Wo bekomme ich einen kurantrag

Erschöpft oder durch körperliche Beschwerden am Limit? Beantragen Sie doch eine Kur! Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Arzt eine Kur für medizinisch notwendig erachtet, wird Ihr Antrag von der Krankenkasse geprüft. Sind alle Kriterien erfüllt, steht Ihnen eine ambulante oder stationäre Kur zu. Ziele sind, einer Krankheit oder ihrer Verschlimmerung vorzubeugen bzw. Heilung zu unterstützen und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Auch Mutter-/Vater-Kinder-Kuren und Kuren für Kinder sind möglich. Was sind die Voraussetzungen für eine Kur? Wer sind die Ansprechpartner? Wer bezahlt? Wie stellt man einen Antrag? Welche Eigenbeteiligung muss man leisten?

Was sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Kur? 

Zuerst muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Kur begründen. Eine Kur ist nur möglich, wenn alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft sind. Dazu zählen Medikamente, Heilmittel, Therapien und die Behandlung durch einen Facharzt. Außerdem sollte der Patient auch zu Hause alles für seine Gesundheit unternommen haben, z.B. Sport und eine gesunde Ernährung. Wenn alle ambulanten Maßnahmen nicht gegriffen haben und eine ambulante Kur nicht ausreicht oder aus sozialmedizinischen Gründen nicht sinnvoll wäre, kann eine stationäre Kur in Betracht gezogen werden. Ziel ist die Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit und der Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Eine ambulante Kur kann alle 3 Jahre, eine stationäre Kur alle 4 Jahre beantragt werden.

Was sind die versicherungsrechtlichen Bedingungen für die Erstattung einer Kur? 

Da die gesetzliche Rentenversicherung bestrebt ist, eine vorzeitige Verrentung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, kommt sie für die Kosten bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern auf. Voraussetzung ist, dass der Erwerbstätige zum Zeitpunkt des Antrags in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Alternativ hat er auch Anspruch, wenn er in früherer Zeit mindestens 180 Kalendermonate (15 Jahre) Pflichtbeiträge geleistet hat. Auch Arbeitslose, die in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend Pflichtbeiträge entrichtet haben, können eine Kur beantragen. Wer privat krankenversichert ist und die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherungen nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf eine Erstattung. Inwieweit sich die private Krankenkasse an den Kosten einer Kur beteiligt, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Kuren nach einem Arbeitsunfall werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge- und Rehakur?

Vorsorgekuren dienen der Vorbeugung einer Erkrankung oder sollen den Zustand einer Krankheit verbessern. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft zu erhalten. Auch die Fähigkeit zur Selbsthilfe und die Entwicklung von Eigenverantwortung für seine Gesundheit stehen mit auf dem Programm.
Eine Rehakur ist bei schon bestehenden chronischen Erkrankungen oder anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen angezeigt, z.B. nach Operationen. Der Patient ist seelisch, geistig oder körperlich stark beeinträchtigt. Ziel ist, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

 

Wofür sind Bäder- und Schlammkuren geeignet?

Heilbäder, Schlammbehandlungen und Moorpackungen lindern die Symptome von Arthrose, Rheuma, Osteoporose, Gicht, Ischias und klimakterischen Beschwerden. Bäderkuren am Meer werden bei Bronchitis, Heuschnupfen, Asthma, Ekzemen, Neurodermitis und Schuppenflechte sowie bei Abwehrschwäche und Erschöpfung verschrieben. Auch Kneipp-Kuren haben ein breites Spektrum an Indikationen. Dazu zählen Herz- und Kreislauferkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Allergien, Erschöpfungszustände und Schlafstörungen. 

Was versteht man unter einer Anschlussheilbehandlung?

Reha-Maßnahmen in einer Anschlussheilbehandlung, meist nach einer Operation oder der Behandlung einer schweren Erkrankung wie Krebs oder Herzinfarkt, haben das Ziel einer besseren Ausheilung und schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Patient soll seinen Alltag möglichst gut und bald wieder bewältigen können. Das kann je nach Krankheitsbild eine Zeit der Schonung und Ruhe oder der Mobilisierung, z.B. mit Physiotherapie, bedeuten.

Welche Kuren sind auf spezielle Krankheitsbilder ausgerichtet?

Kuren werden auch für bestimmte Erkrankungen angeboten. Sie beinhalten Infos und Trainings, die helfen sollen, im Alltag besser mit der Krankheit umzugehen. Beispiele sind Kuren für Diabetiker, Übergewichtige und Patienten mit chronischen Rückenschmerzen.

Gibt es Kuren auch bei seelischen Belastungen?

Es sind auch Kuren bei Krankheitsbildern, die eine psychotherapeutische Behandlung benötigen oder mit einschließen, möglich. Dazu gehören Kuren für Suchtkranke, wie drogenabhängige, alkoholkranke, essgestörte, adipöse, spiel- oder arbeitssüchtige Menschen. Auch bei psychosomatischen oder stressbedingten Erkrankungen, Burnout, Depressionen oder Angst- und Panikattacken, die die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz stark einschränken, kann eine Kur angezeigt sein.

Wann ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur möglich?

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur soll eine Auszeit vom Alltag für kranke, in ihrer Gesundheit gefährdete oder seelisch überforderte Elternteile sein. Kinder bis zu 12 Jahren kommen als Begleitpersonen mit. Wenn nötig, erhalten auch sie eine Behandlung. Die Kur verhilft zu Abstand und Regeneration. Sie setzt Impulse für einen gesundheitsfördernden Umgang mit sich selbst, dem Kind und den Anforderungen des Alltags.

Wie laufen Antrag und Genehmigungsverfahren einer Kur ab? 

Wenn der behandelnde Arzt eine Kur für medizinisch notwendig erachtet, verfasst er einen Befundbericht. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und Diagnose (AOD-Beleg) aus. Unabhängig vom Kostenträger, gehört zu jedem Antrag die Information der Krankenkasse über die jeweilige Erkrankung und die bisherigen Behandlungen. Befundbericht des Arztes, AOD-Beleg der Krankenkasse und der ausgefüllte Antrag werden von Erwerbstätigen bei der Rentenversicherung und von Rentnern bei der Krankenkasse eingereicht. Falls das dem Kostenträger nicht genügt, kann er ein Gutachten durch den medizinischen Dienst verlangen. Der Antragsteller kann seinen Wunsch- Kurort angeben, der auf Eignung für die beantragte Kur geprüft wird. Nach ein paar Wochen Bearbeitungszeit erhält der Antragsteller eine Bewilligung der Kurklinik. Wenn er zu diesem angegebenen Zeitpunkt nicht kann, ist eine Verschiebung möglich. Die Kur wird nicht als Urlaub angerechnet. Der Arbeitgeber bezahlt für 6 Wochen das Gehalt. Sind keine Einkünfte vorhanden, kann bei der Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragt werden.

Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Ist der Patient nach der Kur immer noch nicht arbeitsfähig, kann eine berufliche Reha bei der Rentenversicherung beantragt werden, die bei Bedarf auch Aus- und Weiterbildungen beinhalten kann.

 

Was wird erstattet, was muss bei einer Kur selbst bezahlt werden?

Bei einer ambulanten Kur werden Fahrt und Unterkunft von dem Kurgast getragen. Außerdem zahlt er 10 Euro für die Beratung durch den Kurarzt, 10 Euro Verordnungsblattgebühr für die verordneten Kurmittelanwendungen und 10 % der Heilmittelkosten. Bei stationären Kuren trägt der Patient täglich 10 Euro Eigenanteil, höchstens jedoch für 42 Tage. Die Fahrtkosten zum Kurort werden vom Kostenträger übernommen. Patienten unter 19 Jahren sowie ALG-II-Empfänger sind von der Zuzahlung befreit.

3. Formular ausfüllen
Füllen Sie die Unterlagen des Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. aus, schildern Sie hierbei auch Ihre allgemeine Situation und begründen Sie, warum eine Kur für Sie sinnvoll ist!  Ihr Kind oder Ihre Kinder (bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren), die zu Hause nicht betreut werden können, nehmen als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teil. Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung.  Schulkinder werden in der Regel für die Dauer der Maßnahme von der Heimatschule beurlaubt. Sie sind privatversichert?

Privatversicherte reichen die ausgefüllten Unterlagen bei einer offiziellen Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. oder bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ein. Die Höhe der Zuschüsse bei den privaten Krankenkassen, erfahren Mütter/Väter im jeweiligen Tarifheft. Wichtig bei der Klinikwahl ist, dass die Kureinrichtung eine Konzession nach § 30 GewO und die Anerkennung nach § 111a, SGB V vorweisen kann. Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. kann hier weiter helfen.

Wenn Sie bereits mit dem Arzt/der Ärztin Ihres Vertrauens alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung einfach nicht einstellen mag, dann können Sie eine Kur auf Rezept beantragen.

Wo bekomme ich einen kurantrag

Zuerst klären Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Art von Kur für Sie infrage kommt: Ambulant oder stationär? Vorsorge oder Rehabilitation? Mutter-/Vater- Kind-Kur oder Kompaktkur?

Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann deshalb sehr gut einschätzen, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen. Gemeinsam legen Sie dann die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung und vielleicht auch gleich einen passenden Kurort fest und stellen den Kurantrag. 

Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.

Tipp: Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitation dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Falls nicht, kann er/sie sicher einen Kollegen empfehlen – oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, wird eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege, es kann aber auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.

Tipp: Sollten Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen.

Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o.a. die Kosten für Ihre Behandlung und ggf. sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Für alle gleich ist allerdings der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Tag.

Wie bei den meisten anderen Leistungen der Krankenkassen fällt auch bei Kuren eine Selbstbeteiligung an. Sie wird direkt an die Einrichtung gezahlt, also an die Kur-Klinik oder das Reha-Zentrum. Bei ambulanten Kuren geht die Eigenleistung an den jeweiligen Leistungserbringer (z.B. den Physiotherapeuten).

Der Eigenanteil bei stationären Kuren - inklusive der Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - beträgt 10 EUR täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.

Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit 10 % an den Kosten für die Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verschrieben hat. Pro Verordnung bzw. Rezept fallen noch einmal jeweils 10 EUR an.

Übrigens: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen noch nichts dazu bezahlen!

Gute Nachrichten für alle, die über ein geringes Einkommen verfügen: Sie brauchen pro Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten, und die liegt bei 2 % der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen

Bei schwerwiegend chronisch Kranken ist der Grenzwert sogar nur 1 %. Wenn Sie diese Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.

Ihre Gesundheit darf ja schließlich nicht vom Geldbeutel abhängen!

Bei dieser Kurform, früher auch „Offene Badekur“ genannt, können Sie den Kurort und die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt auswählen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90% der Kurmittelkosten.

Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss von höchstens 16 EUR (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren 25 EUR) pro Kurtag gewährt werden.

Bei dieser besonderen Form der ambulanten Vorsorgekur empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel. Der Patient zahlt 10 EUR Selbstbeteiligung pro Tag. Diese besondere Kurform kann nur zu bestimmten Terminen angetreten werden.

Tipp: Sie können auch eine andere Kurklinik wählen, tragen dann allerdings die Mehrkosten im Vergleich zu der empfohlenen Einrichtung.

Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann die Krankenkasse eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Dabei übernimmt sie i.d.R. für drei Wochen alle Kosten. Sie tragen lediglich die Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Tag.

Tipp: Falls für Ihre Krankheit eine andere feste Behandlungszeit notwendig ist oder eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, so ist auch das grundsätzlich möglich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten vollständig, lediglich der Eigenanteil von 10 EUR pro Tag fällt an - allerdings nur für das Elternteil, das Kind ist immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse.

Nähere Auskünfte können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, aber auch von kirchlichen und gemeinnützigen Trägern wie z.B. Caritas, das DRK oder die AWO. Oder Sie wenden sich direkt ans Müttergenesungswerk.

Sie können auch eine Kur machen, ohne dass Sie vorher bei der Krankenkasse einen Antrag stellen müssen. Vorsorge ist besser als Nachsorge – gönnen Sie sich ab und an eine kleine Wohlfühlpause, um Erschöpfung oder Krankheiten vorzubeugen und um fit für ein beschwingtes und langes Leben zu sein - und zu bleiben. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gerne bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.

Sie waren in Ihrem Heimatort beim Arzt und haben bereits ein Rezept für Heilbehandlungen bekommen?

Dann können Sie sich entweder in Ihrem Wohnort einen Physiotherapeuten suchen, bei dem Sie Ihre Massage oder Fangopackung einlösen. Oder aber Sie steigern den wohltuenden Effekt erheblich und verbinden die Behandlungen mit einer kleinen Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Der Ausbruch aus dem Alltag, das erholsame Umfeld und viele weitere Begleitangebote vor Ort erhöhen und verlängern die Wirkung der Behandlung nachhaltig.

Die Kosten für die Anwendung übernimmt die Krankenkasse, Sie leisten nur die übliche Zuzahlung von 10 EUR pro Rezept und 10% der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise organisieren und zahlen Sie selbst.

Tipp: Suchen Sie sich rechtzeitig direkt vor Ort einen Therapeuten und reservieren Sie die Termine. Bei der Suche steht Ihnen gern die Verwaltung oder das Tourismusbüro des jeweiligen Kurorts zur Seite.

Wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, aber Beschwerden haben, können Sie auch direkt im Kurort oder Heilbad zum Arzt gehen.

Der Kurarzt kennt die ortstypischen Heilmittel und ihre Wirkungsweise aus langjähriger Erfahrung sehr gut und weiß, welche Anwendungen Ihnen am Besten helfen. Er steht Ihnen während der Behandlung zur Seite, kann diese falls nötig auch ändern oder Folgerezepte ausstellen.

Auch bei dieser Variante können Sie neben den verschriebenen Anwendungen das erholsame Klima genießen und die Seele baumeln lassen. So hält der Erholungseffekt besonders lange an und Sie fühlen sich rundum entspannt und wohl.

Bei der Verordnung von Heilmitteln tragen Sie 10 % der Kosten als Zuzahlung. Außerdem sind 10 EUR pro Rezept zu leisten. Die Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR entfällt nur, wenn Sie eine Überweisung "Zum Allgemeinazrt" vorlegen können. Eine Überweisung zu einem Facharzt gilt jedoch nicht. Denn was viele nicht wissen: Kurärzte (oder auch Badearzt genannt) sind in der Regel Allgemeinmediziner und gehören nicht zu einer Fachrichtung wie Haut- oder Zahnärzte.

Ihr Hotel, Essen und Trinken sowie die Anfahrt zahlen Sie auch hier aus eigener Tasche.

Deutsche Kurorte und Heilbäder sind Kompetenzzentren der Gesundheit. Da Vorsorgemaßnahmen für ein gesundes Leben eine wichtige Rolle spielen, finden Sie hier ein vielfältiges Angebot an guten Kursen. Erkundigen Sie sich, welche Präventionsmaßnahmen Ihre Krankenkasse anbietet oder unterstützt. Nordic-Walking-Kurse, autogenes Training, Raucherentwöhnung oder Ernährungsberatung – die Auswahl ist groß und für jedes Bedürfnis etwas dabei. Bei Unterkunft, Mahlzeiten und Anfahrt haben Sie die freie Wahl, das können Sie je nach Geschmack und Geldbeutel aussuchen. Die Kosten übernehmen Sie selbst.

Wieviel eine Krankenkasse zu den Vorsorge-Kursen dazu gibt, ist unterschiedlich. Informieren Sie sich online auf der Website der Kasse oder lassen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner beraten. Einige Kassen fördern zwei Kurse im Jahr mit je 80% Erstattung, bei anderen ist es weniger. Zuzahlungsbefreite können noch höhere Zuschüsse erhalten, und Kinder (unter 18) bekommen oftmals sogar alles wieder.

Tipp: Besuchen Sie den gebuchten Kurs regelmäßig! Sie müssen an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben, um den Zuschuss zu bekommen.

Wie läuft das dann mit der Erstattung?

Zunächst müssen Sie den Kurs aus eigener Tasche bezahlen. Um die Erstattung von Ihrer Krankenkasse hinterher zu bekommen, reichen Sie die Teilnahmebescheinigung des anerkannten Kurses und die Quittung über die bezahlte Kursgebühr jeweils im Original ein. Es werden ausschließlich die anfallenden Kursgebühren erstattet: Eintrittsgelder, Kursbegleitmaterialien, Fahrtkosten oder die Lebensmittel für einen Kurs zur gesunden Ernährung müssen Sie selbst übernehmen.

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