Wo finde ich den authentifizierungscode der registrierkasse

Gefragt von: Agathe Hirsch-Kröger  |  Letzte Aktualisierung: 22. August 2021
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Wähle oben in der Navigation “Eingaben” > “Registrierkassen”. Klicke auf der Seite “Registrierkassen” in der untersten Box “Belegprüfung” auf den Punkt “Verwaltung von Authentifizierungscodes für App zur Prüfung der Kassenbelege”. Gehe unter “Neuen Code anfordern” in die Zeile “Bemerkung”.

Was ist der Jahresbeleg?

Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg des Monats Dezember. Wenn Sie also im Dezember Ihren Monatsbeleg mit Signatur erstellen, haben Sie auch gleichzeitig den Jahresbeleg erstellt. Der Monatsbeleg ist ein sogenannter „Nullbeleg„.

Was ist ein Startbeleg?

Der Startbeleg wird bei der Inbetriebnahme der Registrierkasse verbucht. Hierzu müssen Sie einen Nullumsatz bonieren. Der Startbeleg dient dazu die darauffolgenden „realen“ Registrierkassenumsätze nachvollziehbar und sicher miteinander zu verketten.

Bis wann Jahresbeleg Registrierkasse?

Der im Dezember zu erstellende Monatsbeleg stellt gleichzeitig den Jahresbeleg dar. Das bedeutet für Sie den folgenden Ablauf: Erstellung des Jahresbelegs nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2019. Der Ausdruck dessen muss für sieben Jahre aufbewahrt werden.

Wie registriert man eine Registrierkasse?

(1) Der Unternehmer oder sein bevollmächtigter Parteienvertreter hat über FinanzOnline den Erwerb seiner Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten und Registrierkassen zu melden.

Anmelden und Registrierung der Registrierkasse [Österreich] - KingBill

Zum Jahresbeginn 2020 müssen Registrierkassen über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium sowie einer digitalen Schnittstelle verfügt. Weiterhin wird eine Kassennachschau für alle Kassenarten eingeführt.

Registrierkasse: Was Sie aufbewahren müssen

Kassenbücher und Aufzeichnungen, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen. Originalbelege. Z-Bons.

Unternehmer müssen den Jahresbeleg am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren. Bei Saisonbetrieben kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des Folgejahres, vorgenommen werden.

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten.

Eine Registrierkasse (in Österreich Registrierkassa) ist ein auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen spezialisiertes Erfassungsgerät, das zur Abrechnung von Barzahlungsvorgängen (Bareinzahlung und Barauszahlung) und zur Erstellung von Belegen (Kassenbon) dient.

Der Nullbon dient zum Öffnen der Kassenlade. Der Vorgang wird registriert und es muss zuerst ein Grund eingegeben werden (z. B. Geld gewechselt).

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Es ist niemand zur Nutzung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet. Wer bisher nur eine offene Ladenkasse geführt hat, kann diese auch weiterhin führen wie bisher. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das zu ändern.

Als Barumsätze gelten Umsätze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte vor Ort, sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon oder PayLife Quick) beglichen wird.

Auch ab 2020 gibt es keine Pflicht, eine elektronische Kasse einzusetzen. Die offene Ladenkasse ist also weiterhin erlaubt.

Jeder Unternehmer, der zur Buchführung verpflichtet ist, muss ein Kassenbuch führen. Die Daten über Tageseinnahmen der Kasse müssen, laut GoBD, in dieses Kassenbuch eingeführt werden. Das geschieht bei der offenen Ladenkasse mittels Kassenbericht und bei der Registrierkasse über die Tagesendsummenbons (Z-Bons).

Nach dem Kassengesetz besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Diese Kassen müssen mit einer TSE, einem Sicherheitsmodul für elektronische Registrierkassen, ausgerüstet sein. Bis Ende September lief bundesweit eine Regelung aus, wonach eine fehlende TSE nicht beanstandet wird.

Ab dem 01.01.2020 müssen alle aufrüstbaren bzw. ab diesem Datum neu angeschafften Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) ausgerüstet werden. Gilt nur für elektronische oder computergestützte Kassensysteme bzw. Registrierkassen.

Die Registrierkassenverordnung besagt, dass jedes Unternehmen, welches Bareinnahmen an der Ladenkasse verbucht, eine Registrierkasse benötigt. Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2017.

Eine ausführliche Beschreibung des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie hier: Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline.

1. Registrierung der Signatureinheit in cbird

Bitte registrieren Sie zuerst Ihre Sicherheitseinrichtung in cbird. Sie finden den Punkt "Sicherheitseinrichtung registrieren" im Arbeitsbereich "Aufgaben" oder im Menüpunkt "Kassa-> Sicherheitseinrichtung-> registrieren".

2. Meldung der Registrierkasse in FinanzOnline

Nachdem Sie sich bei FinanzOnline angemeldet haben, wählen Sie im Menü in FinanzOnline unter dem Menüpunkt "Eingaben" bitte den Untermenüpunkt "Registrierkassen" aus (Bild). Sie befinden sich nun in der "REGISTRIERKASSEN - Funktionsauswahl" (Bild). Diese bietet Ihnen eine Übersicht über alle Meldungen bezüglich Ihrer Registrierkasse(n) und der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit(en).

Im Bereich "Registrierkassen" (Bild) in FinanzOnline wählen Sie "Registrierung einer Registrierkasse" (Bild). Hier tragen Sie bitte die Daten aus cbird ein. Diese finden Sie in cbird unter dem Menüpunkt "Finanzamt" → "offene FinanzOnline Meldungen". Wählen Sie im erscheinenden Dialog die FinanzOnline-Meldung: "Registrierung einer Registrierkasse" (Bild).

Übertragen Sie die Feldinhalte nun aus dem cbird-Dialog in die entsprechenden Eingabefelder des FinanzOnline-Dialoges. Geben Sie unbedingt auch den Prüfwert ein. Bestätigen Sie in FinanzOnline Ihre Eingabe durch klicken auf "Registrieren".

Achtung: Die Fehlermeldung von FinanzOnline "... der eingegebene Prüfwert stimmt mit dem errechneten Prüfwert nicht überein." bedeutet, dass entweder der Prüfwert oder der Benutzerschlüssel falsch ist, oder beide falsche sind.

Tipp: Makieren Sie den Text eines Feldes mit der Maus und kopieren Sie diesen mittels gleichzeitigem Drücken der Tasten "Strg" + "c". Fügen Sie anschließend den kopierten Text im entsprechenden Feld in FinanzOnline mittels Drücken der Tasten "Strg" + "v" ein. Sie vermeiden so eine falsche Registrierung durch Tippfehler.

Bestätigen Sie anschließend in cbird die Durchführung der Meldung.

3. Meldung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit in FinanzOnline

Im Bereich "Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit" (Bild) in FinanzOnline wählen Sie "Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit" (Bild).
Hier tragen Sie bitte die Daten aus cbird ein. Diese finden Sie in cbird unter dem Menüpunkt "Finanzamt" → "offene FinanzOnline Meldungen". Wählen Sie im erscheinenden Dialog die FinanzOnline-Meldung: "Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit" (Bild) aus.

Übertragen Sie die Feldinhalte nun aus dem cbird-Dialog in die entsprechenden Eingabefelder des FinanzOnline-Dialoges. Bestätigen Sie in FinanzOnline Ihre Eingabe durch klicken auf "Registrieren".

Falls es hier zu einer Fehlermeldung kommt, kontrollieren Sie bitte die eingegebenen Daten. Überprüfen Sie bitte ob am Anfang oder Ende ein Leerzeichen steht. Leerzeichen dürfen hier nicht stehen. Falls die Daten korrekt sind und es trotzdem zu einer Fehlermeldung kommt, kontaktieren Sie bitte unseren Support ().

Bestätigen Sie anschließend in cbird die Durchführung der Meldung.

Tipp: Makieren Sie den Text eines Feldes mit der Maus und kopieren Sie diesen mittels gleichzeitigem Drücken der Tasten "Strg" + "c". Fügen Sie anschließend den kopierten Text im entsprechenden Feld in FinanzOnline mittels Drücken der Tasten "Strg" + "v" ein. Sie vermeiden so eine falsche Registrierung durch Tippfehler.

Zur Überprüfung des Startbeleges, der bei der Umstellung auf signierte Belege erzeugt wird, benötigen Sie die "BMF Belegcheck"-App.

4. Download der "BMF Belegcheck"-App

Sie können die "BMF Belegcheck"-App auf Ihrem Android-Smartphone über die "Play Store"-App, auf Ihrem Apple-Smartphone über den "iTunes Store" herunterladen. Geben Sie hierzu im jeweiligen Store "BMF Belegcheck" im Suchfeld ein.

Um den Startbeleg durch die "BMF Belegcheck"-App überprüfen zu können müssen Sie einen Authentifizierungscode auf FinanzOnline anfordern.
Eine Beschreibung der "BMF Belegcheck"-App finden Sie im Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "Kapitel 5. BMF BELEGCHECK APP".

5. Anforderung eines Authentifizierungscodes für die "BMF Belegcheck"-App

Im Bereich "Belegprüfung" (Bild) in FinanzOnline wählen Sie "Verwaltung von Authentifizierungscodes für App zur Prüfung der Kassenbelege" (Bild). Klicken Sie auf den Button "Code anfordern" um einen Authentifizierungscode anzufordern.

Der Code zur Eingabe in die "BMF Belegcheck"-App wird nun in der Liste der aktiven Authentifizierungscodes angezeigt.

6. Umstellung von cbird auf signierte Belege / Erstellung des Startbeleges

In cbird finden Sie auf im Arbeitsbereich "Aufgaben" den Arbeitsschritt "Umstellen auf signierte Belege". Klicken Sie diesen an. Es öffnet sich ein Dialog zur Erstellung des Startbeleges (Bild). Klicken Sie nun auf "Startbeleg erstellen."
Nachbonierungen müssen vor der Umstellung durchgeführt werden!

Es folgt ein weiterer Dialog der die Erstellung des Startbeleges bestätigt (Bild).

Nehmen Sie den Startbeleg nun her und überprüfen diesen mittels der "BMF Belegcheck"-App.

7. Prüfung des Startbeleges mittels "BMF Belegcheck"-App mit Eingabe des Authentifizierungscodes

Öffnen Sie die App und scannen Sie den QR-Code auf dem Startbeleg. Geben Sie anschließend den Authentifizierungscode aus FinanzOnline ein. Die App meldet Ihnen den Erfolg der Überprüfung.

Falls Sie hier eine Fehlermeldung bekommen, dann lesen Sie bitte unsere FAQ zu diesem Thema.

Bestätigen Sie anschließend in cbird die Durchführung der Meldung.

Genauso muß ab jetzt jährlich der Jahresbeleg (= Monatsbeleg Dezember) geprüft werden. Der Startbeleg und die Jahresbelege müssen ausgedruckt und 7 Jahre aufbewahrt werden.

Eine Beschreibung der "BMF Belegcheck"-App finden Sie im Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "5. BMF BELEGCHECK APP".

Die Umstellung auf signierte Belege und die Meldung bei FinanzOnline sind hiermit abgeschlossen.

Ab jetzt muss eine Sicherheitseinrichtung bei jeder Bonierung in cbird an Ihrem Computer angeschlossen und funktionsfähig sein. Sollte diese nicht ansprechbar sein, wird mit "ausgefallener Sicherheitseinrichtung" boniert. Diesen Ausfall müssen Sie innerhalb einer Woche melden, falls der Ausfall nicht innerhalb von 48 Stunden behoben wurde. Dies meldet Ihnen cbird im Aufgabenbereich.

8. Meldung des Ausfalls einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit in FinanzOnline

Eine Beschreibung der Meldung entnehmen Sie bitte dem Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "3.2.4. Ausfall oder Außerbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit".

9. Meldung der Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit in FinanzOnline

Eine Beschreibung der Meldung entnehmen Sie bitte dem Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "3.2.5. Wiederinbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit".

10. Meldung des Ausfalls einer Registrierkasse in FinanzOnline

Eine Beschreibung der Meldung entnehmen Sie bitte dem Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "3.3.4. Ausfall oder Außerbetriebnahme einer Registrierkasse".

11. Meldung der Wiederinbetriebnahme einer Registrierkasse in FinanzOnline

Eine Beschreibung der Meldung entnehmen Sie bitte dem Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline unter "3.3.5. Wiederinbetriebnahme einer Registrierkasse".