die persönliche Unterschrift braucht, kann die komplette Anmeldung meist nicht online erfolgen. Nur in Berlin kann die komplette Anmeldung online erfolgen. Dafür muss man allerdings das exta angebotene Online-Formular nutzen, hier der Link dazu.

Gewerbeanmeldung Basics: Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?

„Wer muss ein Gewerbe anmelden?“ oder „Sind Freiberufler auch Gewerbetreibende?“ – Das sind häufig gestellte Fragen, die immer wieder auftauchen. Unsere Antworten:

Sind Freiberufler nun Gewerbetreibende oder nicht?

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind von der Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung gesetzlich befreit. Das heißt: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Und sie müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, findet man in §18 Einkommensteuergesetz. Dort aufgeführt sind die sogenannten Katalogberufe wie

  • Ärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • Apotheker,
  • Künstler,
  • Schriftsteller und Journalisten,
  • Vortragende und Designer,
  • Berater und Dozenten.

Alle Berufe, die ein ähnliches Berufsbild haben, werden ebenfalls zu den freien Berufen gezählt. Diese Liste der Freien Berufe ist jedoch nicht abschließend. Die Festlegung, ob Sie Freiberufler werden, erfolgt stets durch das Finanzamt.

Befreit von der Gewerbeanmeldung sind auch alle, die sogenannte Urproduktion betreiben. Dazu gehören die

  • Landwirtschaft,
  • Viehzucht,
  • Fischzucht,
  • Fischerei und ähnliche Tätigkeiten.

Für sie ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig.

Muss ich auch ein Hobby als Gewerbe anmelden, wenn ich damit kein Geld verdiene?

Ein Gewerbe muss nur anmelden, wer mit seiner Tätigkeit tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Betonung liegt hier auf dem Wort Absicht. Wer Holzspielzeug fertigt, um es danach zu verschenken oder dem Kindergarten für den Holzpreis überlässt, betreibt kein Gewerbe.

Darüber hinaus muss die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein. Wer sein Holzspielzeug verkauft, das aber nur ein einziges Mal einen Sommer macht, betreibt ebenfalls kein Gewerbe im rechtlichen Sinn. Die Einkünfte, die erzielt werden, müssen aber dennoch selbstverständlich versteuert werden.

Welche Voraussetzungen sind für eine Gewerbeanmeldung nötig?

In Deutschland ist das Ausüben von einem Gewerbe nicht an eine Erlaubnis gebunden. Jeder darf gewerblich tätig sein. Verpflichtend ist lediglich die Bekanntgabe, dass man ein Gewerbe ausübt. Das ist die Gewerbeanmeldung.

Geprüft wird dabei nur, ob man auch die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt – etwa Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, und welche Art von Gewerbe man ausüben möchte.

Besondere Voraussetzungen gibt es nur für einzelne Gewerbe, in denen man auch seine Befähigung nachweisen muss, das Gewerbe auszuüben. Das gilt für

  • zulassungspflichtige Handwerksberufe (Meisterabschluss oder vergleichbare Qualifikation)
  • für Pflegedienste,
  • für Makler und Versicherungsmittler,
  • für Taxi- oder Güterbeförderungsgewerbe,
  • für Fahrschulen,
  • für Gaststättenbetriebe und Spielhallen,
  • für den Handel mit Tieren, aber auch Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  • für das Bewachungsgewerbe und für Inkassobüros,
  • für Arbeitskräfteüberlassung und für selbständige Buchführungshelfer.

In diesen Fällen muss die Behörde die Gewerbeausübung erst einmal erlauben. Mit der erteilten Erlaubnis darf man das Gewerbe dann aber ausüben. Eine solche Erlaubnis der Behörde heißt auch „Konzession“.

Hinweis zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Schritt zum eigenen Unternehmen – Anmeldung beim Finanzamt und gegebenenfalls auch bei der Krankenkasse und anderen Stellen sind ebenfalls erforderlich.

Hier finden Sie die IHK in Ihrer Nähe.

Sie wissen nicht, ob Sie als Freiberufler gelten? Fragen Sie nach: Hier geht es zum Bundesverband Freier Berufe.

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, jeder darf ein Gewerbe oder mehrere Gewerbe f체hren. Jedoch ist die F체hrung eines Gewerbes mit rechtlichen Pflichten verbunden. So muss jeder, der einer gewerblichen T채tigkeit nachgeht, sein Gewerbe auch anmelden.

Gem채횩 짠14 der Gewerbeordnung ist jeder Selbstst채ndige verpflichtet, seine gewerbliche T채tigkeit auch anzuzeigen. Hiervon ausgenommen sind Freiberufler, Wissenschaftler und T채tigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.

Wer regelm채횩ig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet, verbunden mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, betreibt ein Gewerbe.

Ausgenommen sind hiervon freie Berufe und alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereiche, die Fischerei und der Bergbau.


Zust채ndig f체r die Gewerbeanmeldung sind die Gewerbe- und Ordnungs채mter der St채dte. In einigen St채dten sind diese 횆mter im Rathaus, B체rgeramt oder auch Bezirksamt zu finden. Viele St채dte bieten mittlerweile einen Onlineservice an und stellen den Antrag zur Gewerbeanmeldung als Download zur Verf체gung.


Wo finde ich das Gewerbeamt in Berlin ?
Wo finde ich das Gewerbeamt in Hamburg ?
Gewerbeamt: Wo muss ich das Gewerbe anmelden und welche Formulare brauche ich ?

F체r die Anmeldung des Gewerbes sind einige Unterlagen erforderlich. So muss grunds채tzlich von allen Gewerbetreibenden immer der Antrag zur Gewerbeanmeldung, ein g체ltiger Personalausweis oder bei ausl채ndischen Mitb체rgern ein g체ltiger Reisepass mit Meldebescheinigung sowie g체ltiger Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

Zus채tzlich sind f체r einige Gewerbe, insbesondere f체r erlaubnispflichtige Gewerbe, weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich. Je nach Art des Gewerbes m체ssen beispielsweise ein polizeiliches F체hrungszeugnis oder auch Erlaubnisnachweise vorgelegt werden.

Die beim Gewerbeanmelden notwendigen Unterlagen finden Sie hier ...

Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer mit einer Geb체hr verbunden. Die Geb체hr f채llt in den St채dten unterschiedlich hoch aus, meist bel채uft sich der Betrag zwischen 15,- und 60,- Euro. Die Geb체hr ist in der Regel in bar zu entrichten, einige wenige St채dte bieten auch eine EC-Kartenzahlung an.

Sobald ein Gewerbetreibender sein Gewerbe zur Anzeige gebracht hat, meldet das Gewerbeamt den Vorgang, je nach Art des Gewerbes, folgenden Beh철rden: dem Finanzamt, der IHK, der Handwerkskammer, dem Handelsregistergericht, der Berufsgenossenschaft, dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und auch dem Eichamt. Das bedeutet, einige Tage nach der Anmeldung des Gewerbes bekommt jeder Gewerbetreibende Post der entsprechenden Beh철rden und muss erneut Angaben zu seiner T채tigkeit machen.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Welches Gewerbeamt ist f체r mich zust채ndig und welche Unterlagen brauche ich f체r die Anmeldung des Gewerbes?

Gem채횩 짠 14 Gewerbeordnung muss ein Gewerbetreibender alle Ver채nderungen, die sein Gewerbe betreffen, dem Gewerbeamt anzeigen. Wenn Sie also vorhaben, Ihr Gewerbe aufzugeben, dann m체ssen Sie dementsprechend das Gewerbe bei der zust채ndigen Beh철rde abmelden. Sie ziehen um, bzw. Ihr Gewerbe zieht um? Auch diese Ver채nderung muss gem채횩 짠 14 Gewebeordnung dem Gewerbeamt mitgeteilt werden. Auch hierf체r h채lt das Gewerbeamt entsprechende Formulare bereit.

Die Gewerbeabmeldung ist in fast allen St채dten kostenlos. Eine Gewerbeummeldung kostet genauso viel, wie eine Gewerbeanmeldung.

Selbstverst채ndlich m체ssen auch Selbstst채ndige, die ein Kleingewerbe/Nebengewerbe f체hren, diese T채tigkeit dem Gewerbeamt melden. Das gilt auch f체r Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstst채ndig machen. F체r die Anzeige eines Kleingewebes/Nebengewerbes h채lt das Gewerbeamt dasselbe Formular bereit, dass man auch f체r die Aus체bung eines normalen Gewerbes ausf체llen muss. Laut Gewerbeordnung ist es n채mlich unerheblich, ob man sein Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich aus체bt.

Einen Unterschied gibt es lediglich bei den Angaben f체r das Finanzamt. Erst hier wird zwischen einem Nebengewerbe oder Hauptgewerbe unterschieden. F체hren Sie ein Kleingewerbe? Dann sollten Sie beim Finanzamt angeben, dass Sie ein Unternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung f체hren.

Besonderheiten und Ausnahmen bilden alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wer hier ein Gewerbe anmelden m철chte, muss einiges an Unterlagen einreichen. Die Er철ffnung eines Gewerbe in der Gastronomie ist an viele Auflagen gebunden. Ob es sich bei Ihrem Gewerbe um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, k철nnen Sie bei der IHK oder auch Handwerkskammer erfragen. Dort gibt man Ihnen auch dar체ber Auskunft, welche Anforderungen Sie erf체llen m체ssen, um ein Gewerbe betreiben zu k철nnen.

Gewerbeschein f체r Handwerker, Gastronomen und Ebay: Weitere Details ...

Freiberufler bilden eine Ausnahme. Sie m체ssen ihre selbstst채ndige T채tigkeit dem Gewerbeamt nicht anzeigen. Eine Meldung ist aber dennoch wichtig - das Finanzamt muss in jedem Fall 체ber die freiberufliche T채tigkeit informiert werden. Unterrichtende, schriftstellerische, wissenschaftliche, k체nstlerische und auch erziehende T채tigkeiten z채hlen zu den freien Berufen. Wer sich nicht sicher ist, ob er einer freiberuflichen T채tigkeit nachgeht, erh채lt beim Finanzamt Auskunft.

Gewerbe-Anmeldung f체r Freiberufler: Weitere wichtige Details ...

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht. F체r jeden Selbstst채ndigen stellt sich von daher auch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Als Selbstst채ndiger hat man die M철glichkeit zu w채hlen, wie man zuk체nftig versichert sein m철chte: entweder als freiwilliger Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse oder als privat Versicherter einer privaten Krankenkasse ( Jetzt Kostenloses Angebot f체r Sie Anfordern & Bis zu 50% Sparen... ).

F체r wen sich die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse lohnt und f체r wen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ist, h채ngt von verschiedenen pers철nlichen Faktoren ab. F체r einen Gewerbetreibenden mit Kindern und einer nicht berufst채tigen Ehefrau ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse durchaus die bessere Alternative. Doch f체r viele andere lohnt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung durchaus, denn erfahrungsgem채횩 bekommt der Versicherte bei einer privaten Krankenkasse f체r weniger Beitrag mehr Leistung, als es in der gesetzlichen Kasse 체blich ist.


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Nat체rlich besch채ftigt man sich als Selbstst채ndiger eines Gewerbes auch mit der Frage nach der Altersvorsorge. Was die meisten nicht wissen: F체r viele Selbstst채ndige gilt weiterhin die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte sich jeder Selbstst채ndige vorab bei der deutschen Rentenkasse erkundigen, ob er zum Personenkreis der Pflichtversicherten geh철rt. F체r alle anderen Selbstst채ndigen gilt:

Augen auf bei der Wahl nach der richtigen privaten Altersvorsorge. Schlie횩en Sie niemals voreilig irgendeinen Vertrag ab. Erkundigen Sie sich vorher nach den vielen Anlagem철glichkeiten, die die private Altersvorsorge bietet.

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Die Berufsf채higkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein jeder haben sollte.

F체r alle, ab dem 01.01.1961 Geborenen, entf채llt der Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunf채higkeitsrente. An die Stelle der Berufsunf채higkeitsrente ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Diese f채llt jedoch so gering aus, dass niemand davon leben kann. Bevor die Rentenkasse einem Antragsteller die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, wird vorab 체berpr체ft, inwieweit der Antragsteller noch arbeitsf채hig ist. Das kann bedeuten, dass man laut Rentenkasse zwar seinen alten Job nicht mehr aus체ben kann, aber noch in der Lage ist f체r f체nf Stunden am Tag das Laub auf dem Friedhof zusammenzuharken. Man ist dann verpflichtet, jede T채tigkeit anzunehmen, auch wenn diese weit unter der fr체heren beruflichen Qualifikation liegt und man mit der neuen T채tigkeit viel weniger verdient. F체r die Rentenversicherung z채hlt einfach nur, wie viele Stunden man zuk체nftig arbeitsf채hig ist. Um so mehr ist die Berufsunf채higkeit f체r alle Selbstst채ndigen von gro횩er Bedeutung. Gerade wegen der finanziellen Sicherheit ist die Berufsunf채higkeitsversicherung f체r jeden Selbstst채ndigen ein Muss .

Die Berufsf채higkeitsversicherung sch체tzt im Falle von Krankheit vor dem finanziellen Ruin und sichert auch bei l채ngerer Krankheit den gewohnten Lebensstandard.


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Unf채lle passieren in Deutschland t채glich. Die meisten Unf채lle geschehen auf der Arbeit oder in der Freizeit.

Leider sind Selbstst채ndige nicht 체ber die gesetzliche Unfallversicherung gesch체tzt. Passiert einem Selbstst채ndigen im Betrieb oder bei der Aus체bung seiner selbstst채ndigen T채tigkeit ein Unfall, dann muss er f체r die Folgekosten und auch seine laufenden Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Folgekosten k철nnen sein: Kosmetische Operationen, ein Rollstuhl, Gehhilfen, aber auch die Aufwendungen f체r eine Haushaltshilfe, all das muss selbst finanziert werden. Liegt man als Selbstst채ndiger schwer verletzt f체r Monate in einem Krankenhaus, dann fallen in diesem Zeitraum die Einnahmen weg, doch die Lebenshaltungskosten laufen unerbittlich weiter.

F체r so einen Fall ist der Abschluss einer Unfallversicherung Goldwert, denn diese zahlt je nach Tarif ein Krankengeld, eine Unfallrente, ein 횥bergangsgeld oder 체bernimmt die Kosten f체r eine Haushaltshilfe.

Selbstst채ndige sollten gut versichert sein. Doch welche Versicherung ist wichtig? Die Art der Versicherung h채ngt nat체rlich davon ab, welches Gewerbe Sie zuk체nftig betreiben wollen. Eine Versicherung ist jedoch f체r alle Selbstst채ndigen sehr zu empfehlen: Die Betriebshaftpflichtversicherung, sie ist vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung. Ein Schaden ist schnell verursacht und Schadenersatzanspr체che Dritter k철nnen jeden Selbstst채ndigen finanziell ruinieren. Als Gewerbetreibender sind Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen k철nnen. Das Gute an jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass diese jeden Schadenersatzanspruch auf Richtigkeit pr체ft und gegebenenfalls unberechtigte Anspr체che abweist. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es noch unz채hlige andere Versicherungen f체r Gewerbetreibende. So sollten Selbstst채ndige, die einen eigenen Betrieb oder ein eigenes Gesch채ft haben unbedingt eine Inhaltsversicherung abschlie횩en. F체r Betriebe mit eigenen Maschinen und Baufahrzeugen ist daf체r die Maschinenversicherung unverzichtbar.


Betriebshaftpflichtversicherung & Inhaltsversicherung f체r Selbstst채ndige: Alle Details ...

Ein F체hrungszeugnis ist nicht f체r jede Gewerbeanmeldung notwendig. M철chte man allerdings ein Gewerbe nach 짠 38 GewO betreiben, muss bei der Gewerbeanmeldung ein F체hrungszeugnis vorgelegt werden.

Grunds채tzlich darf jeder neben seiner normalen Berufst채tigkeit ein Nebengewerbe betreiben. Es kann aber durch den Arbeitsvertrag geregelt sein, dass die Aus체bung einer Nebent채tigkeit verboten wird.

Hier gibt es keine Vorgaben, man darf so viele Gewerbe betreiben, wie man m철chte, solange jedes Gewerbe ordnungsgem채횩 angemeldet wird.

Das Gewerbe wird immer in der Stadt angemeldet, in der man das Gewerbe auch betreiben m철chte.

Die Krankenversicherung ist Pflicht, denn in Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht. Einige Selbstst채ndige sind auch weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Je nach Art es Betriebes kommen auch noch andere Haftpflichtversicherungen infrage.

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Das Gewerbe meldet man bei seinem zust채ndigen Gewerbeamt an. Man ben철tigt einen Antrag auf Gewerbeanmeldung und ein g체ltiges Ausweisdokument. Eine Geb체hr ist bei der Anmeldung direkt zu entrichten. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben m체ssen noch weitere Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Ja, das Gewerbeamt gibt automatisch eine Meldung an die IHK raus, sowie auch an das Finanzamt und je nach Art des Gewerbes an weitere Beh철rden.

Laut Gewerbefreiheit darf jeder ein Gewerbe anmelden und darf niemanden ohne Grund verwehrt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann einem Gewerbetreibenden allerdings das Betreiben eines Gewerbes verwehrt werden. Das gilt insbesondere f체r erlaubnispflichtige Gewerbe.

Trotz Gewerbefreiheit besteht in Deutschland dennoch eine Anzeigepflicht, das bedeutet, jeder muss sein Gewerbe ordnungsgem채횩 anmelden. Meldet man das Gewerbe nicht an, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bu횩geld geahndet werden.

Einige Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommt man einen Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Mit diesem Schreiben erh채lt man seine Steuernummer.